{"id":4891,"date":"2019-05-21T19:45:59","date_gmt":"2019-05-21T18:45:59","guid":{"rendered":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/?p=4891"},"modified":"2019-05-26T18:43:45","modified_gmt":"2019-05-26T17:43:45","slug":"irankonflikt-usa-bedrohen-den-weltfrieden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/irankonflikt-usa-bedrohen-den-weltfrieden\/","title":{"rendered":"Irankonflikt: USA bedrohen den Weltfrieden"},"content":{"rendered":"<p><em>Symbolbild: Buchcover von Jo Mitschkas Schattenkriege<\/em><\/p>\n<p><strong>Iran: USA bedrohen den Weltfrieden<\/strong><br \/>\n<strong>Im Konflikt mit dem Iran brechen die USA r\u00fccksichtslos V\u00f6lkerrecht. Die Bundesregierung muss handeln.<\/strong><\/p>\n<p><em>IALANA Stellungnahme, 21. Mai 2019<\/em><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst k\u00fcndigten die USA einseitig das Iran-Atom-Abkommen von 2015, das durch die Resolution des Sicherheitsrates 2231 vom 20.7.2015 f\u00fcr alle Staaten v\u00f6lkerrechtlich verbindlich geworden ist. Das Abkommen \u2013 ausgelegt f\u00fcr 10 Jahre \u2013 kennt keine K\u00fcndigung durch einen der Vertragsstaaten. Es enth\u00e4lt einen Mechanismus f\u00fcr Streitigkeiten, wenn eine Partei meint, der Iran halte den vereinbarten Aktionsplan nicht ein: es wird dann eine Gemeinsame Kommission einberufen, falls die nicht einig wird, kommen die Au\u00dfenminister zusammen, usw. Schlie\u00dflich wird die Frage dem Sicherheitsrat unterbreitet, wenn ein Staat meint, die Frage stelle eine erhebliche Nichterf\u00fcllung dar (Ziff. 36 und 37 des Abkommens). Nur der Sicherheitsrat kann dann gegebenenfalls die Sanktionen, die vor dem Abkommen vom Sicherheitsrat und zus\u00e4tzlich von den USA und der EU verh\u00e4ngt waren, wieder in Kraft setzen.<\/p>\n<p>Der Iran hat das Abkommen \u2013 best\u00e4tigt durch die mit der Kontrolle beauftragte Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) &#8211; wie vereinbart umgesetzt und keinerlei Anlass gegeben, eine Vertragsverletzung auch nur zu pr\u00fcfen. Die USA haben den Vertrag mutwillig unter Bruch des V\u00f6lkerrechts verlassen und dabei auch den vereinbarten Mechanismus f\u00fcr Streitigkeiten grob missachtet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Danach haben die USA die fr\u00fcheren scharfen US-Sanktionen wieder in Kraft gesetzt, was nur dem Sicherheitsrat zustand. Dar\u00fcber hinaus haben sie mit zus\u00e4tzlichen Sanktionen einen totalen Wirtschaftsboykott installiert, um einen Zusammenbruch der Versorgung der Bev\u00f6lkerung und der \u00f6ffentlichen Ordnung im Iran hervorzurufen, letztlich mit dem Ziel, einen Regime-Change herbeizuf\u00fchren und eine ihnen willf\u00e4hrige Regierung zu erreichen. Auch diese Sanktionen, bei denen die Bev\u00f6lkerung in Geiselhaft genommen wird, sind v\u00f6lkerrechtlich nicht zul\u00e4ssig. Sie versto\u00dfen gegen das v\u00f6lkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht und das Gebot der Achtung der Menschenrechte. Hinzu kommt, dass sie bereits wegen der Verletzung des Atompakts rechtswidrig sind.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend ma\u00dfen sich die USA an, alle anderen Staaten und V\u00f6lker der Welt \u00fcber Sekund\u00e4rsanktionen in ihre v\u00f6lkerrechtswidrige Erpressung des Iran einzubinden, was selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls rechtswidrig und zudem eine verbotene Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten ist.<\/p>\n<p>Der Iran hat in Reaktion auf diese v\u00f6lkerrechtswidrige Ma\u00dfnahmen der USA den Internationalen Gerichtshof angerufen, der am 03.10.2018 einstimmig eine einstweilige Anordnung gegen die USA erlassen hat. Darin werden den USA einige der besonders inhumanen Sanktionen, wie den Boykott der Lieferung von Arzneimitteln, verboten.<\/p>\n<p>\u00dcber die weitere Aufforderung des IGH an die USA und den Iran, von konfliktversch\u00e4rfenden Ma\u00dfnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzusehen (\u201eBoth parties shall refrain from any action which might aggravate or extend the dispute before the Court or make it more difficult to resolve\u201c), setzen sich die USA hinweg. Inzwischen drohen sie offen mit der Anwendung milit\u00e4rischer Gewalt und treffen entsprechende Kriegsvorbereitungen (Verlegung von Flottenverb\u00e4nden und einem Flugzeugtr\u00e4ger vor die iranische K\u00fcste, dazu den Einsatz atomwaffentragender B52-Bomber).<\/p>\n<p>Die Androhung von Gewalt und der m\u00f6glicherweise bevorstehende Angriff auf den Iran sind Verst\u00f6\u00dfe gegen Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung darf dem nicht unt\u00e4tig zusehen. Sie ist ebenso wie die Europ\u00e4ische Union durch Art. 3 Abs. 5 des EU-Vertrags verpflichtet, die USA \u201ezur strikten Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grunds\u00e4tze der Charta der Vereinten Nationen\u201c anzuhalten. Das bedeutet zun\u00e4chst, sich klar gegen die USA zu positionieren und die R\u00fccknahme der erneut in Kraft gesetzten und der zus\u00e4tzlich verh\u00e4ngten Sanktionen gegen den Iran zu verlangen und weiter alles zu tun, um das Atomabkommen mit dem Iran fortzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung muss deutlich erkl\u00e4ren, dass sie sich an einem Angriff auf den Iran weder beteiligen noch diesen in irgendeiner Weise unterst\u00fctzen noch dulden wird, dass deutsches Staatsgebiet daf\u00fcr genutzt wird.<\/p>\n<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Bundesregierung den Einflug in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik untersagen, \u201ewenn der Verdacht besteht, dass der Verkehr (\u2026) geeignet ist, Handlungen zu dienen, die verfassungswidrig i.S. d. Art. 26 Abs.1 GG sind. Luftfahrzeugen, die an einem gegen das v\u00f6lkergewohnheitsrechtliche Gewaltverbot versto\u00dfenden milit\u00e4rischen Einsatz bestimmend mitwirken, darf die Benutzung des deutschen Luftraumes nicht gestattet werden\u201c (BVerwG &#8211; \/ C 39\/07 v. 31.1.2007). Mit Sorge beobachten wir, dass die USA gest\u00fctzt auf das Truppenstationierungsabkommen seit Monaten in und um Ramstein ihre Waffen- und Munitionslager in einem bisher nicht gekannten Ausma\u00df aufgef\u00fcllt haben.<\/p>\n<p>Deutschland hat gegenw\u00e4rtig zusammen mit Frankreich den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat inne. Die Bundesregierung steht damit in der Verantwortung den Sicherheitsrat einzuberufen, da ein Mitglied der Staatengemeinschaft den Weltfrieden gef\u00e4hrdet. Dar\u00fcber hinaus besteht die M\u00f6glichkeit eine Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen einzuberufen, um sich im Sinne des \u201eUniting for Peace\u201c mit dem Konflikt zu befassen.<\/p>\n<p>IALANA Stellungnahme <a href=\"https:\/\/www.ialana.info\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/IALANA-Stellungnahme-Iran-USA-bedrohen-den-Weltfrieden.pdf\">als PDF<\/a><\/p>\n<div style=\"float: left; margin-top: 20px;\"><span style=\"background-color: #f86d0e; padding: 30px; margin-left: 30px;\"><a style=\"color: white; font-size: 20px;\" href=\"https:\/\/publikumskonferenz.de\/blog\/foerdermitgliedschaft\/\">F\u00f6rdermitglied werden<\/a><\/span><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_4891 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_4891')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_4891').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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