ARD-aktuell und Minister Maas

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Maren
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ARD-aktuell und Minister Maas

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: ARD-aktuell und Minister Maas

Sehr geehrter Herr Intendant Marmor,

am 17. Mai 2017 veröffentlichte die Internet-Plattform netzpolitik.org den bis dato unbekannten vollständigen Gesetzentwurf zur Einführung eines umfassenden staatlichen Schnüffelprogramms, mit dem die Telekommunikation der Bürger überwacht werden soll. Es erweitert die seit gut einem Jahr bereits gegebenen Überwachungsmöglichkeiten für sog. Staatstrojaner nochmals. Während ursprünglich geplant war, mit den heimlichen Überwachungsprogrammen nur die Kommunikation von vermeintlichen Staatsgefährdern zu infiltrieren, soll das demnächst bereits bei Verdacht jeden beliebigen Strafrechtsvergehens möglich sein. Quelle: https://netzpolitik.org/2017/wir-veroef ... trojanern/

ARD-aktuell verfügt zwar über eine eigene Internet-Redaktion, doch schwieg sich die gesamte Gniffke-Truppe in eingeübtem regierungsfrommem Konformismus über diesen äußerst fragwürdigen Vorstoß des Justizministers Maas aus, die Grundrechte der Bürger weiter zu beschneiden. Dass zu diesen Grundrechten das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der Wohnung gehören, steht außer Frage. Dass der neue Gesetzentwurf diese Rechte fallweise begrenzen soll allerdings ebenso, wie er die Rechte der G10-Kommission tangiert und möglicherweise auch den sogenannten Richtervorbehalt schwächt.

Maas versuchte offenbar, rechtliche Hürden in aller Stille zu umgehen. So wurde nicht, wie vorgeschrieben, das Bundesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit formell in das vollständige Gesetzgebungsverfahren einbezogen und ordnungsgemäß angehört. Die oberste Datenschützerin, Andrea Voßhoff, wandte sich deshalb protestierend ans Präsidium des Bundestages und an ihre Abgeordnetenkollegen:

„ [...] Leider hat es das BMJV unterlassen, mich zu dem mit der Formulierungshilfe eingereichten Änderungsantrag zur Einführung einer Quellen-Telekommunikations-Überwachung und einer Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung zu beteiligen (Ausschussdrucksache 18(6)334 v.15. Mai 2017). Von dem Vorhaben habe ich erst am 17. Mai 2017 durch Medienberichte erfahren. Angesichts der erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Vorhabens ist für mich diese Verfahrensweise nicht nachvollziehbar [...]“

Quelle: https://twitter.com/linuzifer/status/869616162291757056

Über diesen Protest schwieg sich ARD-aktuell ebenfalls aus. Unvorstellbar, dass der Redaktion und ihrem opulent besetzten Hauptstadt-Studio dieses Schreiben der Bundesdatenschutz-Beauftragten entgangen sein könnte.

Ersichtlich wird aus dem Voßhoff-Schreiben, dass Maas mit dem faulen Trick arbeitete, die gravierenden Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten in Form eines verklausulierten Änderungsantrags in letzter Minute in das Gesetzesvorhaben hineinzuschieben. Ein Affront gegen Abgeordnete, die noch etwas auf sich und ihr Mandat geben.

Unbestreitbar ist das Interesse der Öffentlichkeit an solchen umfassenden staatlichen Überwachungsvorhaben. Nicht nur berührt jede Form von geheimdienstlicher Schnüffelei Grundrechte, sondern ist seit Bekanntwerden der ungehemmten und bis anhin trotzdem ungehindert fortgesetzten Abhörtätigkeit der NSA, der CIA und anderer Geheimdienste aus der englischsprachigen Welt („Five Eyes“: USA, GB, Canada, Australia, New-Zealand) auch eine gereizte Abwehrstimmung in der Bevölkerung feststellbar. Darin dürfte ein Grund für die Heimlichtuerei des Justizministers liegen.

Gäbe es netzpolitik.org nicht, hätten weder die Datenschutzbeauftragte, noch die Abgeordneten, noch die Medien etwas von der schrägen Nummer erfahren. Die ARD-aktuell-Redaktion sah ihre Aufgabe jedoch offenbar darin, dafür zu sorgen, dass die Geschichte keine weiteren Kreise zieht.

Mit Programmauftrag und Programmrichtlinien ist auch dieser Vorgang nicht zu vereinbaren. Es handelt sich um Nachrichtenunterdrückung.

Volker Bräutigam, Friedhelm KLinkhammer
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Maren
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Re: ARD-aktuell und Minister Maas

Beitrag von Maren »

Von: h.neuhoff@ndr.de
Betreff: ARD-aktuell und Minister Maas

Sehr geehrte Herren,

Herr Marmor hat mich gebeten, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Zuschriften, die sich auf (vermeintlich) nicht gesendete Themen oder einzelne Aspekte eines Geschehens beziehen, und in denen vorgetragen wird, dass im Programm bestimmte Themen und Ereignisse nicht oder nur zu wenig behandelt werden ("Nachrichtenunterdrückung" / "Nichtberichterstattung"), werden regelmäßig an die zuständige Redaktion abgegeben mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Berücksichtigung.

Eine förmliche Befassung als Beschwerde findet im vorliegenden Fall nicht statt, da es sich nicht um eine Programmbeschwerde handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heiko Neuhoff
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-2236
Fax: 040/4156-3172
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Maren
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Re: ARD-aktuell und Minister Maas

Beitrag von Maren »

PB vom 31.5.17 : ARD-aktuell und Minister Maas

Sehr geehrter Herr Dr. Neuhof,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Wir sehen unser Schreiben als "Eingabe" bzw. Beschwerde an und haben es auch so benannt.
In Art. 17 GG ist jedem Bürger das Recht zugesichert, sich mit "Eingaben" an die zuständigen "Stellen" zu wenden. Diese Stellen sind in diesem Fall der Intendant und der Rundfunkrat - und nicht etwa irgendeine Redaktion im NDR. Wir senden Ihnen kein unverbindliches Schreiben, sondern beschweren uns über ihre Arbeit.

Die Frage der korrekten Auswahl von Nachrichten ist u.a. ein Problem der Beachtung "journalistischer Grundsätze", die Bestandteil der Programmrichtlinien sind. Selbstverständlich gestehen wir Ihnen zu, dass Sie das Verschweigen - aus unserer Sicht - relevanter Nachrichten bestreiten, aber zu sagen, die Entscheidung hierüber könne irgendeine Redaktion treffen und nicht der in der GO vorgesehene Adressat Rundfunkrat, ist rechtlich schlicht nicht vertretbar.

Wir bitten Sie deshalb noch einmal um eine vertretbare Begründung für den von Staatsvertrag §13 und von der der GO des RR abweichenden Umgang mit unserer Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD-aktuell und Minister Maas

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Marmor,

wir hatten Herrn Dr. Neuhof am 31.5.17 um eine Begründung gebeten, warum unsere Beschwerde nicht als Beschwerde bearbeitet wird.

Bisher hat er nicht reagiert, obwohl wir ihmGründe dafür dargelegt haben, warum wir die vom NDR vertretene Rechtsauffassung nicht teilen.

Wir meinen, dass von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt - finanziert aus Beiträgen seiner Nutzer - eine plausible Erklärung darüber verlangt werden kann, warum nach 37 jähriger geübter Rechtspraxis, - trotz unveränderter Rechtslage - die Programmbeschwerden anders als bisher angewendet werden. Nach unserem Rechtsverständnis gehört es auch dazu, sich mit den Argumenten der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen. Wir bitten um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD-aktuell und Minister Maas

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

nach der willkürlichen Änderung des Beschwerdeverfahrens zur Jahreswende hatte das Justitariat die Bearbeitung dieses Vorgangs abgelehnt, er war seinerzeit nur an den Intendanten gerichtet worden.

Inzwischen läuft ein Klageverfahren beim VG Hamburg, um die Frage der Rechtmäßigkeit Ihrer Vorgehensweise zu klären.

Der guten Ordnunghalber teilen wir Ihnen mit, dass wir nunmehr die Beschwerde formell auch an Sie richten. Je nach Ausgang des Klageverfahrens werden wir ggf. auf diese Beschwerde zurückkommen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Ihr Publkumsservice sich bisher noch nicht gemeldet hat.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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