T.: Ukraine. Polizei schützt Jüdin nicht - Asyl in D.

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Kritischer Hörer

T.: Ukraine. Polizei schützt Jüdin nicht - Asyl in D.

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https://meta.tagesschau.de/id/139345/uk ... ureangriff
05.11.2018 - 11:10 | Ukrainische Aktivistin Gandsjuk stirbt nach Säureangriff
Ukrainische Polizei schützt nicht vor Übergriffen.
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt hat schon einmal einer ukrainischen Jüdin Asyl zugesprochen, weil die ukrainischen Polizeibehörden nicht in der Lage oder Willens waren, ihr Schutz vor Verfolgung zu bieten.
Ihr Laden wurde wiederholt geplündert. Es gab immer wieder Hakenkreuzschmierereien. Es kam zu einer Brandstiftung.
D. sollte seine Zahlungen an striktere Kriterien binden.

Anmerkung: Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 04.08.2014 (Az.: 7 K 605/14)
"Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 04.08.2014 (Az.: 7 K 605/14) zufolge gab es jedoch wegen der Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft in der Ukraine Benachteiligungen an der Universität, Diskriminierung bei der Berufswahl, die wiederholte Plünderung eines dann eingerichteten Ladens, Brandstiftung und immer wieder Hakenkreuzschmierereien."

Die 7. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat am 04.08.2014 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einer ukrainische Staatsangehörigen jüdischer Volks- und Religionszugehörigkeit die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass die Klägerin auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit in der Ukraine sowohl bei der Arbeitssuche, als auch bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligt wurde und es zu Übergriffen Privater auf ihr Geschäft kam, sowie darauf, dass sie durch die zuständigen Polizeibehörden keine Unterstützung erhielt.
Ausweislich der Urteilsgründe hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung "žsehr anschaulich und glaubhaft geschildert", dass sie, obwohl sie ihr Studium als Jahrgangsbeste mit der Masterprüfung beendet hatte, keine Stelle an der Universität habe erhalten können, was man ihr bereits vor Abschluss der Prüfungen mitgeteilt habe. Trotz des guten Abschlusses und zahlreicher Bewerbungen sei es ihr nicht gelungen, eine andere Stelle zu finden. Aus diesem Grunde habe sie sich selbstständig gemacht und einen Laden eröffnet. Die Geschäfte seien gut gelaufen, aber der Laden sei wiederholt geplündert worden, und es sei auch zu einer Brandstiftung gekommen und immer wieder zu Hakenkreuzschmierereien. Die zuständigen Polizeibehörden hätten erklärt, dass sie nicht in der Lage seien, sie zu schützen.
Die Einzelrichterin der 7. Kammer wertete diese Handlungen in ihrer Kumulation als so gravierend, dass die Klägerin durch sie in ähnlicher Weise betroffen ist wie von schweren Verletzungen grundlegender Menschenrechte. Es handele sich hier um eine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, da der Staat, hier die Polizeibehörden, nicht in der Lage oder willens gewesen seien, Schutz vor Verfolgung zu bieten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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