Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

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jensp24

Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Beitrag von jensp24 »

Zuschauerredaktion Erstes Deutsches Fernsehen
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80006 München


Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Vier quotenstarke TV-Einsätze hat das unschlagbare Ermittler-Duo Tschiller (Til Schweiger) und Yalcin Gümer (Fahri Yardim) bereits hinter sich ("Willkommen in Hamburg", "Kopfgeld", "Der große Schmerz" und "Fegefeuer". Auf diese Folgen baut der Kinofilm "Tschiller - Off Duty" auf.“ So bewirbt die ARD den neuen Tatort auf seiner Webseite. Der Film, der vorrangig von Rundfunkbeiträgen finanziert wurde, und der im Kino nur zum vollen Eintrittspreis zu sehen ist, ist eine Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen und verstößt somit gegen den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).
Die Produktion eines kommerziellen Filmes, finanziert aus Rundfunkbeiträgen und zusätzlicher Filmförderung (Medienboard), ebenfalls aus Rundfunkbeiträgen i.H. von mindestens 800.000 €, stellt eine Verletzung des § 13 RStV dar. Der Beitragszahler könne mindestens erwarten, dass er den Film zu subventionierten Eintrittspreisen sehen kann. Ungeklärt in diesem Zusammenhang ist ebenfalls, wer an den Gewinnen profitiert, vor Allem im Hinblick auf die Tatsache, dass der Beitragszahler den Film mit querfinanziert und damit das Risiko für die beteiligten Produktionsfirmen minimiert wird. Nach § 11 Abs. 2, wonach Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich verbreitet werden, als ein Angebot gelten, ist die Forderung nach einem zusätzlichen Entgelt in Form des Kino-Eintrittspreises unzulässig, da sich eine Finanzierung des Angebotes bereits aus dem Rundfunkbei-tragsstaatsvertrag ergibt.
Sich an einer risikoreichen kommerziellen Filmbeteiligung zu beteiligen verstößt über dies auch die im § 14 Abs. 1 festgelegten Normen und Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Lediglich im § 16 Abs. 1 wird geregelt, wann die ARD und deren zusammengeschlossene Landesrundfunkanstalten , kommerziell tätig sein dürfen. Hierin heißt es „…Die kommerziellen Tätigkeiten
sind durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Bei geringer Marktrelevanz kann
eine kommerzielle Tätigkeit durch die Rundfunkanstalt selbst erbracht werden…“ Der Film Tatort – Off Duty wurde jedoch von Warner Bros. Deutschland produziert. Hier wäre jedoch nur das Einsetzen einer Tochtergesellschaft für die Produktion zulässig gewesen.

Ich möchte daher wissen:

a) Wieviel hat der Film tatsächlich gekostet und wie sieht die Kostenverteilung im Detail aus?
b) Was passiert mit den Gewinnen aus dem Film? Wer profitiert hiervon?
c) Werden die Subventionen und Filmförderungen wieder zurückgezahlt?
d) Eine detaillierte Übersicht über die Risikoverteilung
e) Hat der NDR und die ARD weitere Produktionen mit kommerziellen Hintergründen in Planung bzw. befindet sich derartiges bereits in der Produktion?

Mit freundlichen Grüßen


Jens Ploner
jensp24

Re: Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Beitrag von jensp24 »

Sehr geehrter Herr Ploner,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.

Die beiden „Tatort“-Folgen „Der Schmerz“ und „Fegefeuer“ mit Til Schweiger als Nick Tschiller wurden wegen der Ähnlichkeit der Handlung mit den wirklich Ereignissen am 13. November in Paris auf den 1. bzw. 3. Januar 2015 verschoben. Der dritte Teil der Nick-Tschiller-Trilogie „Off Duty“ ist seit 4. Februar 2016 im Kino zu sehen.

Nach der Kinoverwertung kommt der Film ins Fernsehen und wird auch im Ersten ausgestrahlt. Das Erste verfährt mit dem Film wie mit allen anderen Kinokoproduktionen auch. Wer sich das Geld für die Kino-Eintrittskarten sparen will, kann also warten, bis der finale Teil dieser Trilogie im Ersten ausgestrahlt wird. Eine Sendetermin steht noch nicht fest.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über Vertragsdetail keine Auskünfte geben können. Doch es wird im größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens:
http://www.daserste.de/specials/ueber-u ... le102.html

Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und EinsFestival, ihre Anteile am Kinderkanal KIKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.

Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:
http://www.ard.de/home/intern/die-ard/d ... index.html

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Beate K.
jensp24

Re: Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Beitrag von jensp24 »

Sehr geehrter Frau K.,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider sind Sie auf meine Fragen nicht wirklich eingegangen. Sie verwiesen in Ihrer Antwortmail darauf, dass das Erste mit dem Film „Tatort – Off Duty“ so verfährt wie mit allen anderen Kinoproduktionen auch. Welche weiteren Kinoproduktionen hat das Erste denn noch produziert, bzw, sich an anderen Produktionen kommerzieller Produktionsgesellschaften beteiligt? Wie hoch ist dafür der verwendete Anteil an Rundfunkbeiträgen?

Wie in meinem ersten Email bereits aufgeführt, sehe ich in diversen Kinoproduktionen eine unsachgemäße Verwendung der Rundfunkbeiträge und somit mehrere Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Leider sind Sie auf diese Vorwürfe nicht eingegangen noch haben Sie versucht diese zu entkräften. Stattdessen flüchten Sie sich in Ausreden. Daher fordere ich Sie erneut auf, mir darzulegen wieso die Rundfunkbeiträge derart Zweckentfremdet werden und für kommerzielle Produktionen vewendet werden, obwohl dies offensichtlich gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt.

Weiterhin verweisen Sie darauf, dass man sich das Geld für den Film auch sparen kann und den Film später im Ersten sehen kann. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Beitragspflichtige hier doppelt zur Kasse gebeten wird, da der oder die Beitragspflichtige den Film bereits im Rahmen der Rundfunkbeiträge mitfinanziert hat und nun auch noch zusätzlich mit dem vollen Kinoeintrittspreis zur Kasse gebeten wird. In der risikofreien Finanzierung eines kommerziellen Filmes, sehe ich zudem auch eine Wettbewerbsverzerrung, sowie den Versuch einer Kartellierung, und eine enorme Einflussnahme auf den deutschen Medienmarkt durch unsachgemäße Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen.

Leider habe ich kein Verständnis dafür, das Sie nicht offenlegen möchten, wie genau die Produktion finanziert wird. Bedenkt man, dass man bei anderen kommerziellen Kinoproduktionen die Details über IMDB.com bzw. mit dem IMDB Pro Zugang abrufen kann, sind Ihre Zurückhaltungen nicht nachvollziehbar. Es ist schon fragwürdig warum den Beitragszahlern hier die Kosten und Einnahmen, eines durch diese mitfinanzierte Produktion verheimlicht wird. Daher erwarte ich schon eine bessere Ausführung darüber, wie sich die Produktionskosten zusammensetzen und welchen Gewinn bzw. Verlust der Film bisher verursachte.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich eine detailiertere Antwort auf meine Anfragen erwarte.

Viele Grüße
Jens Ploner
jensp24

Re: Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Beitrag von jensp24 »

Sehr geehrter Herr Ploner,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.

Bei Koproduktionen wie dieser, wie etwa die Oscarprämierte BR-Koproduktion „Das Leben der Anderen“ übernimmt die Landesrundfunkanstalt einen Teil der Kosten. Bei dem Film „Tatort – Off Duty“ handelt es sich um eine Koproduktion der Barefoot Films mit dem Norddeutschen Rundfunk.

Über vertragliche Details können wir, wie bereits dargelegt, keine Auskunft geben. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.

Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können.

Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens:
http://www.daserste.de/specials/ueber-u ... le102.html.

Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und Einsfestival, ihre Anteile am Kinderkanal KiKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.

Weitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:
http://www.ard.de/home/intern/die-ard/d ... index.html


Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
Beate K.
jensp24

Re: Beschwerde wegen unzulässiger Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen

Beitrag von jensp24 »

Da sich das Erste wehement weigert habe ich nun die KEF kontaktiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mich am 8. Februar 2016 per Email an die Redaktion des Ersten gewandt. In dieser Email ging es um die mir zweifelhaft erscheinende Finanzierung der Kinoproduktion “Tatort – Off Duty”. Ich führte an, dass eine Beteiligung an kommerziellen Kinoproduktionen, nicht im Sinne der Vereinbarungen des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien steht und somit gegen folgende Punkte verstößt:

§ 13 RStV “…Programme und Angebote im Rahmen seines Auftrages gegen besonderes Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien….”

Tatsache ist jedoch, dass über den Kinoeintritt hier ein besonderes Entgelt erhoben wird. Hier müssten die Beitragszahler zumindest die Option haben, den Film im Kino zu subventionierten Eintrittspreisen sehen zu können. Eine zusätzliche Erhebung eines Eintrittsgeldes in voller Höhe ist einen ungerechte Vorteilsnahme und somit eine Benachtteiligung für den Beitragszahler, der lt. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit der Zahlung des Rundfunkbeitrages bereits die Rechte erwirbt, das Gesamtangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen. Dies schließt einvernehmlich die diversen Kinoproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ein.

§ 14 Abs 1 Verstoß gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch Beteiligungen an risikoreichen Kinoproduktionen. (Aktuell gilt der derzeitige Tatort im Kino als Flop und es wird nicht klar ob die Förderung bzw. verwendeten Rundfunkbeiträge wieder eingespielt werden) Beteiligungen an kommerziellen Produktionen gleichen dem risikoreichen Handel mit Derivaten an der Börse und dürften so nicht mit Hilfe von Rundfunkbeiträgen finanziert werden.

§ 16 Abs. 1 regelt mit wem und wann die ARD und deren eingeschlossenen Tochterfirmen kommerziell tätig sein dürfen. Hierbei hat die ARD kommerzielle Produktionen nur über deren Tochtergesellschaften abzuwickeln. Der Tatort wurde aber durch Warner Bros. Germany produziert.

Auch ist es nicht Bestandteil des öffentlichen Auftrages, dass sich eine öffentlich-rechtliche Anstalt mittels Rundfunkbeiträgen an kommerziellen Kinoproduktionen und somit auch an einer Wettbewerbsverzerrung des Medienmarktes in Deutschland beteiligt und zudem auch durch eine Querfinanzierung aus Rundfunkbeiträgen das Risiko der beteiligten Parteien minimiert. Da der Film zusätzlich aus Rundfunkbeiträgen durch das Medienboard mit mindestens 800.000 € gefördert wurde, wurde hier unzulässig doppelt aus öffentlichen Geldern finanziert.

In diesem Zusammenhang verwehrt man mir und den Lesern des Forums publikumskonferenz.de wie der Film finanziert wurde und was mit den Gewinnen passiert bzw. wie die Risikobeteiligungen im Einzelnen aussehen.

Prinzipiell sehe ich neben einer Wettbewerbsverzerrung eine unsachgemäße Zweckentfremdung von öffentlichen Rundfunkbeiträgen. Es wird nicht klar, was mit Gewinnen passiert, wer diese erhält, noch wer im Falle eines Flops das Risiko trägt. Hierzu bedarf es einer Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Ploner
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