BVB - Nennung der Herkunft eines Straftäters
Verfasst: 21. April 2017, 19:29
Westdeutscher Rundfunk
Intendanz
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
wir erheben formal Programmbeschwerde wegen der expliziten Nennung der Herkunft eines Straftäters innerhalb des Nachrichtenangebotes des WDR (WDR Morgenecho, WDR-aktuell, ARD-Morgenmagazin) im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den BVB.
Ermittlungen zu Folge habe der Straftäter auf einen durch den Anschlag verursachten Kursverlust der BVB-Aktie gesetzt, um dadurch einen Millionengewinn erzielen zu können. Die Neigung zu Spekulationen, Niedertracht, Gier und krimineller Energie sind nicht etwa an die ethnische Herkunft eines Menschen gekoppelt, sondern werden allenfalls durch die suboptimale Sozialisation in einer Gesellschaft begünstigt, deren Hauptaugenmerk auf Erfolg, Besitz und Konsum gerichtet ist.
Eine grobe Verletzung des Programmgrundsatzes, der zur expliziten Förderung eines diskriminierungsfreien Miteinanders in Bund und Ländern gemäß § 5 Abs. 4 WDR-Gesetz verpflichtet, sehen wir insofern gegeben, da ein Zusammenhang zwischen Straftat und Herkunft nicht erkennbar ist.
Es wurde in der Vergangenheit von seriösen Medien zurecht Wert darauf gelegt, dass Nationalität oder Herkunft von Straftätern insbesondere dann verschwiegen werden, wenn die Gefahr besteht, dass Angehörige anderer Nationalitäten einem kollektiven Stigma ausgesetzt werden. Auf die Aufzählung von Beispielen für Pauschalurteile aufgrund von Negativberichten möchten wir an dieser Stelle verzichten, kommen aber bei Bedarf gerne darauf zurück.
Aus Transparenzgründen werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
wir erheben formal Programmbeschwerde wegen der expliziten Nennung der Herkunft eines Straftäters innerhalb des Nachrichtenangebotes des WDR (WDR Morgenecho, WDR-aktuell, ARD-Morgenmagazin) im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den BVB.
Ermittlungen zu Folge habe der Straftäter auf einen durch den Anschlag verursachten Kursverlust der BVB-Aktie gesetzt, um dadurch einen Millionengewinn erzielen zu können. Die Neigung zu Spekulationen, Niedertracht, Gier und krimineller Energie sind nicht etwa an die ethnische Herkunft eines Menschen gekoppelt, sondern werden allenfalls durch die suboptimale Sozialisation in einer Gesellschaft begünstigt, deren Hauptaugenmerk auf Erfolg, Besitz und Konsum gerichtet ist.
Eine grobe Verletzung des Programmgrundsatzes, der zur expliziten Förderung eines diskriminierungsfreien Miteinanders in Bund und Ländern gemäß § 5 Abs. 4 WDR-Gesetz verpflichtet, sehen wir insofern gegeben, da ein Zusammenhang zwischen Straftat und Herkunft nicht erkennbar ist.
Es wurde in der Vergangenheit von seriösen Medien zurecht Wert darauf gelegt, dass Nationalität oder Herkunft von Straftätern insbesondere dann verschwiegen werden, wenn die Gefahr besteht, dass Angehörige anderer Nationalitäten einem kollektiven Stigma ausgesetzt werden. Auf die Aufzählung von Beispielen für Pauschalurteile aufgrund von Negativberichten möchten wir an dieser Stelle verzichten, kommen aber bei Bedarf gerne darauf zurück.
Aus Transparenzgründen werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Maren Müller
Vorsitzende