{"id":10300,"date":"2025-02-18T16:42:28","date_gmt":"2025-02-18T15:42:28","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=10300"},"modified":"2025-02-18T16:42:28","modified_gmt":"2025-02-18T15:42:28","slug":"rundfunk-als-uebergeordnete-anstalt-ist-demokratie-und-verfassungswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/rundfunk-als-uebergeordnete-anstalt-ist-demokratie-und-verfassungswidrig\/","title":{"rendered":"Rundfunk als \u00fcbergeordnete Anstalt ist demokratie- und verfassungswidrig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im System der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative, die f\u00fcr einen demokratischen Rechtsstaat grundlegend ist, sollen demokratietheoretisch Presse und Rundfunk eine \u201eVierte Gewalt\u201c darstellen, die eine Kontrollfunktion \u00fcber die drei klassischen Staatsgewalten aus\u00fcbt. Das setzt zwingend voraus, dass die Medien von den Staatsgewalten v\u00f6llig unabh\u00e4ngig sind. Dies ist beim \u00f6ffentlichen Rundfunk als Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts aber prinzipiell und de facto nicht der Fall. Er kontrolliert sie nicht, sondern betreibt einseitig Hofberichterstattung und umfassende Propaganda f\u00fcr sie. Die Bindung der B\u00fcrger an ihn durch eine Zwangsgeb\u00fchr macht ihn vollends verfassungswidrig.<\/strong><span id=\"more-16395\"><\/span><\/p>\n<p><em>Beitrag von <\/em><a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/kontakt-und-impressum\/\"><em>Herbert Ludwig<\/em><\/a><\/p>\n<h4><strong>Die Funktion der Medien als \u201eVierte Gewalt\u201c<\/strong><\/h4>\n<p><em>\u201eDie Medien sind\u00a0systemtheoretisch\u00a0das \u00b4Beobachtungssystem der gesamten Gesellschaft`\u201c<\/em>, hei\u00dft es auf Wikipedia treffend, <em>\u201eindem sie ihr Bild der\u00a0Gesellschaft\u00a0zeichnen und dieses der Gesellschaft zur Selbstbeobachtung zur\u00fcckspiegeln.\u201c<br \/>\n<\/em>Die ideale Funktion der Massenmedien in einer\u00a0Demokratie\u00a0schlie\u00dfe \u201e<em>umfassende und ausgewogene Berichterstattung, Sachlichkeit und gegenseitige Achtung, Wahrheitstreue in Inhalt, Stil und Formen der Wiedergabe ein und eine Pr\u00e4sentationsweise, die allen B\u00fcrgern die Teilnahme an der \u00f6ffentlichen Kommunikation erm\u00f6glicht.\u201c <\/em>Sie h\u00e4tten eine gro\u00dfe\u00a0Verantwortung\u00a0den B\u00fcrgern gegen\u00fcber, denn deren politisches Wissen h\u00e4nge von der Darstellung der Politik\u00a0in den Massenmedien ab.\u00a0Diese h\u00e4tten einen \u201e\u00f6ffentlichen Auftrag\u201c und bestimmten, welche Themen in der Gesellschaft als relevant angesehen werden oder auch nicht. Dabei lebe die Demokratie von einer kritischen\u00a0\u00d6ffentlichkeit.<strong><sup>1<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>Diese kritische \u00d6ffentlichkeit durch die Medien ist umso notwendiger, als die Parteien, wie schon der Presserechtler Martin L\u00f6ffler in den 1950er Jahren festgestellt habe, den Staat soweit durchdrungen haben, dass nahezu alle Gewalt mittelbar oder unmittelbar von ihnen ausgehe. Die modernen Medien seien als vierter Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Gewalt dazu berufen, \u201e<em>gegen\u00fcber dem gef\u00e4hrlichen Machtstreben des Parteienstaates das gesunde Gegengewicht zu bilden.\u201c <\/em><strong><sup>2 <\/sup><\/strong><\/p>\n<h4><strong>Das Scheitern des Ideals der \u201eVierten Gewalt\u201c<\/strong><\/h4>\n<p>Der \u201eParteienstaat\u201c ist in der Soziologie ein Staat, in dem die durch imperatives Mandat an ihre Parteien gebundenen Abgeordneten (\u201eFraktionsdisziplin\u201c) weitgehend ihre Unabh\u00e4ngigkeit verlieren und die eigentlichen Entscheidungen in den Parteigremien fallen. Eine Partei bzw. Parteienkoalition, welche die Parlamentsmehrheit hat, stellt auch die Regierung und besetzt die wichtigsten Richterposten, so dass sie alle drei Gewalten in ihrer Hand hat und die Gewaltenteilung somit de facto aufhebt.<strong><sup>3<\/sup><\/strong> Dadurch besteht in Wirklichkeit keine Demokratie mehr, sondern eine Parteien-Oligarchie.<strong><sup>4<\/sup><\/strong> <strong><sup>\u00a0<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>Das Ideal, dass die Medien als \u201eVierte Gewalt\u201c das <em>gef\u00e4hrliche Machtstreben des Parteienstaates <\/em>\u00a0\u00fcberwachen und <em>das gesunde Gegengewicht <\/em>bilden k\u00f6nnten, ist dagegen eine Illusion. Das Anprangern einer Parteien-Oligarchie wird diese nicht beseitigen, sondern die alles gesellschaftliche Leben durchdringenden Parteien werden daf\u00fcr sorgen, dass diese Medien entweder ausgeschaltet oder ebenfalls parteipolitisch durchsetzt, also \u00fcbernommen bzw. unterwandert werden. Und das ist ja in gro\u00dfem Ma\u00dfe in Deutschland geschehen. Die Mainstream-Medien betreiben im Wesentlichen Hofberichterstattung der herrschenden Parteien-Oligarchie bis hin zu unverhohlener Propaganda. Von einer neutralen, allseitigen Berichterstattung kann keine Rede mehr sein.<\/p>\n<h4><strong>Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk<\/strong><\/h4>\n<p>Am allerwenigsten kann dies vom \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk (\u00d6RR) gesagt werden. Durch kein anderes Medium ist das Bewusstsein der Menschen so beeinflussbar wie durch Rundfunk und Fernsehen. Alle Diktaturen haben sie fest in staatlicher Hand, damit die Untertanen ganz in ihrem ideologischen Sinne \u201einformiert\u201c werden k\u00f6nnen und ihre Macht dadurch abgesichert wird. Auch eine herrschende Parteien-Oligarchie hat daran das gr\u00f6\u00dfte Interesse.<\/p>\n<p>Der Rundfunk soll zwar im Rahmen der bestehenden Fassaden-Demokratie organisatorisch eine innere Staatsferne erreichen, indem in den Gremien keine Vertreter des Staates sitzen, die Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen k\u00f6nnten. Doch das ist T\u00e4uschung, denn in den Aufsichtsgremien sitzen als Vertreter <em>gesellschaftlich relevanter Gruppen <\/em>zu einem Drittel Vertreter der herrschenden politischen Parteien, die auch in den weiteren Gruppen wie Gewerkschaften, Sozialverb\u00e4nden, Kirchen usw. ihre Sympathisanten haben.<strong><sup>5<\/sup><\/strong> Und die Parteien haben die staatlichen Gewalten in der Hand, sie haben sich den Staat zur Beute gemacht. Auf der anderen Seite ist das Heer der Rundfunk-Journalisten weitgehend von Mitgliedern oder Sympathisanten der herrschenden Parteien unterwandert.<\/p>\n<p>Auch soll die Staatsferne dadurch signalisiert werden, dass der \u00d6RR nicht durch staatliche Steuern finanziert wird. Aber auch das ist Augenwischerei, denn indem dem \u00d6RR der Status einer Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts und damit eine hoheitliche Stellung \u00fcber den B\u00fcrgern verliehen wurde, hat er das Recht, Zwangsgeb\u00fchren von allen Haushalten zu erheben, unabh\u00e4ngig davon, ob das Programm vom Einzelnen gew\u00fcnscht und in Anspruch genommen wird.<\/p>\n<p><strong>Ist schon die Einrichtung eines solcherart staatsnahen Rundfunks demokratiewidrig, so wird er durch die Erhebung von Zwangsgeb\u00fchren vollends verfassungswidrig.<\/strong><\/p>\n<h4><strong>Die Zwangsgeb\u00fchren<\/strong><\/h4>\n<p>Das fundamental konstituierende Grundrecht einer Demokratie ist das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgesetzte Recht auf die freie, selbstbestimmte Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit. Eines der nachfolgend dies n\u00e4her spezifizierenden Grundrechte ist das in Art. 5 GG geregelte Recht, sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Vor dem Hintergrund des Rechtes auf die freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit des Artikels 2 GG kann es nur in der Freiheit jedes Einzelnen liegen, aus welchen Quellen er sich unterrichtet. Die freiheitlich-demokratischen Grundrechte nach Art. 2 und 5 GG schlie\u00dfen ihrem Wesen nach aus, dass der Mensch zur Nutzung einer bestimmten Informationsquelle direkt oder indirekt gezwungen werden darf.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk \u00fcbt aber als dem freien B\u00fcrger de facto \u00fcbergeordnete Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts durch die gesetzlich verpflichtende Rundfunkgeb\u00fchr, verschleiernd \u201eRundfunkbeitrag\u201c genannt, einen obrigkeitlichen Zwang aus, ihn zu finanzieren und damit indirekt auch, ihn als Informationsquelle zu benutzen.<br \/>\nDies verst\u00f6\u00dft gegen die genannten Grundprinzipien einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung und ist Ausdruck einer obrigkeitsstaatlichen, autorit\u00e4ren Staatsgesinnung.<br \/>\n<strong>Ein \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk mit Zwangsgeb\u00fchren ist daher von vorneherein wegen Versto\u00dfes gegen Art. 2 und 5 GG verfassungswidrig.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Propagandistische Berichterstattung<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verfolgt der \u00d6RR eine einseitig indoktrinierende Information und verst\u00f6\u00dft gegen die eigene, nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Verpflichtung zur objektiven, unparteilichen Berichterstattung, die die Meinungsvielfalt in der Gesellschaft und eine Ausgewogenheit ber\u00fccksichtigt. T\u00e4glich findet eine einseitige, propagandistische regierungs- und eine bestimmte parteienkonforme Berichterstattung statt. Dies steht als offenkundig fest. Jeder kann sich t\u00e4glich davon \u00fcberzeugen. Einige wenige objektive, der Wahrheit verpflichtete Sendungen sind Ausnahmen und dienen als Feigenblatt.<strong><sup>6<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>Die Frage der generellen, bzw. \u00fcberwiegend einseitigen propagandistischen Berichterstattung ist \u00a0von ungeheurer gesellschaftlicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf die Demokratie.<br \/>\nSie bedeutet, dass das Volk, der Souver\u00e4n der Demokratie, nicht die volle Wahrheit \u00fcber die aktuellen und historischen Zusammenh\u00e4nge erf\u00e4hrt.<\/p>\n<p>In seinem \u201eSpiegel-Urteil\u201c von 1966 hatte das Bundesverfassungsgericht noch festgehalten:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eEine freie, nicht von der \u00f6ffentlichen Gewalt gelenkte, keiner <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Zensur_(Informationskontrolle)\">Zensur<\/a>\u00a0unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelm\u00e4\u00dfig erscheinende politische Presse f\u00fcr die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der B\u00fcrger politische Entscheidungen\u00a0treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abw\u00e4gen k\u00f6nnen, die andere sich gebildet haben. Die Presse h\u00e4lt diese st\u00e4ndige Diskussion in Gang.\u201c <\/em><strong><sup>7<\/sup><\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>Hannah Arendt schrieb zu den L\u00fcgen der Medien:<\/p>\n<blockquote><p>\u201e<em>Wenn die modernen L\u00fcgen sich nicht mit Einzelheiten zufrieden geben, sondern den Gesamtzusammenhang, in dem die Tatsachen erscheinen, uml\u00fcgen und so einen neuen Wirklichkeitszusammenhang bieten, was hindert eigentlich diese erlogene Wirklichkeit daran, zu einem vollg\u00fcltigen Ersatz der Tatsachenwahrheit zu werden \u2026?\u201c<br \/>\n<\/em>Die Menschen leben dann in einer gro\u00dfen Illusion und nicht in der Wirklichkeit.<br \/>\n\u201e<em>Das Resultat ist keineswegs, dass die L\u00fcge nun als wahr akzeptiert und die Wahrheit als L\u00fcge diffamiert wird, sondern dass der menschliche Orientierungssinn im Bereich des Wirklichen, der ohne <\/em><em>die Unterscheidung von Wahrheit und Unwahrheit nicht funktionieren kann, vernichtet wird. \u2026 Konsequentes L\u00fcgen ist im wahrsten Sinne des Wortes bodenlos und st\u00fcrzt Menschen ins Bodenlose, ohne je imstande zu sein, einen anderen Boden, auf dem Menschen stehen k\u00f6nnten, zu errichten.\u201c<br \/>\n<\/em>Der Verlust des menschlichen Orientierungssinnes, der Sturz ins Bodenlose, ist gleichbedeutend mit dem Ende der Demokratie.<br \/>\n\u201e<em>Meinungsfreiheit\u201c, <\/em>sagt Hannah Arendt, <em>\u201eist eine Farce, wenn die Informationen \u00fcber die Tatsachen nicht garantiert sind.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Dann kann sich der Mensch kein Urteil mehr bilden, das in der Wahrheit, in der Wirklichkeit gegr\u00fcndet ist.<strong><sup>8<\/sup><\/strong><br \/>\n<strong><br \/>\nDas bedeutet: Die B\u00fcrger als Souver\u00e4n der Demokratie, von dem nach Art. 20 GG alle Staatsgewalt ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausge\u00fcbt wird, sind \u00fcberhaupt nicht urteilsf\u00e4hig. <\/strong><strong>Durch die heutige totale L\u00fcgenpropaganda des \u00d6RR werden sie als Tr\u00e4ger der Demokratie praktisch ausgeschaltet, und die freiheitliche demokratische Grundordnung wird bereits von innen beseitigt. <\/strong><strong>Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ist der wirkm\u00e4chtigste Feind der Demokratie. Er ist nach \u00a7 20 GG verfassungswidrig und aufzul\u00f6sen.<\/strong><\/p>\n<h4><strong>Das Verhalten der Gerichte<br \/>\n<\/strong><\/h4>\n<p>Der Staat gibt dem \u00d6RR in \u00a7 11 des\u00a0Rundfunkstaatsvertrags regelrecht einen \u201eProgrammauftrag\u201c, auch \u201eBildungsauftrag\u201c genannt, der eine \u201eunabh\u00e4ngige Grundversorgung\u201c der Bev\u00f6lkerung mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung gew\u00e4hrleisten soll \u2013 nat\u00fcrlich um, wie es verschleiernd hei\u00dft, <em>\u201eim Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielf\u00e4ltiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.\u201c<\/em><strong><sup>9<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>Doch der demokratische Staat hat nicht die Aufgabe, f\u00fcr eine Grundversorgung der Bev\u00f6lkerung mit Informationen, Kultur etc. zu sorgen. Das ist Sache der freien B\u00fcrger selbst in einem freien, vom Staat unabh\u00e4ngigen Kulturleben. Hier haben die Prinzipien einer auf dem selbstbestimmten, freien Menschen gr\u00fcndenden freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung des Grundgesetzes bei den heutigen Parteipolitikern \u00fcberhaupt noch nicht Fu\u00df gefasst, denen es im Festhalten an der allseitigen Regelungskompetenz des Obrigkeitsstaates in Wahrheit um ihre eigene Macht \u00fcber das Bewusstsein des \u201edemokratischen\u201c Stimmviehes geht.<\/p>\n<p>Die Verwaltungsgerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht st\u00fctzen durchgehend diese Stellung des \u00d6RRs: Aufgrund der Werbefinanzierung bestehe beim Privatrundfunk die Gefahr, dass popul\u00e4ren, massenattraktiven Programmen ein gro\u00dfer Teil der Sendezeit gewidmet werde. Deshalb k\u00f6nne der Privatfunk allein die \u00f6ffentliche Kommunikationsaufgabe, die sich aus der Rundfunkfreiheit ergebe, nicht erf\u00fcllen. Daher sei ein gut ausgestatteter \u00f6ffentlich-rechtlicher Rundfunk notwendig, so die Argumentation des BVerfGs.<strong><sup>10<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>Doch in einer freien Medienlandschaft w\u00fcrden sich durch verantwortungsvolle B\u00fcrger auch private Sender bilden, denen es um gr\u00fcndliche und vielseitige Information geht und die gerade deswegen von interessierten B\u00fcrgern gesch\u00e4tzt und finanziert werden. Der \u00d6RR unterbindet durch seine privilegierte Stellung und das Abziehen einer hohen Geb\u00fchr gerade den freien Wettbewerb und schr\u00e4nkt damit die Informations- und Meinungsvielfalt viel mehr ein, als dass er diese f\u00f6rdern w\u00fcrde. Es bedarf keiner Zwangsgeb\u00fchr, um unabh\u00e4ngige und kritische objektiv neutrale Berichterstattung zu gew\u00e4hrleisten. Im Gegenteil, es braucht einen freien Medien-Markt, in dem sich die qualitativ besten durchsetzen.<\/p>\n<p>Bei der Nachrichten- und Informationsversorgung handelt es sich eine Dienstleistung wie jede andere. F\u00fcr sie ist der Staat nicht zust\u00e4ndig, ebenso wenig wie f\u00fcr die Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes oder einer Schule oder die Produktion von Fernsehger\u00e4ten.<\/p>\n<p>Das Ganze zeigt, wie stark einerseits der alles regelnde Obrigkeitsstaat noch immer auch in den K\u00f6pfen der Richter verankert ist, und wie diese andererseits mit den herrschenden parteipolitischen Machtstr\u00f6mungen verbunden sind.<\/p>\n<p>Und auch die Zwangsgeb\u00fchr versucht das BVerfG folgenderma\u00dfen zu rechtfertigen:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eIn der M\u00f6glichkeit der Nutzung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem \u00f6konomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gew\u00e4hrleistender Anbieter, <strong>der durch authentische, sorgf\u00e4ltig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet<\/strong>, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil.\u201c<\/em> <strong><sup>11<\/sup><\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>Der erste Teil des Hauptsatzes ist bereits widerlegt, den fett hervorgehobenen Nebensatz widerlegt die Wirklichkeit. Der \u00d6RR bietet in der Realit\u00e4t alles andere: einseitige Hofberichterstattung, Unterschlagen wichtiger Informationen, Verdrehungen, T\u00e4uschungen, L\u00fcgen und Bek\u00e4mpfung der Opposition, nur keine \u201e<em>durch authentische, sorgf\u00e4ltig recherchierte Informationen\u201c <\/em>entstehende <em>\u201eOrientierungshilfe\u201c.<\/em><\/p>\n<h4><strong>Das Aussetzen der zivilen Regeln der Gerechtigkeit<\/strong><\/h4>\n<p>Die obrigkeitsstaatliche dumpfe Entscheidung, eine Nachrichtendienstleistung auf eine Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts zu \u00fcbertragen, die dem B\u00fcrger vertikal \u00fcbergeordnet ist und gleichsam wie Steuern Zwangsgeb\u00fchren von jedermann erheben kann, f\u00fchrt dazu, dass das horizontale Gleichordnungsverh\u00e4ltnis, wie es in einem Vertrag auf dem freien Medienmarkt besteht, der bei M\u00e4ngelr\u00fcgen das Zur\u00fcckhalten bzw. die R\u00fcckforderung erlaubt, hier aufgehoben wird.<br \/>\nDie Verwaltungsgerichte weisen schon deswegen alle Klagen emp\u00f6rter B\u00fcrger ab, welche die Zahlung der Zwangsgeb\u00fchren wegen der nicht eingehaltenen staatlichen Verpflichtung einer neutralen, objektiven und vielf\u00e4ltigen Berichterstattung verweigern.<\/p>\n<p>So schreibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem meine Klage abweisenden Urteil vom 8.11.2024 (Az. 5 K 5705\/24) \u2013 angeblich \u201eIm Namen des Volkes\u201c \u2013 :<\/p>\n<blockquote><p>\u201e<em>dass dem einzelnen Rundfunkbeitrags-Verpflichteten kein \u00b4Zur\u00fcckbehaltungsrecht`, also <\/em>(k)<em>ein Recht zusteht, den Rundfunkbeitrag (gem. \u00a7 273 BGB entspr.) zur\u00fcckzubehalten, weil er ihm insoweit aufgrund der gesetzlichen Grundlage der Beitragspflicht in einem Unter-\/\u00dcberordnungsverh\u00e4ltnis gegen\u00fcbersteht, also gerade nicht in einem vertraglichen Gleichordnungsverh\u00e4ltnis begegnet\u2026.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nne der Rundfunkbeitrag auch nicht etwa gem. \u00a7 241a BGB unter Hinweis darauf verweigert werden, ein vom Rundfunkbeitrags-Pflichtigen bereits ganz generell abgelehntes Programmangebot stelle gewisserma\u00dfen die unerw\u00fcnschte Zusendung einer nicht bestellten Ware dar, f\u00fcr die keine Gegenleistung verlangt werden k\u00f6nne. Der Rundfunknutzer habe gegen\u00fcber der Rundfunkanstalt kein einklagbares subjektiv-\u00f6ffentliches Recht auf eine bestimmte Programmgestaltung.<\/p>\n<p>So k\u00f6nne ferner auch nicht geltend gemacht werden, der Beitragsfestsetzungsbescheid sei wegen Versto\u00dfes gegen die guten Sitten (\u00a7 138 BGB) nichtig, indem der \u00d6RR die Empf\u00e4nger durch den Missbrauch seiner Programmgestaltungshoheit zu Propagandazwecken bewusst und willentlich t\u00e4usche und ihnen in sittenwidriger Weise daf\u00fcr noch eine Beitragsverpflichtung zwangsweise auferlege. <em>\u201eDenn auf solche Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel kann sich ein Rundfunknutzer nach dem Gesagten eben gerade nicht berufen.\u201c<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>Man muss sich vor Augen f\u00fchren: Die demokratietheoretisch falsche \u00dcbertragung einer Nachrichten- und Informationsdienstleistung, die eine Sache eines freien Medienmarktes ist, auf einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender f\u00fchrt dazu, dass alle zivilen Regeln der Gerechtigkeit und Moral au\u00dfer Kraft gesetzt werden.<br \/>\nDer durch staatlichen Akt \u00fcbergeordnete Sender kann betr\u00fcgen, gegen alle guten Sitten handeln, er kann machen, was er will \u2013 der Untertan ist ihm als Objekt hilflos ausgeliefert.<\/p>\n<p>Wenn sich auch das Verwaltungsgericht formal auf die Gesetze berufen kann, so h\u00e4tte es die grunds\u00e4tzliche Demokratie- und Verfassungswidrigkeit der Konstruktion des \u00d6RR erkennen, das Verfahren aussetzen und nach meinem Antrag dem Bundesverfassungsgericht vorlegen m\u00fcssen.<\/p>\n<h4><strong>Der Zynismus mit der Programmbeschwerde<\/strong><\/h4>\n<p>Nat\u00fcrlich wird geltend gemacht, der Rundfunknutzer k\u00f6nne sich nach der gesetzlichen Konstruktion des \u00d6RRs mit einer Programmbeschwerde an die Aufsichtsgremien wenden und <em>\u201eauf seiner Ansicht nach vorliegende Missst\u00e4nde hinweisen und sie damit gegebenenfalls zu einer Programmkorrektur veranlassen.\u201c <\/em>Den Verwaltungsgerichten sei es trotz ihres generellen Rechtsschutzauftrages aus Art. 19 Abs. 4 GG grunds\u00e4tzlich verwehrt, Fragen der Programminhalte und -Gestaltung bzw. ihrer angeblichen Mangelhaftigkeit \u00fcberhaupt zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Doch werden diese Aufsichtsgremien gerade, wie oben geschildert, von den Vertretern der politischen Parteien beherrscht, die auch Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen. Die H\u00fchner, die sich bei einer Beschwerdestelle \u00fcber den r\u00e4uberischen Fuchs beschweren, finden dort auch wieder den Fuchs als Entscheider vor. So wurden nach einer Studie zwischen 2016 und 2021 auch 99,1 Prozent der Programmbeschwerden abgelehnt, die bei den ARD-Anstalten, dem ZDF, Deutschlandradio und der Deutschen Welle eingingen.<strong><sup>12<\/sup><\/strong><\/p>\n<p>So zieht sich das Gericht aus der Aff\u00e4re und zeigt in einer weiteren absurden Argumentation, dass es nicht unparteiisch ist. Es behauptet, die Frage, ob das \u00f6ffentlich-rechtliche Programm der zahlreichen Sendeanstalten \u00fcberhaupt insgesamt den \u00f6ffentlich-rechtlichen Programmgrunds\u00e4tzen entspreche, lasse sich gar nicht wirklich zutreffend beantworten. Sie beinhalte n\u00e4mlich naturgem\u00e4\u00df kaum trennscharf zu definierende Wertungen <em>\u201eetwa im Rahmen der Frage, ob \u00b4das` Programm \u00b4neutral und ausgewogen` ist und die Meinungsvielfalt wiederspiegelt und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Inhalte aufweist.\u201c<\/em> Sie lasse sich auch schon aufgrund des blo\u00dfen immensen Umfangs des Programms nicht mehr in \u00fcberpr\u00fcfbare Schritte aufgliedern und dann auch noch <em>\u201emit einem nur ansatzweise vertretbaren und von Gerichten leistbaren Aufwand pr\u00fcfen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Also ob die Programme den eigenen Grunds\u00e4tzen entsprechen, lasse sich grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcberpr\u00fcfen. Die Sender k\u00f6nnen machen, was sie wollen. Unglaublich. \u2013 Ich h\u00f6re im Geiste das vergn\u00fcgliche schenkelklopfende Gel\u00e4chter derjenigen im \u00d6RR, die das gelesen haben.<\/p>\n<p>Und gegen\u00fcber der F\u00fclle der in meiner Klageschrift vorgebrachten umfangreichen Verst\u00f6\u00dfe gegen die Neutralit\u00e4ts-, Objektivit\u00e4ts- und Vielfaltspflicht, steigert sich die Einzelrichterin zu der realit\u00e4tsfernen Bemerkung \u2013 selbst f\u00fcr den Fall, dass das Gericht zust\u00e4ndig w\u00e4re \u2013 seien das \u201e<em>schlie\u00dflich im Ergebnis doch jeweils nur sehr punktuelle Momentaufnahmen und Einzelf\u00e4lle\u201c<\/em>, \u201e<em>ein in sich schl\u00fcssiges Vorbringen, dem sich entnehmen lie\u00dfe, dass in diesem Umfang und dieser Offfensichtlichkeit solcherma\u00dfen massive Defizite geradezu \u00b4regelhaft` gegeben\u201c <\/em>seien, fehle aber.<\/p>\n<p>Und sie konstatiert aus ihrer b\u00fcrgerlichen obrigkeitsgl\u00e4ubigen Blase:<\/p>\n<p><strong><em>\u201eVor diesem Hintergrund eines schon unschl\u00fcssigen, pauschalen und Behauptungen ins Blaue hinein beinhaltenden Vorbringens\u201c<\/em>\u00a0 bestehe auch keine Verpflichtung des Gerichts, gem. \u00a7 86 VwGO den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzukl\u00e4ren.<\/strong><\/p>\n<p>Mit solchen Richtern bzw. Richterinnen ist keine freiheitliche-demokratische Gesellschaftsordnung, wie sie das Grundgesetz anvisiert, zu sch\u00fctzen, geschweige denn weiterzuentwickeln.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014<\/p>\n<p>1\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Vierte_Gewalt\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Vierte_Gewalt<\/a><\/p>\n<p>2\u00a0\u00a0 s. Anm. 1<\/p>\n<p>3\u00a0\u00a0 Vgl. auch: <a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/2019\/05\/13\/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat\/\">https:\/\/fassadenkratzer.de\/2019\/05\/13\/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/2021\/11\/03\/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative\/\">https:\/\/fassadenkratzer.de\/2021\/11\/03\/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative\/<\/a><\/p>\n<p>4\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/2022\/07\/10\/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie\/\">https:\/\/fassadenkratzer.de\/2022\/07\/10\/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/2022\/07\/15\/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur\/\">https:\/\/fassadenkratzer.de\/2022\/07\/15\/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur\/<\/a><\/p>\n<p>5\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk<\/a><\/p>\n<p>6\u00a0\u00a0 Vgl. <a href=\"https:\/\/reitschuster.de\/post\/tagesschau-insider-enthuellt-verheerende-zustaende\/\">https:\/\/reitschuster.de\/post\/tagesschau-insider-enthuellt-verheerende-zustaende\/<\/a><\/p>\n<p>7\u00a0\u00a0 BVerfGE 20, 162, vgl. Anm. 1<\/p>\n<p>8\u00a0\u00a0 Vgl.: <a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/2020\/02\/19\/kriegshetze-und-aushoehlung-der-demokratie-durch-die-mediale-propaganda\/\">https:\/\/fassadenkratzer.de\/2020\/02\/19\/kriegshetze-und-aushoehlung-der-demokratie-durch-die-mediale-propaganda\/<\/a><\/p>\n<p>9\u00a0\u00a0 Vgl. <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Grundversorgung#Rundfunk\">Grundversorgung \u2013 Wikipedia<\/a><\/p>\n<p>10\u00a0 Vgl. <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/4._Rundfunk-Urteil\">4. Rundfunk-Urteil \u2013 Wikipedia<\/a><\/p>\n<p>11 <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2018\/bvg18-059.html?nn=148438\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2018\/bvg18-059.html?nn=148438<\/a> , unter 2.a) der \u201eWesentlichen Erw\u00e4gungen des Senats.<\/p>\n<p>12\u00a0 <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Programmbeschwerde\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Programmbeschwerde<\/a><\/p>\n<p>Dieser Beitrag erschien zuerst im Blog <a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.de\/\">Fassadenkratzer.<\/a> Wir bedanken uns bei dem Betreiber f\u00fcr die freundliche Genehmigung der \u00dcbernahme dieses Beitrages. Die im Inhalt ge\u00e4u\u00dferten Meinungen geben ausschlie\u00dflich die des Autors wieder und spiegeln <strong>nicht vollumf\u00e4nglich<\/strong> die Meinungen oder \u00dcberzeugungen des Vereins Publikumskonferenz wider.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px; margin-left: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_10300 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_10300')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_10300').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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