{"id":5044,"date":"2019-08-13T20:05:42","date_gmt":"2019-08-13T19:05:42","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=5044"},"modified":"2019-08-13T20:05:42","modified_gmt":"2019-08-13T19:05:42","slug":"der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege\/","title":{"rendered":"\u201eDer MDR-Staatsvertrag tr\u00e4gt pr\u00e4historische Z\u00fcge\u201c"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDer MDR-Staatsvertrag tr\u00e4gt pr\u00e4historische Z\u00fcge\u201c<\/p>\n<p><em>\u201eEs ist nur schwer nachvollziehbar, warum sich drei Nachbarn nicht gemeinsam auf einen zukunftsf\u00e4higen Weg f\u00fcr unseren Mitteldeutschen Rundfunk einigen\u201c<\/em>, so der Th\u00fcringer Ministerpr\u00e4sident Bodo Ramelow gegen\u00fcber medienpolitik.net. Und Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts erg\u00e4nzt: <em>\u201eIn den beiden Jahren, in denen Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Federf\u00fchrung \u00fcber den MDR-Staatsvertrag innehatte, ist es gelungen, mit Sachsen und Th\u00fcringen unter Einbeziehung der Vertreter der Regierungsfraktionen einen weitgehend geeinten Entwurf zu erarbeiten.\u201c<\/em> Handlungsbedarf sieht auch Oliver Schenk, Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen. Da die Neubesetzung der relevanten Gremien erst im Jahr 2021\/22 anstehen, habe man sich allerdings in Sachsen mehr Zeit genommen.<\/p>\n<p>https:\/\/www.medienpolitik.net\/2019\/08\/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege\/<\/p>\n<p><strong>MDR-Staatsvertrag \u2013 ein Relikt aus alten Zeiten<\/strong><\/p>\n<p>Der MDR-Staatsvertrag gilt als veraltet. Seit 28 Jahren ist er bis auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung unver\u00e4ndert. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen wollen zwar eine Reform, streiten allerdings seit Jahren \u00fcber Details. <em>\u201eDamit ist der MDR die einzige \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt die \u00fcber keine zeitgem\u00e4\u00dfen gesetzlichen Rahmenbedingungen verf\u00fcgt.\u201c<\/em> Bodo Ramelow (th\u00fcringische Ministerpr\u00e4sident), Rainer Robra (Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt) und Oliver Schenk (Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen) dazu im Gespr\u00e4ch mit medienpolitik.net. \u2026. Bodo Ramelow:<em> \u201eEs ist nur schwer nachvollziehbar, warum sich drei Nachbarn nicht gemeinsam auf einen zukunftsf\u00e4higen Weg f\u00fcr unseren Mitteldeutschen Rundfunk einigen\u201c<\/em>, so der Th\u00fcringer Ministerpr\u00e4sident Bodo Ramelow gegen\u00fcber medienpolitik.net. Und Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts erg\u00e4nzt: <em>\u201eIn den beiden Jahren, in denen Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Federf\u00fchrung \u00fcber den MDR-Staatsvertrag innehatte, ist es gelungen, mit Sachsen und Th\u00fcringen unter Einbeziehung der Vertreter der Regierungsfraktionen einen weitgehend geeinten Entwurf zu erarbeiten.\u201c<\/em> Handlungsbedarf sieht auch Oliver Schenk, Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen. Da die Neubesetzung der relevanten Gremien erst im Jahr 2021\/22 anstehen, habe man sich allerdings in Sachsen mehr Zeit genommen. \u2026.<\/p>\n<p>https:\/\/www.produzentenallianz.de\/beitraege\/presseschau\/mdr-staatsvertrag-ein-relikt-aus-alten-zeiten\/<\/p>\n<p>Rainer Robra: <em>&#8222;Ob die geltenden Rechtsgrundlagen den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen, ist bisher von Gerichten nicht \u00fcberpr\u00fcft worden. Wir haben uns jedoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Aufsichtsgremien des ZDF genau angeschaut und auch externen Rat eingeholt. Wir sind uns da im L\u00e4nderkreis einig, dass vor der Neuwahl der Aufsichtsgremien des MDR eine staatsvertragliche Anpassung der derzeit geltenden Regelungen erforderlich ist. Die seit dem 8. Dezember 2015 laufende Amtszeit des aktuellen Rundfunkrates betr\u00e4gt sechs Jahre. In dieser Zeit muss es uns gelingen, die notwendigen Reformen umzusetzen. \u2026. Wir haben Einigkeit bei der Neufassung der Auftragsbestimmung, bei der St\u00e4rkung der Transparenz, bei den konkreten Regelungen zur Arbeit der Aufsichtsgremien, bei der Verbesserung der Bedingungen f\u00fcr die regionale Produzentenlandschaft und beim Thema Geschlechtergerechtigkeit erzielt. Was wir noch nicht endg\u00fcltig entschieden haben, ist die Frage, ob und wenn ja welche Regelungen erforderlich sind, damit alle drei L\u00e4nder proportional zum Beitragsaufkommen wirtschaftlich vom MDR profitieren. F\u00fcr mich stehen dabei der Erhalt und die St\u00e4rkung des Standortes Halle im Vordergrund. Nur wenn der MDR in jedem Land in etwa gleicherma\u00dfen verankert ist, stehen die Menschen in den drei L\u00e4ndern zu ihm. Weiterhin ist noch zu entscheiden, ob Vorgaben f\u00fcr die Gehaltsstrukturen sinnvoll sind, um ein Abkoppeln von der Entwicklung etwa im \u00f6ffentlichen Dienst zu verhindern. Und schlie\u00dflich gilt es \u00fcber die endg\u00fcltige Zusammensetzung des Rundfunkrates unter Ber\u00fccksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils und der gesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Bodo Ramelow: <em>&#8222;Die drei Aspekte, zu denen noch eine Entscheidung unter uns drei Ministerpr\u00e4sidenten getroffen werden muss, sind \u00fcbersichtlich: Erstens eine Entscheidung \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Obergrenze f\u00fcr die Verg\u00fctungen der MDR-Leitung. Zweitens die konkrete Gremienzusammensetzung im Sinne einer ad\u00e4quaten Verteilung der entsendungsberechtigten gesellschaftlichen Gruppen. Dabei ist es Th\u00fcringen wichtig, dass darauf geachtet wird, einer vom Bundesverfassungsgericht grunds\u00e4tzlich diagnostizierten Versteinerungstendenz in den Gremien entgegenzuwirken.<\/p>\n<p>Und drittens das sicherlich umstrittenste Thema, das Th\u00fcringen aber auch am wichtigsten ist: die sogenannte Ressourcenverteilung. Das hei\u00dft eine gerechte Verteilung der dem MDR von den Th\u00fcringer Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zuflie\u00dfenden Mittel insoweit, dass die damit erzeugten Effekte auch ad\u00e4quat in Th\u00fcringen zur Geltung kommen. Auf meine Entscheidung hin wurde durch Th\u00fcringen inzwischen ein sehr moderater, sich an objektiven Parametern (Berechnung der Vollzeit\u00e4quivalente, Lohnsummen, investive Regionaleffekte) orientierender prozessualer L\u00f6sungsansatz f\u00fcr den kommenden Zeitraum von 10-15 Jahren in Form eines neuen Staatsvertragsparagraphen in die Diskussion eingebracht.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Oliver Schenk: <em>&#8222;Im Gegensatz zu den anderen L\u00e4ndern besteht beim MDR-Staatsvertrag aufgrund der langen Phase ohne Fortschreibung an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf, der im Zuge der Umsetzung des <strong>\u201eZDF-Urteils\u201c<\/strong> des Bundesverfassungsgerichtes gel\u00f6st werden soll. Vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass die relevanten Gremien erst im Jahr 2021\/22 zur Neubesetzung anstehen, haben wir uns mehr Zeit genommen. \u2026 In zahlreichen Gespr\u00e4chen konnten wir uns tats\u00e4chlich weitestgehend verst\u00e4ndigen. Ich gehe davon aus, dass die wenigen verbliebenen offenen Punkte, z.B. in Einzelheiten der Gremienstruktur des Rundfunkrates und bei Fragen der Ressourcenverteilung nach der Sommerpause und nach den anstehenden Landtagswahlen gut gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>https:\/\/www.medienpolitik.net\/2019\/08\/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege\/<\/p>\n<p><strong>Hinweis: <\/strong> <\/p>\n<blockquote><p>Der MDR-Staatsvertrag muss nach dem ZDF-Urteil des BVG novelliert werden, da die Gremienzusammensetzung nicht Staatsferne, wie sie das BVVG definiert, garantiert. Das ist seit 5 Jahren nicht geschehen. Die jetzige Amtszeit des MDR-Rundfunkrates geht bis Anfang Dezember 2021, des Verwaltungsrates bis Anfang 2022. Offensichtlich setzt die s\u00e4chsische CDU darauf, die Neuwahl der Direktorinnen und Direktoren, die f\u00fcr 2020\/2021 ansteht, noch mit dem jetzigen Rundfunkrat durchzuf\u00fchren. <\/p><\/blockquote>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_5044 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_5044')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_5044').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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