Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

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Maren
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Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 31771.html

Sehr geehrte Damen und Herren des NDR-Rundfunkrates, sehr geehrter Herr Intendant,

Tagesschau-20 Uhr-Meldung am 16.11.16:

Russland widerruft seine Zustimmung zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dies habe Präsident Putin angeordnet, erklärte das Russische Außenministerium. Am Montag hatte die Chefanklägerin erklärt, die russische Besetzung der Krim und die Kämpfe in der Ost-Ukraine deuteten auf einen bewaffneten internationalen Konflikt hin. Der Internationale Strafgerichtshof entscheidet über Fälle von Völkermord und Kriegsverbrechen. Auch die USA und Israel haben ihn bereits verlassen, weil sie Anklagen gegen ihre Soldaten befürchten.

Scheinsachlich, nur scheinbar neutral. Einmal mehr haben wir es hier mit einem Musterfall perfider Propaganda und einer Summe von Falschdarstellungen zu tun.
  • Die USA haben den IStGH nicht „verlassen“, sie haben ihm vielmehr nie angehört. Die ursprüngliche Beitrittszusage wurde nicht vom Kongress ratifiziert
  • Israel hat von Anbeginn seine Beteiligung am IStGH verweigert
  • Mit der Erwähnung der mutmaßlich zutreffenden Gründe dieser beiden Staaten für ihre Abstinenz wird insinuiert, Russland wende sich aus den gleichen Motiven ab, habe also Strafverfolgung wegen Völkermord und Kriegsverbrechen in der Ukraine zu befürchten – absurd.
  • Die drastische Begründung Russlands für seinen Schritt wird hingegen unterschlagen, obwohl in Moskau eingehend dargelegt.
Diese Begründung setzt nämlich einen gänzlich anderen Akzent als es die Tagesschau, insoweit ist der ARD-aktuell absichtliche Fälschung vorzuwerfen: Der IStGH sei nutzlos. Er habe in den 14 Jahren seines Bestehens gerade mal vier Urteile gesprochen, ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner geführt. Damit sei er nachweislich einseitig. Er habe aber Kosten von mehr als einer Milliarde US-Dollar verursacht.

Quelle: http://kaliningrad-domizil.ru/portal/in ... mber-2016/

Dass die Redaktion ARD-aktuell nicht bloß luschig arbeitet, sondern gezielt antirussische Agitation betreibt, ist hier mit Bezug auf den jüngsten Berichten über den IStGH beweisbar. Die Chefanklägerin wird in der oben zitierten Meldung mit russlandkritischen Bemerkungen zitiert. Als sie vor drei Tagen massive Beschuldigungen über tatsächliche Kriegsverbrechen von Folter bis Massenmord gegen die USA erhob, gestützt auf eine umfassende Untersuchung,

http://www.tagesschau.de/ausland/strafg ... n-101.html

übte ARD-aktuell allervornehmste Zurückhaltung und berichtete darüber kein Wort. (s. unsere Programmbeschwerde ARD-aktuell tendenziös (IStGH, Fall 1))Fazit: ARD-aktuell verkommt zur prowestlichen, US-hörigen Reklamegiftküche.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

Beitrag von Maren »

Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 17. November 2016

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 17. November 2016 kritisieren Sie erneut die Berichterstattung von ARD-aktuell.

Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme_2_geschwärzt.pdf
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Mit freundlichen Grüßen

Lutz Marmor

Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

Beitrag von Maren »

PB: ISTGH 2

Sehr geehrte Rundfunkräte,

die Stellungnahme des ehrenwerten Herrn Dr. Gniffkes stellt uns nicht zufrieden.

Es räumt zwar ein, dass die Meldung inhaltlich inkorrekt war, bestreitet aber, dass sie zugunsten der USA die Bedeutung des Vorgangs marginalisierte. Fakt ist, dass ARD-aktuell die Information herunterspielte und sie in Nischenangeboten „versteckte“. Gniffkes Angabe, eine Neubewertung und umfangreichere Berichterstattung seien erst dann erwägenswert, wenn die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen schwerster Kriegsverbrechen und Foltermorde gegen die USA einleiteten, ist ersichtlich verlogen, denn in anderen Fällen (z.B. Elfenbeinküste) wurde bereits im Vorprüfungsverfahren in der Hauptausgabe der Tagesschau um 20 Uhr berichtet. Die "Neger" sind beim ehrenwerten Dr. Gniffke nachrichtenmäßig halt anders zu behandeln als die weißen Herren im Weißen Haus.

Es mag ja sein, dass Dr. Gniffke Sie, die Mitglieder des NDR Rundfunkrates, für dumm verkaufen kann. Mit uns wird es ihm nicht gelingen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Antiruss. AgitProp ( IStGH, Fall 2)

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Programmbeschwerden

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2017 mit Ihren nachfolgend aufgeführten
Programmbeschwerden befasst:

Programmbeschwerde vom 03.11.2016 über den Artikel „Weitere Waffenruhe für Aleppo:
Moskau will Luftangriffe am Freitag aussetzen“ vom 02.11.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 17.11.2016 über die Berichterstattung über den Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag in der Sendung „Tagesschau“ vom 16.11.2016


Programmbeschwerde vom 19.11.2016 über den Artikel „Koalition setzt Angriffe aus:
Brüchige Feuerpause im Jemen“ vom 19.11.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 02.01.2017 über die Meldung „Nach Hacker-Vorwürfen:
Spannungen zwischen den USA und Russland“ in der Sendung „Tagesschau“ vom 30.12.2016

Programmbeschwerde vom 07.01.2017 über die Meldung „Treffen mit US-Geheimdiensten:
Trump will gegen Cyberangriffe vorgehen“ in der Sendung „Tagesthemen“ vom 06.01.2017

Programmbeschwerde vom 11.01.2017 über den Artikel „Russische Hacker am Werk? BSI
warnt Parteien vor Cyberangriffen“ vom 20.09.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 05.02.2017 über die Ukraine-Berichterstattung von ARD-aktuell

Programmbeschwerde vom 15.02.2017 über die Berichterstattung auf tagesschau.de über
belagerte syrische Städte

Programmbeschwerde vom 21.02.2017 über die Berichterstattung von ARD-aktuell über die
Lage in Montenegro

Programmbeschwerde vom 26.02.2017 über die Berichterstattung auf tagesschau.de über
Äußerungen von Kanzlerkandidat Martin Schulz zur Agenda 2010

Mit den oben aufgeführten Programmbeschwerden hatten Sie sich an den Rundfunkrat des
Norddeutschen Rundfunks gewandt und einen Verstoß gegen den NDR-Staatsvertrag geltend
gemacht.

Nach intensiver Diskussion, der jeweils eine ausführliche Beratung im Programmausschuss bzw.
im Rechts- und Eingabenausschuss vorausgegangen war, und sorgfältiger Prüfung der
Sachverhalte weist der Rundfunkrat Ihre Programmbeschwerden zurück. Der Rundfunkrat kann in
keinem der oben genannten Fälle einen Verstoß gegen die für den NDR geltenden
Rechtsvorschriften feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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