1bis19 - Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat e.V.

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Maren
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Beitrag von Maren »

1bis19 – Magazin für demokratische Kultur – Das Wesen einer Demokratie ist die Anerkennung unterschiedlicher Meinungen

Die Einschränkung von Grundrechten bedarf der Legitimation

Grundrechtseinschränkungen und Notstandsmaßnahmen schienen zu Beginn der Corona-Pandemie vielleicht angemessen und somit nachvollziehbar. Inzwischen dauern sie teilweise seit Monaten an, ohne dass die Regierung einen Plan für die Wiederherstellung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt oder die Parlamente des Bundes und der Länder einen solchen eingefordert hätten. „Lockerungen“ erfolgen selten ohne Androhung der Verschärfung bei steigenden Infektionszahlen. Das übt ein Verhalten ein, bei dem der Gebrauch von Freiheitsrechten in erster Linie als Gesundheitsrisiko wahrgenommen wird und daher zunehmend als begründungspflichtig erscheint. Der Staat hat jedoch Freiheitsrechte nicht gönnerhaft zu gewähren, er hat ihren Bestand zu gewährleisten. Grundrechtseinschränkungen müssen die Ultima Ratio des Regierungshandelns bleiben. Die Begründungspflicht für Einschränkungen liegt beim Staat. Die Verfügbarkeit milderer Mittel muss laufend und immer wieder neu überprüft werden.

Die Gesetzesgrundlage der Maßnahmen ist problematisch

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom März 2020 hat der Bundestag de facto eine Art „graues“ Notstandsgesetz geschaffen. Es ermächtigt das Bundesgesundheitsministerium auch für die Zukunft dazu, im Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weitgehend per Verordnung zu regieren und dabei verfassungsmäßig geltende Rechte sowie Bundes- und Landesgesetze ohne Kontrolle durch andere Instanzen einzuschränken. Es gefährdet damit die Normenhierarchie der Bundesrepublik.

Die Gewaltenteilung muss gewahrt bleiben

Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter in den Parlamenten sind nicht der Regierung, sondern allein ihrem Gewissen verpflichtet. Sie haben die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Regierungsmaßnahmen mit dem Grundgesetz zu prüfen und eine eigene Einschätzung als Gesetzgeber zu treffen. Einschränkungen von Grundrechten auf dem Verordnungsweg erfordern eine zeitnahe Überprüfung durch die Parlamente. Eine systematische parlamentarische Aufarbeitung des Corona-Geschehens darf daher nicht länger hinausgezögert werden. Sie allein kann für den Umgang mit künftigen Krisenfällen verlässliche politische Leitlinien liefern.

Gravierende Gesetzesänderungen bedürfen der demokratischen Debatte


Der Rückzug der Legislative von ihrer Aufsichts- und Lenkungsfunktion fand nicht die gebotene öffentliche Aufmerksamkeit. Stattdessen werden in der öffentlichen Diskussion viele an den Pranger gestellt, die das Regierungshandeln hinterfragen oder die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bezweifeln.

Die Medien müssen ausgewogen informieren und berichten


Eine ausgewogene Berichterstattung durch die öffentlich-rechtlichen Medien ist unerlässlich für den Erhalt der Demokratie. Statt investigativ zu recherchieren und der Vielfalt der kritischen Stimmen Raum zu geben, sind die Leitmedien dem Corona-Narrativ der Regierung anfangs weitgehend gefolgt. Sie haben damit ihre Aufgabe der unabhängigen Berichterstattung im Sinne einer vierten Säule der Demokratie nicht erfüllt
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