ESC-Verbot durch ukrainischen Geheimdienst

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Maren
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ESC-Verbot durch ukrainischen Geheimdienst

Beitrag von Maren »

Beschwerde wegen ESC-Verbot durch ukrainischen Geheimdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Tagesschau.de-Beitrag über die russische Sängerin Samoilowa, gemeldet als Teilnehmerin am European Song Contest, ESC, in Kiew, wird der Eindruck erweckt, als verfolge Russland mit der Nominierung der behinderten Sängerin (Rollstuhlfahrern) schnöde politische Ziele.

Zwar sucht der Beitrag den Anschein zu erwecken, als sei sein Ziel, "objektiv" unter Berücksichtigung aller Seiten des Konflikts zu berichten. Tatsächlich enthält auch er wieder eine typische antirussische Attacke. An keiner Stelle wird problematisiert, dass der ukrainische Geheimdienst das Verbot zur Teilnahme verfügt hat. Dieser rechtsstaatliche Skandal wird kommentarlos hingenommen, so als gälten für die Ukraine plötzlich keine Maßstäbe der "westlichen Wertegemeinschaft" mehr. Dabei ist das ukrainische Vorgehen gegen die Sängerin mit deutschen Rechtsgrundsätzen unvereinbar, und das hätte unbedingt zum Ausdruck kommen müssen.

Überschrift: "Nominierung als russische Provokation kritisiert". Tagesthemen,de behauptet damit zwar nicht selbst, dass die Russen „provozieren", die Redaktion vermittelt aber die Vorstellung als vertretbar, die russische Nominierung habe politische Ziele und verstärkt damit einen Verdacht, für den es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt. Dabei gibt die Redaktion den ukrainischen Geheimdienst zwar als Akteur an, allerdings ohne die zwingend gebotene Distanz zu dieser trüben Quelle und ihrer Verdächtigungen. Es ist die übliche Masche: Man zitiere Dritte, die den Gegner beschuldigen und achte darauf, selbst nicht dafür beweispflichtig gemacht werden zu können. Die Behauptung stammt ja nicht aus Eigenem, aber ihre abträgliche Wirkung wird dank der "Opportunen Zeugen“ gesteigert:

"In der Ukraine wurde die Entscheidung begrüßt. Der präsidentennahe Kiewer Politologe Taras Beresowez kommentierte auf Facebook: "Das Gesetz hat triumphiert. Julia Samoilowa ist bestraft. So wird es mit jedem sein, der die Normen des ukrainischen und internationalen Rechts missachtet. Die Krim gehört zur Ukraine!“

Es wird weiter (abschwächend und desinformativ zugunsten der Ukraine) behauptet: "Der früher als Grand Prix de Eurovision bekannte ESC soll laut Statuten unpolitisch sein". Richtig ist: Der ESC darf nicht politisch sein. Aufgrund dieser bei ARD-aktuell ständig eingesetzten Manipulationstechnik bleibt dann im Publikum der Eindruck: Russland instrumentalisiert seine Behinderten.

Der Bericht enthält keine Informationen darüber, dass in Russland große Anstrengungen zur Integration von Behinderten unternommen werden. Das ist zumindest ein indirektes Indiz für die Absichtlichkeit seiner antirussischen Tendenz. Er pflegt das Feindbild vom bösen Russen vermittelt Verständnis fur das Säbelrasseln osteuropäischer Nachbarstaaten.

Es liegt ein Verstoß gegen mehrere Programm-Richtlinien vor, insbesondere diese:

"Die ARD hat bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Programme und Angebote zu berücksichtigen."

Zu beanstanden ist auch, dass ARD-aktuell nicht über den Fortgang der Angelegenheit berichtet. Die EBU-Generaldirektorin Ingrid Deltenre hat vom ukrainischen Ministerpräsidenten Wolodimir Groisman die Erlaubnis zur Einreise der russischen Kandidatin verlangt. Der Einreisebann sei "inakzeptabel" und könne dazu führen, dass das ukrainische Fernsehen "von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen wird", heißt es in ihrem Brief.

Auch für diesen Beitrag gilt, was Hermann Gremlitza (Konkret 04/17) treffend beschrieben hat:

"Statt endlich Europa von Deutschland zu befreien oder wenigstens von seinen Exporteuren und deren Schutzstaffeln, befreien die Medien zum dritten Mal in hundert Jahren die Welt von Russland - immer mit guten, ja besten Gründen: 1914, unter ihrem glorreichen Kaiser, kämpften die Zeitungen gegen den »Zarendreck, Barbarendreck / Peitscht sie weg! Peitscht sie weg« (gedichtet von Alfred Kerr für die »Frankfurter Zeitung«, die seriöse Vorgängerin der seriösen Nachfolgerin »Frankfurter Allgemeine«), 1941, unter ihrem geliebten Führer, gegen den Bolschewismus der slawischen Untermenschen und seit ein paar Jahren, als »der freieste Staat in der deutschen Geschichte« (Zitat: alle), gegen Putin, den »Wiedergänger des Zarismus« (»Welt« und alle andern) und seinen bolschewistischen Barbarendreckskreml. Das heißt: immer in der gleichen Konstellation, immer im Bund mit den nationalistischen Polen, den Balten, den Ukrainern, immer im selben Aufmarschgebiet und mit dem guten Gewissen eines Wohltäters, der sein Leben für die Menschheit opfert. Und immer um dasselbe: das endlose Land, seine Schätze und Arbeitskräfte am deutschen Wesen genesen zu lassen beziehungsweise sich anzueignen. Es gibt, so der langen Rede kurzer Sinn, nicht den geringsten Grund, der Presse, ihrer Freiheit und ihren Freiern mit dem Respekt zu begegnen, den das Publikum dem Pfleger und der Krankenschwester schuldig bleibt. Die Medien sind Teil des gesellschaftlichen und des staatlichen Herrschaftsapparats. Die Moral, die sie für sich reklamieren, ist, wie’s beliebt: Fake News oder Lüge."

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: ESC-Verbot durch ukrainischen Geheimdienst

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 11.04.2017 - ESC-Verbot

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.04.2017, die uns im Auftrag des Intendanten weitergeleitet wurde.

Wir haben uns den von Ihnen kritisierten Beitrag auf tagesschau.de noch einmal angeschaut und können nicht erkennen, inwiefern damit gegen die Programmrichtlinien verstoßen wird.

Zunächst unterstellen Sie, der Beitrag erwecke den Eindruck, dass Russland mit der Nominierung einer behinderten Sängerin "schnöde" politische Ziele verfolge. Richtig ist, dass es hierzu ganz am Ende des Artikels heißt:

"Einige Kritiker gehen davon, dass Russland mit der Teilnahme der behinderten Sängerin ein schlechtes Abschneiden beim Eurovision Song Contest zu verhindern versuche. 'Ich werde das Gefühl nicht los, dass das Mädchen zu politischen Zwecken verwendet wird', schrieb beispielsweise der bekannte Blogger Ilja Warlamow."

Dies ist weder eine Tatsachenbehauptung, noch spiegelt es die Meinung des Verfassers wider; wir berufen uns hierbei unmissverständlich auf die Aussagen Dritter und belegen diese mit entsprechend nachprüfbaren Zitaten.

Sodann bemängeln Sie, es werde "an keiner Stelle problematisiert, dass der ukrainische Geheimdienst das Verbot zur Teilnahme verfügt" habe. Das sehen wir anders. Die Kritik Russlands an diesem Vorgehen kommt klar zum Ausdruck.
Unter anderem heißt es in dem Artikel:

"Russlands Vize-Außenminister Grigori Karasin kritisierte das Einreiseverbot für die Kandidatin als einen "ungeheuerlichen, zynischen und unmenschlichen Akt"."

Eine eigene Bewertung des ukrainischen Handelns vorzunehmen, wie von Ihnen verlangt, ist nicht die Aufgabe neutraler nachrichtlicher Berichterstattung.

Insgesamt schildert der Artikel objektiv die Vorgänge rund um den ESC-Streit zwischen der Ukraine und Russland. Beide Seiten kommen zu Wort, und wir finden nicht, dass, wie von Ihnen kritisiert, die Äußerungen der ukrainischen Seite abgeschwächt werden, während Russland als "Provokateurin" oder "Schuldige" gekennzeichnet wird. Auch die Aussage, der ESC solle laut Statuten unpolitisch sein, ist in unseren Augen keine Abschwächung oder bewusste Desinformation.

Dass unerwähnt bleibt, dass Russland Anstrengungen zur Integration Behinderter unternehme, liegt daran, dass dies ein Seitenaspekt ist, der schlicht den Rahmen des Berichtes gesprengt hätte.

Ihr abschließender Vorwurf, wir hätten nicht weiter über die Angelegenheit berichtet und somit die Haltung der EBU-Generaldirektorin Deltenre verschwiegen, ist falsch:
https://www.tagesschau.de/ausland/esc-r ... t-101.html

Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Re: ESC-Verbot durch ukrainischen Geheimdienst

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Intendant,

in § 7 der GO des Rundfunkrates heisst es:

Eingaben an den Rundfunkrat

" Eingaben, die gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag an den Rundfunkrat gerichtet werden, leitet .... die Vorsitzende des Rundfunkrates dem Intendanten oder der Intendantin mit der Bitteum Äußerung binnen eines Monats gegenüber dem oder der Eingebenden zu........ Gleichzeitig mit der Abgabe an den Intendanten ....... übersendet der oder die Vorsitzende des Rundfunkrates dem oder der Eingebenden eine Abgabenachricht mit dem Hinweis, dass er oder sie das Recht hat, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden, wenn er oder sie seine oder ihre Eingabe durch die zu erwartende Stellungnahme des Intendanten oder der Intendantin nicht als erledigt ansieht."


Wie Sie dem untigen Schreiben entnehmen können, stammt die Stellungnahme nicht von Ihnen, außerdem ist in diesem Fall die Monatsfrist nicht eingehalten worden. Offensichtlich scheint in Ihrem Haus der Durchblick dafür verloren gegangen, wie die Bestimmungen über die Behandlung von Programmbeschwerden anzuwenden sind.

Wir bitten Sie deshalb um Mitteilung, wie wir das Schreiben vom 19.5.17 einzuordnen haben. Davon abhängig ist für uns, ob wir den Rundfunkrat oder die Rechtsaufsicht bemühen werden.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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