{"id":10983,"date":"2025-09-30T09:15:25","date_gmt":"2025-09-30T08:15:25","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=10983"},"modified":"2025-10-04T11:03:55","modified_gmt":"2025-10-04T10:03:55","slug":"rundfunk-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/rundfunk-vor-gericht\/","title":{"rendered":"Rundfunk vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig l\u00e4uft morgen die m\u00fcndliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Rundfunkbeitragspflicht.<\/strong><\/p>\n<p><em>Text: Beate Strehlitz und Dieter Korbely<\/em><\/p>\n<p>Das Verfahren geht auf eine bayrische Kl\u00e4gerin zur\u00fcck. Die Frau aus Rosenheim hatte gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt. Sie r\u00fcgte ein generelles strukturelles Versagen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks (\u00d6RR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt, und argumentierte, dass sie daher von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen wies die Klage ab. Die Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des \u00d6RR zu pr\u00fcfen; dies sei Aufgabe der plural besetzten Aufsichtsgremien (zum Beispiel der Rundfunkr\u00e4te) und nicht der Gerichte. Subjektive Unzufriedenheit oder Programmkritik w\u00fcrden keine Befreiung von der Beitragspflicht rechtfertigen. Die Kl\u00e4gerin ging in die Berufung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser best\u00e4tigte die Entscheidung mit der Begr\u00fcndung, der Rundfunkbeitrag diene als Gegenleistung f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, unabh\u00e4ngig von Qualit\u00e4t oder Vielfalt des Programms. Grundgesetzartikel 5, der die Programmfreiheit garantiert, setze institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit voraus. Die Inhalte d\u00fcrften nicht gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden, sondern ausschlie\u00dflich \u00fcber die zust\u00e4ndigen Gremien.<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision \u00fcberraschend zugelassen (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 5.24). Es vertritt die Ansicht, dass die Rechtssache eine grunds\u00e4tzliche Bedeutung habe. Insbesondere steht in Frage, ob ein B\u00fcrger gegen die Beitragspflicht Einw\u00e4nde erheben kann, wenn der \u00d6RR seinem gesetzlichen Vielfaltsauftrag strukturell nicht gerecht wird. K\u00f6nnte es sein, dass das BVerwG damit auf den zunehmenden Druck der unzufriedenen B\u00fcrger mit der Beitragspflicht und der Arbeitsweise des \u00d6RR reagiert?<\/p>\n<h3>Programmbeschwerden statt Klagen?<\/h3>\n<p>Die Kl\u00e4gerin folgt dem Rat der B\u00fcrgerinitiative Leuchtturm ARD. Gr\u00fcnder Jimmy Gerum ermunterte sie, den Weg durch alle Instanzen zu gehen. Die Leuchtturm-Initiative betreut seit zwei Jahren bundesweit rund 200 Kl\u00e4ger gegen die Rundfunkbeitragspflicht. Bislang sind jedoch s\u00e4mtliche Versuche, die Beitragspflicht f\u00fcr ARD, ZDF und Deutschlandradio auf juristischem Wege infrage zu stellen, gerichtlich abgeschmettert worden. Wenn ein Beitragszahler Zweifel an Vielfalt, Objektivit\u00e4t und Unparteilichkeit der Programme hege, so stehe ihm der Weg einer Programmbeschwerde bei den Aufsichtsgremien frei, so der Tenor der Gerichte.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.freie-medienakademie.de\/uploads\/store\/233f0ca763f5bbffe35d49deefa7ff57.jpg\" alt=\"Bildbeschreibung\" width=\"200\" height=\"303\" \/><\/p>\n<p>Die ehemaligen NDR-Mitarbeiter Volker Br\u00e4utigam und Friedhelm Klinkhammer haben seit 2014 <a href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/forum\/viewforum.php?f=76\">mehr als 400 Programmbeschwerden<\/a> eingereicht, die insbesondere die <em>Tagesschau<\/em> betrafen. Alle wurden abgelehnt, so dass beide schlie\u00dflich damit aufgeh\u00f6rt haben. Der Verein St\u00e4ndige Publikumskonferenz der \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien unter Leitung von Maren M\u00fcller hat ebenfalls viel Erfahrung mit Programmbeschwerden. Auf der <a href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/forum\/\">Vereins-Webseite<\/a> sind die eigenen sowie eine Sammlung von externen Beschwerden aufgef\u00fchrt. Es ist die absolute Ausnahme, wenn einer Programmbeschwerde Recht gegeben wird. Und selbst dann erfolgt nicht zwangsl\u00e4ufig eine Korrektur im Programm. Wir haben selbst eine von 64 Programmbeschwerden beim MDR-Rundfunkrat eingereicht, die einen Beitrag des Magazins <em>Umschau<\/em> vom 12. Dezember 2023 betrafen. Bei uns ging es um die <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/open-source\/zensur-beim-mdr-beitrag-ueber-verunreinigte-corona-impfstoffe-bleibt-ohne-begruendung-geloescht-li.2253452\">Depublikation des Beitrags<\/a>, der wegen angeblicher Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht kurz nach der Ver\u00f6ffentlichung aus der Mediathek genommen worden war. Obwohl der Rundfunkrat feststellte, dass die journalistische Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden sei, blieb der Beitrag bis heute depubliziert. Im Antwortschreiben <a href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/forum\/viewtopic.php?p=10543#p10543\">auf unsere Beschwerde<\/a> wird ausgef\u00fchrt, dass der Rundfunkrat nicht in die operative F\u00fchrung der Rundfunkanstalt eingreifen und so auch keine Wiederver\u00f6ffentlichung anordnen k\u00f6nne. Wenn das Kontrollorgan nur eine beratende Funktion hat, aber keine Weisungsbefugnis, liegt dann ein struktureller Fehler vor?<\/p>\n<p>Wir haben \u00fcber mehrere Jahre die Rundfunkratssitzungen des MDR besucht und uns ein Bild von seiner Arbeit gemacht. Bezeichnend fanden wir die Mahnung des im M\u00e4rz 2024 scheidenden Rundfunkratsvorsitzenden Dietrich Bauer in seinen Abschiedsworten, die Rundfunkratsmitglieder ben\u00f6tigten eine medienpolitische Fortbildung. Er verwies auf die bescheidenen Mittel des Rundfunkrates, dessen Gremienb\u00fcro nur drei Mitarbeiter hat. Dagegen verf\u00fcgt die F\u00fchrungsetage des MDR \u00fcber acht Direktoren nebst Referenten. Die magere Ausstattung des Kontrollgremiums k\u00f6nnte die Pr\u00fcfung von Programmgestaltung und Vielfalt, die die Gerichte einfordern, unm\u00f6glich machen. Wir hatten den Eindruck, dass nur wenige der 50 Rundfunkratsmitglieder sehr gute medienpolitische Kenntnisse hatten. Die Diskussionen wurden haupts\u00e4chlich von diesen Mitgliedern getragen. Eine ganze Reihe der R\u00e4te meldete sich nie zu Wort. Unklar ist auch die Parteizugeh\u00f6rigkeit, die auf der Webseite nicht vermerkt ist. Aus einer aktuellen <a href=\"https:\/\/www.otto-brenner-stiftung.de\/arbeitsweise-oeffentlich-rechtliche-rundfunkgremien\/\">Studie<\/a> ist bekannt, dass einige Mitglieder zwar f\u00fcr Verb\u00e4nde und Organisationen im Rundfunkrat sitzen, aber ebenfalls ein Parteibuch haben. Hier fehlt Transparenz. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seinem Urteil vom 25. M\u00e4rz 2014 zum Gebot der Staatsferne im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert, dass \u201eder Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder\u201c in den Aufsichtsgremien ein Drittel nicht \u00fcbersteigen darf (Aktenzeichen 1 BvF 1\/11). Dem interessierten Rundfunkbeitragszahler wird es schwer gemacht, das zu \u00fcberpr\u00fcfen. Fehlende Transparenz hat der MDR-Rundfunkrat auch selbst zu verantworten, als er am 29. Januar 2024 mehrheitlich gegen die Live-\u00dcbertragung der Sitzungen stimmte. F\u00fcr weiter weg wohnende Geb\u00fchrenzahler w\u00e4re es wesentlich einfacher, wenn sie die Sitzungen \u00fcber einen Livestream verfolgen k\u00f6nnten. Warum m\u00f6chte sich der Rundfunkrat nicht den interessierten B\u00fcrgern \u00f6ffnen?<\/p>\n<h3>Unzufriedenheit der Geb\u00fchrenzahler<\/h3>\n<p>Die Zahl der unzufriedenen Geb\u00fchrenzahler w\u00e4chst stetig. Bem\u00e4ngelt werden vor allem die Einseitigkeit der Berichterstattung, mangelnde Transparenz und Kontrolle, Geb\u00fchrenverschwendung und der Zwang zur Zahlung. Der gesellschaftlicher Dialog \u00fcber die Legitimit\u00e4t der Geb\u00fchren l\u00e4sst sich nicht mehr \u00fcbersehen. Aus dem <a href=\"https:\/\/presse.rundfunkbeitrag.de\/documents\/jahresbericht-2024-449265\">Beitragsservice-Jahresbericht f\u00fcr 2024<\/a> geht hervor, dass mehr als 3,7 der fast 47 Millionen Beitragskonten in Mahnverfahren oder in der Vollstreckung sind.<\/p>\n<p>Das ist auch ein Ergebnis der Arbeit der B\u00fcrgerinitiative <a href=\"https:\/\/leuchtturmard.de\/\">Leuchtturm ARD<\/a>, die sich seit 2022 f\u00fcr die Einhaltung des Programmauftrages sowie f\u00fcr Multipolarit\u00e4t, Ausgewogenheit und Staatsferne einsetzt und daf\u00fcr auch die Beitragspflicht erhalten m\u00f6chte. Das erste Ziel bei der Gr\u00fcndung war eine weitr\u00e4umige Zahlungsverweigerung, um ein Zeichen f\u00fcr die tiefgreifende Unzufriedenheit zu setzen und dar\u00fcber in einen Dialog mit den Sendeanstalten zu kommen. Begleitend werden bis heute w\u00f6chentliche Mahnwachen vor Sendeanstalten und Funkh\u00e4usern abgehalten. Punktuell gab es Erfolge in Form von Dialogangeboten seitens der Redaktionen, aber in einem sehr geringen Ma\u00dfe.<\/p>\n<h3>Bedeutung des Leipziger Verfahrens<\/h3>\n<p>Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht k\u00f6nnte eine rechtliche Neuerung in die Wege leiten, die Einzelpersonen den Klageweg \u00fcber strukturelle M\u00e4ngel im \u00d6RR er\u00f6ffnet, die zu einer Nichteinhaltung des Medienstaatsvertrages f\u00fchren. Es steht nichts weniger als die Frage im Raum, ob zwischen B\u00fcrger und Anstalt ein Vertrag oder Leistungspflicht-Verh\u00e4ltnis besteht. Dass diese Frage erstmals rechtlich betrachtet wird, ist ein sehr gro\u00dfer Schritt vorw\u00e4rts \u2013 nach den unz\u00e4hligen Klage-Abweisungen. Zur Verhandlung werden in Leipzig viele Besucher erwartet, denn es k\u00f6nnte Geschichte geschrieben werden. Das Verfahren k\u00f6nnte der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen \u00d6RR sein, begleitet von einer breiten gesellschaftlichen Debatte.<\/p>\n<p><em> Leicht gek\u00fcrzt <a href=\"https:\/\/www.freie-medienakademie.de\/medien-plus\/rundfunk-vor-gericht\">\u00fcbernommen<\/a>. Eine k\u00fcrzere Version des Textes ist am 26. September in der <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/open-source\/klage-gegen-rundfunkbeitrag-wer-kontrolliert-die-aufsichtsgremien-des-oerr-li.2350867\">Berliner Zeitung<\/a> erschienen.<\/em><\/p>\n<p><em>Beate Strehlitz ist promovierte Diplomingenieurin in Rente und hat 33 Jahre als Wissenschaftlerin in einem Forschungszentrum gearbeitet. Dieter Korbely ist Diplomingenieur in Rente und hat lange Jahre bei einem gro\u00dfen Automobilhersteller gearbeitet. Beide setzen sich seit 2019 f\u00fcr die Reform der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px; margin-left: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_10983 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_10983')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_10983').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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