US-Luftangriff auf syrische Truppen

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Maren
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US-Luftangriff auf syrische Truppen

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: US-Luftangriff auf syrische Truppen

Sehr geehrter Herr Intendant Marmor,

über ein neuerliches Völkerrechts- und Kriegsverbrechen der US-Luftwaffe in Syrien berichteten die internationalen Nachrichtenagenturen, in Deutschland natürlich auch dpa, die FAZ, SZ, SPIEGEL, Focus, BILD, t-online, n-tv, WELT usw. usw. Quellen u.a.:

http://www.sueddeutsche.de/politik/krie ... -1.3512747
http://www.bild.de/politik/ausland/poli ... .bild.html
https://web.de/magazine/politik/tote-us ... ngriffen.1
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... szone.html
http://www.focus.de/politik/ausland/syr ... 52798.html

Nur eine Nachrichteninstitution berichtete mal wieder nicht: Dr. Gniffkes ARD-aktuell. Wer hätte das gedacht.

War wieder mal kein Platz in der Tagesschau? Wurde der Rang dieses Vorfalls nicht erkannt, obwohl doch auch die ach so beliebte „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ darüber berichtete?

Soll das deutsche Publikum Verständnis für diese Form der Nicht-Information seitens Tagesschau &Co. entwickeln, nach dem Muster: Über die viel größere Zahl von Zivilisten, die von der US-geführten „Koalition“ täglich im irakischen Mossul zu Tode bombardiert werden, berichtet ARD-aktuell ja auch nicht – weshalb also sollte gar noch über ein paar zerfetzte syrische Soldaten etwas veröffentlicht werden?

Ja, weshalb sollte sich Dr. Gniffkes Qualitätsjournalistentruppe dem Programmauftrag, verankert im NDR-Staatsvertrag, verpflichtet fühlen, für Frieden und Völkerverständigung einzutreten? Weshalb das Publikum im Bemühen um Wahrheit umfassend, vollständig und sachlich unterrichten und es befähigen, sich ein eigenständiges, faktengestütztes Urteil übers Weltgeschehen zu bilden?

Das US-Militär kämpft in Syrien angeblich gegen Terroristen speziell des sog. Islamischen Staates. Dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriff auf das souveräne Syrien handelt, gehörte im Grund als Erinnerungsposten regelmäßig in den Nachrichtensendungen der Tagesschau angemerkt. Dort findet man solche Hinweise aber kaum. Auch Dr. Gniffke übt sich und seine Redaktion nach dem Vorbild der Bundesregierung und der Parlamentsmehrheit, in rechtsnihilistischer Verachtung international gültiger Regeln: Der Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Syrien stellt genauso einen Bruch des Völkerrechts und damit zugleich des deutschen Grundgesetzes dar, aber ARD-aktuell notiert das nicht, jedenfalls nicht regelmäßig, in jüngster Zeit gar nicht mehr.

Am 18. Mai haben US-Flugzeuge bei Tanf in Süd-Syrien eine Fahrzeugkolonne der syrischen Armee und deren Verbündeten bombardiert. Es handelte sich um den zweiten gezielten US-Angriff dieser Art auf syrische regierungstreue Einheiten (der erste ereignete sich vor einem halben Jahr bei Deir-Ez-Zor). Einfach nur zu sagen, das US-Militär handle in Syrien „ohne Mandat“, eine verschleiernde Floskel, mit der sich ARD-aktuell herauszureden beliebte, anstatt von einem eklatanten Völkerrechtsbruch zu berichten, ist Manipulation, versuchte Volksverdummung.

Es ist ein Rechtsbruch, denn die Redaktion ARD-aktuell verstößt mit solcher Nachrichtengestaltung objektiv, unbestreitbar, gegen den Staatsvertrag, und der setzt nun einmal Recht.

Die USA und auch Deutschland verletzen die Souveränitätsrechte des syrischen Staates. Anders als den Russen fehlt den USA, ihrer Koalition und Deutschland jegliche Rechtsgrundlage für ihre militärischen Aktionen in Syrien. Sie begehen einen nicht zu heilenden oder wegzudiskutierenden Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta:

Artikel 2 Nr. 4 der Charta verbietet den Mitgliedsstaaten militärische Gewaltanwendung:

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Dazu Erläuterung: Dieser Satz konstituiert die wichtigste positivrechtliche Quelle des Völkerrechts. Ausnahmen gestattet die Charta nur gemäß Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates (Kapitel 7) und zur Selbstverteidigung (Artikel 51). Quellen:

https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf,
https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_de ... n_Nationen

Es scheint jedoch, Gniffkes Qualitäsjournalisten interessiert das einen feuchten Dreck. Immer dann, wenn die USA und ihre Verbündeten Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbruch begehen, gleich, ob im Jemen, in Libyen, im Irak in Afghanistan oder oder Syrien, übt sich ARD-aktuell in positivem Verständnis oder hüllt sich, wie im hier beklagten Fall, gleich ganz in Schweigen. Das „Flaggschiff“ hält stramm Manipulationskurs.

Ein Fall für den NDR-Rundfunkrat. Und wieder einmal eine schöne Gelegenheit für diesen Honoratiorenclub, sich auftragswidrig als Garant für die Meinungsmache der Tagesschau zu bewähren.

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