{"id":9189,"date":"2024-05-19T12:58:35","date_gmt":"2024-05-19T11:58:35","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=9189"},"modified":"2024-05-19T12:58:35","modified_gmt":"2024-05-19T11:58:35","slug":"verfahren-zur-festsetzung-des-rundfunkbeitrags-dysfunktional","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/verfahren-zur-festsetzung-des-rundfunkbeitrags-dysfunktional\/","title":{"rendered":"Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags &#8222;dysfunktional&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Robra: Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags &#8222;dysfunktional&#8220; <\/strong><\/p>\n<p>Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef und Medienminister Rainer Robra (CDU) dr\u00e4ngt auf eine Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht. Das System habe sich in Teilen \u201eals dysfunktional erwiesen\u201c, schreibt Robra in einem Gastbeitrag f\u00fcr die \u201eFrankfurter Allgemeine Zeitung\u201c (Donnerstag). Seine Kritik richtet sich gegen den letzten Schritt des dreistufigen Verfahrens, die Befassung der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz mit dem Beitragsvorschlag der Finanzkommission KEF und die Ratifizierung durch die L\u00e4nderparlamente. [\u2026]<\/p>\n<p>Viele Landtagsabgeordnete wehrten sich dagegen, einem zwischen den Ministerpr\u00e4sidenten &#8222;ausgehandelten&#8220; Staatsvertrag zustimmen zu m\u00fcssen, schreibt Robra: &#8222;Der Hinweis, alles andere als Ja sei verfassungswidrig, weil das vom Verfassungsgericht entwickelte Verfahren keine Alternative zur Zustimmung zulasse, wurde nicht gerne geh\u00f6rt.&#8220; Man lasse sich als Abgeordneter nicht auf die Rolle eines &#8222;Notars&#8220; der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzieren. [\u2026]<\/p>\n<p>Die dritte Stufe des Festsetzungsverfahrens k\u00f6nne &#8222;nur so aus der Welt kommen, wie sie hineingekommen ist: durch Rechtsfortbildung des Bundesverfassungsgerichts selbst&#8220;, schreibt der CDU-Politiker. Zur dritten Stufe, die heute alles andere als staatsfern ausgestaltet sei, sollte es eine Alternative zur klassischen Ratifikation geben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/medien.epd.de\/article\/1270\/?pk_campaign=bas_medien_newsletter_20240516&amp;pk_source=newsletter&amp;pk_kwd=20240516\">https:\/\/medien.epd.de\/article\/1270\/<\/a><\/p>\n<p>Rainer Robra (CDU) ist Staatsminister, Chef der Staatskanzlei und Minister f\u00fcr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.<\/p>\n<p>Es hei\u00dft, die Bundesl\u00e4nder k\u00e4men ihren Pflichten bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht nach, weil sie der Empfehlung der Geb\u00fchrenkommission KEF nicht flugs folgen. Das ist ein Irrtum. [\u2026]<\/p>\n<p>Richtig ist, dass die Rundfunkkommission der L\u00e4nder beschlossen hat, im Herbst einen Reformstaatsvertrag vorzulegen, dessen finanzielle Auswirkungen auf den Bedarf der Anstalten die KEF vorab in einem erg\u00e4nzenden Gutachten absch\u00e4tzen und beziffern soll. [\u2026]<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen der L\u00e4nder ist verfassungsrechtlich statthaft, da der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag f\u00fcr die Umsetzung des KEF-Vorschlags keine Frist setzt und die Rundfunkfreiheit nicht mehr als eine funktionsgerechte Finanzierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt. Das ist gew\u00e4hrleistet, denn die Anstalten haben einsetzbare R\u00fccklagen, wie es sie auch 2021 gab, sodass die Beitragserh\u00f6hung damals mit Verz\u00f6gerung in Kraft treten konnte; sie gilt \u00fcbrigens allein auf Grundlage der damaligen Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes bis heute fort. Die L\u00e4nder sind gehalten, \u00fcber einen Beitragsvorschlag der KEF unverz\u00fcglich zu entscheiden, aber ist es wirklich schuldhaftes Z\u00f6gern, wenn sie die ihnen vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene politische Verantwortung f\u00fcr die Interessen der Beitragszahler wahrnehmen und beihilferechtliche Grundlagen wahren und die Gefahr einer \u00dcberfinanzierung ausschlie\u00dfen? [\u2026]<\/p>\n<p>Nach meiner \u00dcberzeugung kann die dritte Stufe des Festsetzungsverfahrens nur so aus der Welt kommen, wie sie hineingekommen ist: durch Rechtsfortbildung des Bundesverfassungsgerichts selbst. 1994 wollte das Gericht den Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung sichern, was f\u00fcr die beiden ersten Stufen gelungen ist. Zur dritten Stufe, die heute alles andere als staatsfern ausgestaltet ist, sollte es eine Alternative geben, durch die Grundrechte der Anstalten effektiver gesichert werden k\u00f6nnten als die klassische Ratifikation.<\/p>\n<p>Es steht dem Bundesverfassungsgericht frei, im Lichte der bisherigen Erfahrungen die dritte Stufe neu auszugestalten, ohne wichtige andere Belange zu gef\u00e4hrden, wenn es dazu Gelegenheit haben sollte. So k\u00f6nnte es ausreichen, die in der Regel schon jetzt verbindliche Empfehlung der KEF in den L\u00e4ndern \u00f6ffentlich bekannt zu machen, wenn die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz nach Befassung damit weder Anlass noch M\u00f6glichkeit sieht, davon mit verfassungsrechtlich tragf\u00e4higen Gr\u00fcnden abzuweichen.<\/p>\n<p>Dann beschr\u00e4nkte sich das parlamentarische Ratifikationsverfahren auf die wenigen Abweichungsf\u00e4lle. Ein solches Verfahren w\u00fcrde besser als bisher sicherstellen, dass die notwendige Akzeptanz des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht alle vier Jahre durch die unvermeidliche Gefahr des Scheiterns von Beitragsanpassungen zus\u00e4tzlich in Misskredit ger\u00e4t.\u00a0 (Paid)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/rainer-robra-laender-handeln-bei-rundfunkbeitrag-richtig-19721302.html\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/rainer-robra-laender-handeln-bei-rundfunkbeitrag-richtig-19721302.html<\/a><\/p>\n<p>Robra kritisiert das aktuelle Verfahren zur Rundfunkfinanzierung, vor allem die dritte Stufe, bei der die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz \u00fcber den Beitragsvorschlag entscheidet. Diese Stufe sei dysfunktional und sollte laut Robra vom Bundesverfassungsgericht reformiert werden. Ein m\u00f6glicher Ansatz w\u00e4re: Die KEF-Empfehlungen werden verbindlich, wenn die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz keine verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr Abweichungen findet. Dann m\u00fcssten die Parlamente nur in Ausnahmef\u00e4llen zustimmen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/altpapier\/das-altpapier-3656.html\">https:\/\/www.mdr.de\/altpapier\/das-altpapier-3656.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_9189 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_9189')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_9189').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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