ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung
Verfasst: 12. Februar 2015, 19:13
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Programmbeschwerde
hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag “Ukraine - Gefechte trotz Friedensgipfel“ in der 19:00 Uhr-Sendung „heute“ vom 11.02.2015.
Konkret ergeht unsere Beschwerde wegen Verwendung und Verbreitung von Film-bzw. Bildmaterials des rechtsextremen Asow-Bataillons innerhalb der eigenen Berichterstattung des ZDF, wobei auch unkommentiert NS-Symbolik dargestellt wurde. Das im entsprechenden Beitragsausschnitt zu sehende Asow-Emblem mit der Wolfsangel weist das Filmmaterial als Video des Asow-Bataillons aus.
Während des o.g. Berichtes über die Kriegshandlungen in der Ostukraine wurde am rechten oberen Bildrand über einen Zeitraum von ca. 10 - 15 Sekunden kommentarlos das Wappen des Asow-Bataillons mit Wolfsangel und schwarzer Sonne eingeblendet.
Nach all den von uns beanstandeten Sendungen, in denen über das Asow-Bataillon verharmlosend, unkommentiert, wenn nicht gar verherrlichend berichtet wurde, wurde nun der Beweis dafür erbracht, dass das ZDF offenbar Propaganda- Video-und Bildmaterial des Bataillons Azow für seine eigene Berichterstattung nutzt.
Angesichts der Tatsache, dass das ZDF als beitragsfinanzierte Rundfunkanstalt über eigene Korrespondenten vor Ort verfügt, ist eine offene Übernahme von Propagandamaterial, einer der berüchtigtsten rechtsradikalen Bataillone im Konflikt, für eine objektive Berichterstattung nicht vermittelbar und stellt einen groben Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht dar.
Für eine Berufung auf die laut §86 (a) Abs. 3 StGB zulässige Verwendung von NS-Symbolen innerhalb der Berichterstattung über "Vorgänge des Zeitgeschehens" fehlen die Voraussetzungen, die eine explizite Formulierung des rechtsradikalen Charakter der entsprechenden Symbolik beinhaltet hätte. Auch ein fest umrissener Kontext, der die Verwendung des Materials gerechtfertigt hätte, ist nachweislich nicht vorhanden.
Wir fordern hiermit eine Erklärung sowie eine öffentliche Stellungnahme an einem geeigneten Sendeplatz zu diesem erneuten Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht seitens der verantwortlichen Redaktion.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Fußnoten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfsangel
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sonne
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Programmbeschwerde
hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag “Ukraine - Gefechte trotz Friedensgipfel“ in der 19:00 Uhr-Sendung „heute“ vom 11.02.2015.
Konkret ergeht unsere Beschwerde wegen Verwendung und Verbreitung von Film-bzw. Bildmaterials des rechtsextremen Asow-Bataillons innerhalb der eigenen Berichterstattung des ZDF, wobei auch unkommentiert NS-Symbolik dargestellt wurde. Das im entsprechenden Beitragsausschnitt zu sehende Asow-Emblem mit der Wolfsangel weist das Filmmaterial als Video des Asow-Bataillons aus.
Während des o.g. Berichtes über die Kriegshandlungen in der Ostukraine wurde am rechten oberen Bildrand über einen Zeitraum von ca. 10 - 15 Sekunden kommentarlos das Wappen des Asow-Bataillons mit Wolfsangel und schwarzer Sonne eingeblendet.
Nach all den von uns beanstandeten Sendungen, in denen über das Asow-Bataillon verharmlosend, unkommentiert, wenn nicht gar verherrlichend berichtet wurde, wurde nun der Beweis dafür erbracht, dass das ZDF offenbar Propaganda- Video-und Bildmaterial des Bataillons Azow für seine eigene Berichterstattung nutzt.
Angesichts der Tatsache, dass das ZDF als beitragsfinanzierte Rundfunkanstalt über eigene Korrespondenten vor Ort verfügt, ist eine offene Übernahme von Propagandamaterial, einer der berüchtigtsten rechtsradikalen Bataillone im Konflikt, für eine objektive Berichterstattung nicht vermittelbar und stellt einen groben Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht dar.
Für eine Berufung auf die laut §86 (a) Abs. 3 StGB zulässige Verwendung von NS-Symbolen innerhalb der Berichterstattung über "Vorgänge des Zeitgeschehens" fehlen die Voraussetzungen, die eine explizite Formulierung des rechtsradikalen Charakter der entsprechenden Symbolik beinhaltet hätte. Auch ein fest umrissener Kontext, der die Verwendung des Materials gerechtfertigt hätte, ist nachweislich nicht vorhanden.
Wir fordern hiermit eine Erklärung sowie eine öffentliche Stellungnahme an einem geeigneten Sendeplatz zu diesem erneuten Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht seitens der verantwortlichen Redaktion.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Fußnoten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfsangel
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sonne