{"id":6160,"date":"2021-03-09T20:18:37","date_gmt":"2021-03-09T19:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=6160"},"modified":"2021-03-09T20:21:19","modified_gmt":"2021-03-09T19:21:19","slug":"anhoerung-zum-neuen-mdr-staatsvertrag","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/anhoerung-zum-neuen-mdr-staatsvertrag\/","title":{"rendered":"Anh\u00f6rung zum neuen MDR-Staatsvertrag"},"content":{"rendered":"<p>09.03.2021<\/p>\n<p><strong>Anh\u00f6rung zum neuen MDR-Staatsvertrag im Landtag Sachsen-Anhalt am letzten Freitag<\/strong><\/p>\n<p>Susanne Wiedemeyer vom DGB Sachsen-Anhalt freute sich, dass die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Rundfunkrat verdoppelt werden soll. Allerdings sei man irritiert, dass ein Sitz pro Land der Deutsche Beamtenbund erhalten soll. Sie denkt, dass die Staatskanzlei, dass aus \u201epolitischen Gr\u00fcnden\u201c getan habe und bittet, dies zu \u00e4ndern. Au\u00dferdem monierte sie, dass die freien Mitarbeiter nicht mehr vom Personalrat vertreten werden k\u00f6nnen. Denn gerade sie h\u00e4tten es n\u00f6tig, dass man sich um ihre Belange k\u00fcmmere. In anderen ARD-Anstalten sei dies anders geregelt.<\/p>\n<p>Stephan Rether, Katholisches B\u00fcro Sachsen-Anhalt,\u00a0 sagte, der Vertragsentwurf sei, aus seiner Perspektive, an einigen Stellen nicht ganz durchdacht. Die Verpflichtung der MDR-Intendantin die Landesinteressen bei ihrer Arbeit an so prominenter Stelle zu nennen, erwecke den Eindruck, dass dieser Aspekt jetzt eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung erhalten solle als fr\u00fcher. Ein Problem sieht Rether bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats, deren Mitglieder entweder ein Dauerticket erlangen oder eben immer den Legislaturperioden unterliegen w\u00fcrden. Er stellte die Frage, ob es moralisch und ethisch richtig sei, die Mitglieder unterschiedlich zu behandeln. \u2026. Es ist zu begr\u00fc\u00dfen, dass eine Einigung zwischen den drei L\u00e4ndern gefunden werden konnte, erkl\u00e4rte Dr. Werner Hahn, ehemaliger Justitiar des NDR. Allerdings scheine es ein beachtliches Misstrauen gegen\u00fcber dem MDR und seiner Leitung zu geben. Hahn betonte: \u201eL\u00e4nder-Egoismen seien mit der L\u00e4nder- und Programm-Autonomie nicht vereinbar\u201c. Er kritisierte, die kurze K\u00fcndigungsfrist des Staatsvertrags, die \u2013 rein theoretisch \u2013 bereits sieben Monate nach seinem Zustandekommen (Ende des Jahres 2021) m\u00f6glich w\u00e4re. Unter diesen Umst\u00e4nden k\u00f6nnte der gesamte MDR auseinanderfallen. \u2026 Der MDR sei f\u00fcr viele regionale Unternehmen ein wichtiger Partner, unterstrich Christoph Kukula vom Mitteldeutscher Film und Fernsehproduzentenverband. Er freute sich, dass seine Branche bereits in der Pr\u00e4ambel erw\u00e4hnt werde. Damit k\u00f6nne die weitere St\u00e4rkung zwischen Sendeanstalt und Produzenten vorangebracht werden, so Kukula. \u2026. Thomas Bille, Vorsitzender der MDR-Freienr\u00e4te, erinnerte an den offenen Protest, den sein Verband im Januar an alle drei Staatskanzleien geschickt habe. Es gebe mehr als 2000 freie Mitarbeiter im MDR, die laut dem Gesetzentwurf nicht mehr vom Personalrat vertreten werden d\u00fcrften, kritisierte Bille. Gerade in einer digitalisierten Welt sei es wichtig, m\u00f6glichst viel Mitbestimmung zu erm\u00f6glichen. Mit diesem Entwurf sei dies nicht m\u00f6glich. Es sei ein Unterschied, \u201eob ich geh\u00f6rt werde oder ein Mitspracherecht habe\u201c. Der Trend gehe au\u00dferdem dahin, dass es immer mehr freie Mitarbeiter und immer weniger Feste gebe, die das Programm gestalten. \u2026. Der Ausschussvorsitzende Daniel Sturm schlug zur weiteren Beratung eine Sondersitzung des Ausschusses am n\u00e4chsten Freitag (12. M\u00e4rz) vor, mit dem Ziel dann eine abschlie\u00dfende Beschlussempfehlung f\u00fcr den Landtag zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf soll im April-Plenum, in der voraussichtlich letzten Sitzungsperiode vor der Landtagswahl, abschlie\u00dfend beraten und abgestimmt wird.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.landtag.sachsen-anhalt.de\/anhoerung-mdr\">https:\/\/www.landtag.sachsen-anhalt.de\/anhoerung-mdr<\/a><\/p>\n<p><strong>MDR-Staatsvertrag zur Zustimmung im s\u00e4chsischen Landtag empfohlen<\/strong><\/p>\n<p>Der Medienausschuss im s\u00e4chsischen Landtag hat am Montag dem neuen MDR-Staatsvertrag zugestimmt und zum Beschluss im Plenum empfohlen. Mit der Novellierung erhalte die Drei-L\u00e4nder-Anstalt eine &#8222;moderne und verfassungskonforme Grundlage&#8220;, erkl\u00e4rte die medienpolitische Sprecherin der Gr\u00fcnen-Fraktion, Claudia Maicher, in Dresden. Die Aufsicht \u00fcber den MDR werde nicht nur staatsferner, sondern auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen besser abbilden.<\/p>\n<p>An einigen Stellen h\u00e4tten sich die Gr\u00fcnen aber auch bessere L\u00f6sungen gew\u00fcnscht, etwa eine konsequentere St\u00e4rkung der sogenannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MDR. Einer der wichtigsten Punkte der Novellierung ist Maicher zufolge die Besetzung des MDR-Rundfunkrates. \u2026. Wann \u00fcber den neuen Staatsvertrag im Plenum abgestimmt wird, ist noch offen. Die n\u00e4chste regul\u00e4re Landtagssitzung in Sachsen ist f\u00fcr den 24. und 25. M\u00e4rz vorgesehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/newsletter.helena.de\/mobile%20med.4236962.htm#link2\">http:\/\/newsletter.helena.de\/mobile%20med.4236962.htm#link2<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_6160 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_6160')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_6160').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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