Falschmeldung zum Skripal-Fall bei MDR aktuell

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Maren
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Falschmeldung zum Skripal-Fall bei MDR aktuell

Beitrag von Maren »

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Kantstr. 71 - 73
D-04275 Leipzig


Programmbeschwerde zur Berichterstattung über den angeblichen Giftgasanschlag auf den Ex-Doppelagent Sergej Skripal - Falschmeldung in MDR aktuell am 12.04.2018 um 19:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Beschwerde einlegen gegen Ihre Berichterstattung über den angeblichen Giftgasanschlag auf den ehemaligen Doppelagenten Sergej Skripal.

Am 12.04.2018 berichteten Sie, die Untersuchung durch die OPCW hätte ergeben, das es sich um ein Gift aus der Nowitschok-Reihe handele, welches in den der Sowjetunion entwickelt wurde.

Dies war eine Falschmeldung! Es wurde durch die OPCW nicht erwähnt, dass es sich um Nowitschok handele!

Wir zitieren dazu aus dem Nachrichtenportal Telepolis, wo sich noch unabhängiger Journalismus und Recherchetätigkeit finden lässt:

Quelle: Telepolis, Florian Rötzer
Der Telepolis-Artikel nimmt Bezug auf den OPCW-Bericht:

„Die Experten der Organisation für das Verbot von Chemischen Waffen (OPCW) haben nun , dass für den Anschlag auf den Ex-Doppelagenten Sergei Skripal und seine Tochter Julia eine "toxische Chemikalie" mit großer Reinheit verwendet worden war. Damit bestätigt die Organisation den Befund des britischen Militärlabors Porton Down, auf dessen Analyse sich wiederum die britische Regierung gestützt hatte.
Das OPCW-Team kam nach Proben von den Hotspots in Salisbury sowie nach Blutproben der beiden Skripals und des Polizisten Nick Bailey, der auch kurzzeitig im Krankenhaus behandelt worden war, zu diesem Ergebnis. Bei dem Nervengift habe es keine Verunreinigungen gegeben. Die zwischen dem 19. und 23. März entnommenen Proben haben dieselbe "toxische Chemikalie" nachgewiesen, die das britische Militärlabor zuvor identifiziert hatte.

Die Analysen waren von vier bei der OPCW akkreditierten Labors ausgeführt worden, die Proben seien unter lückenloser Kontrolle zu ihnen transportiert worden. Die Personen, von denen das Blut stammte, seien durch "offizielle Foto-Identitätsdokumente" identifiziert worden. Die drei Personen seien, so die OPCW, dem Gift ausgesetzt gewesen, dieses sei auch an den Orten präsent gewesen. Der Name und die chemische Struktur des Gifts wurde nicht öffentlich mitgeteilt. Sie seien in dem geheimen Bericht enthalten, der den Regierungen der Mitgliedsstaaten zugänglich sei.
Man muss jetzt auf einen Leak warten, um zu erfahren, ob es sich wirklich um ein Nervengift aus der Gruppe Nowitschok handelt. Der OPCW-Bericht spricht nur von einem "angeblichen Nervengift".“


Die britische Seite hielt sich bislang in keinster Weise an internationale diplomatische Gepflogenheiten und ignorierte die Regeln der OPCW, verweigerte z.B. die Übergabe einer Probe der gefundenen Spuren des Nervengiftes an Russland, gewährte der russischen Seite keinen Zugang zu der russischen Staatsbürgern Julia Skripal, und forderte die Solidarität der EU-Staaten u.a. mittels einer absurd anmutenden Präsentation ein.

Seriöser Journalismus wäre verstört von der Summe der Ungereimtheiten und würde sich mit Vehemenz der ureigensten Verpflichtung des Berufsstandes, der Recherche, widmen. Die Absurditäten, die dem Publikum jedoch seit einer geraumen Zeit dargeboten werden, spotten jeder Beschreibung, finden jedoch bis zum heutigen Tag noch immer eine Steigerungsform, die konsequent in Richtung militärische Konfrontation strebt.

Der MDR täte im Interesse seiner Integrität und Glaubwürdigkeit gut daran, sich der Beteiligung an jedweder Kriegspropaganda zu verweigern.

§ 8 MDR-Staatsvertrag
Programmgrundsätze


(1) Der MDR ist in seinen Sendungen an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland.

(2) (…) Die Sendungen dürfen sich nicht gegen die Völkerverständigung und gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten.

(3) Alle Informationssendungen (Nachrichten und Berichte) sind gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

Die Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, §10 RStV Rdnr 56/57).

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen

Jens Köhler
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Maren
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Re: Falschmeldung zum Skripal-Fall bei MDR aktuell

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

ich möchte Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer Beschwerde vom 18.04.2018 bestätigen. Gemäß § 16 MDR-Staatsvertrag sind an die Intendantin gerichtete Beschwerden innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu bescheiden. Sie werden innerhalb dieser Frist eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Referent der Intendantin

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Kantstraße 71 - 73, 04275 Leipzig
Postanschrift: 04360 Leipzig

Der MDR im Internet: www.mdr.de
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Maren
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Re: Falschmeldung zum Skripal-Fall bei MDR aktuell

Beitrag von Maren »

Antwort aus der Juristischen Direktion des MDR auf die Programmbeschwerde:
Dateianhänge
180613-MM-St.Publ.konf.-MDR aktuell 12.04.18-BRF_geschwärzt.pdf
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