ZDF - Sendung Frontal21

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Maren
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ZDF - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Programmbeschwerde zur Sendung Frontal21 vom 05.08.2014

Sehr geehrter Herr Bellut,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den wie folgt beschrieben Beitrag innerhalb der Sendung Frontal21 vom 05.08.2014 ein.
http://www.zdf.de/frontal-21/themen-der ... 17930.html

Zwischen dem Beitrag zum Bürgerkrieg in der Ukraine und dem Satirebeitrag TOLL wird ab Minute 41:45 von der Moderatorin Ilka Brecht geäußert, dass „die Separatisten ihr wahres Gesicht bei den Plünderungen auf dem Trümmerfeld der MH17 gezeigt“ hätten.

Wir sehen in dieser unbewiesenen Behauptung klare Verstöße gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1)sowie § 8 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen I.4. der ZDF-Programmrichtlinien.

§ 5 Gestaltung der Sendungen
(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken(….).

§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein.
Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.

§ 8 Unzulässige Sendungen, Jugendschutz
(1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie
1. zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen
Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB)(…)

I (4) Programmrichtlinie des ZDF
Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.

Begründung:

Bereits im 'heute-journal' vom 21.07.2014 wurde behauptet, dass Anwohner der Absturzregion von MH17 die Gepäckstücke der Passagiere plündern würden. Als Untermauerung dieser Behauptung wurden Aufnahmen von offen stehenden Koffern und verstreut liegenden Gegenständen gezeigt.
Der ZDF-Reporter befragte zum Sachverhalt einen Anwohner, welcher betonte, dass man so etwas nicht mache und dass eine solche Handlung eine Sünde sei. Im Off wurde dagegen behauptet, ohne Kamera würden die Anwohner die Plünderung gestehen.

Selbst wenn unbewiesene und unsachliche Behauptungen dieser Art in Einzelfällen zutreffend wären, so ist die Zuschreibung „DIE Separatisten“ nicht gleichzusetzen mit vereinzelten Anwohnern einer von grausamen Kriegsszenen geschüttelten Region. Unter dem Sammel- und Kampfbegriff „pro-russische Separatisten“ verbirgt sich ein bedeutsamer Anteil der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine. Diese Bevölkerungsgruppe, die sich größtenteils aus unbescholtenen Zivilisten aller Altersgruppen zusammensetzt, der kollektiven Leichenfledderei zu bezichtigen, ist als Tiefpunkt innerhalb der journalistischen Sorgfaltspflicht zu werten und kommt dem Tatbestand der Volksverhetzung nahe.

Laut Wim van der Weegen, Sprecher des niederländischen Sicherheitsrats OVV, sind inzwischen fast alle bisher geborgenen persönlichen Gegenstände in den Niederlanden. Zehn Transportkisten mit jeweils einem Kubikmeter Fassungsvermögen, gefüllt mit Koffern, mit Schmuck, Kameras, Reisepässen, Terminkalendern, Fotos und Spielzeug. Gefunden wurden diese Gegenstände laut der Zeitung "De Telegraaf" zum Teil von Anwohnern der Absturzregion, die sie den Einsatzkräften übergaben.

Wir fordern die Programmverantwortlichen auf, künftig auf unbewiesene Behauptungen, unseriöse Verallgemeinerungen und der damit einhergehenden Verletzung der Menschenwürde zu verzichten.
Eine deutliche Distanzierung und Entschuldigung in einer der nächsten Sendungen von Frontal21 würden wir als angemessen empfehlen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Programmbeschwerde zur Sendung Frontal21 vom 05.08.2014

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Zwischenbescheid vom Fernsehrat.
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Maren
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Re: ZDF - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

Antwortschreiben vom Intendanten des ZDF Thomas Bellut
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Maren
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Re: ZDF - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

ZDF
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


ZDF
Fernsehrat
Herrn Polenz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 08.08.2014

Sehr geehrter Herr Bellut,
sehr geehrter Herr Polenz,

vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme zu unserer Programmbeschwerde die Sendung „Frontal 21“ vom 05.08.2014 betreffend.

Leider trifft Ihre Antwort nicht den Kern unserer Beschwerde, an der wir übrigens festhalten.

Es wurde nicht unterstellt, dass die Moderatorin „einseitig Separatisten verurteilt“ hätte, sondern, dass eine unbewiesene Behauptung, nämlich die der angeblichen Plünderung, als Fakt unterstellt wurde.

Wie Sie unseren Ausführungen in der Begründung der Programmbeschwerde entnehmen können, wurde die Unterstellung, dass „Separatisten“ das Trümmerfeld geplündert hätten, bereits von Experten widerlegt und zurückgewiesen.

Warum wird eine solche Behauptung innerhalb eines „kritischen Magazins“ überhaupt aufgestellt?
Was macht eine Anschuldigung, wie die der mutmaßlichen Plünderung des Eigentums unter tragischen Umständen ums Leben gekommener Menschen, mit den Hinterbliebenen der Opfer? Was macht sie aus den Anwohnern einer von Kriegsgräuel und Katastrophen geschüttelten Region? Was macht sie mit unkritischen Zuschauern? Wie werden Menschen wahrgenommen, denen Plünderung unterstellt wird? Sind Plünderer nicht die verabscheuenswürdigsten Gestalten, die man sich vorstellen kann? Wir erinnern uns an die 100-fache Darstellung eines Soldaten im Trümmerfeld, der aus Mediensicht angeblich „triumphierend“ einen Teddybären in die Luft hielt. Die wirkliche Geschichte, welche sich hinter dieser abscheulichen Zuschreibung verbarg, ist inzwischen erzählt und wurde schnell wieder vergessen.

Unterstellungen wie diese schüren Hass, Vorurteil und weitere Konflikte – womit wir bei der besonderen Verantwortung wären, welche den Medien innerhalb kriegerischer Konflikte zuteil werden sollte.
Eine Kriegsrhetorik, welche einzelnen Bevölkerungsgruppen moralische und soziale Minderwertigkeiten bescheinigt, ist nicht dazu geeignet journalistischen Grundsätzen zu entsprechen oder gar die internationale Verständigung zu fördern. (siehe Rundfunkstaatsvertrag)

Dass „beide Seiten“ in der Abmoderation mit zugespitzter Rhetorik bedacht wurden, rechtfertigt nicht das Festhalten an unwahren bzw. unbewiesenen Behauptungen und schon gar nicht die Verallgemeinerung „ DIE Separatisten hätten bei der Plünderung ihr wahres Gesicht gezeigt“.

Beispiele für weitere unzulässige Verallgemeinerungen wären:
DIE Deutschen sind Nazis.
DIE Katholiken sind Kinderschänder.

Und somit sind DIE Separatisten keine Plünderer.

Zitat Beschwerde: „Unter dem Sammel- und Kampfbegriff „pro-russische Separatisten“ verbirgt sich ein bedeutsamer Anteil der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine. Diese Bevölkerungsgruppe, die sich größtenteils aus unbescholtenen Zivilisten aller Altersgruppen zusammensetzt, der kollektiven Leichenfledderei zu bezichtigen, ist als Tiefpunkt innerhalb der journalistischen Sorgfaltspflicht zu werten und kommt dem Tatbestand der Volksverhetzung nahe.“

Auch die von Ihnen postulierten langwierigen Verhandlungen an der Absturzstelle der MH 17 rechtfertigen nicht die Verbreitung von unwahren Behauptungen zu Ungunsten ganzer Bevölkerungsgruppen.

Wir fordern die Programmverantwortlichen daher wiederholt auf, auf unbewiesene Behauptungen, unzulässige Verallgemeinerungen und der damit einhergehenden Verletzung der Menschenwürde zu verzichten.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieser Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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2. Antwort durch Dr. Frey

Beitrag von Maren »

Die Antwort des Chefredakteurs Dr. Frey auf unseren Einwand, bezogen auf die Antwort des Intendanten, gibt nicht viel Neues her. Wir beraten, ob der Rundfunkrat in dieser Angelegenheit angerufen wird.
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Re: ZDF - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Gremiengeschäftsstelle/Fernsehrat
Herrn Polenz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Unsere Programmbeschwerden vom 08.08.2014


Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

der Intendant des ZDF, Herr Bellut, konnte unserer Beschwerde zu einem Wortbeitrag innerhalb der Sendung Frontal21 vom 05.08.2014 nicht abhelfen. Auch die Antwort des Chefredakteurs Dr. Frey auf unseren Einwand, bezogen auf die Antwort des Intendanten, gibt inhaltlich keinen Anlass zur Annahme, dass unsere Beschwerde verstanden wurde, sodass wir nun Ihr Gremium um Befassung bitten möchten.

Zur Erinnerung: Zwischen dem Beitrag zum Bürgerkrieg in der Ukraine und dem Satirebeitrag TOLL wird ab Minute 41:45 von der Moderatorin Ilka Brecht geäußert, dass „die Separatisten ihr wahres Gesicht bei den Plünderungen auf dem Trümmerfeld der MH17 gezeigt“ hätten.

Wir sehen in dieser unbewiesenen Behauptung klare Verstöße gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1)sowie § 8 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen I.4. der ZDF-Programmrichtlinien.

Gerüchte über angebliche Plünderungen des Trümmerfeldes sind von verschiedenen Seiten verbreitet und anschließend wieder dementiert worden. Die ungeprüfte Berufung der Redaktion von Frontal21 auf Quellen Dritter würde den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt widersprechen.
Getroffene Tatsachenbehauptungen sind mit eindeutigen Fakten zu belegen. Dies ist bei der Behauptung von Ilka Brecht nicht geschehen.

Bei Beschuldigungen von derartiger Tragweite in einer weltpolitisch angespannten Situation sind saubere Recherche und unvoreingenommene Berichterstattung eine Verpflichtung für jedes verantwortungsbewusste Nachrichtenmagazin.

Die Kopien unseres Entgegnungsschreiben auf die Antwort des Intendanten liegen diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ZDF - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

Antwort vom Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates, Herrn Polenz.
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ZDF Fernsehrat entscheidet - Sendung Frontal21

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde vom 08. August 2014 zur „Frontal 21“-Sendung vom 05. August 2014
hier: Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung)

Sehr geehrte Frau Müller,

nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre o. g. Beschwerden eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat jede einzelne Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2014 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.

Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz

_______________________________________

ZDF
Fernsehrat
55100 Mainz
Deutschland

Web: http://www.zdf.de und http://www.fernsehrat.zdf.de

Mit dem Zweiten sieht man besser
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