Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

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Maren
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Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

Beitrag von Maren »

NDR-Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen - Tagesschau 15.2.2016 - 20:00


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wir erheben Beschwerde gegen den Bericht in der "Tagesschau" vom 15.2.2016. Der Einfachheithalber nehmen wir vollinhaltlich Bezug auf die folgende Darstellung im "Spiegelkabinett", die so detailliert und überzeugend ist, dass sie von uns nicht getopt werden kann.
Wer letzten Endes verantwortlich ist für die Zerstörung der Krankenhäuser und Schulen in Idlib und Azaz in Syrien ist, ist ungeklärt und wird es wahrscheinlich auch bleiben. Die Schuldfrage soll hier auch nicht das Thema sein. Hier soll einmal exemplarisch untersucht werden, wie die deutschen Medien, insbesondere die ARD-Tagesschau und die ARD-Tagesthemen mit dieser Meldung umgehen, wie sie uns unterschwellig einen Verantwortlichen präsentieren, wie sie mit Material arbeiten, das ihnen von interressierter Seite zugeschoben wird und wie sie sich nicht im Geringsten bemühen, dieses Material zu hinterfragen, wie sie eigene Recherche ersetzen durch billige Propaganda und wie sie dadurch beitragen die Konflikte anzuheizen, anstatt durch eine ausgewogene Berichterstattung zu einem besseren Verständnis der Dinge beizutragen.
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Mit höflichen Grüßen

V. Bräutigam und F.Klinkhammer
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

Beitrag von Maren »

Bemerkungen zur Stellungnahme des Herrn Dr. Gniffke vom 16.4.2016
Dr. Gniffke weist "grundsätzlich" den Vorwurf der einseitigen Berichterstattung zurück. Er sieht seine Aufgabe darin, möglichst objektiv und umfassend über das Weltgeschehen zu berichten. Die Korrespondenten recherchierten gründlich und bemühten sich, möglichst viele Informationen zu sammeln und zu überprüfen.

Diese journalistischen Gemeinplätze sind zwar allerorts bekannt, aber eingehalten werden sie nicht.
Genau dieses Defizit führt regelmäßig zu Programmbeschwerden.
Herr Dr. Gniffke räumt unumwunden ein, dass der "Wahrheitsgehalt von Informationen in diesem Fall nicht garantiert werden kann und dass die Quellenlage problematisch sei, da nur schwer nachprüfbar ist."

Daran schließt sich für einen Zuschauer zwangsläufig die Frage an: "Warum berichtet ARD-aktuell dann trotzdem über Vorgänge, deren Wahrheitsgehalt nicht nachprüfbar sind ? Warum wird bestritten, dass es bei dem Bericht an der im Staatsvertrag geforderten Objektivität fehlt?"

Darauf gibt er DR. Gniffke keine Antwort, denn er wird nicht bestätigen wollen, dass er sich unverhohlen in das typische Machwerk von Kriegspopaganda hat einbinden lassen. Das Kinder-Beispiel ist geradezu ein Modell-Fall für dieses Berichts-Genre.

Bei den Bildern, so Herr Dr. Gniffke weiter - habe Herr Schwenck auf Aufnahmen von ihm und seinem Team persönlich bekannten Aktivisten aus Azaz zurückgegriffen, die auch Informationen von vor Ort liefern. Die verwendeten Internet-Videos sind auf ihre Echtheit überprüft worden. Was von den Bildern zu halten ist, ergibt sich nachdrücklich aus der Analyse vom "Spiegelkabinett".

Und auch sonst: In seinem Beitrag über Kafranbel (26.1.2016 und PS vom 2.2.16) hat Herr Schwenck nach unserer Auffassung mehr als deutlich unter Beweis gestellt, dass ihm die Unterscheidung von Rebellen und Terroristen nicht geläufig ist.

Da ARD-aktuell nach eigener Darstellung nicht überprüfbare Nachrichten verbreitet hat, liegt ein Staatsvertragsverstoß vor.

Immerhin ist damit auch geklärt, dass Dr. Gniffke alle Beschwerden an seiner Qualitätsjournalistenarbeit für unbegründbar hält, gleichgültig, von wem sie formuliert werden, auch "Spiegelkabinett" mit der vorzüglichen Analyse der ARD-Berichterstattung findet bei Dr. Gniffke kein selbstkritisches Echo.


F. Klinkhammer
V. Bräutigam
18.4.2016
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde vom 1.2.2016

Ihr Schreiben vom 23.3.2016

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

vielen Dank für das Schreiben vom 23.3.2016.
2016 03 23 SOHR Antwort RR046-1_geschwärzt.pdf
(2.66 MiB) 812-mal heruntergeladen
Wir sehen nicht, dass es zwischen der Programmbeschwerde vom 6.10.15 und der vom 1.2.2016 einen Zusammenhang gibt, der Sie berechtigen könnte, sich mit dem Vorgang nicht zu befassen.
Bei dem Sachverhalt vom 1.2.2016 geht es auch um die subjektive Meinung eines Korrespondenten, wie nach seiner Meinung darüber zu entscheiden ist, ob und nach welchen Maßstäben Informationen in kriegerischen Konfliktfällen zu nutzen sind, Anwendungsbereiche also, in denen die Gefahr der Kriegspropaganda besonders hoch ist. Außerdem sind eine Reihe anderer Aspekte aufgeführt, die der Autor des "Spiegelkabinetts" besonders hervorgehoben hat und die sich von unseren bisherigen Ausführungen abheben.

Ihre Weigerung, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen, steht auch im Widerspruch zu Ihrer bisherigen Praxis, Beiträge anderer Rundfunkanstalten zuständigkeitshalber zu verweisen. Haben Sie diese Praxis inzwischen aufgegeben?


Mit höflichem Gruß
F. Klinkhammer + V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

Beitrag von Maren »

„Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ – Glaubwürdige Informationen aus Syrien“

Hier: Ihr Widerspruch vom 11.04.2016

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

Ihre E-Mail vom 11.04.2016 habe ich erhalten. Sie monieren, dass eine Befassung in o. g. Sache ausgeblieben sei.
Auch nach erneuter Prüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass eine eingehende und umfassende Auseinandersetzung bereits erfolgt ist.

Diesbezüglich nehme ich auf die Vorkorrespondenz Bezug und teile Ihnen darüber hinaus Folgendes mit:

Ihre Beschwerde vom 06.10.2015 wurde abschließend in der Rundfunkratssitzung am 04.12.2015 behandelt. Ihre erneute Beschwerde vom 18.01.2016 wurde mit einer Stellungnahme von ARD-aktuell vom Intendanten des Norddeutschen Rundfunks am 29.01.2016 beantwortet. Ihr Schreiben vom 01.02.2016 und Ihre weitere E-Mail dazu vom 11.04.2016 machen – wie bereits mitgeteilt – keine erneute Befassung mit diesem Thema erforderlich. Eine eingehende Befassung mit der Thematik hat bereits unter allen Aspekten der Programmkontrolle stattgefunden – einschließlich des von Ihnen erneut monierten Umgangs mit Informationen aus Kriegs- und Krisengebieten -. Ergebnis der Prüfung war, dass insgesamt nicht festgestellt werden konnte, dass ein Verstoß gegen die Programmanforderungen des NDR gegeben ist. Da die Thematik daher bereits unter allen Gesichtspunkten geprüft ist, war eine erneute Befassung nicht geboten.
Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine Änderungen im Umgang mit Programmbeschwerden gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Thümler
Vorsitzende des Rundfunkrates
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Bericht über Syrien-Kriegsgeschehen

Beitrag von Maren »

„Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ – Glaubwürdige Informationen aus Syrien“

Hier: Ihre Antwort v. 11.05.2016 auf unseren Widerspruch vom 11.04.2016

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Ihre vermeintlich abschließende Antwort zeigt unmissverständlich: Weder das Management der Hauptabteilung ARD-aktuell noch der Rundfunkrat des NDR sind in der Lage, die Zwanghaftigkeit eines Nachrichtenwesens zu erkennen, in dem von fremden Staaten und deren Geheimdiensten abhängige bzw. finanzierte Informationssysteme wie die „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ (SOHR) in Großbritannien eine wesentliche Rolle für die Kriegsberichterstattung spielen; Sie sind nicht einmal willens, sich aus dem Netzwerk von Beziehungen zwischen Regierungen, Geheimdiensten, Consultingfirmen, Nachrichtenagenturen und Massenmedien zu befreien.

Immer wieder haben wir darauf aufmerksam zu machen versucht, dass Informanten wie die SOHR und alle anderen, von den Nachrichtenagenturen so häufig zitierten und nicht überprüfbaren „Aktivisten“, „Beobachter“ usw. unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt als seriös und wahrheitsfindungsdienlich angesehen werden können und dass sie folglich von Tagessschau, Tagesthemen & Co. nicht beachtet werden sollten; wir haben viele Male angemerkt, dass selbst nur indirekte Bezugnahmen auf sie und sogar ein ausdrücklicher redaktioneller Hinweis auf fehlende Überprüfbarkeit der Angaben aus solchen Quellen die propagandistische Wirkung nicht mindern; dass ARD-aktuell sich also zum Büttel sachfremder Interessen macht, wenn es auf die „Bobachtungsstelle“ SOHR u.a.m. Bezug nimmt.

ARD-aktuell beteiligt sich nach wie vor aktiv an der Konstruktion von Vorurteilen über Syrien (über Russland und über die Ukraine ohnehin) und vermittelt staatsvertragswidrig Desinformation. Die Redaktion verfügt in vielen Fällen nicht über gesicherte Informationen, ist abhängig von den privatwirtschaftlichen Nachrichtenagenturen und weder imstande noch willens, sich davon zu lösen; auch ihre Korrespondenten liefern nur allzu oft weit mehr ungeschützte, dem Mainstream folgende Meinung als gesicherte Fakten.

Es gibt zwar juristische (staatsvertraglich fixierte) und ethische Normen, die den NDR und primär die Redaktion ARD-aktuell dazu verpflichten, dem Frieden und der Völkerverständigung zu dienen. Ersichtlich scheren sich indes weder das NDR-Management noch Sie und Ihr Gremium von Vertretern "gesellschaftlich relevanter Gruppen" darum. Sie wollen eine einmal getroffene Entscheidung auch nicht einmal mehr überprüfen. Es ist das Markenzeichen der modernen Massenmedien, dass sie „nie in der Lage und willens [sind], wenigstens im Nachhinein, ihre Lügen, Verzerrungen und Fehleinschätzungen bei der Berichterstattung ... aufzuarbeiten und zu kritisieren“, wie Medienwissenschaftler Prof. Jörg Becker in seiner neuen Arbeit hervorhebt. („Medien im Krieg – Krieg in den Medien“, S. 29, Springer VS, Berlin-Heidelberg-München, 2016, ISBN 978-3-658-07477-7).

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass Information und Desinformation, bezogen von ARD-aktuell, kein Gegensatzpaar sind, sondern systemisch zusammengehörige Bestandteile von Tagesschau &Co. – und es im Einvernehmen mit der ARD und dem NDR-Rundfunkrat auch sein sollen. Das desillusioniert uns nur deswegen nicht, weil wir uns darüber nie Illusionen gemacht haben. Die Arbeit mit den Programmbeschwerden machen wir uns vorrangig zum Zwecke der Information und Bewusstseinsbildung des Publikums und nur in zweiter Linie in der Annahme, damit eine NDR-interne selbstkritische Debatte anzustoßen.

Es hat, wie Sie uns freundlich mitteilen, im NDR-Rundfunkrat keine Änderung im Umgang mit Beschwerden gegeben. Die werden also nicht, wie wir in unserem o.g. Widerspruch vermuteten, im Plenum pauschal abgelehnt. Sondern das Plenum lehnt sie nach wie vor alle jeweils einzeln ab. „Nach intensiver und gründlicher Beratung“ , das versteht sich, und meist erst viele Monate nach Eingang der jeweiligen Beschwerde und in so großem zeitlichem Abstand zu deren Gegenstand, dass von einem aktuellen und sachgerechten Reagieren auf Publikumsäußerungen keine Rede mehr sein kann.

Kontinuität also auch hier: Weder willens noch in der Lage zur Selbstkorrektur und nicht bereit zu rationaler Auseinandersetzung mit dem Publikum. In der Regel nicht einmal gewillt, die Gründe für die eigene ablehnende Entscheidung zu nennen. Das ist wenig überraschend, denn einen demokratischen Basisbezug haben Rundfunkräte nicht. Weder haben sie ihn aufgrund einer Wahl, noch haben sie ihn nötig. Sie müssen ihre Voten niemandem gegenüber rechtfertigen. Der Rundfunkteilnehmer andererseits hat keine Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen. Er hat Anspruch auf ein Programm. Seinen Anspruch auf ein gutes Programm kann er nirgends geltend machen und durchsetzen.

Wir wollen dieses Bild von der Rundfunkratswirklichkeit aber nicht ganz so detailfrei lassen, sondern die Gelegenheit nutzen, auf etwas Prozedurales hinzuweisen, das Ihr Gremium kennzeichnet: Ihre Geschäftsordnung. Deren §7 besagt, so teilen Sie jedem Beschwerdeführer als Textbaustein Ihrer Eingangsbestätigung seiner Klage mit, dass „zunächst dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks die Möglichkeit einzuräumen [ist], zu Beschwerden Stellung zu nehmen. Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Lutz Marmor weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Antwort zukommen zu lassen. Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich erneut an den Rundfunkrat wenden, der sich dann mit Ihrer Beschwerde befassen wird.“

Jedes Gremium gibt sich selbst die Geschäftsordnung, die es verdient – oder lässt sich, wie im vorliegenden Falle zu vermuten ist, eine solche vom NDR-Management servieren. Sie und Ihr Gremium NDR Rundfunkrat prüfen demgemäß nicht unverzüglich und aufgrund eigener Urteilsfähigkeit, ob eine Sendung fehlerhaft war und eine Programmbeschwerde zu Recht erhoben wurde, sondern Sie lassen sich vom Intendanten und seinem Management Antworten vorformulieren. Und Sie nötigen den Beschwerdeführer tatsächlich, dass er die Beharrlichkeit und Geduld aufbringt, sich nach einem Monat Wartezeit nicht vom Intendanten und dem von ihm beauftragten Chefredakteur abspeisen zu lassen und seine Beschwerde nochmals vorzutragen, wenn er denn unbedingt Ihr Votum haben möchte.

Dass Intendant und Redaktionsmanagement nichts anderes kennen, als sich ständig Fehlerfreiheit einzuräumen, selbst dann, wenn die Peinlichkeit hervortritt, ist belegbare Erfahrung, die wir mit nunmehr rund 100 Beschwerdevorgängen gesammelt haben. Es wirkt wie Selbstbeschneidung, dass Sie alles – ausnahmslos und ohne erkennbare Kritik oder Widerspruch – hinnehmen, was Ihnen von diesem Management dargeboten wird. Sich vorzustellen, welches Selbstbewusstsein sich in diesem Rollenverhalten spiegelt, bedarf keiner Fantasie.

Wir sind, wie schon gesagt, illusionslos, aber nicht apathisch. Deshalb werden wir auch in künftigen Beschwerdefällen, soweit es sich rechtfertigt, darauf hinweisen, dass die „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ eine staatlich abhängige Institution ist, die selbst von der transatlantisch-schwärmerischen London-Korrespondentin Hanni Hüsch in deren „Weltspiegel“-Beitrag nicht glaubwürdig gemacht werden konnte. Wir werden weiterhin erklären, dass Chefredakteur Gniffke mit seiner fehlenden journalistischen Unabhängigkeit und mangelnden Bereitschaft zu selbstkritischer Korrektur zum anhaltenden Glaubwürdigkeitsverlust des öffentlich-rechtlichen TV-Nachrichtenwesens erheblich beiträgt.

Höflich grüßen

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhamme
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