Strafaktion mit Bedacht

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Maren
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Strafaktion mit Bedacht

Beitrag von Maren »

Strafaktion mit Bedacht

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... f-105.html

Sehr geehrte Rundfunkräte des NDR,

der bekannte Journalist Walter van Rossum trifft den Nagel auf den Kopf:
„Die sogenannten Qualitätsmedien unserer Tage qualifizieren sich in der Regel durch ein außerordentlich flaches Potpourri aus Verlautbarungen und Erregungsereignissen. Prämoderne Narrative der Sorte „die Guten und die Bösen“ oder „wir und der Rest der Welt“ fügen sodann Agenturmeldungen zu einer „sinnhaften Welt“. Unter bis vor Kurzem noch für unmöglich gehaltener Missachtung elementarster journalistischer Regeln ergreifen diese Medien dabei Partei und schüren mit aller Macht Konflikte, die analytisch zu durchdringen ihre vornehme Aufgabe wäre. Mit anderen Worten, die Qualitäten dieses Qualitätsjournalismus erschöpfen sich in handwerklich plattester Propaganda.“
https://www.rubikon.news/artikel/qualit ... as-einsatz

Ein neues makabres Beispiel hierfür lieferte die Nachrichtenshow des Dr. Gniffke, der in einer Endlosschleife darauf hinzuweisen pflegt, unabhängigen und professionellen Journalismus zu betreiben:

Anstatt sich mit den Tatsachen des „Giftgasangriffs“ auseinanderzusetzen, sie zu analysieren und z.B. zu fragen, für wie irre man Russen und Syrer eigentlich halte, wenn man ihnen unterstelle, Giftgas gegen Gegner einzusetzen, die fast schon mausetot sind, in einer Phase des Syrienkriegs, in der sie auch alle Verhandlungen zur Konfliktlösung auf internationaler Ebene dominieren, sondert die Tagesschau persönliche, subjektive Meinungen ihrer mehr oder weniger wichtigen Qualitätsjournalisten ab.

Im Beitrag auf Tagesschau.de kommt der „Sicherheitsexperte" des NDR, Andreas Flocken, zu Wort. Er darf seine Einschätzung des Raketenangriffs der USA auf einen syrischen Flugplatzes kundtun.

An keiner Stelle seines Elaborats findet sich ein Hinweis darauf, dass der „Giftgasangriff“ noch gänzlich unaufgeklärt ist und vor diesem Hintergrund eine militärische Aktion gegen Syrien überhaupt nicht zu rechtfertigen ist, jedenfalls aber einen Völkerrechtsbruch darstellt, also selbst ein Kriegsverbrechen ist. Im Gegenteil, Flocken findet sogar lobende Worte:“Der US-Militärschlag in Syrien ist mit Bedacht ausgeführt worden“ – so, als sei damit keine zusätzliche Kriegsgefahr erzeugt worden.

Folgt man der Expertise des expertischen Flocken, dann ist auch sonst bei diesem „Luftschlag“ alles super gelaufen, die Raketen seien niedrig geflogen, um keine Flugzeuge zu gefährden, sogar die Russen hätte man vorab informiert. Die paar Toten, die spielen natürlich keine Rolle, das waren ja bloß Syrer, es ging doch darum, Druck auf Assad auszuüben. Der Beitrag enthält nur Spekulationen und subjektive Einschätzungen. Richtig oder falsch? Gleichviel, dieser Erguss ist menschenverachtend und rechtsnihilistisch obendrein.

Man fragt sich, wie das alles mit der Pflicht des NDR in Einklang zu bringen ist, „Informationen zu liefern, die dazu beitragen, über das Geschehen in der Welt zu unterrichten und die selbstständige Meinungsbildung der Zuschauer und Zuschauerinnen zu fördern“ Was hier stattdessen passiert: Es werden Meinungen ausgekübelt, um die Zuschauer am eigenen Nachdenken zu hindern, sie stattdessen mit vorgefassten und.spekulativen Vorstellungen zuzudecken. Auseinandersetzung mit Fakten findet nicht mehr statt. Genau auf dieser Linie liegen auch die anderen Beiträge von Tagesschau.de vom 7.4.17.

Hierin sehen wir die Verletzung der Programmrichtlinien gem. NDR Staatsvertrag. Zudem ist zu beanstanden, dass ein völkerrechtswidriger militärischer Angriff mit Toten verfälschend als „Strafaktion mit Bedacht“ gerechtfertigt wird.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Strafaktion mit Bedacht

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 07.04.2017 - Militärexperte Andreas Flocken tagesschau.de

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.04.2017. Sie bemängeln darin ein Gespräch, das tagesschau.de mit dem NDR-Militärexperten Andreas Flocken geführt hat.

Bei diesem Gespräch handelt es sich lediglich um einen Aspekt der gesamten Berichterstattung von ARD-aktuell zum Giftgasangriff in Syrien. Durch die Darstellungsform des Interviews wird zweifelsfrei deutlich, dass es sich um die Einschätzung eines einzelnen Experten handelt. Wir haben umfassend über die Hintergründe des Angriffs berichtet, wie zum Beispiel auf der Seite des Interviews verlinkt. Auch sind wir in unserer Berichterstattung darauf eingegangen, was zum damaligen Zeitpunkt wirklich über das Geschehen in Syrien bekannt war. Gerne können Sie dies auf tagesschau.de noch einmal nachvollziehen, u. a. hier:

http://faktenfinder.tagesschau.de/chemi ... q-101.html

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... p-103.html

Einen Verstoß gegen die NDR-Programmrichtlinien sehen wir nicht gegeben. Ein einzelner Artikel kann nicht alle Aspekte eines Themas abbilden. Die Berichterstattung von ARD-aktuell ist stets in Gänze zu sehen, aus der sich ein ausgewogenes Bild ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Strafaktion mit Bedacht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

wir hatten geschrieben:

"Anstatt sich mit den Tatsachen des „Giftgasangriffs“ auseinanderzusetzen, sie zu analysieren und z.B. zu fragen, für wie irre man Russen und Syrer eigentlich halte, wenn man ihnen unterstelle, Giftgas gegen Gegner einzusetzen, die fast schon mausetot sind, in einer Phase des Syrienkriegs, in der sie auch alle Verhandlungen zur Konfliktlösung auf internationaler Ebene dominieren, sondert die Tagesschau persönliche, subjektive Meinungen ihrer mehr oder weniger wichtigen Qualitätsjournalisten ab.

Im Beitrag auf Tagesschau.de kommt der „Sicherheitsexperte" des NDR, Andreas Flocken, zu Wort. Er darf seine Einschätzung des Raketenangriffs der USA auf einen syrischen Flugplatzes kundtun.
An keiner Stelle seines Elaborats findet sich ein Hinweis darauf, dass der „Giftgasangriff“ noch gänzlich unaufgeklärt ist und vor diesem Hintergrund eine militärische Aktion gegen Syrien überhaupt nicht zu rechtfertigen ist, jedenfalls aber einen Völkerrechtsbruch darstellt, also selbst ein Kriegsverbrechen ist. Im Gegenteil, Flocken findet sogar lobende Worte: “Der US-Militärschlag in Syrien ist mit Bedacht ausgeführt worden“ – so, als sei damit keine zusätzliche Kriegsgefahr erzeugt worden.

Folgt man der Expertise des expertischen Flocken, dann ist auch sonst bei diesem „Luftschlag“ alles super gelaufen, die Raketen seien niedrig geflogen, um keine Flugzeuge zu gefährden, sogar die Russen hätte man vorab informiert. Die paar Toten, die spielen natürlich keine Rolle, das waren ja bloß Syrer, es ging doch darum, Druck auf Assad auszuüben. Der Beitrag enthält nur Spekulationen und subjektive Einschätzungen. Richtig oder falsch? Gleichviel, dieser Erguss ist menschenverachtend und rechtsnihilistisch obendrein.

Man fragt sich, wie das alles mit der Pflicht des NDR in Einklang zu bringen ist, „Informationenzu liefern, die dazu beitragen, über das Geschehen in der Welt zu unterrichten und die selbstständige Meinungsbildung der Zuschauer und Zuschauerinnen zu fördern“ Was hier stattdessen passiert: Es werden Meinungen ausgekübelt, um die Zuschauer am eigenen Nachdenken zu hindern, sie stattdessen mit vorgefassten und spekulativen Vorstellungen zuzudecken.
Auseinandersetzung mit Fakten findet nicht mehr statt. Genau auf dieser Linie liegen auch die anderen Beiträge von Tagesschau.de vom 7.4.17."

Natürlich wissen wir selbst, dass es sich um die Meinungsäußerung eines NDR-Mitarbeiters aus der Kriegs- pardon "Friedensredaktion" handelt.

Nachrichtensendungen sollen allerdings Fakten vermitteln bzw. Fakten gerecht werden. Im hier beklagten Fall sind sie staatsvertragswidrig („Völkerverständigung fördern“ „für die Friedenssicherung eintreten") mit Kriegsverherrlichung ersetzt worden, obwohl fraglos ein US-Völkerrechtsverbrechen vorlag. Dass dies von Gniffke auch noch gerechtfertigt wird, zeigt, wie ARD-aktuell sich von einer Nachrichtenredaktion in eine "Kommentarbude" (ein NDR.interner Begriff) verwandelt hat. Wir sind mit seiner Stellungnahme selbstverständlich nicht einverstanden. Möge sich der Rundfunkrat mit unserer Beschwerde befassen und entscheiden, ob er sich von dem apologetischen Weißwäscherei des Chefredakteurs einseifen lassen oder ein eigenständiges Urteil fällen will.

Wir empfehlen, die einschlägigen Ausführungen des vormaligen NDR-Justiziars Dr. Werner Hahn zur Kenntnis zu nehmen und ggf. Schlussfolgerungen daraus zu ziehen: http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Strafaktion mit Bedacht

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Anregung vom 07.04.2017 / Ihre E-Mail vom 25.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrem Schreiben vom 25.06.2017 fordern Sie eine Befassung des Rundfunkrates mit Ihrer Zuschrift vom 07.04.2017.

Ich verweise auf unser Schreiben vom 08.05.2017. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, haben wir Ihre Anregung an die zuständige Redaktion weitergegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde nicht eingeleitet.

Der Vorgang ist somit für den Rundfunkrat abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Re: Strafaktion mit Bedacht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

der guten Ordnung halber weisen wir Sie daraufhin, dass es sich um eine Eingabe nach § 13 handelt, die gegen einen gesendeten Beitrag gerichtet war. Ihre Entscheidung ist somit rechtswidrig.

Mit vorzüglichen Grüßen

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
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