US-„Koalition“ tötet in Syrien 57 Zivilisten

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Maren
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US-„Koalition“ tötet in Syrien 57 Zivilisten

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Programmbeschwerde: US-„Koalition“ tötet in Syrien 57 Zivilisten

Sehr geehrte Rundfunkräte des NDR,

die "Tagesschau-Sendung vom 26. Juni 2017" verstieß insofern gegen die Programmrichtlinien, als "sie der Allgemeinheit keinen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen gab," bzw. dem "Ziel aller Informationssendungen widersprach, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbstständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen"..

Wir fordern Sie deshalb entsprechend § 18 NDR-STV auf festzustellen, dass die genannte Sendung gegen diese Anforderungen verstoßen hat.

Die von den USA geführte sogenannte „Koalition“ im sogenannten „Krieg“ gegen den sogenannten Islamischen Staat hat am 26. Juni 17 erneut in Syrien bombardiert – ein Völkerrechtsverbrechen. Getroffen wurde ein Gefängnis, in dem der IS vorwiegend Zivilisten festhielt – ein Kriegsverbrechen, denn das war kein militärisches Ziel und das Bombardement traf Wehrlose. Bei dem Angriff sollen mindestens 57 Zivilisten umgebracht worden sein. Zahlreiche Quellen berichten darüber (kleine Sammlung von Links im Anhang).

Die Sendung "Tagesschau" vom 26.6.2017 berichtete kein Wort davon. Obwohl doch eine der Quellen für die Information die sonst von ARD-aktuell so selbstverständlich wie regelmäßig zitierte „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ (SOHR) ist, jener zwielichtige geheimdienstlich finanzierte Schuppen eines im britischen Coventry ansässigen syrischen Kleiderhändlers und Assad-Opponenten.

Unser Fazit: Der Absturz eines Kleinflugzeugs in Australien mit 5 toten Abendländern ist der Tagesschau eine Meldung wert. Ein vorzugsweise von den USA zu verantwortendes Kriegsverbrechen an mindestens 57 Syrern hingegen nicht: Es waren ja bloß Kleinasiaten. Und auf unseren hehren Verbündeten, nein, US-Hegemon, lässt ARD-aktuell nun mal kein schlechtes Licht fallen.

Wir meinen: Ein schwerer Verstoß gegen Programmauftrag und die Programmrichtlinien gem. NDR-Staatsvertrag.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer

Kleine Auswahl an Quellen:

http://www.newsjs.com/url.php?p=http:// ... _id=761946
https://southfront.org/us-airstrikes-hi ... s-reports/
https://www.derwesten.de/politik/offenb ... 51839.html
http://www.heute.at/welt/news/story/Luf ... t-56356433
http://www.fr.de/politik/syrien-aktivis ... -a-1303364
http://www.salzburg.com/nachrichten/dos ... en-253847/
https://www.ffh.de/bilder-videos/meCont ... ngnis.html
http://www.newsjs.com/url.php?p=http:// ... -1.3562989
http://www.newsjs.com/url.php?p=http:// ... a-39436025
http://www.newsjs.com/url.php?p=https:/ ... yrien.html
http://www.newsjs.com/url.php?p=https:/ ... efaengnis/
http://www.newsjs.com/url.php?p=http:// ... 5df1c.html
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Maren
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Re: US-„Koalition“ tötet in Syrien 57 Zivilisten

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 28.06.2017

Ihre E-Mail vom 28.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: US-„Koalition“ tötet in Syrien 57 Zivilisten

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

wir bitten Sie, bei einer Rückäußerung, unsere Programmbeschwerden näher zu benennen (hier z.B." 57 Tote Syrien").

Sie scheinen in unserer Beschwerde übersehen zu haben, dass wir uns über eine konkrete Sendung beschwert haben, nämlich über die "Tagesschau-Ausgabe" vom 26. Juni 2017. Nach unserer Auffassung verstößt diese Sendung gegen die von uns genannten Programmrichtlinien.

Da die "Tagesschau" tatsächlich gesendet wurde, sehen wir nicht, weshalb in diesem Fall von "einer Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung" die Rede sein kann.

Wir bitten Sie um Prüfung.

Mit freundlichem Gruß

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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