Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

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Maren
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Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte, sehr geehrter Herr Intendant,

ARD-aktuell erklimmt in der Championship Nicht-Berichterstattung / Nachrichtenunterschlagung immer neue Höhen. Da berichtet das Wall Street Journal, WSJ, der neue Nationale Sicherheitsberater der USA, Michael Flynn, werde von den US-Geheimdiensten als Sicherheitsrisiko eingestuft und überprüft - Quelle: http://www.wsj.com/video/michael-flynn- ... 8E545.html – und über diesen in der Tat denkwürdigen Vorgang von historischer Einmaligkeit, Anzeichen für die Nicht-Beherrschbarkeit US-amerikanischer Geheimdienste, berichten Tagesschau und Tagesthemen kein Wort. Wenn man darüber etwas erfahren will, muss man schon zur kommerziellen Konkurrenz wechseln:

„...Der Nationale Sicherheitsberater von US-Präsident Donald Trump, Michael Flynn, ist einem Zeitungsbericht zufolge wegen seiner Kontakte zu Russland ins Visier der US-Geheimdienste geraten. Der pensionierte Drei-Sterne-General sei von der Spionageabwehr überprüft worden,...Der Ex-Chef des Militärgeheimdienstes DIA trat wiederholt im staatsfinanzierten russischen Fernsehsender Russia Today auf. Er ließ sich von dem Sender unter anderem dafür bezahlen, in Moskau an einem Gala-Dinner teilzunehmen, bei dem er neben Präsident Wladimir Putin saß. ...“ Quelle: http://www.n-tv.de/politik/US-Geheimdie ... 20952.html

US-amerikanische Magazine legen dar, welche Problematik sich tatsächlich hinter dem Vorgang verbirgt und titeln, in den USA sei eine „Farben-Revlution“ gegen den neuen Präsidenten Trump im Gange. Quellen u.a.: http://www.unz.com/tsaker/a-color-revol ... ed-states/

Zum besseren Verständnis: Flynn, ein vormaliger Generalleutnant, war zu Obamas Zeiten selbst u.a. Chef der militärischen Spionage-Abwehr DIA, zudem Vorsitzender des Militärgeheimdienstes, ein Direktor des Geheimdienstes NSA und Chef des Kommandos Geheimdienstoperationen im Ausland.

Über den Vorgang nicht berichtet zu haben, wirft die Frage nach der journalistischen Kompetenz auf der Brücke des „Flaggschiffs der Fernseh-Nachrichten“ in Deutschland auf – allerdings nicht zum ersten Mal.

Ach ja: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich automatisch: Chefredakteur Dr. Gniffke ist ein ehrenwerter Journalist.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero

Betreff: Ihre E-Mail vom 29.01.2017

Sehr geehrter Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich komme zurück auf unsere Eingangsbestätigung vom 30.01.2017.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Antwort: Ihre Programmbeschwerde vom 29.01.2017 / Flynn

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Intendant des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor, hat mich gebeten, direkt auf Ihre Zuschrift vom 29.01.2017 zu antworten.

Sie kritisieren, dass ARD-aktuell nicht über die in einzelnen Medienberichten geäußerte Kritik an dem inzwischen zurückgetretenen Sicherheitsberater von US-Präsident Trump, Michael Flynn, berichtet hat.

Jeden Tag wird bei ARD-aktuell aufs Neue darüber diskutiert und gerungen, über welche Ereignisse in welchem Umfang berichtet wird. Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. ARD-aktuell ist sich dieser Tatsache bewusst und wir gehen so verantwortungsvoll wie wir können damit um. Dabei sind wir keiner politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Natürlich kann man geteilter Meinung darüber sein, für wie wichtig man welche Themen hält. Wir versichern Ihnen aber, dass wir uns tagtäglich bemühen, unsere Zuschauer möglichst umfassend über das Weltgeschehen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Gniffke
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Schweigen über Flynn

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde vom 29.01.2017 / Flynn

Sehr geehrte Rundfunkräte,

Dr. Gniffke schickt uns einen lächerlichen Textbaustein, ohne auf den Inhalt unserer Beschwerde einzugehen. Das passt zu ihm, genügt aber nicht den Erfordernissen des NDR-Staatsvertrages. Im übrigen: Es ist unsinnig, unsere Beschwerde wegen der Unterdrückung einer wichtigen Nachricht in eine Programmanregung umzudeuten:

Das Unterdrücken wichtiger Meldungen gehört entgegen Ihrer Auffassung nicht zum freien Programmgestaltungsrecht einer Nachrichtenredaktion, sondern verstößt gegen folgende Programmrichtlinien:

"....politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge"

bzw. "...Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen."

Es ist damit klargestellt, dass "Informationen zu unbekannten Sachverhalten“wesentliche Programmteile sind und die sachadäquate und angemessene Auswahl von Meldungen für Nachrichtensendungen nach "journalistischen Grundsätzen“ zu erfolgen hat. Nachrichtenunterdrückung gehört zweifelsfrei nicht zu diesen Grundsätzen. Zu überprüfen, ob die Programmrichtlinien eingehalten wurden, gehört jedoch zu den originären Aufgaben Ihres Gremiums. Sie hingegen erklären sich für dazu nicht befugt und berufen sich auf Absprachen mit der staatlichen Rechtsaufsicht über den NDR. Wir fordern Sie auf, Ihre Rechtsauffassung unter Berücksichtigung unseres Widerspruchs zu begründen.

Mit höflichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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