{"id":8302,"date":"2023-08-09T13:40:20","date_gmt":"2023-08-09T12:40:20","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=8302"},"modified":"2023-08-09T13:42:03","modified_gmt":"2023-08-09T12:42:03","slug":"kann-das-bundesverfassungsgericht-die-sender-zu-mehr-ausgewogenheit-und-vielfalt-verpflichten","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/kann-das-bundesverfassungsgericht-die-sender-zu-mehr-ausgewogenheit-und-vielfalt-verpflichten\/","title":{"rendered":"Kann das Bundesverfassungsgericht die Sender zu mehr Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichten?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kann das Bundesverfassungsgericht die Sender zu mehr Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichten?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vielfalt im \u00d6ffentlich-Rechtlichen Rundfunk: Linksgr\u00fcn-versifft, zu viele Krimis?<br \/>\nARD und ZDF wird h\u00e4ufig eine Schlagseite in Politik und Programm vorgeworfen. Was Gerichte daran \u00e4ndern k\u00f6nnten.<\/strong><\/p>\n<p>Vor ein paar Wochen gelangte ein merkw\u00fcrdiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ans Tageslicht. Eigentlich eine Nicht-Entscheidung, zwei Seiten kurz, es ging um die Beschwerde eines ver\u00e4rgerten Medienkonsumenten gegen den Rundfunkbeitrag. Der Mann fand, der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk m\u00fcsse umfassend \u00fcber alle gesellschaftlichen Str\u00f6mungen berichten, zudem neutral, nicht diffamierend und einseitig. Dieser Auftrag werde &#8222;systematisch&#8220; verfehlt, daf\u00fcr wolle er nicht zahlen.<\/p>\n<p>Man ahnt, was den Beschwerdef\u00fchrer umtrieb. Das Gericht wies die Klage aus formalen Gr\u00fcnden ab, er h\u00e4tte sich zuerst an die unteren Instanzen wenden m\u00fcssen. Und schob dann einen kryptischen Satz nach, der f\u00fcr den Mann wie ein halber Sieg geklungen haben muss: Ob man mit diesem Argument eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag f\u00fchren k\u00f6nne, diese Frage habe die Rechtsprechung noch &#8222;nicht beantwortet&#8220;. Das Karlsruher Gericht stellte damit den k\u00fchnen Gedanken in den Raum, man k\u00f6nne wom\u00f6glich gerichtlich geltend machen, &#8222;der Auftrag der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt&#8220;. [\u2026]<\/p>\n<p>Vergangenes Jahr haben sich die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands, \u00d6sterreichs und der Schweiz in einem &#8222;Leipziger Impuls&#8220; zu gr\u00f6\u00dferer Vielfalt verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist die in Karlsruhe aufgeworfene Frage durchaus brisant: K\u00f6nnen die Gerichte, kann das Bundesverfassungsgericht die Sender zu mehr Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichten? [\u2026]<\/p>\n<p>Und im Geb\u00fchrenurteil von 2018 hat das Gericht den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk noch einmal an seinen Job erinnert: &#8222;Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein \u00fcber den freien Markt nicht gew\u00e4hrleistet werden kann.&#8220; [\u2026]<\/p>\n<p>In den Worten des Verfassungsgerichts: &#8222;Er hat hierbei insbesondere auch solche Aspekte aufzugreifen, die \u00fcber die Standardformate von Sendungen f\u00fcr das Massenpublikum hinausgehen oder solchen ein eigenes Gepr\u00e4ge geben.&#8220; [\u2026]<\/p>\n<p>Hubertus Gersdorf, Professor f\u00fcr Medienrecht in Leipzig, hat daraus den Schluss gezogen, man d\u00fcrfe den Anstalten die Vielfalt gesetzlich sehr konkret vorschreiben. &#8222;Der Gesetzgeber w\u00e4re berechtigt, den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktm\u00e4\u00dfig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden&#8220;, schrieb er vor einigen Jahren in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm. Das lie\u00dfe sich seiner Ansicht nach sogar f\u00fcr die Hauptprogramme von ARD und ZDF verordnen, inklusive Vorgaben f\u00fcr die Prime Time. F\u00fcr das Jahr 2015 hatte er im ZDF 437 Krimis gez\u00e4hlt (ohne Wiederholungen), also mehr als einen t\u00e4glich &#8211; dagegen nicht einmal zehn Dokumentarfilme.<\/p>\n<p>https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-grundgesetz-1.6108241<\/p>\n<p><strong>Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. April 2023 &#8211; 1 BvR 601\/23:<\/strong><\/p>\n<p>Es ist jedoch weder dargelegt noch ersichtlich, dass bereits hinreichend gekl\u00e4rt ist, ob und gegebenenfalls nach welchen Ma\u00dfst\u00e4ben unter Ber\u00fccksichtigung der Rundfunkfreiheit der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und der der Vielfaltsicherung dienenden Selbstkontrolle durch plural besetzte anstaltsinterne Aufsichtsgremien (vgl. BVerfGE 136, 9 <30 ff. Rn. 33 ff.>) vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann, es fehle an einem die Beitragszahlung rechtfertigenden individuellen Vorteil (vgl. BVerfGE 149, 222 <262 Rn. 80 f.>), weil das Programmangebot nach seiner Gesamtstruktur nicht auf Ausgewogenheit und Vielfalt ausgerichtet sei und daher kein Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern bilde.  [\u2026] Damit ist jedoch die vom Beschwerdef\u00fchrer aufgeworfene und mit Blick auf die aus Art. 19 Abs. 4 GG erwachsende Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung eines effektiven individuellen Rechtsschutzes naheliegende Frage nicht beantwortet, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen vor Gericht gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltsicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.<\/p>\n<p>https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2023\/04\/rk20230424_1bvr060123.html<\/p>\n<p>Hinweis I: Mit dem 3. Medien\u00e4nderungsstaatsvertrag haben die Sender den Auftrag zu mehr Vielfalt erhalten. So hei\u00dft es in \u00a726 Absatz 1: \u201eDie \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Der Auftrag im Sinne der S\u00e4tze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und \u00fcber alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein.\u201c<\/p>\n<p>Hinweis  II: (2018) Der Leipziger Verfassungs- und Medienrechtler Prof. Hubertus Gersdorf hat im Auftrag des gr\u00f6\u00dften film- und medienpolitischen Berufsverbands in Deutschland untersucht, ob und wie weit eine Pr\u00e4zisierung des Rundfunkauftrags mit der Rundfunkfreiheit kollidiert \u2013 und kam dabei zu einer Reihe bemerkenswerter Erkenntnisse. Nicht nur die gesetzliche Aufwertung des Programmbereichs \u201eInformation\u201c steht nach seiner Einsch\u00e4tzung im Einklang mit der Verfassung \u2013 der Gesetzgeber d\u00fcrfte den Sendern sogar bestimmte Sendezeiten und Mindestbudgets f\u00fcr einzelne unterprivilegierte Programmsparten vorschreiben, ohne damit in die Programm-Autonomie einzugreifen. Denn die Programmhoheit der Sender, so Gersdorf, gelte \u201enur in Wahrnehmung des vom Gesetzgeber zugewiesenen Funktionsauftrags\u201c.<\/p>\n<p>https:\/\/www.agdok.de\/de_de\/verfassungsrechtliches-gutachten-rundfunkauftrag<\/p>\n<p>Hinweis III: ARD und ZDF pausieren ihre Programmanalyse 2023, erf\u00e4hrt epd. Demnach wollen beide beraten, ob sie die seit 1985 erhobene Beobachtung, die Inhalte und journalistische Angebote \u00f6ffentlich-rechtlicher und privater TV-Sender vergleicht, 2024 fortf\u00fchren. Das ZDF begr\u00fcndet den Schritt damit, im Non-Linearen st\u00e4rker forschen zu wollen. Mit der ARD sei u.a. ein Forschungsprojekt zu den Angebotsstrukturen von Mediatheken und Streaming-Diensten in Auftrag gegeben worden.<\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"pwgQpuD6BI\"><p><a href=\"https:\/\/www.turi2.de\/aktuell\/epd-ard-und-zdf-legen-programmanalyse-auf-eis\/\">epd: ARD und ZDF legen TV-Programmanalyse auf Eis.<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;epd: ARD und ZDF legen TV-Programmanalyse auf Eis.&#8220; &#8212; turi2\" src=\"https:\/\/www.turi2.de\/aktuell\/epd-ard-und-zdf-legen-programmanalyse-auf-eis\/embed\/#?secret=pwgQpuD6BI\" data-secret=\"pwgQpuD6BI\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_8302 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_8302')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_8302').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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