{"id":11000,"date":"2025-10-02T05:12:15","date_gmt":"2025-10-02T04:12:15","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=11000"},"modified":"2025-10-01T20:32:31","modified_gmt":"2025-10-01T19:32:31","slug":"verhandlung-zum-rundfunkbeitrag","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/verhandlung-zum-rundfunkbeitrag\/","title":{"rendered":"Verhandlung zum Rundfunkbeitrag"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00f6nnen Beitragszahler den Rundfunkbeitrag verweigern, weil sie das Programm des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks f\u00fcr zu einseitig halten? Darum ging es gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht.<\/strong><\/p>\n<p>Eine Frau aus Bayern weigert sich, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Sie ist der Ansicht, ARD, ZDF und Deutschlandradio w\u00fcrden ihren Programmauftrag nicht erf\u00fcllen, weil sie zu einseitig berichten. Sie sieht aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt ein &#8222;generell strukturelles Versagen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks&#8220;. Deshalb hat sie gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR) vor dem Verwaltungsgericht geklagt.<\/p>\n<p><strong>Bayerischer Rundfunk verweist auf Perspektivenvielfalt<\/strong><\/p>\n<p>Der BR widerspricht dieser Kritik. &#8222;Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass das Angebot des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks den Rundfunkbeitrag rechtfertigt. Der BR ist \u00fcberzeugt, dass sich daran nichts ge\u00e4ndert hat&#8220;, hei\u00dft es von der Rundfunkanstalt.<\/p>\n<p>Die Sendungen und Formate st\u00fcnden f\u00fcr Perspektivenvielfalt und eine breite Debattenkultur. &#8222;Sie sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. Den Rundfunkbeitrag kann man nicht zur\u00fcckbehalten, wenn einem das Angebot pers\u00f6nlich nicht gef\u00e4llt&#8220;, so der Sender in einer Stellungnahme.<\/p>\n<p>Weiterlesen: <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/gesellschaft\/rundfunkbeitrag-verhandlung-100.html\">https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/gesellschaft\/rundfunkbeitrag-verhandlung-100.html<\/a><\/p>\n<p>D\u00fcrfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern? Bundesverwaltungsgericht pr\u00fcft Einseitigkeit des \u00d6RR<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall einer Rundfunkbeitragsverweigerin aus Bayern verhandelt. Sie will nicht mehr zahlen, da sie das \u00f6ffentlich-rechtliche Programm als zu einseitig empfindet. Ein Urteil soll am 15. Oktober fallen.<\/p>\n<p>In der knapp zweist\u00fcndigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kl\u00e4gerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es f\u00fcr B\u00fcrger \u2013 abgesehen von Programmbeschwerden \u2013 keine wirksame M\u00f6glichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu \u00e4u\u00dfern oder Ver\u00e4nderungen einzufordern.<\/p>\n<p>Die Gegenseite entgegnete, man nehme Programmbeschwerden durchaus ernst. Diese Aussage sorgte im Saal f\u00fcr ein h\u00f6rbares Raunen. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht dazu da, \u201edie B\u00fcrger zu indoktrinieren\u201c, hie\u00df es weiter. Daraufhin kam es zu Gel\u00e4chter im Publikum, das der vorsitzende Richter sogleich ermahnte.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/apollo-news.net\/darf-man-den-rundfunkbeitrag-verweigern-bundesverwaltungsgericht-prft-politische-einseitigkeit-des-rr\/\">https:\/\/apollo-news.net\/darf-man-den-rundfunkbeitrag-verweigern-bundesverwaltungsgericht-prft-politische-einseitigkeit-des-rr\/<\/a><\/p>\n<p>Frau aus Bayern klagt gegen Rundfunkbeitrag: Vor Gericht wird Anw\u00e4ltin ausgelacht<\/p>\n<p>Zum ersten Mal befasst sich ein hohes deutsches Gericht mit dem Rundfunkbeitrag. Das Urteil soll am 15. Oktober verk\u00fcndet werden. Danach geht es wahrscheinlich nach Karlsruhe.<\/p>\n<p>Inhaltlich ging es in erster Linie um eine m\u00f6gliche Verletzung des Funktionsauftrags des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr eine m\u00f6gliche Verletzung m\u00fcssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Kl\u00e4gerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats. Es reiche nicht, einzelne Beitr\u00e4ge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen m\u00fcssten auf das Gesamtprogramm abzielen. Die Kl\u00e4gerseite argumentiert, dass es nicht Aufgabe einer Einzelperson sein k\u00f6nne, strukturelle Verfehlungen im \u00d6RR nachzuweisen. Dies sei auch gar nicht m\u00f6glich, da man als Einzelperson nicht 40 Millionen Programmminuten im Jahr auswerten k\u00f6nne. Es sei Aufgabe der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender, nachzuweisen, dass sie den Auftrag inklusive Meinungspluralit\u00e4t erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/kultur-vergnuegen\/tv-medien\/frau-aus-bayern-klagt-gegen-rundfunkbeitrag-wegen-fehlender-vielfalt-so-war-der-tag-vor-gericht-li.2360301\">https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/kultur-vergnuegen\/tv-medien\/frau-aus-bayern-klagt-gegen-rundfunkbeitrag-wegen-fehlender-vielfalt-so-war-der-tag-vor-gericht-li.2360301<\/a><\/p>\n<p>In Leipzig geht es um die Zukunft des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks<\/p>\n<p>Um 11.25 Uhr wirf der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Frage auf, ob sich der Konflikt zwischen unzufriedenen B\u00fcrgern und den Anstalten wom\u00f6glich dadurch entsch\u00e4rfen lie\u00dfe, dass die Programmbeschwerde vom Status einer reinen Petition (die in der Praxis fast immer folgenlos bleibt) zu einem Verfahren aufzuwerten, mit dem sich die Rundfunkaufseher ernsthaft auseinandersetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt zeigt sich, dass Kraft und sein 6. Senat die Klage nicht formal abhandeln, sondern tats\u00e4chlich in der Sache er\u00f6rtern wollen. Er sagt deutlich mehr, als f\u00fcr ein reines Revisionsverfahren n\u00f6tig w\u00e4re, sondern schl\u00e4gt mehrere Pfl\u00f6cke ein. Erstens, so Kraft, bedeute Programmvielfalt eben nicht nur eine Vielfalt von Kan\u00e4len und Sendungen, sondern \u201eMeinungsm\u00e4\u00dfige Vielfalt, Meinungspluralit\u00e4t\u201c. Die kann seiner Ansicht nach nur \u201eex negativo definiert werden, positiv wird das nicht gehen\u201c. Also: den Sender soll nicht im Detail vorgeschrieben werden, was sie zu tun, wohl aber, was sie zu unterlassen haben.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gehe es bei der Frage, ob die \u00d6ffentlich-Rechtlichen tats\u00e4chlich Meinungsvielfalt bieten, nicht um einzelne Anstalten und Sendungen, sondern um das Gesamtangebot. Das klingt f\u00fcr die meisten selbstverst\u00e4ndlich. Aber die Anstalten sehen das nicht so.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/daili-es-sentials\/zukunft-des-oerr-verfahren-leipzig\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/daili-es-sentials\/zukunft-des-oerr-verfahren-leipzig\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_11000 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_11000')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_11000').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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