Programmbeschwerde: ZDF-Faktencheck von Jan Schneider vom 07.06.2021

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Maren
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Programmbeschwerde: ZDF-Faktencheck von Jan Schneider vom 07.06.2021

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ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Programmbeschwerde: ZDF-Faktencheck von Jan Schneider vom 07.06.2021, 16:10 Uhr
„Falschinformationen im Netz - Warum mRNA-Impfstoffe nicht "toxisch" sind“


Sehr geehrter Herr Bellut,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen des Verstoßes gegen Programmgrundsätze.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... h-100.html

Im „Faktencheck“ von Jan Schneider „Falschinformationen im Netz - Warum mRNA-Impfstoffe nicht "toxisch" sind“ wird folgende Behauptung aufgestellt:

„Ein kanadischer Immunologe glaubt, mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 seien hochgefährlich. Seine Thesen verbreiten sich schnell im Internet, sind aber trotzdem weitestgehend falsch.“

Ein Hinweis auf die Vita des Wissenschaftlers, den das ZDF in manipulativer Absicht zu einem „glaubenden“ Immunologen degradiert, ist zur Einordnung unverzichtbar: https://ovc.uoguelph.ca/pathobiology/pe ... m-W-Bridle

Professor Bridle thematisiert die hohe Konzentration von Nanolipidpartikeln in tierischem Organgewebe aus der (Tier-)Versuchsreihe 2.6.5.5 Pharmakokinetik Organdistribution - unter anderem in Eierstöcken, Milz und Leber. Was mit diesen Bestandteilen in den Organen geschieht, ist eine berechtigte Frage, die im Interesse von Gesundheit und Aufklärung der Bürger gestellt werden muss - auch und insbesondere von Medien mit gesetzlichem Auftrag.

Stattdessen stiftet das ZDF Verwirrung, indem sich sein „Fakten-Checker“ bei seiner Argumentation auf eine komplett andere Versuchsreihe (2.6.5.3.) bezieht und somit das Publikum in besonders fahrlässiger Weise täuscht.

Zudem wurden die Argumente des ZDF-Fakten-Checkers zu Prof. Bridle offensichtlich von der anonym betriebenen Webseite entnommen, deren komplette Aufmachung unseriös anmutet und lediglich zur Diffamierung des Wissenschaftlers aufgesetzt wurde.

Wir sehen im Verschleiern gesundheitspolitisch brisanter Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung – wenn nicht sogar eine Gefährdung – der Bürger durch Desinformation. Es ist Pflicht und Auftrag Ihrer Journalisten, mittels Recherche, Daten und Fakten zu ermitteln, auszuwerten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen, die in besorgniserregendem Maße auf Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben hinweisen.

Der Falschbericht des Fakten-Checkers Jan Schneider sollte umgehend in der Korrekturrubrik des ZDF untergebracht werden, sofern diese Rubrik nicht lediglich für Marginalien eingerichtet wurde. Darüber hinaus gebietet es sich, die Falschinformation an präsenter Stelle des Onlineangebotes richtig zu stellen.

ZDF-Staatsvertrag
II. Abschnitt
§ 5 Gestaltung der Angebote

(1) In den Angeboten des ZDF soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

Medienstaatsvertrag
§ 6 Sorgfaltspflichten

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

§ 26 Auftrag
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Quelle: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-r ... n-100.html

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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