{"id":9401,"date":"2024-07-17T12:28:39","date_gmt":"2024-07-17T11:28:39","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?post_type=news&#038;p=9401"},"modified":"2024-07-17T12:28:39","modified_gmt":"2024-07-17T11:28:39","slug":"compact-verbot-warum-gerade-jetzt","status":"publish","type":"news","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/news\/compact-verbot-warum-gerade-jetzt\/","title":{"rendered":"Compact-Verbot: Warum gerade jetzt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Compact-Verbot: Warum gerade jetzt?<\/strong><\/p>\n<p>Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geh\u00f6rt bei Compact zum guten Ton. Bekannt ist das seit Jahren. [\u2026] Wenn ein Revolverblatt und sein Chefredakteur seit mehr als zehn Jahren durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auffallen, mag die Nachricht vom Verbot des Magazins spontan Erleichterung und Freude ausl\u00f6sen. Aber von &#8222;Das wurde ja Zeit&#8220; ist es nicht weit bis &#8222;Warum gerade jetzt?&#8220; [\u2026] F\u00fcr das aktuelle Medienverbot wurde also von Faesers Ministerium ein Zeitpunkt der eigenen Schw\u00e4che gew\u00e4hlt, zu dem die SPD hinter der von Els\u00e4sser bevorzugten AfD liegt. Auch bei der Europawahl am 9. Juni lag die Kanzlerpartei zwei Prozentpunkte hinter der AfD, die damit zweitst\u00e4rkste Kraft hinter der Union wurde. [\u2026]<\/p>\n<p>F\u00fcr das aktuelle Medienverbot wurde also von Faesers Ministerium ein Zeitpunkt der eigenen Schw\u00e4che gew\u00e4hlt, zu dem die SPD hinter der von Els\u00e4sser bevorzugten AfD liegt. Auch bei der Europawahl am 9. Juni lag die Kanzlerpartei zwei Prozentpunkte hinter der AfD, die damit zweitst\u00e4rkste Kraft hinter der Union wurde.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.telepolis.de\/features\/Compact-Verbot-Warum-gerade-jetzt-9802942.html\">https:\/\/www.telepolis.de\/features\/Compact-Verbot-Warum-gerade-jetzt-9802942.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Ist das Compact-Verbot rechtswidrig?<\/strong><\/p>\n<p>Faeser begr\u00fcndet das Verbot damit, dass &#8222;Compact&#8220; ein &#8222;zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene&#8220; sei. Es ist laut der Mitteilung auf \u00a7 3 Abs. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gest\u00fctzt. Gem\u00e4\u00df Art. 9 Abs. 2 GG sind solche Vereinigungen verboten, &#8222;deren Zwecke oder deren T\u00e4tigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richten&#8220;. \u00a7 3 VereinsG stellt klar, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine Verbotsbeh\u00f6rde festgestellt werden muss.<\/p>\n<p>Formal handelt es sich damit um ein Vereins- und nicht um ein Medienverbot. Es bezieht sich auf zwei Gesellschaften, die das Magazin bzw. den Online-Kanal &#8222;Compact TV&#8220; ver- bzw. betreiben: die COMPACT-Magazin GmbH und die CONSPECT FILM GmbH. Die Gesellschaften sind damit zugleich aufgel\u00f6st. Demgegen\u00fcber sprach Faeser am Montag davon, &#8222;das Magazin&#8220; verboten zu haben. Auch wird das Verbot laut Mitteilung ausschlie\u00dflich mit den redaktionellen Inhalten des Magazins und von &#8222;Compact TV&#8220; begr\u00fcndet. Ist ein solches faktisches Medienverbot \u00fcber das Vereinsrecht zul\u00e4ssig?<\/p>\n<p>Fraglich ist, ob das VereinsG hier \u00fcberhaupt anwendbar ist. Denn im Gegensatz zum Vereinsrecht liegt die Gesetzgebungskompetenz f\u00fcr das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den L\u00e4ndern. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF), ist der Auffassung, dass es sich bei dem Verbot in der Sache um eine Pressregulierung handele, welche in die Gesetzgebungskompetenz der L\u00e4nder falle. &#8222;Das Vereinsgesetz ist insofern verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Verbote nicht ausschlie\u00dflich mit den Inhalten eines Presseerzeugnisses begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen&#8220;, argumentiert Werdermann gegen\u00fcber LTO. [\u2026]<\/p>\n<p>Auch Rechtsprofessor Christoph Gusy (Universit\u00e4t Bielefeld) \u00e4u\u00dfert gegen\u00fcber LTO Bedenken, dass mangels Gesetzgebungskompetenz das Vereinsrecht ein solches Presseverbot nicht tragen k\u00f6nne. Er betont, dass \u00a7 3 VereinsG eine Schrankenregelung zur Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), nicht aber zur Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sei. &#8222;Selbst\u00e4ndige Eingriffe in Art. 5 GG d\u00fcrfen nicht auf das VereinsG gest\u00fctzt werden&#8220;, so Gusy. Ein Verbot k\u00f6nne allenfalls gegen einen Verein ergehen, dessen &#8222;notwendiger Zweck&#8220; der eines Presseorgans sei. &#8222;Dann w\u00e4re das Zeitungsverbot eine Art &#8218;Annex&#8216; eines Vereinsverbots. Aber selbst das ist noch keineswegs gekl\u00e4rt.&#8220; [\u2026]<\/p>\n<p>Klar ist, dass das BMI die Voraussetzungen f\u00fcr ein Verbot anhand einzelner Publikationen genau belegen muss. Auf welche Beitr\u00e4ge das BMI das Verbot genau st\u00fctzt, ist bislang nicht bekannt. [\u2026]<\/p>\n<p>Werdermann mahnt in Bezug auf die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit an, dass auch die M\u00f6glichkeit milderer Mittel zu pr\u00fcfen sei. Werden strafbare oder rechtswidrige Beitr\u00e4ge publiziert, so w\u00e4re es ggf. angezeigt, dass die Medienaufsicht darauf hinwirkt, dass diese offline gestellt werden, und dass ggf. die Staatsanwaltschaft ermittelt, anstatt die Vertreibergesellschaft insgesamt zu verbieten.<\/p>\n<p>Der GFF-Jurist weist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte aus dem Jahr 2010 hin. Der Gerichtshof hielt das Komplettverbot mehrerer t\u00fcrkischer Tageszeitungen f\u00fcr einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in Art. 10 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (Meinungs- und Pressefreiheit).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot\/<\/a><\/p>\n<p>Das Bundesinnenministerium hat das rechtsradikale Sprachrohr \u201eCompact\u201c nach dem Vereinsrecht verboten. Geht das \u00fcberhaupt, ist das juristisch sicher und inwieweit ist die Pressefreiheit davon betroffen? Wir haben den GFF-Juristen Benjamin L\u00fcck dazu interviewt. [\u2026] Bei strafbaren, insbesondere volksverhetzenden Inhalten k\u00f6nnen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden schon heute t\u00e4tig werden, aber das richtet sich eben gegen einzelne, konkrete Inhalte des Mediums und die jeweils verantwortlichen Personen, nicht gegen das Medium selbst. Ein Medienverbot ist unter freiheitsrechtlichen Gesichtspunkten dagegen immer problematisch. Ich bin gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht daher \u00fcber diese Fragen entscheiden werden.<\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"GJzDDylpL3\"><p><a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2024\/compact-verbot-unter-freiheitsrechtlichen-gesichtspunkten-immer-problematisch\/\">&#8222;Unter freiheitsrechtlichen Gesichtspunkten immer problematisch&#8220;<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;&#8222;Unter freiheitsrechtlichen Gesichtspunkten immer problematisch&#8220;&#8220; &#8212; netzpolitik.org\" src=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2024\/compact-verbot-unter-freiheitsrechtlichen-gesichtspunkten-immer-problematisch\/embed\/#?secret=pdoqVBTBGJ#?secret=GJzDDylpL3\" data-secret=\"GJzDDylpL3\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<p><strong>Kritik am Compact-Verbot: Solche Schritte w\u00fcrden \u201edie Republik nicht stabilisieren\u201c<\/strong><\/p>\n<p><strong>Viele liberale Journalisten sehen das Compact-Verbot kritisch. Eine Auswahl der Reaktionen.<\/strong><\/p>\n<p>Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. \u201eDie Organisationen richten sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und \u00a7 3 des Vereinsgesetzes\u201c, hei\u00dft es in einer Erkl\u00e4rung des Bundesinnenministeriums zum Verbot. Die Compact-Magazin GmbH verbreite \u201eantisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschw\u00f6rungstheoretische Inhalte\u201c.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/kritik-am-compact-verbot-solche-schritte-wuerden-die-republik-nicht-stabilisieren-li.2235617\">https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/kritik-am-compact-verbot-solche-schritte-wuerden-die-republik-nicht-stabilisieren-li.2235617<\/a><\/p>\n<p>Neben den Webseiten compact-online.de und conspect-film.com sowie den Accounts auf Telegram, X, TikTok, Gettr, Facebook, VK und Whatsapp sind nun auch Youtube-Beitr\u00e4ge des Nutzers @J\u00fcrgenEls\u00e4sser7613 verboten, hei\u00dft es im Bundesanzeiger. Els\u00e4sser ist Gr\u00fcnder des Magazins Compact.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Nach-Verbot-durch-Innenministerin-Magazin-Compact-nicht-mehr-online-9802500.html\">https:\/\/www.heise.de\/news\/Nach-Verbot-durch-Innenministerin-Magazin-Compact-nicht-mehr-online-9802500.html<\/a><\/p>\n<p>Jochen Bitter: Bei aller Verachtung, die man f\u00fcr den rassistischen #Compact-Dreck haben muss:<\/p>\n<p>Die hohen H\u00fcrden, die das GG vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf, oder #JuraBubble?<\/p>\n<blockquote class=\"twitter-tweet\" data-width=\"550\" data-dnt=\"true\">\n<p lang=\"de\" dir=\"ltr\">Bei aller Verachtung, die man f\u00fcr den rassistischen <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Compact?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#Compact<\/a>-Dreck haben muss:<br \/>Die hohen H\u00fcrden, die das GG vor einem Parteiverbot aufstellt, sprechen verfassungssystematisch eigentlich dagegen, dass eine Ministerin mal eben ein Medium verbieten darf, oder <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/JuraBubble?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#JuraBubble<\/a>?<\/p>\n<p>&mdash; Jochen Bittner (@JochenBittner) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/JochenBittner\/status\/1813115531429384605?ref_src=twsrc%5Etfw\">July 16, 2024<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><script async src=\"https:\/\/platform.twitter.com\/widgets.js\" charset=\"utf-8\"><\/script><\/p>\n<p>Matthias Fischbach antwortete Bittner mit den S\u00e4tzen: \u201eHabe auch meine Zweifel an diesem Vorgang. Daf\u00fcr m\u00fcssen mE wirklich gef\u00e4hrliche verfassungsfeindliche Bestrebungen eindeutig belegt sein. Mir ist au\u00dferdem kein Verschw\u00f6rungsgl\u00e4ubiger bekannt, der nach einem Medienverbot von seinem Glauben abgefallen ist, im Gegenteil.\u201c [\u2026]<\/p>\n<p>Der Journalist Sebastian Friedrich schrieb wiederum: \u201eMich wundert, wie gro\u00df die Freude \u00fcber das Compact-Verbot bei vielen Linken ist. Egal ob man eher Junge Welt, analyse und kritik oder Jungle World liest: Dass die Normalit\u00e4tsgrenzen offenbar enger gezogen werden, k\u00f6nnte sich mittel- bis langfristig als Bumerang erweisen.\u201c [\u2026]<\/p>\n<p>Jens Bisky schrieb wiederum: \u201eIn den letzten Jahren Weimars wurden st\u00e4ndig Zeitungen, Zeitschriften, Plakate, Veranstaltungen verboten. Es hat die Republik nicht stabilisiert.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/kritik-am-compact-verbot-solche-schritte-wuerden-die-republik-nicht-stabilisieren-li.2235617\">https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/kritik-am-compact-verbot-solche-schritte-wuerden-die-republik-nicht-stabilisieren-li.2235617<\/a><\/p>\n<p><strong>Mika Beuster erwartet, dass das &#8222;Compact&#8220;-Verbot vor Gericht Bestand haben wird.<\/strong><\/p>\n<p>DJV-Chef Mika Beuster geht davon aus, dass das Bundesinnenministerium um Nancy Faeser beim Verbot des neurechten &#8222;Compact&#8220;-Magazins &#8222;juristisch sauber gearbeitet hat&#8220;, sagt er dem &#8222;RND&#8220;. Er sei sich sicher, dass das Verbot vor Gericht Bestand haben wird. Sollte die Beh\u00f6rde mit dem Verbot scheitern, weil sie &#8222;schlampig gearbeitet hat, w\u00e4re das politisch ein fatales Signal&#8220;. Beuster sieht bei &#8222;Compact&#8220; die &#8222;Schwelle zum Extremismus \u00fcberschritten&#8220;.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.turi2.de\/aktuell\/mika-beuster-erwartet-dass-das-compact-verbot-vor-gericht-bestand-haben-wird\/\">https:\/\/www.turi2.de\/aktuell\/mika-beuster-erwartet-dass-das-compact-verbot-vor-gericht-bestand-haben-wird\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_9401 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_9401')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_9401').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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