{"id":11004,"date":"2025-10-04T11:00:49","date_gmt":"2025-10-04T10:00:49","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=11004"},"modified":"2025-10-04T11:07:43","modified_gmt":"2025-10-04T10:07:43","slug":"rundfunkbeitrag-vor-gericht-aus-dem-gerichtssaal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/rundfunkbeitrag-vor-gericht-aus-dem-gerichtssaal\/","title":{"rendered":"Rundfunkbeitrag vor Gericht &#8211; Aus dem Gerichtssaal"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am Bundesverwaltungsgericht trafen Kritiker und Verteidiger des \u00d6RR aufeinander. Unsere Reporterin war dabei. Das Urteil folgt am 15. Oktober.<\/strong><\/p>\n<p><em>Text: <a href=\"https:\/\/www.freie-medienakademie.de\/medien-plus\">Beate Strehlitz<\/a><\/em><\/p>\n<p>Der Saal war bis zum letzten Platz gef\u00fcllt. Mancher musste drau\u00dfen bleiben. Die Medienpr\u00e4senz war hoch, sogar ZDF und MDR wurden gesichtet. \u00dcber die <a href=\"https:\/\/www.freie-medienakademie.de\/medien-plus\/rundfunk-vor-gericht\">Hintergr\u00fcnde des Verfahrens<\/a> haben wir hier schon berichtet. Beim <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/suche?q=BVerwG+6+C+5.24&amp;db=t&amp;dt=&amp;vfn=&amp;lim=10&amp;start=1#\">Bundesverwaltungsgericht<\/a> klingt das so:<\/p>\n<blockquote><p>Die Kl\u00e4gerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielf\u00e4ltiges und ausgewogenes Programm biete und als Erf\u00fcllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige. Der Kl\u00e4gerin stehe deswegen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.<\/p><\/blockquote>\n<p>Vertreten wurde sie von zwei Anw\u00e4lten (Harald von Herget, Carlos Gebauer) sowie von Jimmy Gerum (Leuchtturm ARD). Auf der anderen Seite: Eva Ellen Wagner f\u00fcr den Bayerischen Rundfunk. Der vorsitzende Richter behandelte schwerpunktm\u00e4\u00dfig zwei Fragen: Gibt es einen Link zwischen Beitragspflicht und der Programmvielfalt und ist die Programmbeschwerde das geeignete Instrument, mit dem der Beitragszahler das Programm kritisieren und beeinflussen kann?<\/p>\n<h4>Bindungswirkung mit Leistung und Gegenleistung?<\/h4>\n<p>Es wurde diskutiert, welchen individuellen Vorteil der Beitragszahler mit seinem Beitrag \u201eerkauft\u201c. Ist es nur die M\u00f6glichkeit des Empfangs (was ja auch ein \u201eTestbild\u201c sein kann) oder doch eher Rundfunk in seiner ganzen Vielfalt? Es wurde behauptet, dass die Bindungswirkung verfassungsrechtlich noch nicht auf die Programmvielfalt bezogen worden w\u00e4re, sondern nur auf die M\u00f6glichkeit des Empfangs. Wenn dem so w\u00e4re, k\u00f6nnten das Gericht der Kl\u00e4gerin raten, damit beim Bundesverfassungsgericht vorstellig zu werden, argumentierte der vorsitzende Richter. Es wurde versucht, der Kl\u00e4gerin den substanziellen Nachweis abzufordern, dass die Sender die im Medienstaatsvertrag geforderte Vielfalt nicht anbieten. Diese Forderung wiesen die Vertreter der Kl\u00e4gerin aber zur\u00fcck, denn bei offensichtlicher und \u201eersch\u00fctternder\u201c Nichteinhaltung trete Beweislastumkehr ein. Carlos Gebauer wies hier auf den Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsrecht hin. Das hei\u00dft: Eine gerichtliche Pr\u00fcfung zum Vielfalts-Gebot w\u00e4re m\u00f6glich. An dieser Stelle wurde deutlich, dass eine unabh\u00e4ngige Stelle zur Pr\u00fcfung der Einhaltung des Vielfalts-Gebots ben\u00f6tigt wird. Wobei \u201eVielfalt\u201c sowohl Themen als auch Meinungen umfasst.<\/p>\n<h4>Programmbeschwerde statt Klage<\/h4>\n<p>Die Programmbeschwerde wurde aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen hatte die Klage auch mit dem Argument abgewiesen, dass es hier ja einen Weg geben w\u00fcrde, seinen Unmut zu \u00e4u\u00dfern. Die BR-Vertreterin behauptete, dass die Sender Programmbeschwerden sehr ernst nehmen, in ihren Gremien diskutieren und Ma\u00dfnahmen ergreifen. Dabei unterlief ihr ein verr\u00e4terischer Versprecher, als sie sagte, dass die Sender von sehr vielen Programmbeschwerden \u201ebel\u00e4stigt\u201c w\u00fcrden, was sie umgehend in \u201ebehelligt\u201c korrigierte. Der vorsitzende Richter brachte den Gedanken ein, dass die Programmbeschwerden m\u00f6glicherweise nur den Charakter einer Petition h\u00e4tten. Er betonte, dass eine Aufwertung der Programmbeschwerde von Richter-Seite nicht m\u00f6glich sei. Das sei Sache von Politik und Parlamenten, die die Medienstaatsvertr\u00e4ge schrieben. Die Vertreter der Kl\u00e4gerin vers\u00e4umten es an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass die Rundfunkr\u00e4te selbst dann keine Weisungsbefugnis zur Programm\u00e4nderung haben, wenn sie die Programmbeschwerde akzeptieren. Hoffen wir, dass sie diese Tatsache in den Unterlagen besprochen haben. Gebauer erw\u00e4hnte, dass 99,7 Prozent der Programmbeschwerden abgewiesen werden \u2013 f\u00fcr ihn unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig viele. Denn in den Sendern arbeiten Menschen, und Menschen machen mehr Fehler. Die Programmbeschwerde sei offensichtlich ungeeignet, die Rechte der Zuschauer durchzusetzen.<\/p>\n<h4>Rundfunkbeitrag<\/h4>\n<p>Interessant waren auch die Sichtweisen auf die Finanzierung. W\u00e4hrend Frau Wagner meinte, der \u00d6RR werde aus \u00f6ffentlichen Mitteln finanziert, wies Harald von Herget darauf hin, dass dem gerade nicht so ist. Denn ein Beitrag ist eine gesetzliche Vorgabe und keine Steuer. W\u00fcrde die Finanzierung vom Beitrag auf eine Steuer umgestellt, so w\u00fcrde nach seiner Ansicht das Bundesverfassungsgericht intervenieren. Denn dann w\u00e4re die geforderte Staatsferne offensichtlich nicht mehr gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h4>Stimmungsbild<\/h4>\n<p>Im Saal herrschte gr\u00f6\u00dftenteils gespannte Stille. Bei besonders haneb\u00fcchenen Aussagen von Frau Wagner brach dann doch einmal Gel\u00e4chter aus. Der vorsitzende Richter hatte aber insgesamt wenig M\u00fche, die Emotionen im Zaum zu halten. Zwischen den Zeilen und mehr am Rande wurde deutlich, dass der Unmut \u00fcber die mangelnde Vielfalt im \u00d6RR durchaus bei den Richtern angekommen war \u2013 jedoch nicht bei Frau Wagner. Der vorsitzende Richter erw\u00e4hnte viele handgeschriebene Briefe, die ihn t\u00e4glich erreichten. Frau Wagner dagegen meinte, dass die Anstalten Strukturen und Prozesse aufgebaut h\u00e4tten, mit denen sie sich selbst gut kontrollieren k\u00f6nnten. Damit zeigte sie ungewollt genau auf die fehlenden M\u00f6glichkeiten der Kontrolle durch den Beitragszahler.<\/p>\n<p>Carlos Gebauer zeichnete in seinem Abschluss-Statement ein sch\u00f6nes Bild: Wenn man die \u00f6ffentliche Meinung und die ver\u00f6ffentlichte Meinung jeweils als einen Kreis darstellt, so sollte es uns im Interesse des gesellschaftlichen Friedens gelingen, dass diese beiden Kreise nicht nur am Rand \u00fcberlappen, sondern m\u00f6glichst deckungsgleich sind.<\/p>\n<p>Vor dem Gerichtsgeb\u00e4ude hatten sich viele unzufriedenen B\u00fcrger bei einer Kundgebung eingefunden, die auch als Life-Stream von Leuchtturm ARD und Team Fuchs \u00fcbertragen wurde. In den Redebeitr\u00e4gen wurden die strukturellen Defizite des \u00d6RR deutlich thematisiert. Der Unmut der Menschen ist inzwischen nicht mehr zu ignorieren. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird insofern doch mit etwas Spannung zu erwarten sein.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Portal der <a href=\"https:\/\/www.freie-medienakademie.de\/medien-plus\">Freien Medienakademie<\/a>. Beate Strehlitz ist promovierte Diplomingenieurin in Rente und hat 33 Jahre als Wissenschaftlerin in einem Forschungszentrum gearbeitet.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px; margin-left: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_11004 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_11004')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_11004').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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