{"id":10424,"date":"2025-03-22T15:03:04","date_gmt":"2025-03-22T14:03:04","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=10424"},"modified":"2025-03-22T16:05:55","modified_gmt":"2025-03-22T15:05:55","slug":"wdr-rundfunkrat-newsletter-20-03-2025","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/wdr-rundfunkrat-newsletter-20-03-2025\/","title":{"rendered":"WDR-Rundfunkrat Newsletter 20.03.2025"},"content":{"rendered":"<p><strong>Programmbeschwerden abgelehnt<\/strong><\/p>\n<p>Der Rundfunkrat hat \u00fcber drei Programmbeschwerden abschlie\u00dfend entschieden und konnte in keinem Fall einen Versto\u00df gegen die gesetzlichen Programmgrunds\u00e4tze des WDR feststellen.<\/p>\n<p><strong><em>Deutscher Fernsehpreis 2024: &#8222;maischberger&#8220; als &#8222;Beste Information&#8220; ausgezeichnet<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die erste Beschwerde betraf die Sendung \u201emaischberger\u201c vom 4. September 2024, in der die Moderatorin unter anderem eine Aussage Christian Lindners zur Asylpolitik aufgriff. Ulrich Wickert, langj\u00e4hriger Moderator der Tagesthemen, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Frauen beispielsweise am Jungfernstieg in Hamburg unsicher f\u00fchlten. Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des SPIEGEL, die ebenfalls an der Diskussion teilnahm, kritisierte Wickerts Aussage als \u201eanekdotische Evidenz\u201c. Der Beschwerdef\u00fchrer warf der Sendung vor, gegen die Grunds\u00e4tze der Objektivit\u00e4t und Unparteilichkeit versto\u00dfen zu haben. Der Rundfunkrat stellte hierzu fest, dass es in einer Diskussionssendung normal sei, dass unterschiedliche Aussagen und Meinungen der Diskutanten auf dem Podium gegen- und nebeneinander st\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong><em>Deutscher Fernsehpreis 2024<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die zweite Programmbeschwerde betraf die \u00dcbertragung des \u201eDeutschen Fernsehpreises\u201c am 25. September 2024. W\u00e4hrend der Verleihung hatte RTL-Nachrichtensprecher Christopher Wittich vor der unkontrollierten Verbreitung von Fake News gewarnt. Der Beschwerdef\u00fchrer sah darin \u201eDenk- und Sprechverbote f\u00fcr Zuschauer und alternative Medien\u201c. Zudem kritisierte er die Auszeichnung der Satiriker Jan B\u00f6hmermann und Sarah Bosetti. Der Rundfunkrat folgte der Einsch\u00e4tzung seines Programmausschusses, dass Christopher Wittich in seiner Rede an keiner Stelle den Geltungs- und Achtungsanspruch eines Menschen oder die Meinungsfreiheit in Abrede gestellt habe. Die Auswahl der Preistr\u00e4ger sei durch eine unabh\u00e4ngige Fachjury des Deutschen Fernsehpreises erfolgt. Die vom Beschwerdef\u00fchrer kritisierten Sendungen von B\u00f6hmermann und Bosetti l\u00e4gen zudem im redaktionellen Verantwortungsbereich des ZDF.<\/p>\n<p><strong><em>Milliarden f\u00fcr die Bundeswehr: Ist Aufr\u00fcsten alternativlos?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die dritte Programmbeschwerde bezog sich auf \u201ehart aber fair\u201c vom 7. Oktober 2024. Kritisiert wurde die \u00c4u\u00dferung des Parlamentarischen Staatssekret\u00e4rs beim Bundeswirtschaftsminister, Michael Kellner. Dieser hatte einen Verbotsantrag gegen die AfD mitinitiiert und in der Sendung unter anderem gesagt: \u201eUnd ich erinnere nur an die Pl\u00e4ne zu deportieren, Deutsche, die keine Biodeutsche sind, sondern Migrationsgeschichte [\u2026] haben, abzuschieben.\u201c Der Beschwerdef\u00fchrer kritisierte dies als unbewiesene Tatsachenbehauptung. Hamburger Gerichte h\u00e4tten vergleichbare Aussagen presserechtlich untersagt \u2013 in der Sendung liege somit ein Versto\u00df gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Auch hier folgte der Rundfunkrat der Einsch\u00e4tzung seines Programmausschusses, dass die kritisierte \u00c4u\u00dferung nicht mit der vorliegenden Rechtsprechung vergleichbar sei. Insbesondere habe Kellner weder auf das sog. \u201ePotsdamer Treffen\u201c noch auf den Correctiv-Bericht Bezug genommen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/unternehmen\/rundfunkrat\/publikationen\/newsletter-344.html\">https:\/\/www1.wdr.de\/unternehmen\/rundfunkrat\/publikationen\/newsletter-344.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong> Bei Beschwerde 1 und 2 h\u00e4tte ich davon abgeraten sie \u00fcberhaupt einzureichen. Bei Beschwerde drei haperte es eventuell an Stichhaltigkeit der Begr\u00fcndung. Wenn ein gr\u00fcner Politiker keine Ahnung von aktueller Rechtssprechung, aber ein gutes Ged\u00e4chtnis f\u00fcr die R\u00e4uberpistolen eines staatlich finanzierten Netzwerkes hat, so ist das eine Sache. Wenn ein Moderator einer politischen Talkshow bei so einer pauschalen Behauptung nicht einhakt und Belege fordert, dann ist das ein Problem und zeugt von Parteilichkeit, mangelnder Objektivit\u00e4t und Ignoranz. Auch im Faktencheck zur Sendung wird diese Falschaussage nicht klargestellt. <a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/daserste\/hartaberfair\/faktencheck\/faktencheck-692.html\">https:\/\/www1.wdr.de\/daserste\/hartaberfair\/faktencheck\/faktencheck-692.html<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_10424 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_10424')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_10424').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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