NDR - Russische Raketen im Luftraum

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Maren
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NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
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Herrn Marmor
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Programmbeschwerde


Tagesschau.de vom 12.10.2015: EASA warnt vor russischen Raketen im Luftraum - Die Angst vor einer Wiederholung von MH17


Sehr geehrter Herr Marmor,

der Beitrag auf der Seite von Tagesschau.de vom 12.10.2015 enthält unzutreffende und damit irreführende Behauptungen und Bewertungen, die wegen fehlender Logik und Faktengrundlagen als pure Panikmache für potentielle Air-Touristen zu sehen sind, mit schädlichen Folgen auch für die betroffenen Air-Lines.

Falsch war die Behauptung, dass es sich bei den von Russland eingesetzten Waffen um Boden-Luft-Raketen gehandelt hat. Boden-Luft Raketen werden, wie der Name schon sagt, vom Boden gegen angreifende Flugzeuge in größerer Höhe eingesetzt.

Russland dagegen startet von Kriegsschiffen im Kaspischen Meer aus Marschflugkörper, besser bekannt als Cruise Missiles, die IS-Ziele in Syrien treffen sollen. Dass als Abschussbasen außer raketenbestückten Zerstörern auch Flugzeugträger eingesetzt sind, ist eine blanke Erfindung der ARD.

Die Behauptung der Redaktion von tagesschau.de über den Einsatz von Boden/Luftraketen wurde wegen ihrer ersichtlichen Unhaltbarkeit zwar korrigiert, trotzdem wird der Vorwurf aufrechterhalten, Russland gefährde mit den Waffen die zivile Luftfahrt über dem Kampfgebiet Syrien/Irak. Ein unsinniger Vorwurf, weil Marschflugkörper (200m) die Überflughöhe von 10 000 m für Zivilflugzeuge nicht annähernd erreichen und deshalb auch keine Gefährdung darstellen können.

Dass der Beitrag trotz der zwingenden Korrektur nicht vollständig von der Web-Site genommen wurde, stellt unter Beweis, dass es der Tagesschau allein um die übliche Agitation gegen Russland geht.

Der im vorliegenden Beitrag enthaltene Vergleich mit dem MH 17-Abschuss sagt inzidenter aus, Russland wiederhole und riskiere ein Gefährdungsrisiko für Passagiere in Verkehrsmaschinen, eine Vermutung, die bisher nicht einmal von der Untersuchungskommission in den Niederlanden gegenüber Russland im Hinblick auf die MH 17 erhoben wurde.

Bezeichnend für die ARD-Berichterstattung ist auch, dass keinem der Journalisten bisher aufgefallen war, dass die US-Allianz ein Jahr lang insgesamt 7000 IS-Angriffe - in teilweise großen Höhen - geflogen hat und niemand auf die Idee kam, darin ein Gefährdungsrisiko für die internationale Zivilluftfahrt zu sehen.

Die erwähnten Falschbehauptungen und propagandatypischen Bewertungen im beanstandeten Bericht verstoßen gegen die NDR-Programmgrundsätze lt. Staatsvertrag.

Wir erheben dagegen Beschwerde und fordern Überprüfung.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Beschwerde und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Antwort vom Chefredakteur von ARD-aktuell, Herrn Gniffke, auf die Beanstandung. Interessant ist es immer wieder zu sehen, welche konkreten Vorwürfe in den Antwortschreiben explizit umschifft werden.
Bezeichnend für die ARD-Berichterstattung ist auch, dass keinem der Journalisten bisher aufgefallen war, dass die US-Allianz ein Jahr lang insgesamt 7000 IS-Angriffe - in teilweise großen Höhen - geflogen hat und niemand auf die Idee kam, darin ein Gefährdungsrisiko für die internationale Zivilluftfahrt zu sehen.
Dateianhänge
Antwort Angst vor Wiederholung MH17.pdf
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Maren
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Re: NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
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Herrn Marmor
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Programmbeschwerde zum Beitrag bei Tagesschau.de vom 12.10.2015 - EASA warnt vor russischen Raketen im Luftraum - Die Angst vor einer Wiederholung von MH17


Sehr geehrter Herr Marmor,

bei der Bearbeitung des Vorganges ist uns aufgefallen, dass der beanstandete Text auf Tagesschau.de nochmals geändert wurde.

An der Stelle, an der ursprünglich von "Flugzeugträgern" die Rede war, steht nun „Kriegsschiffe“. Herr Gniffke geht in seinen Ausführungen mit keinem Wort darauf ein. Somit ist nicht klar, ob Ihrer Stellungnahme der ursprüngliche oder ein später noch einmal geänderter Text zugrunde liegt.

Die Beantwortung dieser Frage ist wichtig für unsere Entscheidung darüber, ob wir den Rundfunkrat anrufen werden.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Nach einem Monat Bearbeitungszeit erreichte uns die Antwort aus der Redaktion ARD-aktuell auf unsere Anfrage.
Antwort Flugzeugträger_geschwärzt.pdf
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Maren
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Anrufung Rundfunkrat - NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
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Abhilfe Programmbeschwerde -Tagesschau.de vom 12.10.2015 - Die Angst vor einer Wiederholung von MH17

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

wir nehmen Bezug auf o. g. Beschwerde vom 12.10.2015 und möchten Sie herzlich bitten, sich als Interessenvertretung des Publikums dieses Problems anzunehmen. Die Korrespondenz mit dem Intendanten des NDR bzw. dem Chefredakteur von ARD-aktuell ist nicht zielführend.

Informationen zum Gesamtvorgang können Sie folgendem Link entnehmen.

Herr Gniffke hat auf Nachfrage eingeräumt, den von uns beanstandeten Bericht (mindestens) zweimal geändert zu haben, wobei Änderungen nur in einem Fall kenntlich gemacht wurden.

Mehrere Falschbehauptungen, Absurditäten und wiederholt einseitig Tendenziöses machen aus der beanstandeten Nachricht Klamauk. Bereits die Interventionen der Foristen auf meta-tagesschau.de machten deutlich, was von dieser peinlichen Fehlleistung zu halten war.

Die Beanstandungen im Einzelnen:

1.) Falsch war die Behauptung, dass es sich bei den von Russland eingesetzten Waffen um Boden-Luft-Raketen gehandelt hat. Boden-Luft Raketen werden, wie der Name schon sagt, vom Boden gegen angreifende Flugzeuge in größerer Höhe eingesetzt. Russland dagegen startet von Kriegsschiffen im Kaspischen Meer aus Marschflugkörper, besser bekannt als Cruise Missiles, die IS-Ziele in Syrien treffen sollen. Dieser Fehler wurde korrigiert und die Korrektur kenntlich gemacht.

2.) Die eingesetzten Marschflugkörper zur Bekämpfung von Landzielen fliegen deutlich niedriger als Passagierflugzeuge, sodass weder von einer Beeinträchtigung des Flugverkehrs, noch - wie von der Redaktion auf perfide Weise suggeriert wurde – von einer Wiederholung von MH17 die Rede sein kann. Durchschnittlich gebildete Nachrichtenredakteure sollten über diese Sachverhalte Kenntnis haben.

3.) Die Abschussursache bzw. die Schuldfrage in der Causa MH17 ist noch immer ungeklärt. Indem die Redaktion von ARD-aktuell mit der Behauptung, Russland wiederhole und riskiere ein Gefährdungsrisiko für Passagiere in Verkehrsmaschinen, die MH17-Katastrophe völlig kontextlos mit der russischen Mission gegen den IS in Verbindung bringt, wird Russland einmal mehr unterschwellig die Schuld für den Abschuss von MH17 untergeschoben. Diese Art des Vermengens von Themen, unter vollständiger Ausblendung der Unschuldsvermutung und wieder zu Lasten einer ganz bestimmten Konflikt-Partei hat mit seriöser Nachrichtengebung nicht das Geringste zu tun.

4.) Es wird im beanstandeten Beitrag nachwievor der Vorwurf aufrechterhalten, Russland gefährde mit seinen Marschflugkörpern die zivile Luftfahrt über dem Kampfgebiet Syrien/Irak. Interessant wäre ein Hinweis darauf, ob innerhalb der Nachrichtengebung der ARD jemals, die von den USA und der NATO entsandten, weit über 2000 Tomahawk-Marschflugkörper, sowie die über 7000 IS-Angriffe aus teils großen Höhen, in die gleiche Gefährdungskategorie eingeordnet wurden. In keiner Nachrichtensendung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wurde den USA, die mit ihren Tomahawks bereits den Irak und Afghanistan in Schutt und Asche legten, jemals in aller Deutlichkeit eine Gefährdung der zivilen Luftfahrt bescheinigt. Solange derartige Unterschiede in Wichtung und Wertung von Welt- und Kriegsgeschehen die Nachrichtengebung der Tagesschau dominieren, wird gegen Programmgrundsätze verstoßen.

5.) Im beanstandeten Beitrag wurde vor der Korrektur (die nicht kenntlich gemacht wurde) behauptet, dass Russland Syrien von Flugzeugträgern aus bombardiere, die im Kaspischen Meer stationiert seien. Auch hier wurde eine Fehlinformation gestreut, die nicht nur sachlich falsch sondern auch unlogisch ist. Der ursprüngliche Behauptung wurde im Plural vorgetragen: „(…) von Flugzeugträgern aus. (…) Abgesehen davon, dass es sich bei den schwimmenden Objekten um Fregatten handelt, besitzt Russland lediglich einen Flugzeugträger (1) und der befindet sich zu allem Übel auch noch in Reparatur.
Im Gegensatz zu den Flugzeugträgern der US Navy (2) und Royal Navy wurde die Kusnezow nicht als Plattform für Angriffe auf das feindliche Festland oder Marineverbände konzipiert, sondern als Begleitschiff für die sowjetischen Atom-U-Boote und Kriegsschiffe.
Auch über Sachverhalte wie diese sollten Nachrichtenredakteure im Bilde sein. Wenn die Zeit für vernünftige Recherche nicht zu Verfügung steht, sollte im Interesse der Glaubwürdigkeit auf derartige „Informationen“ verzichtet werden.

6.) Der beanstandete Beitrag titelt mit den Worten „EASA warnt vor russischen Raketen im Luftraum“.
Im Beitrag selbst wird dann ausgeführt, dass die Behörde (EASA) auf das Problem hinweist, jedoch keine konkrete Warnung ausspricht und auch keine bestimmten Empfehlungen abgebe, jedoch entsprechend ergänzen werde, wenn sie weitere Informationen zur Lage in der betroffenen Region erhalte.

Um Inhalt und Hintergrund dieses verstörenden Beitrages vollständig zu erfassen, müsste die Redaktion von Tagesschau.de das nicht sprachkundige Publikum in die Lage versetzen, die entsprechenden englischsprachigen Texte (hier EASA) zu verstehen bzw. im begleitenden Onlineangebot eine korrekte Übersetzung zur Verfügung stellen, denn das Vertrauen in eine Nachrichtengebung, die anlasslos Panik schürt, ist nachhaltig erschüttert.

Wir hoffen, dass die Beanstandungen durch die nochmalige ausführliche Erläuterung der kritikwürdigen Punkte für Ihr Gremium verständlich und transparent dargestellt wurden. Unsere Forderung an eine Nachrichtengebung, die diesen Namen auch verdient, halten wir aufrecht und erwarten, dass Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um künftig durchgängig Seriosität, Qualität, Glaubhaftigkeit, Transparenz und Integrität, der durch Ihre Anstalt verbreiteten Informationen, im Interesse des Publikums, einfordern. Ein solch hanebüchener Unsinn, wie im beanstandeten Beitrag, darf künftig nicht mehr von Nachrichtenredaktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes verbreitet werden.

Idealerweise sind Korrekturen immer kenntlich zu machen, Fehlinformationen zu entfernen und anstandshalber öffentlich zu entschuldigen und klar zu stellen. Wir regen an, dass die Redaktion von ARD-aktuell eine Korrekturrubrik einführt, die sich im Groben an der des ZDF orientiert, die allerdings gern aktueller und inhaltlich weniger banal sein darf. Potentielle Inhalte, welche diese Rubrik mit Leben erfüllen würden, gibt es reichlich.

Falls sich Ihr Gremium nicht dafür erwärmen kann, dieses Publikumsanliegen zur Zufriedenheit der Beschwerdeführer zu behandeln, so möchten wir es zumindest als Anregung für eine qualitativ höhere Informationsdarbringung durch die Redaktion von ARD-aktuell verstanden wissen. Programmbeschwerden würden so ein für allemal überflüssig.

§ 8 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrags
"Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen."

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende


(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... r#Russland
(2) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... te_Staaten
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Re: NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid von der Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates, Frau Pohl-Laukamp.
Dateianhänge
MH 17 Wiederholung_geschwärzt.pdf
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Re: NDR - Russische Raketen im Luftraum

Beitrag von Maren »

Der Rundfunkrat des NDR erkennt nach ausführlicher Beratung und trotz umfassender Erläuterung des Sachverhaltes keine Verstöße gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften.

Zurückgewiesen:
Antwort RFR Widerholung MH17.pdf
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