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Programmbeschwerde nach § 13 NDR-Staatsvertrag

Verfasst: 24. Juli 2020, 19:21
von Maren
Werter Rundfunkrat,

am 20.Juli d.J. veröffentlichte tagesschau.de einen Artikel unter dem Titel "Marsalek angeblich in Moskau".Es geht dabei um einen Wirecard-Manager der flüchtig ist.

In dem Artikel aber wurde gemutmaßt,ob der Herr sich jetzt in Russland aufhält.Wo auch sonst ? Und dort-natürlich vom Staat geschützt wird.

Dabei wurde sich auf "Medienberichte" berufen.Und dann zu guter letzt noch auf Bellingcat.Eine Institution,die schon öfters durch Fälschungen aufgefallen ist.Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an einen früheren Mitarbeiter dieser Organisation:Olaf Neitsch,ehemaliger Gastwirt und Versicherungsvertreter,der später als investigativer Journalist geführt oder bezeichnet wurde.

Was aber fehlte waren eigene Recherchen des NDR zu dem Thema in dem Artikel.Obwohl das für den NDR technisch und personell doch kein Problem sein dürfte.Das stellt einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht dar.


In § 8 Rundfunkstaatsvertrag steht: Der NDR ist zur Wahrheit verpflichtet.Ziel aller Informationssendungen ist es,sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbstständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kevesligeti

Re: Programmbeschwerde nach § 13 NDR-Staatsvertrag

Verfasst: 6. August 2020, 18:38
von Maren
O-Ton Beschwerdeführer: Eine Programmbeschwerde wird kurzerhand zur "Anregung" heruntergestuft.Und so für erledigt erklärt.


Sehr geehrter Herr Kevesligeti,

ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Zuschrift.

§ 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Eingaben und Anregungen. Die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Online-Angebote des NDR sind dem Rundfunkrat wichtig, weil er die Programmanforderungen überwacht und den Intendanten in Programmangelegenheiten berät. Der Rundfunkrat ist jedoch nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die nach journalistischen Grundsätzen getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen.

Insofern haben wir Ihre Anregung zur Kenntnis genommen und diese an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion abgegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren wird nicht eingeleitet.

Für den Rundfunkrat ist der Vorgang damit abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schwitzer
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
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E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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