EU-Sanktionen gegen Syrien

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Maren
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EU-Sanktionen gegen Syrien

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: EU-Sanktionen gegen Syrien

Sehr geehrter Herr Intendant,

noch vor einigen Monaten waren die ARD-aktuell-Sendungen gefüllt mit Berichten über das Elend der syrischen Bevölkerung, die massiv unter den Kriegsereignissen leide. Wiederholt kritisierten wir, dass die Redaktion dieses Leid nur insofern interessiere, als seine Ursachen tatsächlich oder vermeintlich der syrischen oder der russischen Armee anzulasten seien. Die entsprechenden Informationen der ARD-aktuell kamen fast ausschließlich aus oppositionellen (SOHR) oder gar aus den Terroristen nahestehenden Quellen. Es ging, so unser Vorwurf, allein darum, das Kriegsleid einseitig zu instrumentalisieren, um die deutsche Bevölkerung gegen die Präsidenten Assad und Putin aufzuhetzen.

Als die von der ARD-aktuell-Berichterstattung gehätschelten dschihadistischen Terroristen in Ost-Aleppo ihre Niederlage erfuhren und ins Terrorgebiet der Al Quaida in Idlib abzogen, wurde ARD-aktuell merklich still. Das vorgebliche Interesse an der Zivilbevölkerung löste sich praktisch in Nichts auf. Es gab so gut wie keine Informationen über die anschließende massive Unterstützung der Zivilbevölkerung durch Russland, nichts über die Versöhnungsbemühungen der staatlichen syrischen Stellen, kaum etwas über die Freude der Bevölkerung, endlich von dem terroristischen Gesindel "moderaten Rebellen" befreit worden zu sein. Das mediale Desinteresse war nicht mehr zu leugnen. Dieses schändliche Schweigen zeigt, was von der Heuchelei der korporierten Massenmedien unter Anführerschaft von ARD-aktuell zu halten ist. Nämlich nichts. Kriegspropaganda kann nicht eindeutiger nachgewiesen werden als von ARD-aktuell selbst.

Ein besonderer Grund für die Verelendung und die Massenflucht syrischer Menschen nach Europa sind die Sanktionen der "Westlichen Wertegemeinschaft" gegen Syrien. Die EU verlängerte auf maßgebliches Betreiben der Regierung Merkel die weitreichenden Syrien-Sanktionen Ende Mai 2017.

Die "Strafmaßnahmen" haben seit ihrem Inkrafttreten die Wirtschaft in Syrien faktisch lahmgelegt. Sie bestehen u.a. aus einem Ölembargo und Investitionseinschränkungen. Vermögen der syrischen Zentralbank innerhalb der EU ist eingefroren. Die Sanktionen haben vor allem verheerende Wirkung auf die Zivilbevölkerung. Bereits vor einem Jahr hatten sich Vertreter der christlichen Kirchen an die EU gewandt und die Aufhebung der Sanktionen erbeten – weil die Sanktionen nicht den Machthabern im Land schadeten, sondern der gesamten Bevölkerung.

Ein UN-Report hatte vor einigen Monaten aufgezeigt, dass die Sanktionen tatsächlich direkt gegen die Zivilbevölkerug wirken. In einer ausführlichen Analyse kamen diese Autoren zu dem Schluss, dass die Sanktionen nicht die Eliten in Damaskus träfen, sondern die einfache Bevölkerung.

https://assets.documentcloud.org/docume ... elated.pdf

Das alles interessiert offenbar weder Bundeskanzlerin Merkel noch ihre Hofberichterstatter von ARD-aktuell. Obwohl in dem Embargo und den Strafmaßnahmen eine der wesentlichen Fluchtursachen liegt, die die Kanzlerin Merkel vorgeblich doch bekämpfen will. Sie verlängert und steigert stattdessen die Brutalitäten gegen das syrische Volk - und ARD-aktuell guckt weg und unterlässt es, das deutsche Publikum angemessen über diese Vorgänge zu informieren.

Wir erinnern noch einmal: Unter dem Titel „Basta sanzioni alla Siria e ai Siriani“ forderten (2016) die Führer der syrischen christlichen Kirchen ein Ende der EU-Sanktionen.

Quellen u.a.:

http://www.bastasanzioniallasiria.org/
https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... anktionen/

Zitat: "Das Gerede über die Kriegsflüchtlinge aus Syrien sieht nach purer Heuchelei aus, solange man gleichzeitig diejenigen, die in Syrien bleiben, weiter aushungert, ihnen die medizinische Versorgung, Trinkwasser, Arbeit, Sicherheit und die elementarsten Rechte verweigert. Wir wenden uns deshalb an die Abgeordneten und Bürgermeister jedes Landes, damit die Bürger der Europäischen Union (bis heute absolut unwissend) über die Ungerechtigkeit der Sanktionen gegen Syrien informiert werden und die Sanktionen endlich Gegenstand einer ernsthaften Debatte und entsprechender Beschlüsse werden."

Diese Nachrichten zu verschweigen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Programmrichtlinien. Sie wären auch für die Flüchtlingsdiskussion in Deutschland von Belang. Der Vorgang macht auch deutlich, wie generell heuchlerisch und verlogen die Diskussion über Menschenrechte in der "westlichen Welt" geführt und von Medien wie ARD-aktuell gestützt wird. Menschenrechte und humanitäre Aspekte werden zu Manipulationszwecken in den Diskurs gebracht. Sie werden nicht hervorgekramt, um für eine Veränderung und Verbesserung der Verhältnisse zu werben, sondern um Stimmung für sachfremde politische Interessen zu machen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: EU-Sanktionen gegen Syrien

Beitrag von Maren »

Von: h.neuhoff@ndr.de
Betreff: EU-Sanktionen gegen Syrien

Sehr geehrte Herren,

Herr Marmor hat mich gebeten, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Zuschriften, die sich auf (vermeintlich) nicht gesendete Themen oder einzelne Aspekte eines Geschehens beziehen, und in denen vorgetragen wird, dass im Programm bestimmte Themen und Ereignisse nicht oder nur zu wenig behandelt werden ("Nachrichtenunterdrückung" / "Nichtberichterstattung"), werden regelmäßig an die zuständige Redaktion abgegeben mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Berücksichtigung.

Eine förmliche Befassung als Beschwerde findet im vorliegenden Fall nicht statt, da es sich nicht um eine Programmbeschwerde handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heiko Neuhoff
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-2236
Fax: 040/4156-3172
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Maren
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Re: EU-Sanktionen gegen Syrien

Beitrag von Maren »

PB vom 31.05.2017 - Sanktionen Syrien

Sehr geehrter Herr Dr. Neuhof,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Es mag sein, dass der Intendant, Sie oder der Rundfunkrat unser Schreiben gewollt oder nicht als "Anregung" missverstanden haben. Wir sehen unser Schreiben als "Eingabe" bzw. Beschwerde an und haben es auch so benannt.

In Art. 17 GG ist jedem Bürger das Recht zugesichert, sich mit "Eingaben" an die zuständigen "Stellen" zu wenden. Diese Stellen sind in diesem Fall der Intendant und der Rundfunkrat - und nicht etwa irgendeine Redaktion im NDR. Wir regen auch bei dieser Redaktion nichts an, sondern beschweren uns über ihre Arbeit. Dass Sie das anders sehen, haben wir inzwischen festgestellt. Offenkundig sind Sie nicht in der Lage, für Ihre Auffassung eine vernünftige rechtliche Begründung zu liefern.

Die Frage der korrekten Auswahl von Nachrichten ist u.a. ein Problem der Beachtung "journalistischer Grundsätze", die Bestandteil der Programmrichtlinien sind. Selbstverständlich gestehen wir Ihnen zu, dass Sie das Verschweigen - aus unserer Sicht - relevanter Nachrichten bestreiten, aber zu sagen, die Entscheidung hierüber könne irgendeine Redaktion treffen und nicht der in der GO vorgesehene Adressat Rundfunkrat, ist rechtlich schlicht nicht vertretbar.

Wir bitten Sie deshalb noch einmal um eine vertretbare Begründung für den von Staatsvertrag §13 und von der der GO des RR abweichenden Umgang mit unserer Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: EU-Sanktionen gegen Syrien

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

wie Sie dem beigefügten Schriftwechsel entnehmen können, hatten wir an den NDR-Intendanten eine Beschwerde gerichtet, die aus unserer Sicht unzureichend beantwortet wurde. Nach § 7 der GO RR haben wir nunmehr die Möglichkeit, uns an Sie zu wenden. Von dieser Möglichkeit machen wir hiermit Gebrauch.

Sollten Sie es ablehnen, unser Anliegen als Beschwerde zu begreifen, so betrachten Sie unser Schreiben hilfsweise als "Eingabe über eine Verletzung rechtlicher Normen" bzw. als eine "Eingabe, die allgemein die Programmgestaltung der ARD-aktuell Sendungen betrifft", denn es geht hier um ein Phänomen, dass ständig bei ARD-aktuell auftaucht: Über Ereignisse nicht zu berichten, in denen Positives über die russische Rolle im Syrienkrieg gemeldet werden müsste. In beiden genannten Fallkonstellationen ist eine Vorprüfung durch den Vorsitzenden nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen, sondern es ist vielmehr geregelt, die Vorgänge an die entsprechenden Ausschüsse weiterzuleiten.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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