{"id":10185,"date":"2025-01-21T00:46:42","date_gmt":"2025-01-20T23:46:42","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=10185"},"modified":"2025-01-20T02:01:37","modified_gmt":"2025-01-20T01:01:37","slug":"ialana-erklaerung-zum-4-jahrestag-des-inkrafttretens-des-atomwaffenverbotsvertrages","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/ialana-erklaerung-zum-4-jahrestag-des-inkrafttretens-des-atomwaffenverbotsvertrages\/","title":{"rendered":"IALANA Erkl\u00e4rung zum 4. Jahrestag des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrages"},"content":{"rendered":"<p>Der 6. und der 9. August und der 22. Januar sind die Daten, die an den Einsatz von Atomwaffen in Hiroshima und Nagasaki und an die Vereinbarung zur endg\u00fcltigen Abschaffung der Atomwaffen erinnern. Am 22. Januar 2021 trat mit dem Beitritt des 50. Staates der Atomwaffenverbotsvertrag v\u00f6lkerrechtlich in Kraft. Inzwischen sind dem Vertrag 73 Staaten beigetreten und weitere 21 haben ihn unterzeichnet. Keiner der Atomwaffenstaaten ist darunter.<\/p>\n<p>Auf eine Intervention der USA geh\u00f6rt bis jetzt auch kein der NATO angeh\u00f6render Staat zu den Unterzeichnern, somit auch nicht die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland nimmt lediglich einen Beobachterstatus bei den Vertragskonferenzen ein.<\/p>\n<p>Dennoch ist der Atomwaffenverbotsvertrag ein gro\u00dfer Erfolg der Zivilgesellschaft bei Ihrem Widerstand gegen Atomwaffen. Mit der Stationierung der Atomwaffen bedroht eine Minderheit von Staaten alle Menschen weltweit mit dem atomaren Inferno und h\u00e4lt sie in Geiselhaft. Dagegen haben die Nicht-Atomwaffenstaaten mit zahlreichen Resolutionen der UN-Generalversammlung erfolglos protestiert. Unter dem Dach der Vereinten Nationen verhandelten schlie\u00dflich &#8211; angesto\u00dfen und vorangetrieben von der ICAN-Kampagne und einigen Diplomaten &#8211; die Vertreter zahlreicher Nicht-Atomwaffenstaaten \u00fcber eine vertragliche L\u00f6sung f\u00fcr den Ausstieg aus der Atomwaffenr\u00fcstung. Sie einigten sich auf ein umfassendes v\u00f6lkerrechtliches Verbot von Atomwaffen und deren endg\u00fcltige Abschaffung unter strenger internationaler Kontrolle und formulierten den Atomwaffenverbotsvertrag, den die UN-Vollversammlung mit Mehrheit \u00fcbernahm.<\/p>\n<p>Die letzten Jahre waren gepr\u00e4gt vom erfolgreichen Werben f\u00fcr den Beitritt weiterer Staaten und dem Erfolg der Staatenkonferenz bei der Umsetzung des Vertrags. Auch hierzu war ICAN unerm\u00fcdlich t\u00e4tig und hat 2017 zu Recht den Friedensnobelpreis erhalten. <\/p>\n<p>IALANA gratuliert der \u201eInternational Campaign to Abolish Nuclear Weapons\u201d (ICAN) zu diesem Erfolg ihrer internationalen Kampagne. Mit der hartn\u00e4ckigen Mobilisierung hat ICAN vor allem die Nicht-Atomwaffenstaaten angesprochen, die von den Folgen eines atomaren Krieges besonders betroffen w\u00e4ren. Deren Ablehnung und \u00c4chtung von Atomwaffen soll Druck auf die Atomwaffenstaaten aus\u00fcben, damit diese endlich mit der atomaren Abr\u00fcstung beginnen.<\/p>\n<p>Die seit Jahrzehnten bestehende v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung zur vollst\u00e4ndigen atomaren Abr\u00fcstung haben alle Atomwaffenstaaten permanent missachtet. Ihre Abr\u00fcstungsverpflichtung ergibt sich f\u00fcr die Vertragsstaaten aus dem Vertrag \u00fcber die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) von 1968. Sie besteht dar\u00fcber hinaus f\u00fcr alle Staaten der Welt v\u00f6lkergewohnheitsrechtlich. Das ergibt sich aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahre 1996. Auch die st\u00e4ndige Missachtung der Abr\u00fcstungspflicht setzt diese nicht au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Der Atomwaffenverbotsvertrag kn\u00fcpft ausdr\u00fccklich an die bestehende Rechtspflicht an, verst\u00e4rkt und konkretisiert sie umfassend. Er verbietet die Entwicklung, die Produktion, die Tests, den Erwerb, den Transport, die Lagerung, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen. Er regelt zudem internationale Kontrollen und Verfahren f\u00fcr die Abschaffung der existierenden Atomwaffen. Der Atomwaffenverbotsvertrag verst\u00e4rkt das schon zuvor bestehende v\u00f6lkerrechtliche Verbot des Einsatzes von Atomwaffen und dessen Androhung. Dieses v\u00f6lkergewohnheitsrechtliche Verbot beruht auf dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht und auf dem im UN-Zivilpakt garantierten Menschenrecht auf Leben und ist vom IGH (1996) und dem UN-Menschenrechtsausschuss ausdr\u00fccklich bekr\u00e4ftigt worden. Es besteht ausnahmslos auch in F\u00e4llen der existentiellen Notwehrlage eines Staates. Denn Notwehr ist laut IGH nur mit Waffen und Ma\u00dfnahmen zul\u00e4ssig, die das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht einhalten. Dazu geh\u00f6ren der Einsatz von Atomwaffen und dessen Androhung zweifelsohne nicht.<\/p>\n<p>Aus Anlass des Jahrestags fordert IALANA die Bundesregierung erneut auf, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Als vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahme muss der \u00dcbungsbetrieb der Bundesluftwaffe zum Einsatz der in Deutschland gelagerten US-amerikanischen Atombomben sofort eingestellt werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ialana.de\/2025-01-17-ialana-erklaerung-zum-4-jahrestag-des-inkrafttretens-des-atomwaffenverbotsvertrages\/\">Download der Erkl\u00e4rung<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.ialana.de\/2024-12-10-einladung-nukleartests-und-ihre-folgen-opferschutz-durch-den-atomwaffenverbotsvertrag\/\">Einladung f\u00fcr den 26.1.25 ab 11:30 in Berlin<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_10185 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_10185')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_10185').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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