Aufhebung des Reiseverbots in die Türkei

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Aufhebung des Reiseverbots in die Türkei

Beitrag von Maren »

MDR Aktuell Radio
Per E-Mail


Programmbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.07.2016 strahlten Sie auf dem Radio-Kanal „MDR Aktuell“ einen Beitrag des Korrespondenten Hermann Krause aus zum Thema Aufhebung des durch Russland verhängten Reiseverbots in die Türkei. Dieser Beitrag stand im Widerspruch zu Ihrem Auftrag, unabhängig und umfassend zu informieren.

Außer wilden Spekulationen und Mutmaßungen war von Herrn Krause nichts zu hören. Der Entschuldigungsbrief von Herrn Erdogan bezüglich dem Flugzeug-Abschuss wurde erwähnt. Doch damit begannen auch schon die Spekulationen. Herr Krause behauptete, das Flugzeug wäre über türkischem Territorium abgeschossen worden. Herr Krause hat folgende Informationen unterschlagen: Das Flugzeug befand sich – wenn überhaupt - nur wenige Sekunden in türkischem Luftraum, auf einem Flugkurs, der erkennbar nicht in Richtung Türkei verlief. Der Befehl zum Abschuss wurde mutmaßlich bereits zuvor erteilt, da ein solcher Abschuss nicht innerhalb weniger Sekunden erfolgen kann. Das abgeschossene Flugzeug stürzte über syrischem Territorium ab.

Nach dem Motto „Der böse Putin möchte sich mit dem bösen Erdogan verbünden“ wurde dann durch Herrn Krause einiges an Verschwörungstheorie geliefert. Das war so unsinnig, das möchte ich hier nicht aufschreiben.

Dabei hat nicht Herr Putin, sondern die russische Regierung, einfach nur das Verbot aufgehoben, in die Türkei zu reisen. Somit dürfen russische Reisebüros wieder Reisen in die Türkei verkaufen – sofern sich denn interessierte Kunden finden.
Und außerdem: Was ist denn so skandalös daran, wenn zwei Länder ihre gegenseitigen Beziehungen normalisieren wollen? Der Skandal liegt wohl einfach nur darin, dass Normalisierung und Interessenausgleich nicht ins Konzept der transatlantisch geschulten Scharfmacher in einigen Redaktionsleitungen passt.

Die Sendung reiht sich ein in die tägliche Dämonisierung Russlands auf den Sendekanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn klar ist, wer der Feind ist, hat der Tag des deutschen Mainstream-Journalisten Struktur. Sie übersehen leider, dass Sie mit solcher ständigen teils offenen, teils unterschwelligen Propaganda direkt die ideologischen
Grundlagen schaffen für die Vorbereitung eines Krieges. Denken Sie bitte zukünftig bei der Auswahl solcher Beiträge einfach daran, dass ein Krieg in Europa auch Ihre eigenen Kinder und Enkel und Ihr persönliches Vermögen vernichten würde. Und daran, dass Ihr Publikum es leid ist, ständig diesen Schwall von Missgunst, Arroganz und Selbstgerechtheit über sich ergehen zu lassen.

Ich behalte mir die Veröffentlichung dieser Beschwerde und Ihrer Antwort vor.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX*

*Der Name des Einsenders ist der Redaktion und uns bekannt.
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Maren
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Re: Aufhebung des Reiseverbots in die Türkei

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Email vom 08.07.16 an den MDR-Publikumsservice und Ihr Interesse an unserem Sender. Sie beschweren sich in Ihrer Zuschrift über einen Beitrag des Korrespondenten Hermann Krause zum Thema Aufhebung des durch Russland verhängten Reiseverbots in die Türkei. Ihrer Meinung nach steht dieser Beitrag „im Widerspruch zu Ihrem Auftrag, unabhängig und umfassend zu informieren. Außer wilden Spekulationen und Mutmaßungen war von Herrn Krause nichts zu hören.“

Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk, zu dem auch der Radiosender MDR Aktuell gehört, ist der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Der Beitrag von Herrmann Krause war ein Kommentar, also ein subjektiver Meinungsbeitrag und kein nachrichtlicher Beitrag, der den Fakten verpflichtet ist. Natürlich muss man die Meinung von Herrmann Krause nicht teilen, aber eine journalistisch dargelegte Meinung dient der öffentlichen Meinungsbildung und trägt zur Meinungsvielfalt innerhalb des Programms von MDR Aktuell bei.

Meinungsbeiträge in den Medien sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Die Trennung von Meinung und Information ist einer der wichtigsten journalistischen Grundsätze, an die sich auch MDR Aktuell hält.

Damit diese Trennung auch für den Hörer nachvollziehbar ist, wurde der Beitrag von Herrmann Krause von der Moderatorin auch als Kommentar angekündigt und nach dem Beitrag auch als Kommentar abmoderiert.

Ihre Programmbeschwerde, MDR Aktuell hätte mit der Ausstrahlung des Beitrags von Herrmann Krause gegen den Programmauftrag verstoßen, müssen wir aufgrund der dargelegten Sachlage zurückweisen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Haltung einsichtig machen konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

MDR-Publikumsservice
Abteilung Marketing
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Maren
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Re: Aufhebung des Reiseverbots in die Türkei

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Programmbeschwerde vom 08.07.2016.
Ich halte weiterhin an meiner Programmbeschwerde fest, dass Ihr Radiokanal MDR Aktuell gegen den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen hat mit der Ausstrahlung des Beitrags von Hermann Krause am
02.07.2016.

Nach Ihrer Argumentation könnte jedermann jede beliebige Meinung äußern in den öffentlich-rechtlichen Medien, sofern der Beitrag nur ausreichend als Meinung gekennzeichnet ist. Sie schreiben selbst, dass der Beitrag von Hermann Krause ein subjektiver Meinungsbeitrag war, welcher nicht den Anspruch hatte, den Fakten verpflichtet zu sein.

"Nicht den Fakten verpflichtet" würde für den Zuhörer bedeuten: Es ist Zeitverschwendung, Ihrem Programm zuzuhören.

Da Ihr Kanal "MDR Aktuell" jedoch den Anspruch hat, Informationen zu transportieren, geht der Zuschauer auch in der Regel davon aus, Informationen zu bekommen, nicht subjektive Meinungen. Ihre Lesart der Differenzierung zwischen "Meinungsbeitrag" und "Nachricht" ist wohl so gut wie keinem Ihrer Zuhörer geläufig. Die Unterscheidung wird zusätzlich
erschwert, wenn der Beitrag von einem "Korrespondenten" stammt.

Meinungsbildung und Meinungsvielfalt kann man erreichen, indem man den Zuhörern ausreichend Hintergrund- und Kontextinformationen gibt, welche die Zuhörer in die Lage versetzen, sich selbst eine Meinung zu bilden. Auf Ihrem
Kanal findet der Zuhörer jedoch zwischen den Nachrichtenzeiten nur einseitig vorgekaute subjektive Meinung, wie Sie ja selbst mit Ihrer Antwort vom 14.07.2016 bestätigen.

Da Sie sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes beziehen: In diesem Zusammenhang möchte ich als juristischer Laie anzweifeln, dass beweislos verächtlich machende, tendenziell volksverhetzende Beiträge unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. Die von Ihnen beanspruchte Meinungsfreiheit steht zumindest im nationalen Kontext unter gesellschaftlichen und moralischen Vorbehalten. §130 StGB (2) 2 stellt die Verbreitung von Inhalten im Rundfunk
unter Strafe, welche Teile einer Bevölkerung oder Einzelpersonen in Ihrer Würde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. §26 Abs.1 des Grundgesetzes und §80 StGB stellen die
Mitwirkung bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe. Diese historisch begründeten Vorbehalte sollten auch für Sie eine Richtlinie und ein moralischer Maßstab sein.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxx
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