{"id":10812,"date":"2025-08-05T05:06:44","date_gmt":"2025-08-05T04:06:44","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=10812"},"modified":"2025-08-03T10:08:46","modified_gmt":"2025-08-03T09:08:46","slug":"10812","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/10812\/","title":{"rendered":"80 Jahre Hiroshima und Nagasaki: Atomwaffeneins\u00e4tze waren v\u00f6lkerrechtswidrig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin, 05.08.2025 \u2013 Anl\u00e4sslich des 80. Jahrestages der Atombombenabw\u00fcrfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 bekr\u00e4ftigt die deutsche Sektion der Internationalen Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen <a href=\"https:\/\/www.ialana.de\/\">(IALANA)<\/a>, dass der Einsatz von Atomwaffen gegen ganze St\u00e4dte Japans bereits zum damaligen Zeitpunkt eine eklatante Verletzung des geltenden V\u00f6lkerrechts darstellte.<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Zerst\u00f6rung von Hiroshima und Nagasaki wird oft als schrecklicher, aber notwendiger Schlusspunkt des Zweiten Weltkriegs dargestellt. Diese Erz\u00e4hlung ignoriert eine entscheidende Tatsache: Der Einsatz von Atomwaffen war nach den damals bereits existierenden und anerkannten Normen des V\u00f6lkerrechts, speziell des Kriegsv\u00f6lkerrechts, illegal\u201c, erkl\u00e4rt Amela Skiljan, Co-Vorsitzende von IALANA Deutschland. \u201eEs handelte sich nicht um eine rechtliche Grauzone, sondern um einen klaren Bruch mit den fundamentalen Prinzipien der geregelten Kriegsf\u00fchrung.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Schon lange vor 1945 hatte die internationale Gemeinschaft in Vertr\u00e4gen und im V\u00f6lkergewohnheitsrecht klare Grenzen f\u00fcr die Wahl der Kriegsmittel statuiert. In der <strong>Petersburger Erkl\u00e4rung von 1868<\/strong> einigten sich die europ\u00e4ischen Staaten dahingehend, dass der Einsatz von Waffen, die unn\u00f6tiges Leid verursachen, verboten ist. Dieser Grundsatz wurde in weiteren v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen ausgeweitet und so zu V\u00f6lkergewohnheitsrecht. Dazu z\u00e4hlt die <strong>Haager Landkriegsordnung (1899, <\/strong>erg\u00e4nzt <strong>1907). <\/strong>Sie h\u00e4lt in Artikel 22 fest, dass die Kriegsparteien \u201ekein unbeschr\u00e4nktes Recht in der Wahl der Mittel zur Sch\u00e4digung des Feindes\u201c haben. Artikel 25 verbietet den Angriff auf unverteidigte St\u00e4dte, und Artikel 27 fordert den Schutz von zivilen und medizinischen Einrichtungen. Der Einsatz einer Waffe, die ganze St\u00e4dte ausl\u00f6scht und Generationen sch\u00e4digt, ist mit diesen Prinzipien unvereinbar.<\/p>\n<p>Der gewohnheitsrechtlich g\u00fcltige Entwurf zum<strong> Luftkriegsrecht von 1922<\/strong> bestimmt in Artikel 22: Luftbombardement zum Zwecke der Terrorisierung der Zivilbev\u00f6lkerung, der Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung privaten Eigentums, das nichtmilit\u00e4rischen Charakter tr\u00e4gt, oder der Verletzung von Nichtkombattanten ist verboten.<\/p>\n<p>Auch weitere v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, die 1945 schon galten, untermauern die Rechtswidrigkeit der Atombombenabw\u00fcrfe auf Hiroshima und Nagasaki. Die <strong>Genfer Abkommen von 1864, 1906 und 1929<\/strong> etablierten den allgemeinen Schutz von Kriegsopfern und Kampfunf\u00e4higen. Das <strong>Genfer Giftgasprotokoll von 1925<\/strong>, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen Waffen verbietet, dient als wichtiger Vergleichsma\u00dfstab: Die Wirkung der radioaktiven Strahlung ist in ihrer Grausamkeit und Langfristigkeit mit der von Giftgas nicht nur vergleichbar, sondern sogar gravierender.<\/p>\n<p>Im wegweisenden <strong>Shimoda-Urteil vom 7.Dezember 1963<\/strong> kam auch das Landgericht Tokio zu dem Schluss, dass die Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki nach den damals geltenden Regeln der Luftkriegsf\u00fchrung eindeutig v\u00f6lkerrechtswidrig war.<\/p>\n<p><strong>Ein bis heute nicht geahndetes Kriegsverbrechen<\/strong><\/p>\n<p>Am 8. August 1945 \u2013 zwei Tage nach Hiroshima und einen Tag vor dem Abwurf der Atombombe auf Nagasaki \u2013 unterzeichneten die Alliierten das Londoner Statut f\u00fcr den Internationalen Milit\u00e4rgerichtshof (IMT). Dieses Statut definierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, f\u00fcr die deutsche und japanische F\u00fchrungspersonen in N\u00fcrnberg und Tokio zur Verantwortung gezogen wurden. In Artikel 6 werden unter Kriegsverbrechen, also der Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebr\u00e4uche, u.a. aufgef\u00fchrt: \u201edie mutwillige Zerst\u00f6rung von St\u00e4dten, M\u00e4rkten oder D\u00f6rfern oder jede durch milit\u00e4rische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verw\u00fcstung\u201c. Die in N\u00fcrnberg etablierten Prinzipien gelten als universelles Gewohnheitsrecht und h\u00e4tten auch auf die Verantwortlichen f\u00fcr die Atombombenabw\u00fcrfe Anwendung finden m\u00fcssen. Wie der amerikanische Chefankl\u00e4ger Robert H. Jackson zu Beginn des N\u00fcrnberger Prozesses feststellte: \u201eWir d\u00fcrfen nie vergessen, dass der Ma\u00dfstab, nachdem wir diese Angeklagten beurteilen, der Ma\u00dfstab ist, nachdem die Geschichte uns morgen beurteilen wird.\u201c<\/p>\n<p>Die weitere Entwicklung des V\u00f6lkerrechts nach 1945 hat diese Einsch\u00e4tzung nur verfestigt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einer Reihe von Resolutionen, insbesondere der <strong>Resolution 1653 (XVI) von 1961<\/strong>, den Einsatz von Atomwaffen als \u201eVerbrechen gegen die Menschheit und die Zivilisation\u201c und als Verletzung der UN-Charta bezeichnet. Das <strong>Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1996 <\/strong>hat best\u00e4tigt, dass nicht nur der Einsatz, sondern bereits die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen grunds\u00e4tzlich v\u00f6lkerrechtswidrig ist. Die erwartbaren schrecklichen globalen Wirkungen auch eines begrenzten Einsatzes von Atomwaffen haben 2017 dazu gef\u00fchrt, dass 122 Staaten den <strong>Atomwaffenverbotsvertrag<\/strong> beschlossen, um das \u201eNie wieder Hiroshima und Nagasaki\u201c zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>\u201eDie 80 Jahre seit Hiroshima und Nagasaki sind eine Mahnung. Die v\u00f6lkerrechtliche Verurteilung des Einsatzes von Atomwaffen ist heute st\u00e4rker denn je und schlie\u00dft auch die menschenrechtliche Dimension mit ein, die 1945 rechtlich noch nicht verankert war\u201c, so Heiner Fechner, Co-Vorsitzender der IALANA Deutschland, abschlie\u00dfend. \u201eWir fordern die Staatengemeinschaft und speziell die deutsche Bundesregierung auf, sich auf diese rechtlichen und humanit\u00e4ren Grundlagen zu besinnen und den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterst\u00fctzen und umzusetzen. Ein derartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf sich niemals wiederholen. Dazu bedarf es konkreter Schritte.\u201c<\/p>\n<p><strong>IALANA Deutschland fordert von der Bundesregierung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Hilfe f\u00fcr Opfer von Atombombeneins\u00e4tzen<\/li>\n<li>die Beendigung der nuklearen Teilhabe, insbesondere die Einstellung des \u00dcbungsbetriebs zum Einsatz von Atomwaffen durch das Taktische Jagdbombergeschwader 33 der Bundesluftwaffe, die Beendigung der Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland und die Einstellung der Beteiligung an Atomwaffen\u00fcbungen<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung und Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Bewahrung der Menschheit vor der Gei\u00dfel des Krieges kann es nur ohne Atomwaffen geben.<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_10812 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_10812')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_10812').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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