Sachsen-Anhalts Landesregierung drängt auf stabile Rundfunkbeiträge bis zum Jahr 2024.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Rundfunkanstalten müssen ab sofort effektiver werden und veraltete Mehrfachstrukturen der analogen Zeit abbauen.“ Die Regierungschefs vereinbarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum 30. September 2017 ein Sparkonzept vorlegen müssen. „Das wird viele, viele Diskussionen geben“, prophezeite Rainer Robra. „Das ist eine große Herausforderung.“
Der Staatsminister schlägt vor, Programme abzuspecken und Doppelstrukturen zwischen ARD und ZDF abzubauen. Auf den Prüfstand müsse auch die Altersversorgung, die vergleichsweise „üppig“ sei. Ebenso Sportberichterstattung und Sportrechte, die „sehr teuer“ seien.
Hinweis I: Was ist denn mit Mehrfachstrukturen gemeint? Welche Doppelstrukturen gibt es denn bei ARD und ZDF?
Hinweis II: Sind damit auch Politikredaktionen gemeint? Wenn es verschiedene Formate und Sendungen gibt, in denen es zum Beispiel Politikberichterstattung gibt, dann können diese nicht aus einer Hand bedient werden, wenn zudem noch die Inhalt über Fernsehen, Radio, online und soziale Netzwerke ausgespielt werden. Im tagesaktuellen Bereich gibt es andere Anforderungen als bei den Politikmagazinen. Somit kann es auch immer wieder zu Doppel- und Dreifachrecherchen kommen.
Hinweis III: Selbst, wenn die Regelungen Altersversorgung sofort aufgehoben werden, laufen die Kosten für die Alt- (Altersversorgungstarifverträge) Jahrzehnte weiter. Welche Vorschläge gibt es, wie diese Belastung zeitnah reduziert werden kann?
Hinweis IV: Wenn die Sender Programme einstellen sollen, dann können dies auch die Ministerpräsidenten per Staatsvertrag beschließen. So sind in dessen § 11 einzelne Fernsehprogramme sogar mit Namen festgeschrieben und die Zahl der Hörfunkprogramme nach oben gedeckelt.
Hinweis V: Mit der Festlegung auf den jetzigen Beitrags von 17,50 erkennen die Ministerpräsidenten die von der KEF ermittelten Aufwendungen und damit faktisch eine Beitragssteigerung von 16,92 auf 18,05 Euro. (Die Beitragsumstellung machte es möglich, dass die Gesamteinnahmen über den Bedarf hinaus stiegen. Daraus wurde eine Rücklage gebildet, die für 2013 bis 2016 bei 1,5286 Mrd. Euro liegt. Diese Rücklage wird in 2017 bis 2020 aufgebraucht. Wenn es diese Rücklage nicht geben würde, hätte die KEF statt einer Senkung auf 17,20 Euro eine Erhöhung des Beitrags auf 18,05 Euro vorschlagen müssen. Hätte der Beitrag in der Periode 2013 bis 2016 bei 16,92 Euro gelegen, dann hätten die Sender nichts zurücklegen können. Würde also der ermittelte Bedarf periodengenau – also ohne Rücklagenbildung – umgesetzt, so hätte der Beitrag von 16,92 Euro um 1,13 Euro auf 18,05 Euro steigen müssen.) Wenn der Beitrag dann bei 17,50 Euro stabil bleiben soll, dann müssen die Sender zum einen Tarifsteigerungen und die rundfunkspezifische Teuerung auffangen und noch zusätzlich 250 Mio. Euro im Jahr sparen.
Hinweis VI: Ist das nicht absurd: Jetzt steigt der Beitrag faktisch um 1,13 Euro auf 18,05 Euro - und soll dann 2021 um 55 Cent auf 17,50 sinken.
Anforderung an öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden.
(Präambel RFSTV)