Nachfrage zur Altersrückstellung der ZDF-Mitarbeiter

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Maren
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Nachfrage zur Altersrückstellung der ZDF-Mitarbeiter

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Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
z.Hd. ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler
ZDF-Straße 1

55127 Mainz


Nachfrage zur Altersrückstellung der ZDF-Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr Himmler,

gemäß § 30a des ZDF-Staatsvertrags ist das ZDF verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden HGB-Vorschriften sowie einen Lagebericht aufzustellen und nach §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen. Bei der kursorischen Sichtung des Jahresabschlusses 2020 ist mir ein erheblicher Aufwuchs der Personalaufwendungen verursacht durch die Zuführung zur Versorgungsrückstellung aufgefallen.

Die Personalaufwendungen fallen gegenüber dem Vorjahr um 113,8 Mio. Euro höher aus und betragen für das Jahr 2020 619,1 Mio. Euro, was überwiegend aus den höheren Versorgungsaufwendungen resultiert.
Die Zuführung zur Versorgungsrückstellung liegt um 78,4 Mio. Euro über dem Vorjahreswert, wobei 34,0 Mio. Euro auf den im Jahresabschluss 2020 erstmals beim Personalaufwand ausgewiesenen Zinsaufwand zurückzuführen sind.

Diese enorme Steigerung der Versorgungsrückstellung hat mich sehr erstaunt und ruft in mir die Frage hervor, ob dies ein Einmaleffekt war, oder ob solche massiven Steigerungen auch für die kommenden Jahre zu erwarten sind.
Es stellt sich nach meiner festen Überzeugung eine grundsätzliche Frage hinsichtlich des Rundfunkbeitragstaatsvertrages. Paragraph 1 regelt darin den Zweck des Rundfunkbeitrages.
Dieser dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages.

Demnach hat die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Die Klärung der zu erwartenden Steigerungen der Altersvorsorge ist im Hinblick der zukünftigen Entwicklung deshalb von so wichtiger Bedeutung, da der Rundfunkbeitrag eben gerade nicht dafür vorgesehen ist, dass besondere Altersrückstellungen daraus gezahlt werden sollten.

Die Erhöhung der Zuführung zur Versorgungsrückstellung von 125, 4 Mio. Euro im Jahr 2019 auf 203,8 Mio. Euro im Jahr 2020 stellen eine Steigerung um 62,5 Prozent dar.

Teilen Sie mir bitte mit, ob diese extreme Steigerung ein Einmaleffekt war und ob sie meine Einschätzung teilen, dass zukünftig die Finanzierung der Altersvorsorge rechtlich nicht aus den Beitragseinnahmen zu generieren, sondern zukünftig durch Steuereinnahmen ausgeglichen werden muss.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
Vorsitzende
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