Programmbeschwerde nach § 13 NDR-Staatsvertrag
Verfasst: 24. Juli 2020, 19:21
Werter Rundfunkrat,
am 20.Juli d.J. veröffentlichte tagesschau.de einen Artikel unter dem Titel "Marsalek angeblich in Moskau".Es geht dabei um einen Wirecard-Manager der flüchtig ist.
In dem Artikel aber wurde gemutmaßt,ob der Herr sich jetzt in Russland aufhält.Wo auch sonst ? Und dort-natürlich vom Staat geschützt wird.
Dabei wurde sich auf "Medienberichte" berufen.Und dann zu guter letzt noch auf Bellingcat.Eine Institution,die schon öfters durch Fälschungen aufgefallen ist.Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an einen früheren Mitarbeiter dieser Organisation:Olaf Neitsch,ehemaliger Gastwirt und Versicherungsvertreter,der später als investigativer Journalist geführt oder bezeichnet wurde.
Was aber fehlte waren eigene Recherchen des NDR zu dem Thema in dem Artikel.Obwohl das für den NDR technisch und personell doch kein Problem sein dürfte.Das stellt einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht dar.
In § 8 Rundfunkstaatsvertrag steht: Der NDR ist zur Wahrheit verpflichtet.Ziel aller Informationssendungen ist es,sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbstständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kevesligeti
am 20.Juli d.J. veröffentlichte tagesschau.de einen Artikel unter dem Titel "Marsalek angeblich in Moskau".Es geht dabei um einen Wirecard-Manager der flüchtig ist.
In dem Artikel aber wurde gemutmaßt,ob der Herr sich jetzt in Russland aufhält.Wo auch sonst ? Und dort-natürlich vom Staat geschützt wird.
Dabei wurde sich auf "Medienberichte" berufen.Und dann zu guter letzt noch auf Bellingcat.Eine Institution,die schon öfters durch Fälschungen aufgefallen ist.Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an einen früheren Mitarbeiter dieser Organisation:Olaf Neitsch,ehemaliger Gastwirt und Versicherungsvertreter,der später als investigativer Journalist geführt oder bezeichnet wurde.
Was aber fehlte waren eigene Recherchen des NDR zu dem Thema in dem Artikel.Obwohl das für den NDR technisch und personell doch kein Problem sein dürfte.Das stellt einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht dar.
In § 8 Rundfunkstaatsvertrag steht: Der NDR ist zur Wahrheit verpflichtet.Ziel aller Informationssendungen ist es,sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbstständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kevesligeti