ARD-Berichterstattung zur Ukraine

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7151
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

ARD-Berichterstattung zur Ukraine

Beitrag von Maren »

To: gremienbuero@ndr.de

Programmbeschwerde über die ARD-Berichterstattung zur Ukraine

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

ARD-aktuell hat in der Berichterstattung über die Ukraine belegt, dass sie nicht gewillt ist, die für sie geltenden maßgeblichen Rechtsvorschriften einzuhalten:

Im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11 RstV) heisst es :
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, als Medium der öffentlichen Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. (Sie) haben einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.

Die Rundfunkanstalten haben die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Misst man die Realität an diesen Vorschriften, dann ergibt sich, dass ARD-aktuell nur punktuell über die Ukraine berichtet, in der Regel mit der Tendenz zur Schönfärberei und dem Ausblenden wichtiger Ereignisse, offensichtlich mit dem Ziel, das von den USA und der EU vereinnahmte Land der deutschen Bevölkerung realitätsfern und desinformativ darzustellen. Statt Informationen über den bedrückenden Alltag der Ukrainer, die zunehmende Verarmung, um sich greifende Korruption in Staat und Wirtschaft, das üble Treiben der Oligarchen, den wachsenden Einfluss und die Rechtsbrüche der Faschisten und den konfligenten Politikstil des Präsidenten liefert ARD-aktuell Nachrichtenschnipsel über unwichtige Events und malt Ukraine-Bildchen in bunten Farben.

Auffällig ist die Vorliebe für Themen, die russophobe Vorurteile pflegen. Beispiele: Die ESC – Entscheidung und die Streitereien über die Ergebnisfindung (also kleinstes intellektuelles Karo) wurden in einer 20 Uhr- Tagesschau-Ausgabe - zur Topmeldung gekürt.

Auch die Freilassung der Ukraine-"Heldin" Sawtschenko schaffte es zum Top-Ranking-Platz in der wichtigsten Tagesschau-Ausgabe um 20 Uhr. Das neueste Mittelmeer-Flüchtlingsunglück (500 Betroffene und 5 tote Afrikaner) wurde dagegen mit keinem Wort erwähnt. Afrikanische Opfer westlicher Politik haben bei Dr. Gniffke wieder einmal keine Chance.

Die "Heldin Sawtschenko" (so Frau Atai als geübte und bewährte Milizensympathisantin) war unbestritten Mitglied der faschistischen Aidar-Miliz. Mitglied einer verbrecherischen Organisation, verächtliche Mittäterin bei kriminellen Aktionen. Verurteilt wegen Kriegsverbrechen. Das kam weder atmosphärisch in dem Bericht zum Ausdruck noch gar expressis verbis.

Über die Aidar-Miliz berichtete Amnesty am 8.4.14:

"Obwohl das Aidar-Bataillon landesweit als entschlossene Kampfeinheit gefeiert werde, sei es auf lokaler Ebene für brutale Vergeltungsaktionen, Raub, Prügeleien und Erpressung berüchtigt. Einige seiner Taten seien praktisch Kriegsverbrechen, für die "laut dem Völkerrecht die Täter und möglicherweise die Kommandanten die Verantwortung tragen".

Diese illustren Freiheitshelden sind nach den moralischen Grundsätzen von ARD-aktuell keine Verbrecher, sondern im neuesten "Dr. Gniffke wording" lediglich "umstrittene rechtsradikale Freiwilligenbataillions-Angehörige".

Das hat System und liegt ganz auf ARD-Propaganda-Linie. Die wichtigeren ukrainischen Alltagsnöte haben bei ARD-aktuell dagegen keine Chance.

Konkretes Beispiel: Dass der neue Parlamentspräsident Parubij ein Rechtsextremist ist und im Verdacht steht, in das Odessa-Pogrom verstrickt zu sein, war der ARD-aktuell keine Meldung wert. Gniffkes Begründung: Kein Platz in der Sendung. Es reiche zur Information der Bürger aus, wenn über die Regierungsumbildung in Kiew berichtet wird.

Als in der vorigen Woche 5000 Faschisten die Straßen in Kiew beherrschten, verschwieg ARD-aktuell das ebenfalls, auf allen Ebenen, in allen Sendeformaten. Offensichtlich wollte man dem deutschen Publikum die "Freiheitskämpfer und Maidan-Helden“ nicht als die Faschisten und Rechtsextremisten präsentieren, die sie sind. Das führt nun allerdings zu der Frage, warum man sich gegen den Hofer aus Österreich oder die AfD und die Pegida so demokratisch-kritisch-kämpferisch aufspielt und über ukrainische Faschisten die schützende Hand hält.

Wir sehen in dieser Art der Berichterstattung einen gravierenden Verstoß gegen die o.g. Programmgrundsätze.

Mit höflichem Gruß

F. Klinkhammer und V. Bräutigam
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7151
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: ARD-Berichterstattung zur Ukraine

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

Ihre Mail vom 26.05.2016 habe ich erhalten.
Sie kritisieren grundsätzlich die "ARD-Berichterstattung zur Ukraine".

Der NDR Rundfunkrat beobachtet das Programm der ARD und des NDR fortlaufend und erfüllt damit seine originäre Aufgabe gemäß § 18 Abs. 2 NDR-Staatsvertrag.

Ihre pauschal vorgetragene Kritik lässt einen Verstoß gegen die journalistischen Grundsätze nicht erkennen.
Ergebnis der fortlaufenden Programmkontrolle ist derzeit, dass insgesamt nicht festgestellt werden konnte,
dass ein Verstoß gegen die Programmanforderungen des NDR gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende des Rundfunkrates

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


To: gremienbuero@ndr.de

§ 13 NDRStV: Eingabe 26.5.16 Ukraine-Berichterstattung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Ihre Zeilen im Schreiben vom 15.6.2016 haben uns überrascht, da – möglicherweise zu Unrecht – der Eindruck entstanden ist, dass Sie Schwierigkeiten bei der Anwendung der für Sie geltenden NDR-Vorschriften haben. Nach unserer Auffassung steht es Ihnen als Rundfunkratsvorsitzende nicht zu, unsere Programmbeschwerde in eigener Machtvollkommenheit zurückzuweisen.

§ 7 Ihrer Geschäftsordnung sieht vor, dass Sie nur zwei Möglichkeiten der Behandlung haben:

Entweder geben Sie die Programmbeschwerde an den Intendanten weiter oder – soweit geboten – direkt an die zuständigen Ausschüsse. Für eine abschließende Vorprüfung, die Sie glauben vornehmen zu dürfen, gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Prüfung jeder einzelnen Beschwerde ist allein Aufgabe des Rundfunkrates und ggf. der Rechtsaufsicht.

Völlig verfehlt ist Ihre Auffassung, Ihre Verpflichtung nach § 18 könne das Eingabeverfahren des § 13 NDR-Staatsvertrag ersetzen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zur Beschwerde selbst: Es ist schlicht falsch, wenn Sie behaupten, wir hätten pauschal Programmkritik geübt, denn wir haben beispielhaft drei Fälle der Ukraine-Berichterstattung zur Begründung unserer Eingabe benannt. Selbst, wenn hierin eine pauschale Programmkritik zu sehen wäre: Wo steht in den NDR-Statuten geschrieben, dass dies keine Eingabe im Sinne des § 13 des NDR-Staatsvertrages ist?

Wir bestehen auf einer ordentlichen und rechtmäßigen Behandlung der Programmbeschwerde oder um eine rechtlich nachvollziehbare Begründung für Ihr Vorgehen.

Mit höflichem Gruß

F. Klinkhammer und V. Bräutigam
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast