Feedback zu Beschwerden

Gesperrt
Hauke

Feedback zu Beschwerden

Beitrag von Hauke »

Feedback zur Programmbeschwerde vom 3.11. 2014, 11:20

Sehr geehrte Frau Müller,

In der Programmbeschwerde "ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen" versuchen Sie, Einwände zum Ausnahmetatbestand der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens mithilfe eines Auszugs aus dem Infobrief des Bundestages „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“ von vornherein zu zerstreuen. Hierzu stelle ich fest: Der zitierte Text ist zum Zerstreuen dieser Einwände nicht geeignet. Er stellt lediglich heraus, unter welchen Voraussetzungen ein "öffentliches Verwenden" i.S.d § 86a I StGB vorliegt. Er befasst sich nicht mit dem Ausnahmetatbestand der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens.

„Ein öffentliches Verwenden setzt laut geltender Rechtsprechung lediglich die Möglichkeit voraus, dass das Kennzeichen von unbestimmt vielen Menschen "wahrgenommen werden kann". Unter Strafe gestellt wird laut §86 a StGB jeder Gebrauch, der das Kennzeichen-"gegebenenfalls bloß teilweise optisch oder akustisch wahrnehmbar macht." Nicht einmal erforderlich ist, "dass Personen das Kennzeichen tatsächlich bereits wahrgenommen haben."
http://www.bundestag.de/blob/195550/4db ... n-data.pdf

Sie haben mit dieser zitierten Textstelle lediglich festgestellt, dass der Tatbestand des § 86a I StGB vorliegt. Der genannte Ausnahmetatbestand wurde als Einwand allerdings nicht zerstreut.

§ 86a III StGB: "§ 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend."
§ 86 III StGB: "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung [...] der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens [...] dient."

Ansonsten finde ich die Beschwerde aber durchaus gelungen. Sie werden lediglich damit leben müssen, dass der ZDF Ihre ins Leere laufende "Zerstreuung" zu Recht ignorieren und Ihnen weiterhin den Ausnahmetatbestand der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens vorhalten wird.
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Feedback zur Programmbeschwerde vom 3.11. 2014, 11:20

Beitrag von Maren »

Vielen Dank für das Feedback, lieber Hauke.
Das werd ich gleich mal in die "Rechtsecke" weiterleiten.

Edit: Hier wird die Rechtsauffassung noch etwas ausführlicher dargestellt:
viewtopic.php?f=30&t=119#p970
dirk

In Bezug auf "ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht"

Beitrag von dirk »

In Bezug auf "ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht"

Tom Buhrow schrieb am, 17. November 2014

"„In den vergangenen Wochen wurden Artilleriefeuer und Detonationen nur aus westlichen
und nördlichen Richtungen vernommen. Aber während dieser Woche berichteten
OSZE-Beobachter zum ersten Mal über Beschuss mit leichtem und schwerem Kaliber
aus östlichen und süd-östlichen Regionen, die ebenfalls an der Grenze zur Ukraine
liegen."
Das einzige Nachbarland hier ist die Russische Föderation. Der OSZE-Bericht ordnet
das beobachtete Artilleriefeuer also dem russischen Staatsgebiet zu. "

Die Ausage von Herrn Buhrow ist falsch da es durchaus östlich von dem Grenzübergang noch ein Stück Ukraine gibt.

Etwas konkreter wurde die OSZE bei einem Interview ab der Stelle 20:30

> http://www.liveleak.com/view?i=cad_1409837817

> http://www.heise.de/tp/foren/S-Re-besta ... 3852/read/
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: In Bezug auf "ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht"

Beitrag von Maren »

Lieber Dirk,

vielen Dank für Deinen ausgesprochen hilfreichen Hinweis, der jeden Fall in die weiterführende Recherche einfließen wird.

Viele Grüße
Maren
Telekinese

Veröffentlichung von Antwortschreiben

Beitrag von Telekinese »

Das ist echt grazy - jetzt sind dem Intendanten des WDR, Tom Buhrow, schon seine eigenen Antwortschreiben peinlich.
Anders kann ich mir diesen Satz leider nicht erklären: :lol:
Im gleichen Schreiben teilt er (Tom Buhrow) mit Verweis auf WDR-Gesetz § 10 (2) mit, dass eine Veröffentlichung dieses Antwortschreibens nicht vorgesehen sei.
Schauen wir uns doch einmal den Absatz 2 des §10 des WDR-Gesetzes ganz genau an:
§10 Eingaben und Beschwerden und Anregungen
(2)
Über Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen
(§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird, entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb
eines Monats durch schriftlichen Bescheid. Wird der Programmbeschwerde nicht oder innerhalb der Frist nach
Satz 1 nicht abgeholfen, so kann die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer innerhalb eines weiteren
Monats den Rundfunkrat anrufen. Im Beschwerdebescheid hat die Intendantin oder der Intendant auf diese
Möglichkeit hinzuweisen. Programmbeschwerden nach Satz 1 sind nur innerhalb von drei Monaten nach Aus-
strahlung der Sendung zulässig.
Habe ich jetzt was an den Augen, oder erkennt jemand, wo hier stehen soll, das es nicht vorgesehen ist, die Antwortschreiben zu veröffentlichen.

Also wirklich, liebe Intendanten der ÖR-Medien - langsam wird es echt lächerlich!
Telekinese

Re: Veröffentlichung von Antwortschreiben

Beitrag von Telekinese »

Vor allen Dingen ist es gut, das Maren die rechtliche Lage erst einmal prüfen lässt. Ich gehe aber davon aus, das es auch weiterhin möglich sein wird, die Antwortschreiben zu veröffentlichen. Ein versagen der Veröffentlichung von Antwortschreiben wird rechtlich sehr schwer durch den ÖR durchzusetzen sein.

Und seien wir doch ehrlich, das zeugt doch nur von ihrer Angst, das dadurch ihre nichtsagenden und vorhersehbaren Antworten einem breiteren Publikum bekannt werden. Auch ihre durchschaubaren Propaganda-Strategien könnten dadurch deutlich und nachweisbarer werden.
Man muss sich dass einmal klar machen - da gibt es seit einem halben Jahr ein kleines Forum, mit rund 1200 Beiträgen und etwas über 600 Mitgliedern, das kritisch über die ÖR diskutiert. Und schon möchten die Intendanten der ÖR, dass nichts mehr öffentlich wird. :shock:

Lächerlicher geht es kaum noch! Aber bei den ÖR weiss man ja nie.

Mich persönlich würde ja mal interessieren was Udo Vetter und Kollegen dazu zu sagen hätten?
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Veröffentlichung von Antwortschreiben

Beitrag von Maren »

So, liebe Leute, ich habe inzwischen Antwort auf meine, mit anwaltlichen Hinweisen unterstützten, Anfrage aus dem Landtag NRW bekommen, in dessen Zuständigkeitsbereich der WDR fällt. Sehr kompetente und freundliche Leute sitzen da. :P
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V ist eine kritische Rezipienteninitiative, die sich u. a. der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesetzlichen Programmauftrages der öffentlich rechtlichen Medien widmet. Wir betreiben die Internetplattform https://publikumskonferenz.de und einen dazugehörigen Blog. Über ein Formular können Nutzer der ÖR Medien Programmbeschwerden an uns senden, die wir prüfen und ggf. an die jeweiligen Sender weiterleiten. Siehe: viewforum.php?f=30

Bislang haben wir den gesamten formalen Ablauf - von der Beschwerde bis zur Anrufung des Rundfunkrates - auf unserer Seite dokumentiert und auch die Antworten der jeweiligen Sendeanstalten veröffentlicht. Siehe: viewtopic.php?f=30&t=156#p1251

Der größte Teil der Beschwerden wird vom WDR "verursacht".
Seit kurzem scheint die Veröffentlichung der Antworten insbesondere Herrn Buhrow (Intendant WDR) nicht mehr zu gefallen. Er teilte uns in seinem Antwortschreiben, unter Verweis auf § 10 (2) WDR-Gesetz mit, dass das Verfahren nicht öffentlich und daher eine Veröffentlichung der jeweiligen Antworten nicht vorgesehen sei. Abgesehen davon, dass §10 (2) WDR-Gesetz eine derartige Untersagung nicht beeinhaltet, wäre trotzdem interessant zu wissen, in welchem Gesetz Buhrows Annahme als Fakt niedergeschrieben ist.

Des weiteren sind weder Rechte Dritter, Datenschutz noch Persönlichkeitsrechte tangiert. Sämtliche fremden Texte innerhalb der Beschwerden waren zuvor veröffentlicht und dürfen als Zitat übernommen werden. Herr Buhrow selbst kann als WDR-Intendant schwerlich "Dritter" sein. Fraglich ist, ob Herr Buhrow an einem offiziellen, nicht zur eigenen Veröffentlichung bestimmten Dokumentes ein eigenes Urheberrecht beanspruchen kann. Ich halte es für abwegig, dass etwa ein WDR-Mitarbeiter, der ein offizielles Schreiben verfasst, hieran ein Urheberrecht geltend machen kann. Zum einen sind solche Schreiben keine urheberrechtsfähigen Werke der Literatur und zum anderen läge die Wahrnehmungszuständigkeit unterstellter Urheberrecht beim Arbeitgeber WDR, so dass nicht von "Dritten" gesprochen werden kann. Allerding habe ich auch noch nicht nachgefragt, ob Herr Buhrow an seinem Antwortschreiben ein eigenes Urheberrecht beansprucht.

Es wäre schön, wenn Sie neben einer fachlichen Einschätzung der Lage eine offizielle Anfrage an die geeignete Stelle einbringen würden, deren Beantwortung mir und meinem Verein Rechtssicherheit verschaffen kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jeder Zeit zur Verfügung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Antwort:
Betreff: AW: WDR schüchtert Kritiker ein


Im Prinzip: Weitermachen!

Wenn ich als Adressat eines Verwaltungsaktes gegen diesen Widerspruch erhebe, könnte ich einen folgenden ablehnenden Widerspruchsbescheid veröffentlichen, obwohl es sich auch nicht um ein öffentliches Verfahren handelt und es zudem um (allerdings die eigenen) subjektiven Rechte geht. Bei einer Programmbeschwerde geht es aber nicht einmal um subjektive Rechte, sondern es handelt sich um ein objektives Beanstandungsverfahren. Wessen Rechte sollten durch eine Veröffentlichung verletzt werden?
Aus § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz lässt sich sicher kein Veröffentlichungsverbot ableiten, und § 10 Abs. 4 WDR-Gesetz regelt die Veröffentlichungspflicht des WDR, ist also auch nicht einschlägig.

Der Hinweis auf die Achtung Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz Dritter ist ebenso richtig wie banal: In einer Programmbeschwerde dürfen z.B. keine Unbeteiligten genannt oder Personen beleidigt werden. Sollte einmal eine Antwort von einem „Sachbearbeiter“ (und nicht vom Intendanten) kommen, sollte dessen Namen nicht veröffentlicht bzw. geschwärzt werden etc. Aber gegen die Veröffentlichung von sachlichen Beschwerden und der Dokumentation der Bescheide ist m.E. nichts einzuwenden.

Beste Grüße aus Düsseldorf

Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Ich warte nun noch eine Stellungnahme aus dem Rundfunkrat des WDR ab und prüfe sämtliche bereits veröffentlichte Antwortschreiben auf mögliche problematische Inhalte, wie Telefonnummern oder Namen, sofern sie nicht vom Intendanten als Leiter und gesetzlichen Vertreter oder dessen Stellvertreterin stammen. Und dann werden sie wieder veröffentlicht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Veröffentlichung von Antwortschreiben

Beitrag von Maren »

Heute ging folgendes Schreiben von der Publikumsstelle des WDR bei mir ein:

Sehr geehrte Frau Müller,

auf der Internetseite www.publikumskonferenz.de verbreiten Sie die Behauptung, eine Veröffentlichung der Bescheide des WDR auf die Programmbeschwerden der Ständigen Publikumskonferenz sei untersagt worden. Es ist uns wichtig klarzustellen: Es wurde an keiner Stelle ein derartiges Veröffentlichungsverbot der Schreiben von Herrn Buhrow ausgesprochen.

Sie beziehen sich offensichtlich auf folgenden Passus, den ich noch einmal zitiere:

"Die förmliche Programmbeschwerde gemäß § 10 Abs. 2 WDR Gesetz ist nicht als öffentliches Verfahren ausgestaltet. Dieser Bescheid ist mithin auch nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Auch bei der gemäß § 10 Abs. 4 WDR Gesetz vorgesehenen Veröffentlichung des Vierteljahresberichts des Intendanten ist darauf zu achten, dass die schutzwürdigen Belange von Betroffenen gewahrt bleiben. Dies vorweggeschickt weise ich mit Blick auf die von Ihnen angekündigte Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Webseite Ihres Vereins darauf hin, dass diese in Ihrer ausschließlichen Verantwortung liegt und sämtliche eventuell berührte Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz) durch die Ständige Publikumskonferenz geprüft/geklärt werden müssen."

Aus dem Text wird ohne weiteres klar, dass hier die Veröffentlichung des Bescheides keinesfalls untersagt wird. Wir weisen lediglich auf die äußerungsrechtliche Selbstverständigkeit hin, dass die Ständige Publikumskonferenz als Betreiberin der Seite selbst zu prüfen hat, ob durch von ihr vorgenommene Veröffentlichungen ggf. schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind.

Von daher geht an Sie die dringende Bitte, die Behauptung, der WDR habe die Veröffentlichung seiner Bescheide untersagt, zukünftig zu unterlassen und den Sachverhalt richtig zu stellen.


Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Publikumsstelle gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Publikumsstelle Intendanz

Da inzwischen die Antwortschreiben der Intendanten nach o.g. Anfragen wieder veröffentlicht werden, werde ich die Vermerke in den entsprechenden Threads editieren.

Viele Grüße
Maren
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Veröffentlichung von Antwortschreiben

Beitrag von Maren »

Das habe ich gerade beim stöbern im Netz gefunden. Der Transparenz dürfte der künftige Umgang mit amtlichen Schriftstücken nicht gerade dienlich sein.
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Hilfe bei Expertise

Beitrag von Maren »

Liebe Mitglieder, Forennutzer und Gäste,

es ist kein Zufall, dass wir keine Beschwerde zum Drama um den Abschuss der MH17 eingereicht haben, obwohl es genügend Anlass zur Sorge wegen der unangemessenen Berichterstattung - insbesondere der expliziten Vorverurteilung - in den ÖR darüber gab. Das Problem ist, dass zuviele Deutungen über den Vorfall kursieren, die sich leider nicht verifizieren lassen und unserem e.V. (noch) eine entsprechende "technische Abteilung" fehlt, die uns bei entsprechenden Fragen beratend zur Seite stünde.

Es liegt eine Beschwerde vor, die seit geraumer Zeit unbearbeitet auf dem Tisch liegt. Anfragen an potentielle Sachverständige blieben bislang unbeantwortet. Sind eventuell technikaffine User an Board, die sich das mal kurz anschauen und eine Meinung dazu abgeben könnten?
Programmbeschwerde: Fragwürdige Behauptung
Beschwerdegrund: Programmgrundsätze
Sendeanstalt: ARD
Name der Sendung: Tagesschau
Datum und Uhrzeit: 22.12.2014, 20:11
Erläuterung: Bitte mal ansehen: http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 49769.html [1]
ARD 22.12. Tagesschau ab 20:11 Zur NATO-Luftraumüberwachung: "ohne die übliche Ankündigung durch Transpondersignale, diese Fotos sollen das beweisen." Aus Fotos kann man doch wohl einen solchen Beweis nicht ableiten
Vielen Dank im voraus.
Maren
Meyko

Re: Hilfe bei Expertise

Beitrag von Meyko »

Hilft vermutlich nicht so ganz, ist aber eventuell interessant: Man kann sich die Bewegungen der Transponder-Signal gebenden Flugzeuge weltweit mittels eines Programmes ansehen. Aktuell oder „in history“. So zum Beispiel auch “Full flight history for Malaysia Airlines flight MH17” bis zum Abschuss.
http://bit.ly/14nF0cj
Bin zwar kein Fachmann und habe bisher auch nicht gezielt danach geforscht, jedoch in den letzten Jahren nicht einziges Mal irgendeine Militärmaschine oder eine (auffälligere) Fliegerformation mittels Transponder-Info identifiziert. Vermutlich fliegen die überwiegend „inkognito“…
Grüße
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Hilfe bei Expertise

Beitrag von Maren »

Danke für die Info, Meyko.
Meyko

Re: Hilfe bei Expertise

Beitrag von Meyko »

Gern geschehen :-)

Vielleicht kann dort jemand weiterhelfen:
Auf der Seite von "Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung e.V." gibt es Folgendes:

"Warum man Kampfjets manchmal auf flightradar24.com sieht – und meistens nicht"
(Auf Wunsch „na­men­lo­ser“ Behör­den wer­den mi­litäri­sche Flü­ge wohl meist nicht an­ge­zeigt. Die­ Trans­pon­der sind ak­ti­ve Geräte, d.h. sie sen­den von sich aus und tei­len vie­les mit, u.a. Po­si­ti­on, Hö­he und Ge­schwin­dig­keit. Kampf­jets hat­ten die­se Trans­pon­der un­se­res Wis­sens nicht an Bord.)

http://bit.ly/1yaf2E5

Grüsse
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Hilfe bei Expertise

Beitrag von Maren »

Neulich im Freitag: Nutzerbeitrag, der sich die Recherche zu MH17 des Projektes Correktiv vornimmt.
Auch die Leserkommentare sind mal wieder sehr aufschlussreich und kritisch.
Yossarian

zu "ZDF - Mensch Putin!"

Beitrag von Yossarian »

Zu Punkt 6:

Bin ja fast immer einer Meinung mit den Kritikpunkten. In diesem Fall finde ich es aber etwas schade, dass ihr euch auf ein derart schwachsinniges Gesetz berufen müsst, welches als politischer Aktionismus aus der Affäre Edathy entstanden ist und wie so oft eine grauenhaft schwammige Rechtslage zurücklässt.

Davon abgesehen sehe ich nicht in wiefern es zu der inhaltlichen Kritik der restlichen Punkte der Beschwerde einen Beitrag leistet. Vielmehr hinterlässt es bei mir den Eindruck, dass es als kleine Stichelei dienen soll. Die Bilder an sich sind sowas von harmlos und eine derart aufgeblasene Kritik daran entwertet die gesamte Beschwerde. Für mich als Teil des Publikums vertrete ich diesen Teil der Beschwerde jedenfalls explizit nicht.

"Aufgeblasen" finde ich sie übrigens deswegen, weil es imo völlig belanglos ist dieses Argument auch noch mit irgend einer Position -wie auch immer die lauten mag- des Weißen Ringes zu untermauern. Was soll das? Was spielt das für eine Rolle bei der Bewertung der Sachfragen oder soll das nur untermauern, dass dieses auch der Position der Publikumskonferenz entspricht?

Wenn dem so ist, dann wäre das interessant zu wissen, denn so könnte ich ähnliche Kritikpunkte in zukünftigen Beschwerden für mich entsprechend einordnen und wüsste somit, dass dabei eure moralische Agenda dementsprechend vorgetragen wird.
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7125
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: zu "ZDF - Mensch Putin!"

Beitrag von Maren »

Hallo Yossarian,

vielen Dank für dein Statement.
Die Beschwerde ist in Bearbeitung, da noch weitere Hinweise (1-5) eingegangen sind.
http://forum.publikumskonferenz.de/view ... d66b632340

Was Punkt 6 anbelangt, so haben wir entsprechende Beschwerden erhalten. Es sieht nicht jede/r so locker, insbesondere betroffene Kinder nicht, wie z. B. auch zahlreiche Publikationen zu diesem Thema beweisen. Als diese (harmlosen) Fotos entstanden, gab es noch kein Internet und damit auch nicht die Möglichkeit der weltweiten Verbreitung und der damit verbundenen rechtlichen Grauzonen. Kein normal denkender Mensch käme heute auf die Idee Nacktbilder seiner Kinder im Internet zu verbreiten.

Die Beschwerden im Allgemeinen können niemals "DIE" Position der Publikumskonferenz abbilden, da sowohl die Einreicher eine individuelle Position vertreten, als auch die kritischen Beobachter. Was für den einen wichtig ist, stellt für andere lediglich eine Kleinigkeit dar. Insofern wird es immer Leute geben, die Beschwerden oder Teile davon nicht mittragen. Wir sehen uns als Dienstleister für die Beschwerdeführer und prüfen die Vorwürfe auf Stichhaltigkeit. Das heißt nicht, dass wir uns die jeweiligen Inhalte der Beschwerden zu eigen machen.
Im Falle der Nacktfotos kann ich allerdings für mich persönlich sagen, dass ich diese Kritik teile.

Ein Vorschlag zur Güte wäre, diesen Teil der Beschwerde abzutrennen und gesondert einzureichen, so würde zumindest deinem Einwand einer Entwertung der Punkte 1-5 Rechnung getragen.
Yossarian

Re: zu "ZDF - Mensch Putin!"

Beitrag von Yossarian »

Hallo Maren,

wau... das überrascht mich jetzt wirklich. Betroffene Kinder welcher Altersgruppe? Immerhin reden wir hier von Babybildern. Mir wäre das sowas von egal, ob die irgendwo im Netz die Runde machen würden. In dem Alter sehen wir doch eh alle gleich aus. Gibt es dazu Quellen? Das Thema interessiert mich wirklich.

Nichts destotrotz finde ich, dass dieser Kritikpunkt sich auf einer ganz anderen Ebene bewegt als der Rest der Punkte. Für Punkt 1-5 kann man anführen, dass sie Faktenfehler anführen und somit die journalistische Recherchequalität des Beitrags betreffen. Demgegenüber betrifft Punkt 6 eher eine moralische Frage. Es inhaltlich abzutrennen, indem man daraus zwei Beschwerden macht, halte ich für eine sehr gute Idee.
Yossarian

zu "ARD - Desinformation und Unterdrückung wesentlicher Informationen im Nawalny-Prozess"

Beitrag von Yossarian »

"Sie bemühen die russische Menschenrechtsorganisation OVD (mitfinanziert von National Endowment for Democracy NED), um die Verhaftung von 170 Demonstranten zu thematisieren, erwähnen aber nicht, dass die entsprechende Demonstration nicht genehmigt war, sodass Ordnungskräfte jedes Recht hatten Demonstranten festzunehmen - genau wie in Deutschland oder in anderen Ländern mit geordnetem Demonstrationsrecht auch."

Bitte nochmal nachrecherchieren! Ich kenne die russische Rechtslage nicht, aber wenn dort Demonstrationen genehmigt werden müssen, dann gibt es sehr wohl einen deutlichen Unterschied zu deutschem Recht, denn das ist hier nicht der Fall. Sie müssen angemeldet werden und das war es. Inhaltlich bedeutet das im Demonstrationsrecht einen deutlichen Unterschied.
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot] und 1 Gast