MDR Programmbeschwerde: Butscha - Massaker in der Ukraine?

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Maren
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MDR Programmbeschwerde: Butscha - Massaker in der Ukraine?

Beitrag von Maren »

MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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Programmbeschwerde: MDR Aktuell 03.04.2022 19:30 Uhr, „Massaker in der Ukraine?“

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-611040.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir formal Programmbeschwerde gegen den o.g. Beitrag wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und unbewiesener Behauptungen sowie der Vermeidung Ihrer Nachrichtenredaktion, öffentlich zugängliche Fakten und Quellen zu prüfen, auszuwerten und in Ihren Informationssendungen zu berücksichtigen.

In der am 03.04.2022 um 19:30 Uhr ausgestrahlten Nachrichtensendung von MDR Aktuell wurde in der Beschreibung zwar zunächst ein Fragezeichen bemüht und der Anreißer im Konjunktiv gehalten, jedoch als Überschrift die unbewiesene Tatsachenbehauptung über „Gräueltaten Russlands in Butscha“ gewählt.

Zu Beginn des Beitrages zeigten Sie die inzwischen weltbekannten Videoaufnahmen, bei denen aus einem Fahrzeug heraus gefilmt wurde. In der Version des MDR wurden die Opfer verpixelt. Die Originalaufnahmen weckten bereits bei vielen Beobachtern den Verdacht, dass es sich bei einigen Opfern am Straßenrand um Statisten handeln könnte, da sie sich sichtbar bewegten.

Im Kurzbeitrag kam ein offensichtlich aufgeräumter Selensky zu Wort, der im US-Fernsehen von einem Völkermord in Europa sprach. Menschen seien gefesselt und enthauptet worden.

Am Vorabend des Tages, an dem die EU über weitere Sanktionen gegen Russland entscheiden will, sprach Bundeskanzler Scholz von „Verbrechen russischer Streitkräfte“, die schonungslos aufgeklärt werden müssten und stellte die unbewiesene Tatsachenbehauptung VOR eine umfassende Aufklärung des Geschehens.

Die Chronologie der Geschehnisse vom Abzug der russischen Truppen bis zum Fund der Leichen in der Kleinstadt Butscha stellte sich jedoch wie folgt dar:

30. März 2022
Die russischen Truppen verlassen die Stadt Butscha.

31. März 2022
Der Bürgermeister von Butscha verkündet freudestrahlend, dass die Stadt von russischen Truppen befreit sei, erwähnt jedoch keine Gräueltaten. "Am 31. März wird unser Dorf, die gesamte Gebietskörperschaft in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem unsere Siedlungen von den ukrainischen Streitkräften den russischen Orks entrissen wurden", sagte Fedoruk in seiner Videobotschaft.
https://lb.ua/society/2022/04/01/511948 ... yskih.html
https://www.ukrinform.net/rubric-ato/34 ... mayor.html
https://www.facebook.com/watch/?v=270161321982745
https://web.archive.org/web/20220403182 ... tpCmtDawhw

02. April 2022
In einem offiziellen Video der ukrainischen Nationalgarde „Speznaz“, die nach dem Abzug der Russen als erste in die Stadt Butscha eintrafen, wurde die Begehung der Stadt unter dem Motto „Reinigung der Stadt von den Besatzern“ gezeigt. Spezialisten des Feuer- und Kampfmitteldienstes haben die Orte der militärischen Vorstöße der Russischen Föderation inspiziert und nicht detonierte Kampfmittel und Munition entfernt. Die Ordnungshüter kontrollieren jeden Hof und jede Tür, konfrontieren Personen und helfen den Anwohnern. (Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator)
Weder sind auf den Straßen Leichen zu sehen, noch wurden russische Gräueltaten an Zivilisten thematisiert. Auch die Einwohner von Butscha, die in diesem Video von den Angehörigen der Speznaz befragt wurden, haben von keinen Gräueltaten oder gar von Massakern an Zivilisten berichtet.
https://www.npu.gov.ua/news/stoprussia/ ... sta-bucha/
https://www.youtube.com/watch?v=Z7yIyNBMpQY
https://www.youtube.com/watch?v=9MNuMJNIS64&t=43s

Das Spezialeinheitenregiment SAFARI beginnt mit der „Säuberung der Stadt Bucha von Saboteuren und Komplizen Russlands.“
„Die Stadt wird von Saboteuren und Komplizen der russischen Streitkräfte gesäubert.“
https://en.lb.ua/news/2022/04/02/12441_ ... afari.html

03. April 2022
Unter anderen berichtet die NYT über Beweise für Gräueltaten an der Zivilbevölkerung, „welche die Staats- und Regierungschefs der Welt am Sonntag dazu veranlasst haben, mit noch härteren Sanktionen zu drohen, einschließlich einer Aussperrung der lebenswichtigen russischen Gasindustrie - ein Schritt, den einige nur ungern gehen wollten.“
https://www.nytimes.com/live/2022/04/03 ... n-of-bucha

Die Bilder der Toten
Die Opfer von Butscha trugen weiße Armbinden - die bekanntlich das Erkennungszeichen der russischen Verbände und ihrer Sympathisanten sind. Auch einheimische Zivilisten haben dieses Erkennungszeichen benutzt, damit die russischen Soldaten sie als Verbündete - oder zumindest nicht als Feinde - identifizieren. Auffallend ist ebenfalls, dass neben den toten Zivilisten etliche russische Hilfspakete lagen. Sowohl Armbinden als auch Hilfspakete dürften ukrainischen Freischärlern als Zeichen der Kollaboration ins Auge gefallen sein.
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Es gibt auch aufgrund des Zustandes der Leichen erheblichen Zweifel an der offiziellen Darstellung, dass sie bereits über Tage auf den Straßen gelegen haben könnten. Gerichtsmedizinische Untersuchungen an einem neutralen Ort, durchgeführt von unabhängigen Experten beider Kriegsparteien, könnten Aufschluss über Todeszeitpunkt, Todesursache, Ort der Tötung und Art der Tortour geben, bevor einseitig Schuldzuweisungen, insbesondere durch Dritte, getroffen werden.

¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 16.11.2021 - Az.: VI ZR 1241/20) noch einmal die Grenzen der presserechtlichen Verdachtsberichterstattung klargestellt:

"1. Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen, erforderlich. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

2. Das grundsätzliche Erfordernis einer Möglichkeit zur Stellungnahme soll sicherstellen, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann. Dies setzt voraus, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit zur Stellungnahme erhält, sondern dass seine etwaige Stellungnahme auch zur Kenntnis genommen und der Standpunkt des Betroffenen in der Berichterstattung sichtbar wird."

¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬

Mit Ihrer Berichterstattung verstießen Sie gegen Ihren Programmauftrag und gegen die Programmgrundsätze laut Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk:

§ 6 Auftrag

(1) Der MDR hat in seinen Angeboten einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen zu geben (…) Der MDR dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.

§ 8 Angebotsgrundsätze

(1) Der MDR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland.

(2) Der MDR hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken (…) Die Angebote dürfen sich nicht gegen die Menschenrechte und gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten.

(3) Alle Informationsangebote (Nachrichten und Berichte) sind gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteurinnen oder die Redakteure sind bei der Auswahl und Verbreitung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung der Verfasserin oder des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.


Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde - Massaker in der Ukraine?

Beitrag von Maren »

Die Antwort aus der Juristischen Direktin des MDR erreichte uns am 12.07.2022.
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