Tagesschau - Angriff auf Donezk
Verfasst: 14. Juni 2022, 21:16
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Formale Programmbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
in der reichweitenstarken Hauptausgabe der Tagesschau vom 13.06.2022 wurde wider besseres Wissen behauptet, dass ein russischer Angriff auf die ostukrainische Stadt Donezk stattgefunden hätte, bei dem mindestens drei Zivilisten und ein Kind getötet wurden seien.
„Zivile Ziele, immer wieder stehen sie unter Beschuss der russischen Armee. Dies ist der Markt in der ostukrainischen Stadt Donezk, oder das, was davon übrig ist.“
Bereits in der Tagesschau-Ausgabe um 16 Uhr wurde wahrheitswidrig behauptet:
„Dies ist der Markt in der ostukrainischen Stadt Donezk, oder das, was davon übrig ist. Drei Menschen sollen bei dem russischen Angriff getötet worden sein.“
https://www.youtube.com/watch?v=u60UkJ4ywVE
Während im Onlineangebot von Tagesschau.de vom 13.06.2022 um 13.05 Uhr noch korrekt darüber berichtetet wurde, dass nach Donezker Angaben ein Angriff der ukrainischen Armee auf die „von pro-russischen Separatisten gehaltene“ Stadt in der Ostukraine stattgefunden habe, (der sich laut Ihrem Disclaimer nicht unmittelbar von unabhängiger Stelle überprüfen lassen könne), verdrehen Sie diese Angaben später in den reichweitenstarken TV-Formaten ungeprüft ins glatte Gegenteil. https://www.tagesschau.de/newsticker/li ... g-137.html
Die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters, deren Berichte in der Regel ungeprüft von den Medien übernommen werden können, berichteten korrekt über den Angriff.
Nicht nur die wiederholte Desinformation erregte anlässlich der beanstandeten Beiträge die Gemüter zahlreicher Zuschauer - auch die Vorstellung, dass man hierzulande von Medien mit öffentlichem Auftrag ganz offensichtlich für unfähig gehalten wird, die schiere Logikferne solcher Berichte zu erkennen. Das ostukrainische Donezk wird von pro-russischen Kräften gehalten. Weder die russische Armee noch die Ostukrainer selbst, werden ihre eigenen Leute und Verbündeten angreifen.
Bereits im Jahr 2014, als der Konflikt im der Ostukraine zu eskalieren begann, schob Ihre Redaktion Morde an ostukrainischen Zivilisten, die von Freiwilligen-Bataillonen begangen wurden, den „prorussischen Separatisten“ in die Schuhe. Ausgerechnet am Tag des Referendums sollten laut Bericht des ARD-Reporters Udo Lielischkies prorussische Separatisten das Feuer auf Zivilisten eröffnet haben, die sich vor einem Abstimmungslokal versammelt hatten. Originalaufnahmen des Zwischenfalls zeigten jedoch deutlich, dass die ukrainische Nationalgarde für den Tod der Zivilisten verantwortlich war.
Der entsprechende Beitrag wurde damals aus der Mediathek entfernt und der Abendmoderator Thomas Roth entschuldigte sich öffentlich in den Tagesthemen. viewtopic.php?f=30&t=125
Wir erwarten die Richtigstellung der beanstandeten Beiträge an einem geeigneten Sendeplatz, das heißt: NICHT im Onlineangebot, sondern in den Sendungen, in denen die Falschbehauptungen aufgestellt wurden.
Sollte dies umgehend geschehen, werden wir die Beschwerde zurückziehen.
III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 26, Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden
Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Gremienbüro
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Formale Programmbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
in der reichweitenstarken Hauptausgabe der Tagesschau vom 13.06.2022 wurde wider besseres Wissen behauptet, dass ein russischer Angriff auf die ostukrainische Stadt Donezk stattgefunden hätte, bei dem mindestens drei Zivilisten und ein Kind getötet wurden seien.
„Zivile Ziele, immer wieder stehen sie unter Beschuss der russischen Armee. Dies ist der Markt in der ostukrainischen Stadt Donezk, oder das, was davon übrig ist.“
Bereits in der Tagesschau-Ausgabe um 16 Uhr wurde wahrheitswidrig behauptet:
„Dies ist der Markt in der ostukrainischen Stadt Donezk, oder das, was davon übrig ist. Drei Menschen sollen bei dem russischen Angriff getötet worden sein.“
https://www.youtube.com/watch?v=u60UkJ4ywVE
Während im Onlineangebot von Tagesschau.de vom 13.06.2022 um 13.05 Uhr noch korrekt darüber berichtetet wurde, dass nach Donezker Angaben ein Angriff der ukrainischen Armee auf die „von pro-russischen Separatisten gehaltene“ Stadt in der Ostukraine stattgefunden habe, (der sich laut Ihrem Disclaimer nicht unmittelbar von unabhängiger Stelle überprüfen lassen könne), verdrehen Sie diese Angaben später in den reichweitenstarken TV-Formaten ungeprüft ins glatte Gegenteil. https://www.tagesschau.de/newsticker/li ... g-137.html
Die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters, deren Berichte in der Regel ungeprüft von den Medien übernommen werden können, berichteten korrekt über den Angriff.
Nicht nur die wiederholte Desinformation erregte anlässlich der beanstandeten Beiträge die Gemüter zahlreicher Zuschauer - auch die Vorstellung, dass man hierzulande von Medien mit öffentlichem Auftrag ganz offensichtlich für unfähig gehalten wird, die schiere Logikferne solcher Berichte zu erkennen. Das ostukrainische Donezk wird von pro-russischen Kräften gehalten. Weder die russische Armee noch die Ostukrainer selbst, werden ihre eigenen Leute und Verbündeten angreifen.
Bereits im Jahr 2014, als der Konflikt im der Ostukraine zu eskalieren begann, schob Ihre Redaktion Morde an ostukrainischen Zivilisten, die von Freiwilligen-Bataillonen begangen wurden, den „prorussischen Separatisten“ in die Schuhe. Ausgerechnet am Tag des Referendums sollten laut Bericht des ARD-Reporters Udo Lielischkies prorussische Separatisten das Feuer auf Zivilisten eröffnet haben, die sich vor einem Abstimmungslokal versammelt hatten. Originalaufnahmen des Zwischenfalls zeigten jedoch deutlich, dass die ukrainische Nationalgarde für den Tod der Zivilisten verantwortlich war.
Der entsprechende Beitrag wurde damals aus der Mediathek entfernt und der Abendmoderator Thomas Roth entschuldigte sich öffentlich in den Tagesthemen. viewtopic.php?f=30&t=125
Wir erwarten die Richtigstellung der beanstandeten Beiträge an einem geeigneten Sendeplatz, das heißt: NICHT im Onlineangebot, sondern in den Sendungen, in denen die Falschbehauptungen aufgestellt wurden.
Sollte dies umgehend geschehen, werden wir die Beschwerde zurückziehen.
III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 26, Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden
Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller