Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

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Maren
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Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

zum Beispiel: http://www.tagesschau.de/inland/merkel- ... t-101.html

Sehr geehrte Räte, sehr geehrter Herr Intendant,

die deutsche Kanzlerin versucht das Trump-Dekret eines Einreiseverbotes für Bürger aus den Staaten Iran, Irak, Syrien etc. als Maßnahme gegen "Menschen anderen Glaubens" einzuordnen. ARD-aktuell ist ihr dabei wieder einmal behilflich indem der Muslim-Aspekt in der entsprechenden Nachricht besonders hervorgehoben wird: "Lange war die Kritik hochrangiger Politiker an Trumps Einreiseverbot gegen Bürger einiger mehrheitlich muslimischer Staaten zurückhaltend formuliert." (s.o)

Damit wird der Eindruck erweckt, der neue US-Präsident habe etwas besonders Böses erfunden, um insbesondere gegen Muslime vorzugehen. Unterschlagen wird in dieser Darstellung, dass der gottähnlich vor Kritik geschützte und auch von ARD-aktuell umschmeichelte Ex-Präsident Obama – der große Gönner der Kanzlerin – bereits vor Jahren die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hatte, dass Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, im Unterschied zu zu normalen deutschen Staatsbürgern ein Visum beantragen mussten. Diese Diskriminierung hatte seinerzeit niemanden aufgeregt, weder ARD-aktuell, noch Frau Merkel oder Herrn Steinmeier, auch nicht den jetzt betroffenen NATO-oliv-Grünen-Transatlantiker Omid Nouripour. Im Vorjahr hat Obama dann zusätzlich verfügt, dass Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten hatten, ebenfalls ein Visum beantragen müssen, nicht weil dort "Bürger muslimischen Glaubens" leben, sondern die Länder von den USA als Gefährder-Staaten eingestuft wurden..

Obwohl wir davon überzeugt sind, dass die bereits unter Obama entwickelten (notabene bis hin zum Abhören der Kanzlerin!) und nun von Trump nur spezifizierten und verschärften Sicherheitsmaßnahmen allein mit einer schon pathologisch anmutenden Hysterie zu erklären sind, ist es desinformierend und tatsachenwidrig, wenn in diesem Fall der Eindruck erweckt bzw. aufrechterhalten wird, die US-Einreisebestimmung sei in glaubenspazifischer Diskrimisierungsabsicht vom neuen US-Präsidenten erfunden worden.

Dass ARD-aktuell sich insoweit durch unterlassene Informationen an dieser Trump-Dämonisierung beteiligt und die Zuschauer mit dem Unterschlagen wesentlicher Fakten desinformiert, ist ein Verstoß gegen die Programm-Richtlinien. Dass ARD-aktuell es zusätzlich unterlässt, Obamas Urheberrecht an der Liste der sieben Staaten zu verschweigen, ist ebenfalls ein schwerwiegendes Versäumnis, dem offensichtlich die Absicht zugrundliegt, Trump als alleinigen Übeltäter zu brandmarken.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

Beitrag von Maren »

Ihre E-Mail vom 30.01.2017

Von:gremienbuero@ndr.de
Datum:15.02.2017 11:28:55

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

der Rundfunkrat kontrolliert unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher ist ihm auch Ihre Anregung sehr wichtig.

Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie zudem an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

Beitrag von Maren »

Montag, 06. März 2017
Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 30.01.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 30.01.2017 kritisieren Sie die Berichterstattung von ARD-aktuell über das Einreise-Dekret von US-Präsident Trump und beziehen sich auf einen Artikel, der am 29.01.2017 auf tagesschau.de veröffentlicht wurde.

Wir haben uns daraufhin die Berichterstattung noch einmal angeschaut.

Entgegen Ihrer Darstellung hatte Präsident Trump bereits im Wahlkampf mit der Ankündigung einer „totalen Abschottung“ vor Muslimen im Dezember 2015 für Schlagzeilen gesorgt, darüber haben u. a. die Tagesthemen berichtet.

http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -4137.html
http://www.tagesschau.de/ausland/trump- ... n-101.html
http://www.tagesschau.de/ausland/trump- ... g-101.html

Tatsächlich hat die Obama-Administration nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 eine Verschärfung des Visa-Programms beschlossen, in der die jetzt benannten Staaten als „States of Concern“ bezeichnet wurden. Im Gegensatz zum aktuellen Dekret von Präsident Trump betrafen die Einschränkungen nur das sogenannte „Visa Waiver Program“ und verweigerten nicht grundsätzlich allen Menschen aus diesen Staaten die Einreise in die USA.

Die Unterschiede zwischen Obamas Visa-Restriktionen und Trumps aktuellem Dekret hat ARD-aktuell u. a. bei facebook in einem Video zusammengefasst:

https://www.facebook.com/tagesschau/vid ... 200314407/

Die Details zu Präsident Trumps Einreise-Dekret hat ARD-aktuell ebenfalls ausführlich behandelt:

http://www.tagesschau.de/ausland/trump- ... e-101.html
http://www.tagesschau.de/ausland/einrei ... p-101.html

Ihre Kritik weisen wir zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nitsche
Zweiter Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

Beitrag von Maren »

Mittwoch, 08. März 2017
An: "NDR RR VWR" <gremienbuero@ndr.de>, l.marmor@ndr.de
Betreff: PB vom 30.01.2017- Trump-Dekret

Sehr geehrte Rundfunkräte,

hier geht es um einen gesendeten Beitrag. Zunächst beanstanden wir, dass die Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Mit der Stellungnahme des Anstaltsvertreters sind wir nicht einverstanden. Darin heisst es u.a.: "Die Unterschiede zwischen Obamas Visa-Restriktionen und Trumps aktuellem Dekret hat ARD-aktuell u. a. bei facebook in einem Video zusammengefasst". Ein umwerfender neuer Aspekt: Meinen die Flaggschiff-Kapitäne allen Ernstes, dass Mängel in der Berichterstattung durch Facebook-Einträge behoben werden können? Sicherlich werden Sie als Rundfunkräte auch das schlucken. Wir fordern Sie auf, sich mit der Angelegenheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu befassen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Einreise-Dekret

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

nach dem 8.3.2017 hatten wir Sie noch einmal im April gebeten, unsere Eingabe im Rundfunkrat zu behandeln.
Eine Antwort haben wir noch nicht erhalten. Wir bitten um Erledigung.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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