Sehr geehrte Rundfunkräte,
im August 2016 hatte ARD-aktuell schamlos das von terrorismusnahen Figuren wie den "Weißhelmen" in Ost-Aleppo produzierte Propagandafilmchen über den kleinen syrischen Buben Omran gesendet und mit dieser widerwärtigen Form von Quote machendem Betroffenheitsjournalismus versucht, das deutsche Fernsehpublikum emotional gegen die Kriegsparteien Syrien und Russland aufzubringen. In unserer Programmbeschwerde vom 22.8.2016 hatten wir die Veröffentlichung als einen Verstoß gegen die Programmrichtlinien gerügt. Die Antwort von ARD-aktuell:
"Die Herren Klinkhammer und Bräutigam kritisieren in ihrer Programmbeschwerde vom 22.08.2016 erneut die Syrien-Berichterstattung von ARD-aktuell. Ihrer Ansicht nach hat sich ARD-aktuell mit der Veröffentlichung der Bilder des kleinen verletzten Jungen in Aleppo am „Propaganda-Krieg" in Syrien aktiv beteiligt. ARD-aktuell habe - so der Vorwurf der Herren Klinkhammer und Bräutigam weiter - wegen der Quote nur auf die Tränendrüse drücken wollen und einen Boulevardjournalismus der übelsten Sorte betrieben. Darüber hinaus habe ARD-aktuell die Bilder vor deren Verbreitung nicht gründlich überprüft, so die Beschwerdeführer. Die Redaktion weist den Vorwurf der propagandahaften Berichterstattung und einer quotenheischenden Bilderverbreitung vehement zurück. Verstöße gegen die Programmrichtlinien sind aus unserer Sicht nicht erkennbar. Um es gleich vorweg zu sagen: Ja, Krieg ist schrecklich und ja, Krieg wird auch mit Bildern und Informationen geführt. Dies hat auch der für Syrien zuständige ARD-Korrespondent, Volker Schwenck, immer wieder betont, zuletzt Anfang August in einem Artikel auf tagesschau.de"
Unsere Erwiderung:
"Tolles Statement. [...] Die Instrumentalisierung des Leidens eines Kindes im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist schrecklich, sehr schrecklich. Volker Schwenck? Wer bei der Berichterstattung mit Terroristen-Amigos paktiert und sich dann auf Humanität beruft, ist ein übler Heuchler......... : ARD-aktuell als Hort der Humanität, auch wenn dafür die Rechte eines Kindes missbraucht werden und ihm statt ärztlicher Fürsorge nur die Neugier von voyeuristischen Kameramännern gilt, die aus der Terroristenszene kommen. Ekelig. Wenn dagegen Schwencks Aktivisten mit Freunden zusammen sind, die einem zwölfjährigen Jungen die Kehle durchschneiden, hört die Vorführ-Menschlichkeit bei ARD-aktuell auf. Das große Schweigen bricht aus. "
Natürlich folgte auch hier der Rundfunkrat (Kirchenvertreter, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Schriftsteller etc.) der ARD-aktuell-Auffassung in vergleichbarer Gewissenlosigkeit, und zwar offensichtlich einstimmig.
Ein jetzt veröffentlichstes Interview mit dem Vater des kleinen Buben Omran erhellt nun die Hintergründe des Rettungseinsatzes, bei dem der fünfjährige Omran vorgeblich aus den Trümmern eines bombardierten Hauses geborgen wurde: Omrans Vater beschreibst ihn als erpresste reine Propaganda-Aktion.
Quelle: http://www.euronews.com/2017/06/06/new- ... -suffering
Omrans Vater bestätigt genau das, was ARD-aktuell bestritten hatte: Es war eine Propagandaveranstaltung der Terroristen bzw. der von Schwenck gehätschelten und aus Rundfunkbeiträgen finanzierten terrornahen Aktivisten in Ost-Aleppo. Jedoch lässt die Qualitätsjournalisten-Truppe um Dr. Gniffke dieses Zeugnis einfach unter den Tisch fallen.
Es ist ein weiterer Nachweis für die propagandistische Ausrichtung und Arbeitsweise der ARD-aktuell, dass sie selbst dann ihre Falschdarstellungen nicht widerruft und sauber richtigstellend über die Vorgänge informiert, wenn aufgrund neuer Belege die ganze Fragwürdigkeit und Schieflage einer vorausgegangenen Berichterstattung offenkundig wird. Der Vater des fünfjährigen Omran beschreibt, wie sein Kind für bösartige Kriegspropaganda missbraucht wurde; über diese Zeugenaussage hätte die Redaktion aus berufsethischen Gründen zwingend berichten müssen, und der AgitProp-Film mit Omran ist dem TV-Publikum sicher auch noch erinnerlich. Die Verpflichtung zur objektivierenden Korrektur ist zudem in den ARD-Richtlinien festgeschrieben:
Gegen diese Vereinbarung und gegen die Programmrichtlinie, wonach Informationssendungen "nach journalistischen Grundsätzen" zu gestalten sind, wurde hier verstoßen."5.11 Für tagesschau.de gilt Ziffer I der „Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm“ entsprechend. Jede Veröffentlichung von tagesschau.de – auch eine bereits in anderen Medien verbreitete Veröffentlichung – ist hinsichtlich der globalen Zugänglichkeit der Inhalte über das Internet stets nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu prüfen. Bei jeder Veröffentlichung im Internet ist der Sicherung des Aktualitätsbezuges Rechnung zu tragen. Durch geeignete Verfahren und Absprachen ist eine fortlaufende Überprüfung inhaltlicher Richtigkeit bei anhaltender Veröffentlichungsdauer zu gewährleisten. "
F. Klinkhammer, V. Bräutigam