ZDF - Falsche Übersetzung heute-Journal vom 12.7.2014

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Maren
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ZDF - Falsche Übersetzung heute-Journal vom 12.7.2014

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendant
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55127 Mainz

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Fernsehrat
Herr Ruprecht Polenz
ZDF-Straße 1
55127 Mainz


Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Bellut,
sehr geehrter Herr Polenz,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den wie folgt beschrieben Beitrag im ZDF heute-Journal vom 12.7.2014 ein.

In einem Bericht über die Situation in der Ukraine wird ab Minute 6 eine sichtlich erregte Bürgerin aus Luhansk gezeigt, die lauthals in die Kamera schimpft.
Die Untertitel zeigen als vermeintliche Übersetzung vom Russischen ins Deutsche folgende Sätze:
“Merk dir mein Gesicht Poroschenko! Ich werde persönlich nach Kiew kommen und dich und deine Familie umbringen!”
Der russischen Sprache durchaus mächtig sind zahlreiche Fernsehzuschauer, welche als wahrheitsgetreue Übersetzung folgenden Wortlaut identifizierten:
“Geht weg von hier! Lasst uns in Ruhe! Ich will leben und meine Kinder in Frieden erziehen.”

Wir sehen in der bewussten Darstellung der geschilderten Sequenz mit falscher Übersetzung klare Verstöße gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1)sowie § 8 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen I.4. der ZDF-Programmrichtlinien.

§ 5 Gestaltung der Sendungen
(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken(….).

§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein.
Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.

§ 8 Unzulässige Sendungen, Jugendschutz
(1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie
1. zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen
Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB)(…)

I (4) Programmrichtlinie des ZDF
Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.

Begründung:

Uns ist die Klarstellung des ZDF bekannt, die ein irrtümlich falsch übersetztes Reuters-Interview einräumt, bei welchem die richtige Übersetzung versehentlich auf die falsche Sequenz gesprochen wurde. Der Beteuerung der Programmverantwortlichen, dass eine inhaltliche Verfälschung des Sachverhalts nicht vorläge, können wir nicht folgen, denn genau diese Verfälschung lag im Augenblick der Ausstrahlung für zahlreiche ZuschauerInnen konkret und direkt vor.
Auch, dass ein Dementi bekanntlich nur einen Bruchteil der Rezipienten erreicht, während sich die Fehlmeldung einem Millionenpublikum einprägt und im ungünstigsten Fall als Meinung verfestigt, ist ein im Medienbetrieb bekannter Effekt.
Aus unserer Sicht hätte die Klarstellung in den heute-Sendungen der nächsten 24-Stunden stattfinden müssen. Zudem wäre es angebracht, das gesamte Interview ohne Schnitte in der Mediathek des ZDF im Original sowie mit Untertiteln zugänglich zu machen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Falsche Übersetzung - ZDF heute-Journal vom 12.7.2014

Beitrag von Maren »

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Re: Falsche Übersetzung - ZDF heute-Journal vom 12.7.2014

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut, auf unsere Programmbeschwerde "Falsche Übersetzung" im ZDF heute-Journal vom 12.7.2014.
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