MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

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Maren
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MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

Mitteldeutscher Rundfunk
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Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf (MDR), welcher am 19.11.21 in der Sendung Tagesthemen ausgestrahlt wurde.

https://www.daserste.de/information/nac ... r-202.html
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„Kommentare, gerne auch überspitzt, geben die eigene Meinung der Verfasser wieder und sind vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“ werden Sie oder die Programmverantwortlichen erwidern und eine Beschwerde gegen den Wortbeitrag Ihrer Kollegin ablehnen. Dieses Recht findet allerdings seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Im beanstandeten, stark wertenden, Kommentar wurde der Rubikon eindeutig überschritten. Auch Kommentare haben laut der Rundfunkstaatsverträge dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen und sollten nicht dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, indem öffentlich zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgestachelt, zu Willkürmaßnahmen aufgefordert, oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, indem sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder gar verleumdet werden. Frühaufs Kommentar schrammt haarscharf am strafbewehrten Delikt „Volksverhetzung“.

Frau Frühauf behauptet in ihrem Kommentar komplett belegfrei, dass „die Ungeimpften“ Schuld am künftigen Lockdown, an Einschränkungen in der Weihnachtszeit, an Erschöpfung und Überlastung der Gesundheitsdienstleister, an der Existenzangst von Gastronomen und Ladenbesitzern und an den wohl „tausenden Opfern dieser Corona-Welle“ trügen. Die Mörder sind unter uns?

Sie lässt in ihrem empört-schnoddrig vorgetragenen Rundumschlag jegliche journalistische Sorgfaltspflicht vermissen, indem sie allgemein bekannte Tatsachen zur begrenzten Wirksamkeit und der teils heftigen Nebenwirkungen der Impfungen bewusst unterschlägt, zur statistischen Rolle der zahlenmäßig überbordenden Testungen in der Pandemie schweigt, den Abbau von Intensivbetten und Krankenhausstrukturen vernachlässigt und triftige medizinische, ethische und/oder religiöse Beweggründe der angegriffenen Bevölkerungsgruppe außer Acht lässt.

Frau Frühauf schürt - entgegen des gesetzlichen Auftrages öffentlich-rechtlicher Anstalten - durch die Verbreitung stereotyper und wahrheitswidriger Klischees (Ungeimpfte sind eine Gefahr) niedere Instinkte wie Hass, Zynismus und Ekel gegenüber Mitmenschen jeden Alters, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen eine Impfung entscheiden und pervertiert darüber hinaus den Solidaritätsbegriff in unglaublicher Weise. Der tiefe Riss, der ohnehin durch die Bevölkerung, bis hinein in Arbeitskollektive, Freundeskreise und Familien geht, wird verstärkt durch die Verbreitung abwegiger und evidenzfreier subjektiver Meinungen über die von der Gesamtgesellschaft finanzierten, reichweitenstarken öffentlich-rechtlichen Kanäle.

Die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Anstalten ist jedoch Integration und nicht Spaltung. Die mediale Aufgabe im Bereich der Meinungs- und Willensbildung ist es, das in der Öffentlichkeit vorhanden breite Meinungs- und Interpretationsspektrum zu bündeln und abzubilden und so den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Allerdings müssen dem Rezipienten zur abschließenden Meinungsbildung auch unterschiedliche Meinungen angeboten werden, sodass er abwägen kann. Was Tagesschau und Tagesthemen als wichtigste Nachrichtensendungen der Republik dem Beitragszahler tagtäglich anbieten, ist jedoch undifferenzierter, übergriffiger und anmaßender Einheitsbrei.

Um Meinungsvielfalt statt Meinungsmonopol anzubieten, sollten die Kommentare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausschließlich von auf Linie gebrachten Hausjournalisten gesprochen werden, sondern diese Möglichkeit sollte grundsätzlich für jeden Bürger offen stehen. Wenn in den reichweitenstarken Sendungen kaum Gegenstimmen zu wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Maßnahmen zugelassen werden, verlieren Medienangebote an Integrationskraft und viele Zuschauer fühlen sich hintergangen, weil das Dargebotene die Realität in keiner Weise widerspiegelt.

Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert oder, wie aktuell, durch reißerische Kommentare beeinflusst, treffen sie falsche Entscheidungen – sie stigmatisieren, kriminalisieren und verleumden zum Beispiel andere Menschen, die sich aus individuellen Gründen nicht zur Fremdbestimmung in ureigenen gesundheitlichen Belangen bereiterklären.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten. Mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.
Und DAS sollte nach Möglichkeit auch so bleiben.

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Maren
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Re: MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

Eingangsbestätigung des MDR:
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Maren
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Re: MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

Antwort aus der Juristischen Direktion des MDR.
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Maren
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Re: MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

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Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

ich nehme Bezug auf unsere Beschwerde zum Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf vom 22.11.2021 und auf die Antwort des juristischen Direktors vom 20.12.2021, die wir nach ausgiebiger Diskussion nicht befriedigend finden. Wir möchten daher den Rundfunkrat des MDR um Befassung und um weiterführende Diskussion bitten.

Bereits im ersten Ansatz des Beschwerdetextes räumten wir vorsichtshalber ein, dass es sich bei dem beanstandeten Beitrag um einen Meinungsbeitrag/Kommentar handelt, dessen allgemeine Bedeutung und Wichtung uns nicht unbekannt ist. Das hinderte den juristischen Direktor des MDR nicht daran, uns den Sachverhalt nochmals wortreich zu erklären und auf die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter zu verweisen, die unbeeinflusst von der Redaktion in Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung von Kommentaren vonstattengeht.
Unsere Beschwerde zielte jedoch ausdrücklich auf die Grenzen der Meinungsfreiheit, die nicht nur einfache Bürger oder Foristen in diversen Chats und Telegramgruppen zu beachten haben, sondern auch Personen in Monopolstellung, die insbesondere in reichweitenstarken Medien beschäftigt sind.

Jedes Grund- und Menschenrecht, also auch die Meinungsfreiheit, hat Grenzen. In Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes werden drei Grenzen der Meinungsfreiheit genannt:

1.) Recht der persönlichen Ehre: Beleidigungen, Erniedrigungen und Verleumdungen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und andere zu kritisieren, der Andersdenkenden darf dabei aber nicht beleidigt oder verleumdet werden. Der Austausch muss "fair" bleiben, wobei ein Meinungsaustausch mit einem TV-Gesicht nicht möglich ist. Anders als im offenen Diskurs steht hier der explizit Angesprochene den Vorwürfen ohnmächtig gegenüber und kann sich nicht wehren.

2.) Schutz der Jugend: Alle Meinungsäußerungen, die Hass auf andere Menschen (hier die „Ungeimpften“) provozieren, sind jugendgefährdend und somit nicht Teil der Meinungsfreiheit.

3.) Generelle Gesetze: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo ein Gesetz andere Grundrechte und andere Gemeinschaftswerte schützt. Eine zentrale Schranke für die Meinungsfreiheit sind also die Grundrechte anderer Menschen. Die Meinungsfreiheit ist damit auch für Medienvertreter weder ungefährdet noch schrankenlos. Auch bewusste Lügen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit, selbst dann nicht, wenn sie einer vermeintlich „guten Sache“ dienen.

Der juristische Direktor räumt weiterhin ein, dass Frau Frühauf zu Beginn ihres Kommentars „alle Ungeimpften“ direkt anspricht, aber sich ihr Appell jedoch in erster Linie an die politisch Verantwortlichen richtet.
Das macht es in unseren Augen nicht besser. Eine Journalistin, die aus Monopolstellung und Reichweite heraus politisch Verantwortliche dazu auffordert, mittels „mehr Druck“ in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, handelt übergriffig, anmaßend und glatt entgegen ihrem eigentlichen Auftrag, wachsam gegenüber den Durchgriffigkeiten des Staates auf die Gesellschaft zu sein.

Auch die Argumentation des juristischen Direktors, dass „Frau Frühauf keinesfalls alle Ungeimpften über einen Kamm schere, sondern sehr wohl zwischen „Impfverweigerern“ und solchen Menschen unterscheidet, die aus medizinischen Gründen von einer Impfung Abstand nehmen müssen“ schlägt fehl.

Erstens gibt es in Deutschland kaum Impfverweigerer, sondern mehrheitlich Menschen mit gut gefüllten Impfbüchern. Insbesondere im Osten Deutschlands sind die Menschen von Kindheit an daran gewohnt, die erforderlichen Schutzimpfungen zu empfangen. Kritik an dieser Selbstverständlichkeit kam oft aus dem Westen Deutschlands, der aus der Wirkung entsprechender Vorsorgekonzepte schloss, dass Impfungen in der DDR ein semantisches Feld eröffneten, in das man sich einschrieb, um seine politische Standfestigkeit zu untermauern.*

Die Menschen, die heute von Politik und Massenmedien fälschlich als „Impfverweigerer“ bezeichnet werden, sind in der Regel gut informiert über den Unterschied der aktuellen „Impfstoffe“ zu den konventionellen Varianten, die sie Zeit ihres Lebens für sich und ihre Kinder akzeptierten. Sie wissen um die bedingte Marktzulassung, die fehlenden Langzeitstudien, die mangelnde Wirksamkeit und vor allem fürchten sie heftige Nebenwirkungen, die bleibende Schäden für das ganze Leben hinterlassen können. Angesichts der vielen Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen und zahlreiche Todesfälle in Zusammenhang mit den derzeitigen Impfstoffen, kommt der Ruf nach einer Impfpflicht nach Vorbild Österreichs einem Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Bürger gleich. Jedem Menschen muss es gestattet sein, persönliche Risiken abzuwägen und selbst zu entscheiden, aus welchem medizinischen Grund sie die aktuellen Covid19-Impfstoffe ablehnen. Ein vermeintlich kurzzeitlich begrenzter Fremdschutz kann kein Argument gegen den Schutz der eigenen Gesundheit und schon garnicht für eine gesetzliche Impflicht sein.

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

unsere Argumente gegen den Meinungsbeitrag entnehmen Sie bitte nochmals dem ursprünglichen Beschwerdeschreiben. Der Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die öffentliche Stigmatisierung von Mitmenschen, die sich nicht mit dem Integrationsauftrag öffentlich-rechtlicher Medienanstalten vereinbaren lässt. Wenn man in den sozialen Netzwerken wie z.B. Twitter die totalitären Vernichtungsfantasien einer Vielzahl teils prominenter Accounts liest, bekommt man eine Ahnung davon, wie tief unsere Gesellschaft bereits gespalten ist.

Sorgen Sie als Wächter im Auftrag der Beitragszahler bitte dafür, dass sich diese Gräben nicht weiter vertiefen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller

' Vorsorge als Ordnung des Sozialen: Impfen in der Bundesrepublik und der DDR, Malte Thießen
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Maren
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Re: MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Frau Müller,

wir nehmen Bezug auf Ihre Programmbeschwerde, gerichtet an den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks, vom 22.11.2021.

Sie haben sich am 18.01.2022 erneut an den Rundfunkrat gewandt, da Sie mit der Stellungnahme des MDR Ihre Beschwerde als nicht erledigt ansehen.

Im nächsten Schritt hat sich der zuständige Ausschuss des Rundfunkrates gemäß Artikel 13 Absatz 3 MDR-Satzung mit Ihrer Beschwerde zu befassen.

Der Rundfunkrat tritt am 31.01.2022 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Ausschüsse bilden sich im Nachgang.

Sobald eine Befassung stattgefunden hat, werden Sie über das Ergebnis informiert. Wir bitten Sie diesbezüglich um Geduld und danken für Ihr Verständnis vorab.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Robert Schlegel


________________________________
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Re: MDR - Meinungsbeitrag von Sarah Frühauf

Beitrag von Maren »

Nach einem Jahr wurde die Programmbeschwerde nun endlich beschieden, natürlich ohne auf den Kern einzugehen, den wir in der Replik nochmals verdeutlicht haben. So wie "Faschismus" keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen, lässt sich auch die öffentliche Stigmatisierung von Mitmenschen, die auf ihre unveräußerlichen Grundrechte bestehen, nicht mit dem Integrationsauftrag öffentlich-rechtlicher Medienanstalten vereinbaren. Es ist äußerst bedauerlich, dass das auch im neuen Rundfunkrat des MDR noch nicht angekommen ist.

"Der Kommentar" muss von den Anstalten endlich für ein breiteres Meinungsspektrum geöffnet werden. Die Meinung einer ideologisch homogen veranlagten Gruppe von Mitarbeitern der Sendeanstalten bildet keine Meinungsvielfalt ab.
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