{"id":4043,"date":"2018-07-28T21:24:45","date_gmt":"2018-07-28T20:24:45","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=4043"},"modified":"2018-08-20T19:50:40","modified_gmt":"2018-08-20T18:50:40","slug":"wie-weit-geht-putin-noch-will-bild-wissen-und-kassiert-eine-missbilligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/wie-weit-geht-putin-noch-will-bild-wissen-und-kassiert-eine-missbilligung\/","title":{"rendered":"Wie weit geht Putin noch? will BILD wissen und kassiert eine Missbilligung"},"content":{"rendered":"<p><em>Bildquelle: Karikatur aus dem Netz, eigenes Foto<\/em><\/p>\n<p>BILD hat gem\u00e4\u00df Urteil des Deutschen Presserats in einem Bericht \u00fcber die Causa Skripal gegen die journalistische Sorgfaltspflicht versto\u00dfen. BILD wehrte sich u.a. \u00fcber Twitter und hat dem Presserat vorgeworfen, \u201eim Einklang mit Russlands Propaganda\u201c zu agieren. Ob es sich hier um Scheingefechte handelt? Bislang hat BILD die R\u00fcgen des Presserates ertragen wie <a href=\"https:\/\/bildblog.de\/68886\/bild-ist-stolz-auf-presserats-ruegen\/\">Auszeichnungen<\/a> f\u00fcr besondere Leistungen.<\/p>\n<p>Die Beschwerde, die ein ver\u00e4rgerter B\u00fcrger gegen einen Beitrag, in typischer BILD-Manier aufgemachten, <a href=\"https:\/\/www.bild.de\/politik\/ausland\/wladimir-putin\/wie-weit-geht-er-noch-55088162.bild.html\">rei\u00dferischen Titels<\/a>, beim Presserat eingereicht hatte, wurde wie folgt formuliert:<\/p>\n<p><em>&#8222;Der von mir benannte Artikel in der Bildzeitung mit der \u00dcberschrift \u201eWie weit geht Putin noch\u201c verst\u00f6\u00dft gegen Ziffer 2 des Pressekodexes. Dort hei\u00dft es in Absatz 1: <\/em><\/p>\n<blockquote><p>\u201eRecherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Ver\u00f6ffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umst\u00e4nden gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu pr\u00fcfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, \u00dcberschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verf\u00e4lscht werden. Unbest\u00e4tigte Meldungen, Ger\u00fcchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><em>Der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt vermittelt dem Leser den Eindruck, dass der Giftgasanschlag in Gro\u00dfbritannien direkt mit Russland und hier im speziellen mit dem Pr\u00e4sidenten der Russischen F\u00f6deration Wladimir Putin zu tun habe. Beweise werden nicht erbracht. Vielmehr wird auch noch im Verlaufe des Textes ein Deutscher Sch\u00fctzenpanzerwagen gezeigt, der \u201ezum Gl\u00fcck noch nicht zu Einsatz kommt\u201c (Bildunterschrift). (Diese Abbildung schein nicht mehr online zu sein). Die Bildzeitung hat im vorliegenden Fall, ohne konkrete Beweise zu liefern, bei den Rezipienten den Eindruck vermittelt und aus meiner Sicht daf\u00fcr geworben, dass milit\u00e4rische Schritte in die n\u00e4here Wahl einbezogen werden k\u00f6nnten oder sollten. Hierbei verwendet die BILD-Zeitung eindeutig, die in dem Buch von Anne Morelli, Principes \u00e9l\u00e9mentaires de propagande de guerre (ISBN 978-3-934920-43-9), aufgef\u00fchrten 10 Gebote der \u201eKriegs\u201cPropaganda an. Das dritte Gebot besagt:<strong> Der F\u00fchrer des feindlichen Lagers wird d\u00e4monisiert.<\/strong> Im vorliegen Fall kann aus meiner Sicht unbestritten subsumiert werden, dass die BILD-Zeitung sich ohne konkrete Beweise zu liefern, zumindest an Kriegspropaganda erinnernde Berichterstattung betreibt. Ich bitte Sie im Rahmen Ihrer M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, welche Sanktionierungsma\u00dfnahmen beim vorliegenden Sachverhalt der BILD-Zeitung auferlegt werden.&#8220;<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Beitrag wurde vom Presserat mit einer Missbilligung bedacht. Missbilligungen werden, anders an R\u00fcgen, nicht auf der <a href=\"http:\/\/www.presserat.de\/presserat\/\">Webseite des Presserates<\/a> ver\u00f6ffentlicht, was sehr schade ist. Es w\u00e4re sicherlich f\u00fcr viele Rezipienten von Interesse, auf welche Weise der Presserat <a href=\"http:\/\/www.presserat.de\/fileadmin\/user_upload\/Aktuelles\/Pressemitteilung_DPR_Beschwerdeausschuesse_Juni2018.pdf\">urteilt<\/a> und welche Argumente er f\u00fcr seine Entscheidungen ins Feld f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef\u00fchrer hat uns freundlicherweise den Schriftverkehr zur Verf\u00fcgung gestellt, den wir hier im Wortlaut dokumentieren:<\/p>\n<blockquote><p><strong>&#8222;A. Zusammenfassung des Sachverhalts<\/strong><\/p>\n<p>I. BILD berichtet am 14.03.2018 unter der Dachzeile &#8222;++ Syrien-Massaker ++ Nerven-Gift-Anschlag in Europa ++ Mays Ultimatum ignoriert ++&#8220; und der \u00dcberschrift &#8222;Wie weit geht Putin noch?&#8220; \u00fcber Reaktionen auf einen Gift-Anschlag in Gro\u00dfbritannien.<\/p>\n<p>II. Der Beschwerdef\u00fchrer tr\u00e4gt vor, er sehe in der \u00dcberschrift einen ethischen Versto\u00df gegen Richtlinie 13.1 des Pressekodex, weil weder ein Massaker in Syrien noch ein Giftgasanschlag in Gro\u00dfbritannien nachgewiesen seien.<\/p>\n<p>III. Der Vorsitzende der Chefredaktionen bei BILD tr\u00e4gt vor, seine Stellungnahme zu diesen Beschwerden k\u00f6nne kurz ausfallen:<\/p>\n<p>Es sei offizielle Position der Bundesregierung (und etwa 30 anderer Staaten), dass Russland hinter dem Nervengiftanschlag auf Sergej Skripal und seine Tochter stehe. Aus genau diesem Grunde sei auch die Ausweisung russischer Diplomaten aus Berlin erfolgt. Bei den \u201eMassakern in Syrien&#8220; sei es um russische Bombenangriffe auf Ost-Ghouta gegangen, denen in den ersten zwei Monaten des Jahres 2018 hunderte Zivilisten &#8211; nach Sch\u00e4tzungen etwa 1700 &#8211; zum Opfer gefallen seien. Amnesty International habe die Luftangriffe Russlands im Februar als Kriegsverbrechen bezeichnet. Auch Human Rights Watch habe die russischen Angriffe im M\u00e4rz als \u201egesetzeswidrig&#8220; verurteilt; sie seien ausgef\u00fchrt worden, um Ost-Ghouta \u201eauszul\u00f6schen&#8220;.<br \/>\nDamit sei klar, dass die Vorw\u00fcrfe der Beschwerdef\u00fchrer g\u00e4nzlich unbegr\u00fcndet sind und die Beschwerden als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckzuweisen sein werden.<\/p>\n<p><strong>B. Erw\u00e4gungen des Beschwerdeausschusses<\/strong><\/p>\n<p>Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung unter der \u00dcberschrift \u201eWie weit geht Putin noch?&#8220; einen Versto\u00df gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht.<\/p>\n<p>Zwar ist die als Frage formulierte \u00dcberschrift formal nicht als Nachricht zu werten. Sie transportiert aber &#8211; insbesondere im Zusammenhang mit den in der Dachzeile gegebenen Informationen &#8211; eine als Tatsachenbehauptung wahrzunehmende Aussage bez\u00fcglich der Urheberschaft in Bezug auf den Gift-Anschlag in Gro\u00dfbritannien und die Bombenangriffe auf Ost-Ghouta.<\/p>\n<p>Der Ausschuss diskutierte intensiv, inwieweit die \u00dcberschrift als &#8211; presseethisch legitime &#8211; Meinungs\u00e4u\u00dferung gelesen werden kann. Die Ausschussmitglieder kamen jedoch mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass ein durchschnittlich verst\u00e4ndiger Leser &#8211; auf einen solchen ist hier bei der Pr\u00fcfung anhand des Pressekodex abzustellen &#8211; die \u00dcberschrift insbesondere bez\u00fcglich der Frage der T\u00e4terschaft in Bezug auf die geschilderten Vorkommnisse nicht als redaktionelle Meinungs\u00e4u\u00dferung wahrnimmt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Nachrichtenlage zum Zeitpunkt der Berichterstattung in Bezug auf Ost-Ghouta eine Tatsachenbehauptung unter dem Aspekt der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ansicht des Gremiums hergab, gilt dies nicht f\u00fcr den Gift-Anschlag in England. Mindestens in diesem Punkt h\u00e4tte die Redaktion ihren Lesern auch in der \u00dcberschrift deutlich machen m\u00fcssen, dass die Schuldfrage noch nicht letztg\u00fcltig gekl\u00e4rt ist. Dass eine offizielle Position der Bundesregierung oder weiterer Staaten anderes nahelegt, ist noch keine ausreichende Grundlage, eine Urheberschaft Russlands zur Tatsache zu erheben.<\/p>\n<p><strong>C. Ergebnis<\/strong><\/p>\n<p>Der Beschwerdeausschuss h\u00e4lt den Versto\u00df gegen die Ziffer 2 des Pressekodex f\u00fcr so schwerwiegend, dass er gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Beschwerdeordnung die Ma\u00dfnahme der Missbilligung w\u00e4hlt.<br \/>\nNach \u00a7 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber die Begr\u00fcndetheit der Beschwerde ergeht mit 6 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme, die Entscheidung \u00fcber die Wahl der Ma\u00dfnahme ergeht mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Was bei der Bild-Zeitung ger\u00fcgt wird, bleibt dem Spiegel erlaubt<\/strong><\/p>\n<p>Seltsam in dem Zusammenhang ist, dass der Autor Paul Schreyer wegen einer \u00e4hnlich gelagerten Beschwerde zum gleichen Thema gegen einen Spiegel-Artikel Beschwerde eingelegt hatte, die vom Gremium abgewiesen wurde. Es ging um die Schlagzeile auf dem Cover der Spiegel-Ausgabe vom 17. M\u00e4rz, die da lautete: <strong>&#8222;Todesgr\u00fc\u00dfe aus Moskau &#8211; Der Giftanschlag und der neue Kalte Krieg&#8220;<\/strong>. Auch Paul Schreyer hatte die unbewiesene Unterstellung einer Schuld russischer T\u00e4ter moniert. Der Presserat meint dazu abschlie\u00dfend in einer dreiseitigen Entscheidungsschrift, dass die Kritik unbegr\u00fcndet sei.<\/p>\n<blockquote><p>Auszug aus dem Urteil:<br \/>\n&#8222;Ein Versto\u00df gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gem\u00e4\u00df Ziffer 2 des Pressekodex liegt nicht vor. Das Gremium weist darauf hin, dass die Lesart des Beschwerdef\u00fchrers (\u2026) zwar m\u00f6glich, aber nicht zwingend ist. (\u2026) Es ist vorliegend davon auszugehen, dass einem durchschnittlich verst\u00e4ndigen Leser (\u2026) die interpretationsoffene Gestaltung der Titelseite ausreichend bewusst ist, so dass ein solcher allein aufgrund der Schlagzeile nicht bereits zwingend eine eindeutige Kl\u00e4rung der Schuldfrage entnehmen wird.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Zu Paul Schreyers kompletten Bericht geht es <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Presserat-Mal-gilt-der-Pressekodex-mal-gilt-er-nicht-4118949.html\">hier entlang&#8230;<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div style=\"float: left; margin-top: 20px;\"><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_4043 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_4043')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_4043').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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