ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

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Maren
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ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Ukraine und Russland legen Gasstreit bei“, der in der Tagesschau vom 26.09.2015 um 20:00 Uhr zu sehen war.

Im Beitrag wird das Ende des aktuellen Gasstreites zwischen Russland und der Ukraine unter Vermittlung der EU thematisiert und für vorläufig beigelegt erklärt.

Der innerhalb der Nachrichtengebung der ARD inzwischen omnipräsente „Kreml-Kritiker“ Pawel Felgenhauer kommt mit abwegigen Thesen zu Wort und ARD-Korrespondentin Birgit Virnich ist bemüht, die besondere Verantwortung der Ukraine im Gasstreit mit keinem Wort zu thematisieren.

So wolle sich Russland, laut Virnich, international als verlässlicher Partner aufwerten. Russland und vor allem Gazprom brauchten schlichtweg Geld. Geld wäre knapp wegen der fallenden Gaspreise und wegen der Wirtschaftssanktionen. Auch das dürfte die Verhandlungen beflügelt haben.

Offenbar ist es bei den Korrespondenten der ARD noch nicht angekommen, dass auch Russland seine Energieexporte marktwirtschaftlich definiert und somit das Recht hat, für Lieferungen und Leistungen eine angemessene Bezahlung zu verlangen.

Virnich verliert kein Wort darüber, dass die Ukraine seit Jahren Gas-Schulden bei Russland angehäuft hat und weder in der Lage ist die exorbitanten Schulden in Höhe von mehreren Milliarden Euro, noch die Verpflichtungen aus den laufenden Lieferungen zu begleichen.

Kein Wort auch über den Umstand, dass frühere Lieferstopps, insbesondere mit nicht erfolgten Zahlungen Kiews und in Folge mit vermehrt stattgefundenen illegalen Entnahmen von Gas aus Transitleitungen für die EU, begründet wurden.

Kein Wort darüber, dass als Ergebnis eines Treffens zwischen der EU und Russland in Wien vereinbart wurde, dass die EU 500 Millionen Euro als Anzahlung für das vierte Quartal 2015 und das erste Quartal 2016 an Gazprom überweisen wird. Da die EU etwa ein Drittel ihres Gasbedarfs aus Russland bezieht und rund die Hälfte davon durch das Territorium der Ukraine fließt, hat die EU naturgemäß ein besonderes Interesse an der Beilegung dieses Streits.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der russische Präsident Putin in einem Brief an 18 europäische Staats- und Regierungschefs gemahnt, dass Russland die Last zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft nicht mehr allein tragen könne.

Dass sich das Land nicht weiterhin bereit erklärt, die EU-Sicherheiten aus eigener Tasche zu bezahlen, die insbesondere durch illegale Entnahmen seitens der Ukraine nötig wurden, ist ein, für das durchschnittlich verständige Publikum, nachvollziehbarer Schritt.

Nicht nachvollziehbar dagegen ist die Desinformation des Publikums durch die führende deutsche Nachrichtensendung Tagesschau und deren Korrespondentin Birgit Virnich. Durch das bewusste Aussparen wesentlicher Informationen wird suggeriert, dass Russland lediglich aus wirtschaftlicher Schwäche und aus politischem Kalkül heraus handele.

Dass die EU nicht nur als unbeteiligter Vermittler auftritt, wie der Beitrag suggeriert, sondern vielmehr mit 500 Millionen Euro aus dem Eigentum der europäischen Steuerzahler dem Nicht-EU-Land Ukraine die Rechnungen bezahlt und somit dem Land über den Winter hilft, wird ebenfalls verschwiegen.

Abgesehen von der absurden Darstellung der Intention Russlands im Gasstreit innerhalb des beanstandeten Beitrages sehen wir die unerfreuliche Tendenz, dass die Redaktion der Tagesschau zunehmend die Intelligenz der Rezipienten beleidigt.

Der beanstandete Beitrag verstößt in eklatanter Weise gegen die Wahrheitspflicht.

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

Laut WDR-Gesetz hat die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich zu sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Wir erwarten umgehend eine umfassende, dem thematisierten und bislang unzureichend vermittelten Sachverhalt gerecht werdende, Berichterstattung an einem geeigneten Sendeplatz.

Auf den Einsatz tendenziöser Einlassungen sogenannter Experten sollte im Interesse einer unparteiischen und objektiven Nachrichtengebung dauerhaft verzichtet werden.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

Beitrag von Maren »

Wortreiche Antwort aus dem Hause WDR auf unsere Beschwerde, ohne allerdings auf den Kern der Vorwürfe einzugehen.
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Maren
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Re: ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
50600 Köln


Abhilfe Programmbeschwerde vom 28.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

die stellvertretende Intendantin des WDR, Frau Michel, hat leider unserer Programmbeschwerde vom 28.09.2014 nicht abgeholfen, sodass wir nun Ihr Gremium um Befassung bitten möchten.

Wir haben in der Vergangenheit den Antworten der Intendanten oder sonstigen Programmverantwortlichen sehr viel Zeit gewidmet und entsprechende Antworten auf deren Ausführungen formuliert. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass diese Argumente und Einwände nicht zur Kenntnis genommen und auch nicht in die Entscheidungsfindungen der Gremien einflossen, sondern lediglich der ursprüngliche Beschwerdetext. Wir werden uns daher künftig kurz fassen.

Im Antwortschreiben von Frau Michel finden sich wiederholt Argumentationslinien denen wir uns nicht anschließen können. Unsere Beschwerde zielte in der Tat nicht auf Falschangaben, sondern auf die Aussparungen wesentlicher Informationen, die wir im Beschwerdetext ausführlich dargelegt haben.

Die Aussage, dass kein Anspruch auf bestimmte Fakten bestünde und das Publikum von der Tagesschau lediglich eine nachrichtliche Darstellung erwarten würde, widerspricht der gängigen routinierten Praxis der parteiischen Berichterstattung und Kommentierung. Nichts weniger als eine vernünftige nachrichtliche Darstellung von Sachverhalten fordern wir ein.

So ist bereits die Omnipräsenz des erbitterten Kreml-Kritikers P. Felgenhauer, innerhalb der Sendungen Tagesthemen/Tagesschau, Indiz für mangelnde Objektivität und für ausreichend vorhandene Zeit zur informativen nachrichtlichen Darstellung von Sachverhalten bei vernünftiger Zeitallokation. Sowohl der „Experte“ als auch Frau Virnich stahlen mit ihren subjektiven Einschätzungen der Lage, die dringend notwendige Zeit, die zur Versachlichung der Nachricht notwendig gewesen wäre.

Die Information darüber, dass die EU-Steuerzahler mit 500 Millionen Euro für russische Erdgaslieferungen an die Ukraine aufkommen, liegt im öffentlichen Interesse. Die Statements der Herren Felgenhauer und Röttgen weniger.

Der wiederholte Hinweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit, die der Redaktion einen großzügigen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum dafür einräumt, was als wichtig zu erachten sei, ist müßig. Wir sprechen schlicht und ergreifend über Informationsunterdrückung, Manipulation durch Weglassen und damit über kollidierende Grundrechte zulasten von Rezipienten. Frau Michel vergisst wiederholt, dass die Rundfunkfreiheit auf die sich beruft, in der demokratischen Gesellschaft eine dienende ist.

Wenn der Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der Redaktion dauerhaft an einem Mangel an Gespür für Relevanz, Fairness und Wahrhaftigkeit scheitert, ist die spezifische Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die individuelle und freie Meinungsbildung der Bevölkerung gefährdet und damit auch dessen besondere Legitimation.

Die von uns beanstandete Sendung verstößt gegen:

WDR-Gesetz § 5 (5) (…) Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.

(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung der Verfasserin oder des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Informationen zum Gesamtvorgang sind unter folgendem Link verfügbar:
viewtopic.php?f=30&t=958&p=3692#p3462

Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Argumentationen von Ihrem Gremium angemessen diskutiert und berücksichtigt werden. Sollte auf Grund des verspäteten Eingangs eine Befassung durch Ihr Gremium nicht mehr möglich sein, so möchten wir den Vorgang jedoch als gremieninterne Diskussionsgrundlage zum Thema „Nachrichtengebung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstanden wissen.“


Zum Zwecke der Transparenz werden wir diesen Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid vom Rundfunkrat des WDR.
WDR Gasstreit_geschwärzt.pdf
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Maren
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Re: ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Hieronymi,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.Januar 2016, welches sich auf unsere Programmbeschwerde vom 26.09.2015 bezieht.
Gasstreit Hieronymi_geschwärzt.pdf
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Unsere Beschwerde gegen den Beitrag „Ukraine und Russland legen Gasstreit bei“ vom 28.September 2015 wurde von der stellvertretenden Intendantin Frau Michel am 02.11.2015 beantwortet, präzise und auf den Punkt genau 4 Wochen nach dem Tag, an dem sie im Antwortschreiben angab unsere Eingabe erhalten zu haben.

Nun ist es nicht an uns, die Leistungen der Deutschen Post oder die des hauseigenen Postverteilersystems im WDR zu bewerten, aber die Beanstandung ging am 28. Sep 2015 um 12:34 Uhr online und am selben Nachmittag zum Postkasten unseres Vertrauens. Die Beantwortung der Beschwerde durch die stellvertretende Intendantin erfolgte somit nach unserem Empfinden und nach § 10 (2) WDR-Gesetz nicht fristgerecht.

§10 (2) Über Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen (§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird, entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid.

Gleichwohl schauen wir sowohl großzügig über die häufig vorkommenden „Verfristungen“ seitens der Anstalten, als auch über „Verschleppung“ von Vorgängen über Monate durch die zuständigen Gremien hinweg.
Wir wissen, dass die Verantwortlichen (nicht nur wegen uns) sehr viel zu tun haben.

Daher empfinden wir es geradezu beschämend kleinlich, dass der Intendant des WDR einer Anrufung des Rundfunkrates in dieser Angelegenheit aufgrund einer zeitlich geringfügigen Verspätung, im Wege steht.

Der Intendant hatte zudem bereits die Gelegenheit zu unserer Beschwerde Stellung zu nehmen und ließ in diesem Fall seine Stellvertreterin argumentieren. Wir waren mit der Antwort nicht einverstanden und riefen explizit mit Schreiben vom 09.12.2015 (erstmalig mit leichter Verspätung) den Rundfunkrat an. Warum der Intendant wiederholt mit dem Thema befasst wird und der Rundfunkrat des WDR die Verfristung nicht selbst beanstandet und das Verfahren aus diesem Grund ablehnt, ist insbesondere wegen der verursachten Zeitverschwendung nicht nachzuvollziehen.

§ 33 (3) WDR-Satzung: Wenn der/die Beschwerdeführer(in) gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WDR-Gesetz den
Rundfunkrat anruft, wird die Programmbeschwerde im Programmausschuss des Rundfunkrats beraten. Der Programmausschuss erhält die der Beschwerde zugrunde liegenden Unterlagen, die den Sachverhalt umfassend darstellen, und eine Stellungnahme des/der Intendant(en/in), die seinen/ihren Bescheid erläutert

Dass Sie, als Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, 5 Wochen verstreichen ließen, um uns über die mangelnde Kulanz Ihres Intendanten in Kenntnis zu setzen, spricht einmal mehr für die Tatsache, dass Sie nicht die, laut Gesetz, selbstverständliche Interessenvertretung des Publikums inne haben. Hätten Sie uns umgehend darauf aufmerksam gemacht, dass diese Beschwerde tatsächlich aus Gründen der Verfristung nicht durch den Rundfunkrat behandelt werden kann, wäre uns eine erneute Einreichung der Beschwerde noch bis 26.12.2015 möglich gewesen.

§10 (2) Programmbeschwerden nach Satz 1 sind nur innerhalb von drei Monaten nach Ausstrahlung der Sendung zulässig.

Des Weiteren möchten wir unser Befremden darüber ausdrücken, dass der WDR, neben der Zustellung per E-Mail, Bescheide auf Programmbeschwerden zusätzlich per Einschreiben zustellen lässt. Diese Art der Zustellung ist künftig ausdrücklich zu unterlassen. Für die Einordnung der Korrespondenz genügt uns das Datum des Postausganges und für die Wahrung von Fristen genügt in der Regel die bequeme elektronische Variante.

Angesichts Ihrer Zurückweisung unserer Kritik an der Nichtbeachtung von Argumentationen aus unseren jeweiligen Antwortschreiben auf die Stellungnahmen der Programmverantwortlichen, möchten wir der ursprünglichen Kritik noch etwas hinzufügen: Es findet sich nicht das geringste Indiz dafür, dass Verweise auf Programmrichtlinien, den Pressekodex, den Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht, auf BHG-Urteile oder auch auf ganz einfache und logische Zusammenhänge Eingang in die Meinungsbildung des Rundfunkrates fänden. Gäbe es Indizien dafür, dass die Beanstandungen der Beschwerdeführer von ihren Interessenvertretern im Gremium ernst genommen würden, hätten wir a.) nicht reklamiert und b.) würden die Entscheidungen anders aussehen.

Es kommt uns, wie bereits mehrfach betont, nicht darauf an, im Kampf gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Gremien Siege einzufahren. Wir wollen allerdings, dass sich alle Gremienvertreter mit den Beanstandungen befassen und begnügen uns daher nicht mit einer Information an die WDR-Rundfunkrätin mit der geringsten Tagesfreizeit, Frau Kammerevert.

Falls Sie nicht Ihren bequemen Postverteiler dazu nutzen, um alle RundfunkrätInnen über eine Beanstandung ins Bild zu setzen, deren Befassung durch eine Unachtsamkeit innerhalb unserer Organisation gefährdet wurde, werden wir das tun. Gern auch über die Öffentlichkeit unseres Internetauftrittes hinaus.

Aus Transparenzgründen werden wir diesen Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Re: ARD - Gasstreit Russland-Ukraine

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Zwischenbescheid der Vorsitzenden des WDR-Rundfunkrates, Frau Hieronymi.
WDR Hieronymi_geschwärzt.pdf
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