{"id":3939,"date":"2018-07-18T21:44:23","date_gmt":"2018-07-18T20:44:23","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=3939"},"modified":"2026-10-23T18:38:22","modified_gmt":"2026-10-23T17:38:22","slug":"rundfunkbeitrag-im-urteil-und-die-funktion-von-ard-und-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/rundfunkbeitrag-im-urteil-und-die-funktion-von-ard-und-co\/","title":{"rendered":"Rundfunkbeitrag im Urteil und die Funktion von ARD und Co."},"content":{"rendered":"<p><em>&#8222;<a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/rundfunkbeitrag-sixt-und-private-klaeger-ziehen-vor-bverfg-15694217.html\">Sie fordern eine Revolution:<\/a> Der Autoverleiher Sixt und mehrere private Kl\u00e4ger sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen.<\/em><\/p>\n<p>Gegenstand des Verfahrens ist nicht der Beitrag an sich, sondern dessen gesetzliche Ausgestaltung. Zum einen steht die Entscheidung an, ob der Beitrag formal als Steuer anzusehen ist. In diesem Fall h\u00e4tte der Bund die Gesetzgebungskompetenz und nicht die L\u00e4nder, welche aber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, auf dessen Grundlage der Beitrag erhoben wird. Zum anderen ist zu kl\u00e4ren, ob die pauschale Erhebung je Haushalt beziehungsweise Wohnung zul\u00e4ssig ist.&#8220;<\/p>\n<p><u>Hinweis:<\/u> Im Mai 2010 hat Paul Kirchhof f\u00fcr die Anstalten ein Gutachten zum neuen Beitragsmodell vorgelegt. Er forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag<\/p>\n<ul>\n<li>(mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuf\u00fchren ,<\/li>\n<li>die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Beitragsbefreiung durch die Versicherungstr\u00e4ger,<\/li>\n<li>ein von Einschaltquoten unabh\u00e4ngigeres Programm zu machen,<\/li>\n<li>den Beitrag f\u00fcr die Zweitwohnung abzuschaffen,<\/li>\n<li>bei allem jedoch auch eine Befreiungsm\u00f6glichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nicht eine dieser Pr\u00e4missen wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt.<\/p>\n<blockquote><p>Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages f\u00fcr die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgem\u00e4\u00df<\/p><\/blockquote>\n<p>Pressemitteilung Nr. 59\/2018 vom 18. Juli 2018<\/p>\n<p>Urteil vom 18. Juli 2018<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/07\/rs20180718_1bvr167516.html\">1 BvR 1675\/16, 1 BvR 981\/17, 1 BvR 836\/17, 1 BvR 745\/17<\/a><\/p>\n<p>Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch f\u00fcr Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger B\u00fcrger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht f\u00fcr Zweitwohnungen f\u00fcr mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl\u00e4rt. Er hat den zust\u00e4ndigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil steht das Grundgesetz der Erhebung von Beitr\u00e4gen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer \u00f6ffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr &#8211; potentiell &#8211; einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der M\u00f6glichkeit, den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu k\u00f6nnen. Auf das Vorhandensein von Empfangsger\u00e4ten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen ankn\u00fcpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen d\u00fcrfen f\u00fcr die M\u00f6glichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.<\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2018\/bvg18-059.html\">im Wortlaut.<\/a><\/p>\n<p class=\"lead beitraganriss\">Die ARD freut sich \u00fcber das Urteil, sieht Eigenmeinung mit Eigenleistung im Einklang und verdreht im Eifer des Gefechts mal eben den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag &#8211; ganz so, wie wir das auch aus diversen Nachrichtensendungen gewohnt sind.<\/p>\n<blockquote class=\"rte__textbox-blockquote\"><p><em>Der Rundfunkbeitrag ist grunds\u00e4tzlich rechtens. (\u2026) Grunds\u00e4tzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (\u2026) Die Menschen h\u00e4tten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch &#8218;authentische, sorgf\u00e4ltig recherchierte Informationen&#8216; Orientierungshilfe b\u00f6ten.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Wie Paul Schreyer auf der Webseite Telepolis <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Bieten-ARD-und-ZDF-Orientierung-4114821.html\">klar analysierte<\/a>, machte die ARD aus der Beschreibung der gesetzlichen Aufgabe kurzerhand deren Erf\u00fcllung. Man g\u00f6nnt sich ja sonst nichts.<\/p>\n<p>Nach einer vom Marktforschungsinstitut GfK MCR durchgef\u00fchrten <a href=\"http:\/\/www.ard.de\/download\/4787106\/ARD_Akzeptanzstudie_2018.pdf\">ARD-Akzeptanzstudie 2018<\/a> wurde herausgefunden, dass allein die ARD mit ihren Angeboten in Fernsehen, H\u00f6rfunk und Internet jede Woche 94 Prozent der Menschen in Deutschland ab 14 Jahren erreicht, t\u00e4glich w\u00e4ren es 80 Prozent. <strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die angeblich &#8222;hohe Akzeptanz und Wertsch\u00e4tzung in allen Regionen und Altersgruppen&#8220; leitet sich aus der telefonischen Befragung von gerademal 1.502 Personen ab. Dem gegen\u00fcber stehen \u00fcber 2 Millionen Vollstreckungsersuchen f\u00fcr den Rundfunkbeitrag, <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/immer-mehr-zahlen-keinen-rundfunkbeitrag-2-2-millionen-vollstreckungsersuchen\/12931448.html\">zigtausende Beitragsverweiger<\/a> und um die <a href=\"https:\/\/www.rundfunkbeitrag.de\/e175\/e5775\/20180705_Presseinformation_Jahresbericht_2017.pdf\">4,25 Mio Mahnverfahren<\/a> &#8211; das sind ca. 10% der Gesamtbeitragskonten. So wie die Lesekompetenz der ARD-Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Urteil zum Rundfunkbeitrag im Argen liegt, korrespondiert auch die entsprechende Demoskopie nicht mit den Realit\u00e4ten.<br \/>\nDer Kaiser ist nackt.<\/p>\n<p><strong>Pressestimmen zum Urteil:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erste von f\u00fcnf Randbedingungen f\u00fcr Einf\u00fchrung des Rundfunkbeitrags wird umgesetzt<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Paul Kirchhof legte mit seinem \u201eGutachten \u00fcber die Finanzierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks die Grundlage f\u00fcr den Rundfunkbeitrag und gab f\u00fcnf Pr\u00e4missen vor, von denen nicht eine zum 1.1.2013 umgesetzt wurde. Nun, nach mehr als f\u00fcnf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden &#8211; was im Einzelfall sicher auch schwierig sein k\u00f6nnte &#8211; nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben. <a href=\"https:\/\/dimbb.de\/erste-von-fuenf-randbedingungen-fuer-einfuehrung-des-rundfunkbeitrags-wird-umgesetzt\/\">https:\/\/dimbb.de\/erste-von-fuenf-randbedingungen-fuer-einfuehrung-des-rundfunkbeitrags-wird-umgesetzt\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Rundfunkbeitrag okay aber eine Sache st\u00f6rt<\/strong><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.digitalfernsehen.de\/Verfassungsrichter-Rundfunkbeitrag-okay-aber-eine-Sache-stoert.167268.0.html\">http:\/\/www.digitalfernsehen.de\/Verfassungsrichter-Rundfunkbeitrag-okay-aber-eine-Sache-stoert.167268.0.html<\/a><\/p>\n<p>Millionen Menschen wird es nicht gefallen: Das Urteil zum Rundfunkbeitrag kl\u00e4rt viele strittige Punkte. Nun kommt der Ruf nach Reformen. \u201eAngesichts dieser Entwicklung w\u00e4chst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgf\u00e4ltig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu r\u00fccken\u201c, schreiben die Verfassungsrichter w\u00f6rtlich in ihr Urteil.<br \/>\nhttps:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-bedeutet\/22814406.html<\/p>\n<p>Mehrpersonenhaushalte w\u00fcrden zwar relativ weniger belastet als Singles, aber das sei hinnehmbar, zumal Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates st\u00fcnden. Nur die Doppelbelastung f\u00fcr Zweitwohnungen sei nicht gerechtfertigt, wenn dieselbe Person bereits f\u00fcr die Erstwohnung zahle. Denn der Vorteil, dass man die 90 Programme empfangen kann, bestehe nur einmal.<br \/>\n<strong>Das Urteil zum Rundfunkbeitrag ist kein Grund zum Feiern<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-bedeutet\/22814406.html\">https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-bedeutet\/22814406.html<\/a><\/p>\n<p>Die Intendanten der Sender sind gut beraten, das Urteil nicht zu ausgelassen zu feiern. Es h\u00e4lt zwar trotz der Korrektur an den Grunds\u00e4tzen der Finanzierung fest, dass hei\u00dft im Umkehrschluss aber nicht, dass die Sender daraus weitere Forderungen ableiten k\u00f6nnen. <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/karlsruhe-bestaetigt-rundfunkbeitrag-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-ist-kein-grund-zum-feiern\/22813878.html\">https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/karlsruhe-bestaetigt-rundfunkbeitrag-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-ist-kein-grund-zum-feiern\/22813878.html<\/a><\/p>\n<p>Rundfunkbeitrag grunds\u00e4tzlich verfassungskonform: Allerdings will das Gericht eine \u00c4nderung &#8211; einen weiteren Beitrag f\u00fcr Zweitwohnungen wird es nicht mehr geben.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich.2852.de.html?dram:article_id=423199\">https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich.2852.de.html?dram:article_id=423199<\/a><\/p>\n<p>Erfolg hatte nur die Klage des Software-Beraters Bernhard Wietschorke, der privat in Frankfurt wohnt, jedoch in Stuttgart arbeitet, wo er eine zweite Wohnung hat. In beiden Wohnungen lebt er allein. Er fand es ungerecht, dass er den Rundfunkbeitrag zweimal bezahlen muss. Dem stimmten die Verfassungsrichter zu. Die Doppelbelastung versto\u00dfe gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. \u201eDas Rundfunkangebot kann von einer Person auch in mehreren Wohnungen zur gleichen Zeit nur einmal genutzt werden\u201c, sagte der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof. http:\/\/www.taz.de\/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts\/!5522603\/<\/p>\n<p>Da der Betrag immer gleich sei, w\u00fcrden Mehrpersonenhaushalte zwar relativ geringer belastet als Singles, aber das sei noch hinnehmbar, zumal Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates st\u00fcnden. Aber auch ein Pro-Kopf-Beitrag w\u00e4re zul\u00e4ssig.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.fr.de\/kultur\/netz-tv-kritik-medien\/medien\/rundfunk-karlsruhe-billigt-rundfunkbeitrag-a-1546770\">http:\/\/www.fr.de\/kultur\/netz-tv-kritik-medien\/medien\/rundfunk-karlsruhe-billigt-rundfunkbeitrag-a-1546770<\/a><\/p>\n<p>Die Richter nutzten das Urteil, die Funktion des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu betonen, der sein Programm \u201eunabh\u00e4ngig von Einschaltquoten und Werbeauftr\u00e4gen\u201c gestalten k\u00f6nne.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.taz.de\/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts\/!5522603\/\">http:\/\/www.taz.de\/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts\/!5522603\/<\/a><\/p>\n<p>Man kann auch der Meinung sein, dass der Erwerb kostspieliger Senderechte, etwa f\u00fcr Sport\u00fcbertragungen, oder das Engagement teurer Starmoderatoren, von denen nicht alle Beitragszahler etwas haben, die Ausnahme bleiben m\u00fcssen. Und die Frage, ob Unterhaltung zum Auftrag der \u00d6ffentlich-Rechtlichen geh\u00f6ren muss, stellt sich durch die Einf\u00fchrung des Rundfunkbeitrags ebenfalls neu.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.abendblatt.de\/kultur-live\/tv-und-medien\/article214880309\/Rundfunkbeitrag-Viele-Fragen-sind-nach-Urteil-noch-offen.html\">https:\/\/www.abendblatt.de\/kultur-live\/tv-und-medien\/article214880309\/Rundfunkbeitrag-Viele-Fragen-sind-nach-Urteil-noch-offen.html<\/a><\/p>\n<p><u>Hinweis:<\/u> Laut RFSTV geh\u00f6rt Unterhaltung zum einem zu Profil eines Vollprogramms und zum anderen wurde Unterhaltung als Auftrag der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender in \u00a7 11 festgeschrieben.<\/p>\n<p><strong>Das Geld haben sie sicher<\/strong><br \/>\nLaut Bundesverfassungsgericht sind 17,50 Euro im Monat eine gerechtfertigte Rundfunkgeb\u00fchr. Aber \u00fcber die Qualit\u00e4t der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sendungen sagt das nichts. Das heutige Urteil sichert den Rundfunkanstalten die Finanzierung. Aber es garantiert ihnen nicht das Vertrauen der B\u00fcrger. Das m\u00fcssen sie sich jeden Tag erarbeiten. Das Geld daf\u00fcr haben sie jetzt sicher, ziemlich reichlich sogar.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/kultur\/film\/2018-07\/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-urteil-verfassungskonform\">https:\/\/www.zeit.de\/kultur\/film\/2018-07\/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-urteil-verfassungskonform<\/a><\/p>\n<p>Realit\u00e4tsferner geht es nicht: Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten gro\u00dfartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen?<br \/>\nBesser h\u00e4tten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht w\u00fcnschen k\u00f6nnen. Die Richter segnen das Beitragsmodell ab \u2013 mit einer winzigen Ausnahm<br \/>\nDie \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender verf\u00fcgen nun \u00fcber eine finanzielle Ewigkeitsgarantie.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html<\/a><\/p>\n<p>Ulrich Wilhelm: Das heutige Urteil schafft Rechtssicherheit und beendet Debatten, die \u00fcber l\u00e4ngere Jahre gef\u00fchrt wurden. Es ist heute ein guter Tag f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. \u2026 Diejenigen, die ihren Frieden nicht machen wollen mit dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk und ihre eigenen Angebote im Netz f\u00fcr das Ma\u00df der Dinge halten, werden nat\u00fcrlich nie aufgeben. Aber diejenigen, die sich die Frage gestellt haben, ob die grunds\u00e4tzliche Regelung der Beitragsfinanzierung durch den Gesetzgeber richtig gew\u00e4hlt ist, die haben mit dem heutigen Tag Klarheit und Rechtssicherheit.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/urteil-zum-rundfunkbeitrag-ein-guter-tag-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-1.4060133\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/urteil-zum-rundfunkbeitrag-ein-guter-tag-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-1.4060133<\/a><\/p>\n<p>Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen &#8211; gut so. Jede andere L\u00f6sung h\u00e4tte den Streit um das \u00f6ffentlich-rechtliche System ohne Not aufs Neue entfacht.<\/p>\n<p>Zwar kann man die ARD und noch deutlicher das ZDF mit guten Gr\u00fcnden wegen der Verflachung des Programms durch allzu seichte Unterhaltung kritisieren oder wegen einer kreativfeindlichen B\u00fcrokratie. Aber darum ging es in diesem Verfahren nicht, es ging allein um eine eventuelle Nachjustierung eines vergleichsweise moderaten Beitrags. Daf\u00fcr eine Grundsatzdebatte anzuzetteln, das h\u00e4tte niemand verstanden.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720<\/a><\/p>\n<p>Carolin Gasteiger stellt die Kl\u00e4ger und ihre Beweggr\u00fcnde vor und erkl\u00e4rt.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-ist-der-rundfunkbeitrag-verfassungskonform-1.4057224\">http:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-ist-der-rundfunkbeitrag-verfassungskonform-1.4057224<\/a><\/p>\n<p><strong>So reagieren Politik und Sender<\/strong><\/p>\n<p>Politiker aus SPD, CDU und Gr\u00fcnen heben allerorten die nun geschaffene Rechtssicherheit nach einem jahrelangen Rechtsstreit als positiv hervor. Die Parteien, die ohnehin kritisch zum Rundfunkbeitrag eingestellt sind, haben durch das Urteil ihre Positionen wenig \u00fcberraschend aber ebenfalls nicht ver\u00e4ndert. So fordert die FDP weiterhin eine Reform und eine \u00dcberpr\u00fcfung von Angebot und Auftrag der Sender. \u2026 Eine starke AfD werde sich daf\u00fcr einsetzen, die Staatsvertr\u00e4ge in einzelnen L\u00e4ndern zu k\u00fcndigen. Damit k\u00f6nne \u201edas gesamte System der staatstragenden Medien deutschlandweit ins Wanken\u201c gebracht werden.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.dwdl.de\/nachrichten\/67871\/rundfunkbeitragsurteil_so_reagieren_politik_und_sender\/\">https:\/\/www.dwdl.de\/nachrichten\/67871\/rundfunkbeitragsurteil_so_reagieren_politik_und_sender\/<\/a><\/p>\n<p>\u201eDas Urteil ist eine klare Absage an das ,Weiter so\u2019\u201c, sagt hingegen Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP fordert K\u00fcrzungen in der Struktur der \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten. F\u00fcr den Grundversorgungsauftag seien nicht \u00fcber 20 TV- und \u00fcber 60 H\u00f6rfunksender und Doppelstrukturen notwendig.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-bedeutet\/22814406.html\">https:\/\/www.tagesspiegel.de\/medien\/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-rundfunkbeitrag-bedeutet\/22814406.html<\/a><\/p>\n<p>Die rheinland-pf\u00e4lzische Medienstaatssekret\u00e4rin Heike Raab sagte im Deutschlandfunk allerdings auch, dass es durch die Neuregelung bei den Zweitwohnungen &#8222;zu Einnahmeeinbu\u00dfen kommen wird&#8220;. \u00dcber die H\u00f6he k\u00f6nne sie allerdings keine Aussagen machen, so Raab.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/urteil-zum-rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-bestaetigen.2907.de.html?dram:article_id=423230\">https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/urteil-zum-rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-bestaetigen.2907.de.html?dram:article_id=423230<\/a><\/p>\n<p><u>Hinweis 1:<\/u> Paul Kirchhof zur Unterhaltung in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag: Die verfassungsrechtliche und gesetzliche Gew\u00e4hrleistung stellt sicher, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Informationen, Kommentaren, Unterhaltungssendungen eine Verantwortung f\u00fcr die individuelle und \u00f6ffentliche Meinungs- und Willensbildung tr\u00e4gt, er auch als kultureller Verantwortungstr\u00e4ger wirkt. Dieser Auftrag muss dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden sein, in seinen Voraussetzungen also entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden.<\/p>\n<p><u>Hinweis 2:<\/u> Zweitwohnungen sind nach einer von den Landesbausparkassen (LBS) in Auftrag gegebenen Studie keineswegs eine Luxus-Angelegenheit, sondern werden \u00fcberwiegend aus Berufs- und Ausbildungsgr\u00fcnden in Anspruch genommen. Demnach bestanden im Jahr 2008 1,1 Millionen Zweitwohnungen, nahm deren Zahl in den letzten f\u00fcnf Jahren vor 2008 um 30 Prozent zu und waren typische Zweitwohnungsnutzer in erster Linie Berufst\u00e4tige aus kleinen bis mittleren St\u00e4dten, die in deutlich st\u00e4rkerem Ma\u00dfe ihren Erstwohnsitz in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern hatten.<\/p>\n<p><u>Hinweis 3:<\/u> Der Zweitwohnungsbeitrag wurde aus kalkulatorischen Gr\u00fcnden nicht eingef\u00fchrt. &#8211; Im November 2007, k\u00fcndigte der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), an, dass bei der Rundfunkgeb\u00fchrenreform das Prinzip der grunds\u00e4tzlichen Zweitger\u00e4tefreiheit und Einmalbelastung pro Zahlungspflichtigem umgesetzt werden soll. \u201eIm privaten Bereich w\u00fcrde pro Haushalt grunds\u00e4tzlich nur eine Geb\u00fchr anfallen [\u2026]. Wir w\u00fcrden die Geb\u00fchrenpflicht von Ger\u00e4ten in Zweit- und Ferienwohnungen im privaten Bereich aufheben.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div style=\"float: left; margin-top: 20px;\"><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_3939 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_3939')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_3939').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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