US-Verbrechen im Jemen

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

US-Verbrechen im Jemen

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: US-Verbrechen im Jemen

Sehr geehrter Intendant Marmor,

ARD-aktuell informiert eingestandenermaßen wenig über den Krieg im Jemen und begründet das mit der Schwierigkeit, Informationen von dort zu beschaffen.

Dem wäre zu erwidern, dass ARD-aktuell nicht nur keinerlei sichtbare Anstrengungen unternimmt, diese Schwierigkeiten zu überwinden, sondern vielmehr bewusst verfügbare Informationen nicht verwendet, natürlich gerade solche, die finstere Schatten auf „unsere Partner“ werfen könnten, also auf Sau-Araber und besonders auf US-Amerikaner.

In anderen Worten: Tendenziöse Nachrichtenunterdrückung. Hier einer der typischen Fälle, er weist die transatlantische Schieflage der ARD-aktuell nach:

Am 23. Mai überfiel ein Kommando der US-Navy-Seals (eine „Elite“, vergleichbar dem deutschen geheimen „Kommando Spezialkräfte“, KSK) ein Dorf in der jemenitischen Provinz Mareb. Die Kampfhubschrauber der Seals zerstörten vier Häuser. Ein am Boden abgesetzter Trupp erschoss fünf Zivilisten, darunter ein Kind, das weglaufen wollte.

Ein Kriegsverbrechen zunächst. Im weiteren Sinne Völkerrechtsbruch. Dem US-Kommando fehlte jede Rechtsgrundlage für seine Anwesenheit im Jemen.

Quellen u.a.:

https://theintercept.com/2017/05/28/vil ... seal-raid/
http://www.reprieve.org.uk/press/five-c ... emen-raid/

Und ARD-aktuell? Die „wichtigste Fernseh-Nachrichtensendung in Deutschland“? Wertet ausdrücklich, um ihre transatlantische Schlagseite beizubehalten, solche Quellen nicht aus. Schwieg also absichtlich über dieses Massaker und baute ihr Informationsdefizit über den Jemen in der Tagesschau weiter aus. Sind ja auch nur ein paar Beduinen abgemurkst, nicht? Und Rundfunkgebühren sind auf dem Gehaltskonto eines Intendanten auch besser aufgehoben als für Recherchen im Jemen verplempert .... Außerdem: Die guten US-Navy-Seals und ihr Oberbefehlshaber werden sich schon was gedacht haben bei ihrer Aktion. Kriegsverbrechen begeht sowieso nur der Russe. Unsere US-amerikanischen Freunde wissen gar nicht, was das ist.

Wir allerdings wissen, dass ARD-aktuell ein weiterer grober Verstoß gegen die Programmrichtlinien und den Programmauftrag anzulasten ist.

Sie, sehr geehrter Herr Intendant, werden jedoch abermals nichts dabei finden und keine Regelverletzung erkennen können. So kennen wir Sie längst.

Und der NDR-Rundfunkrat, zuständig dafür, die Einhaltung der Richtlinien und des Programmauftrags zu überwachen? Befassen Sie ihn ordnungsgemäß mit unserer Beschwerde? Was von diesem Honoratiorenclub zu halten und zu erwarten ist, davon haben wir allerdings ebenfalls eine auf profunde Erfahrung gestützte Vorstellung.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: US-Verbrechen im Jemen

Beitrag von Maren »

Von: h.neuhoff@ndr.de
Betreff: US-Verbrechen im Jemen

Sehr geehrte Herren,

Herr Marmor hat mich gebeten, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Zuschriften, die sich auf (vermeintlich) nicht gesendete Themen oder einzelne Aspekte eines Geschehens beziehen, und in denen vorgetragen wird, dass im Programm bestimmte Themen und Ereignisse nicht oder nur zu wenig behandelt werden ("Nachrichtenunterdrückung" / "Nichtberichterstattung"), werden regelmäßig an die zuständige Redaktion abgegeben mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Berücksichtigung.

Eine förmliche Befassung als Beschwerde findet im vorliegenden Fall nicht statt, da es sich nicht um eine Programmbeschwerde handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heiko Neuhoff
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-2236
Fax: 040/4156-3172
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: US-Verbrechen im Jemen

Beitrag von Maren »

PB vom 29.05.2017 - US-Verbrechen im Jemen

Sehr geehrter Herr Dr. Neuhof,

besten Dank für Ihre Nachricht.
Es mag sein, dass der Intendant, Sie oder der Rundfunkrat unser Schreiben gewollt oder nicht als "Anregung" missverstanden haben. Wir sehen unser Schreiben als "Eingabe" bzw. Beschwerde an und haben es auch so benannt.

In Art. 17 GG ist jedem Bürger das Recht zugesichert, sich mit "Eingaben" an die zuständigen "Stellen" zu wenden. Diese Stellen sind in diesem Fall der Intendant und der Rundfunkrat - und nicht etwa irgendeine Redaktion im NDR. Wir regen auch bei dieser Redaktion nichts an, sondern beschweren uns über ihre Arbeit. Dass Sie das anders sehen, haben wir inzwischen festgestellt. Offenkundig sind Sie nicht in der Lage, für Ihre Auffassung eine vernünftige rechtliche Begründung zu liefern. Die Frage der korrekten Auswahl von Nachrichten ist u.a. ein Problem der Beachtung "journalistischer Grundsätze", die Bestandteil der Programmrichtlinien sind.

Selbstverständlich gestehen wir Ihnen zu, dass Sie das Verschweigen - aus unserer Sicht - relevanter Nachrichten bestreiten, aber zu sagen, die Entscheidung hierüber könne irgendeine Redaktion treffen und nicht der in der GO vorgesehene Adressat Rundfunkrat, ist rechtlich schlicht nicht vertretbar. Wir bitten Sie deshalb noch einmal um eine vertretbare Begründung für den von Staatsvertrag §13 und von der der GO des RR abweichenden Umgang mit unserer Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: US-Verbrechen im Jemen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

wir hatten Ihnen am 8.6.2017 geschrieben, warum wir mit der Stellungnahme des NDR zu unserer Programmbeschwerde P31 nicht einverstanden waren. Seitdem sind vier Monate ins Land gegangen, ohne dass wir etwas von Ihnen gehört haben.
Wir müssen uns in unserer Kommentierung leider wiederholen: Sie haben als "Vertreter der Allgemeinheit" ein wirklich kritikwürdiges Amtsverständnis. 58 Rundfunkräte schaffen es nicht, ein paar Beschwerden in angemessener Zeit zu bearbeiten. Bemerkenswert.

Wir bitten Sie um eine Sachstandsmitteilung.

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste