ARD - Falschdarstellung über den 1. russischen Hilfskonvoi (I)
Verfasst: 16. September 2014, 16:50
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um die am 23. August 2014 ausgestrahlten Sendungen ARD-Europamagazin, Tagesschau sowie Tagesthemen.
Trotz Kenntnis des entsprechenden OSZE-Berichts wurden in o.g. Sendungen die Behauptungen verbreitet, die russischen Hilfskonvois hätten auf ihrer Rückfahrt nach Russland ukrainische Rüstungsgüter (Radaranlagen) außer Landes geschafft.
http://mediathek.daserste.de/tv/Europam ... tId=342024
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesscha ... astId=4326
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3137.html
Die OSZE hatte bereits um die Mittagszeit des gleichen Tages auf ihrer Internetseite einen Bericht veröffentlicht, in dem sie klarstellte, dass die LKW auf dem Rückweg die ukrainisch-russische Grenze mit offenem Laderaum (offenes hinteres Heckteil) erreichten. Die Kiewer Behauptung über heimlich transportierte Radaranlagen hatte sich somit schnell als unwahr herausgestellt.
"The Cargo Trucks arrived with the rear tailgate open." (Spot Report by OSCE Observer Mission....at the russian checkpoint, 23. August) http://www.osce.org/om/122938
Dass die ARD vom OSZE Bericht Kenntnis hatte, beweist die Aussage der Moderatorin Susanne Daubner in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 2:43): "Der Konvoi russischer LKW hat nach Angaben der OSZE die Ukraine wieder verlassen."
Dass darüber hinaus der Inhalt des OSZE-Berichts die Beschuldigungen Kiews zweifelsfrei widerlegte, wurde verschwiegen. Auch, dass Kiew die eigenen Beschuldigungen nur wenige Tage später als Falschmeldung einräumen musste (siehe Link unten), fand keine Erwähnung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate, sodass die nun mehrfach widerlegten Beschuldigungen Kiews bis zum heutigen Tag weiterhin im Raum, in der ARD-Mediathek und im ungünstigsten Fall im Bewusstsein der Rezipienten stehen. http://en.interfax.com.ua/news/general/219857.html
Die Verbreitung der Falschmeldung im Einzelnen:
1) Udo Lilischkies im ARD-Europamagazin vom 23. August2014 - die Beschuldigungen des ukrainischen Sicherheitsrats wiedergebend (ab Minute 1:27): "Plant Putin tatsächlich eine Deeskalation? Es sieht nicht danach aus.... Und noch brisanter eine zweite Information.... Im Klartext: Die weißen LKW schaffen heimlich Rüstungsgüter über die Grenze nach Russland. Das wäre eine weitere Provokation." 2) Birgit Virnich in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 4:19): "Außerdem erklärte er (der Militärsprecher), die LKW hätten ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft. In einer Rüstungsfabrik fehlten Radaranalagen"
3) Birgit Virnich in den Tagesthemen vom 23. August 2014 (ab Minute 6:40): "Außerdem beschuldigte er (der Militärsprecher) Russland, ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft zu haben. In einer Rüstungsfabrik fehlten Rüstungsgüter."
Zwar wurde in der Tagesschau und in den Tagesthemen auch der russische Standpunkt hierzu wiedergegeben, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die Gegenüberstellung zweier Sichtweisen der Zuschauer im Unklaren darüber gelassen wurde, dass sich die ukrainische Beschuldigung unter Berücksichtigung des OSZE-Berichts bereits als unwahr herausgestellt hatte.
Wiederholt wurde eine Falschmeldung als mögliche Tatsache verbreitet, statt auf ihre Weiterverbreitung gänzlich zu verzichten oder aber zumindest den Zuschauer über den - Kiews Behauptungen widerlegenden - Bericht der OSZE zu informieren. Auch eine Information über das wenige Tage später folgende Dementi Kiews hätte den Zuschauer zu einer tatsachengetreuen Einschätzung des russischen Hilfskonvois verholfen.
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten. Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen. Allerdings ist auch dies nach unserer Kenntnis in den darauffolgenden Sendungen nicht geschehen. Demzufolge ist die Frage zu beantworten, wer für diese Versäumnisse die redaktionelle Verantwortung trägt.
Beinhalten Berichterstattungen Gerüchte, die nicht verifiziert werden können, müssen diese laut Ethik Kodex des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes als solche gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Konjunktivs erscheint uns dafür nicht ausreichend.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar.
Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach dem Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um die am 23. August 2014 ausgestrahlten Sendungen ARD-Europamagazin, Tagesschau sowie Tagesthemen.
Trotz Kenntnis des entsprechenden OSZE-Berichts wurden in o.g. Sendungen die Behauptungen verbreitet, die russischen Hilfskonvois hätten auf ihrer Rückfahrt nach Russland ukrainische Rüstungsgüter (Radaranlagen) außer Landes geschafft.
http://mediathek.daserste.de/tv/Europam ... tId=342024
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesscha ... astId=4326
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3137.html
Die OSZE hatte bereits um die Mittagszeit des gleichen Tages auf ihrer Internetseite einen Bericht veröffentlicht, in dem sie klarstellte, dass die LKW auf dem Rückweg die ukrainisch-russische Grenze mit offenem Laderaum (offenes hinteres Heckteil) erreichten. Die Kiewer Behauptung über heimlich transportierte Radaranlagen hatte sich somit schnell als unwahr herausgestellt.
"The Cargo Trucks arrived with the rear tailgate open." (Spot Report by OSCE Observer Mission....at the russian checkpoint, 23. August) http://www.osce.org/om/122938
Dass die ARD vom OSZE Bericht Kenntnis hatte, beweist die Aussage der Moderatorin Susanne Daubner in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 2:43): "Der Konvoi russischer LKW hat nach Angaben der OSZE die Ukraine wieder verlassen."
Dass darüber hinaus der Inhalt des OSZE-Berichts die Beschuldigungen Kiews zweifelsfrei widerlegte, wurde verschwiegen. Auch, dass Kiew die eigenen Beschuldigungen nur wenige Tage später als Falschmeldung einräumen musste (siehe Link unten), fand keine Erwähnung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate, sodass die nun mehrfach widerlegten Beschuldigungen Kiews bis zum heutigen Tag weiterhin im Raum, in der ARD-Mediathek und im ungünstigsten Fall im Bewusstsein der Rezipienten stehen. http://en.interfax.com.ua/news/general/219857.html
Die Verbreitung der Falschmeldung im Einzelnen:
1) Udo Lilischkies im ARD-Europamagazin vom 23. August2014 - die Beschuldigungen des ukrainischen Sicherheitsrats wiedergebend (ab Minute 1:27): "Plant Putin tatsächlich eine Deeskalation? Es sieht nicht danach aus.... Und noch brisanter eine zweite Information.... Im Klartext: Die weißen LKW schaffen heimlich Rüstungsgüter über die Grenze nach Russland. Das wäre eine weitere Provokation." 2) Birgit Virnich in der Tagesschau um 20:00 Uhr (ab Minute 4:19): "Außerdem erklärte er (der Militärsprecher), die LKW hätten ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft. In einer Rüstungsfabrik fehlten Radaranalagen"
3) Birgit Virnich in den Tagesthemen vom 23. August 2014 (ab Minute 6:40): "Außerdem beschuldigte er (der Militärsprecher) Russland, ukrainisches Militärgerät außer Landes geschafft zu haben. In einer Rüstungsfabrik fehlten Rüstungsgüter."
Zwar wurde in der Tagesschau und in den Tagesthemen auch der russische Standpunkt hierzu wiedergegeben, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die Gegenüberstellung zweier Sichtweisen der Zuschauer im Unklaren darüber gelassen wurde, dass sich die ukrainische Beschuldigung unter Berücksichtigung des OSZE-Berichts bereits als unwahr herausgestellt hatte.
Wiederholt wurde eine Falschmeldung als mögliche Tatsache verbreitet, statt auf ihre Weiterverbreitung gänzlich zu verzichten oder aber zumindest den Zuschauer über den - Kiews Behauptungen widerlegenden - Bericht der OSZE zu informieren. Auch eine Information über das wenige Tage später folgende Dementi Kiews hätte den Zuschauer zu einer tatsachengetreuen Einschätzung des russischen Hilfskonvois verholfen.
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten. Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen. Allerdings ist auch dies nach unserer Kenntnis in den darauffolgenden Sendungen nicht geschehen. Demzufolge ist die Frage zu beantworten, wer für diese Versäumnisse die redaktionelle Verantwortung trägt.
Beinhalten Berichterstattungen Gerüchte, die nicht verifiziert werden können, müssen diese laut Ethik Kodex des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes als solche gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Konjunktivs erscheint uns dafür nicht ausreichend.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar.
Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach dem Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende