Nachrichtenunterdrückung über ukrainischen Neo-Nazismus

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Maren
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Nachrichtenunterdrückung über ukrainischen Neo-Nazismus

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Eingabe: Nachrichtenunterdrückung über ukrainischen Neo-Nazismus

An: "NDR RR VWR" <gremienbuero@ndr.de>

Sehr geehrte Mitglieder des NDR-Rundfunkrates,

dem starken politischen Interesse, das Deutschland gegenüber der Ukraine formuliert, entspricht in keiner Weise, was ARD-aktuell in seinem Programm darüber berichtet. Auch einordnende Informationen über den Kontext und über die Entwicklung in der Urkaine sind ausgesprochen Mangelware, seit sich herausgestellt hat, dass von „mehr Demokratie“ in der Ukraine ebensowenig die Rede sein kann wie von einem politischen Gewinn für die Europäische Union, die bekanntlich als Vorfeld-Organisation der USA und der NATO aktiv an dem Staatsstreich („Maidan Bewegung“) in Kiew beteiligt war. Milliardenbeträge muss die EU nun dafür zahlen, dass Kiew nicht bankrott geht. Vorteile von der Erweiterung des USA-EU-Einflussbereichs haben nur internationale Spekulanten, die derzeit ungehemmt die Ressourcen des Landes plündern. Gleichzeitig wachsen das soziale Elend und die Macht faschistischer Kräfte in dem Land.

Dass der Staatsstreich die Korruption und das Oligarchenunwesen nicht nur nicht beendete und, übel genug, ultranationalistische Figuren in Führungspositionen schwemmte, sondern den Neonazis zunehmenden Einfluss verschafft, wäre angesichts der Kooperationen und europäischen Interferenz dieses tiefbraunen "Packs" unbedingt berichtenswert. Doch ARD-aktuell schweigt über diese Szene und hat diesbezüglich gravierende Verletzungen des Programmauftrags lt. Staatsvertrag zu verantworten. Gleichzeitig erweisen sich das mediale Gedröhne von ARD-aktuell und die Bekenntnisse von Rundfunkräten gegen rechte Entwicklungen in Deutschland als pure Heuchelei.

In der ukrainischen Hauptstadt Kiew wurde jetzt einer der die Stadt prägenden Boulevards umbenannt und trägt nun den Namen eines weltweit berüchtigten Nazis, des Kommandeurs des im II. Weltkrieg aktiven Mörderbataillons „Nachtigall“. Dieser politisch außerordentlich aussagestarke Vorgang fand zwar z.B. in der Schweiz große Aufmerksamkeit, nicht aber das Interesse unserer vorgeblichen Informationssendung ARD-aktuell.

Wir erlauben uns, zu Ihrer Information den gutbürgerlichen schweizerischen Informationsdienst „Infosperber.ch“ in voller Länge zu zitieren. Ein Extrakt aus dessen Artikel hätte unbedingt in eine Tagesschau-Sendung gehört, sie hätte es dann dem Publikum ermöglicht, sich ein realtitätsgerechtes Bild von der Entwicklung in der Ukraine zu machen.

Wir beschweren uns darüber, dass Sie als NDR-Rundfunkräte "nicht darauf hinwirken, dass der NDR seine Aufgaben aus dem Staatsvertrag erfüllt", d.h. die bestehenden Programm- und ARD-Richtlinien zur Sicherung einer "umfassenden" Berichterstattung beachtet (§ 18 Abs. 1 NDR-STV).

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer

Anlage:
https://www.infosperber.ch/Artikel/Poli ... uchewytsch

So schreibt die Ukraine ihre eigene Geschichte um

Die ukrainische Hauptstadt Kiew hat eben eine ihrer wichtigsten Strassen umbenannt: auf den Namen eines Nazi-Kollaborateurs.

70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg können wir uns gar nicht mehr vorstellen, was damals in vielen Städten Europas, zum Beispiel in den grossen Städten im Osten, abgelaufen ist. Was etwa Kiew, damals die Hauptstadt der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, nach dem Einfall der deutschen Wehrmacht über sich ergehen lassen musste, ist absolut grauenvoll. Ein paar Zahlen dazu, die dortigen Juden betreffend: «Vor dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion zählte die Stadt Kiew 350'000 Juden, von denen die meisten rechtzeitig vor dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht fliehen konnten, so dass beim Einmarsch im September 1941 nur noch 30 Prozent der Juden in der Stadt (ca. 100'000) lebten. Während der deutschen Okkupation im Deutsch-Sowjetischen Krieg, vom 19. September 1941 bis zum 6. November 1943, wurden von den deutschen Besatzern 120'000 bis 160'000 sowjetische Kriegsgefangene und Zivilisten (vor allem Juden) in Kiew ermordet. Mehr als 33'000 Juden fielen allein dem Massaker in Babin Jar bei Kiew am 29. und 30. September 1941 zum Opfer. 1942 wurde am Nordrand der Stadt das Konzentrationslager Syrez errichtet.»

Kiew nach der Befreiung 1943

Wundert es da, wenn Kiew später eine seiner wichtigsten Strassen – ein Boulevard, wie die Franzosen es nennen würden – nach dem General Nikolai Fjodorowitsch Watutin benannte, jenem General der Sowjetarmee, der in der Abwehr und schliesslichen Vertreibung der deutschen Wehrmacht, auch aus Kiew, eine massgebende Rolle spielte? Und dass Kiew sogar noch im Jahr 2001, zehn Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine, ein ganzes Wohnviertel nach diesem General benannte?

Sic transit gloria mundi – so schnell ändert sich die Welt

Am 30. Juni 1907, genau vor 110 Jahren, wurde er geboren: Roman Schuchewytsch. Ein ukrainischer Ultranationalist – und vor allem ein Kämpfer, zu dessen täglichem Handwerk Mord und Totschlag gehörten. Aktenkundig ist, dass er im Zweiten Weltkrieg auch mit Nazi-Deutschland eng zusammenarbeitete. Zum Beispiel als Kommandant des Bataillons Nachtigall. Gegen Russland, natürlich. In der Ukraine ist Roman Schuchewytsch heute ein bekannter, ja verehrter Mann.
Würden wir in West- und Mitteleuropa alle, die schon mal mit Waffengewalt gegen Russland gekämpft haben, achten oder gar verehren: darunter wären an erster Stelle Hitler und Hunderte andere Faschisten. In der Ukraine aber – in der heutigen Ukraine, notabene – genügt das, sogar ein Nationalheld zu werden. Stepan Bandera und Roman Schuchewytsch gehören zu dieser Gruppe. Beide haben rebelliert und im grossen Stil gemordet, beide haben mit den Nazis zusammengearbeitet, und beide werden heute – im westlichen Teil der Ukraine – als Nationalhelden verehrt. Aus einem einfachen Grund: Sie waren ukrainische Nationalisten und haben – zu gewissen Zeiten – auch gegen die damalige Sowjetunion gekämpft. Nicht nur als Einzelkämpfer, auch als Kommandanten von grossen Untergrund-Organisationen. Das Ziel dieser nationalistischen Organisationen damals war, in der Ukraine alle Nicht-Ukrainer, also insbesondere die Juden, die Russen und die Polen, zu vertreiben oder umzubringen.

Jetzt, aus Anlass des 110. Geburtstages von Roman Schuchewytsch am 30. Juni, hat das Kiewer Stadtparlament – ohne Gegenstimme! – beschlossen, die Avenue General Watutin («Henerala Watutina prospekt») in Avenue Schuchewytsch umzubenennen. Ein Nazi-Kollaborateur übelster Sorte wird zum ukrainischen Nationalheld und erhält als unübersehbares Denkmal eine nach ihm benannte Avenue inmitten der Hauptstadt der Ukraine!
Und was meinen die Nachbarländer?

Natürlich war diese Strassen-Umbenennung schon eine Stunde später ein Thema im russischen Fernsehen. Gemäss den dort verbreiteten Informationen soll – auch nicht erstaunlich – wenigstens Israel gegen diese neue Ehre von Roman Schuchewytsch zwischenzeitlich protestiert haben.

Aber was sagt man in Europa? Etwa in Polen, nachdem Tausende von Polen von Schuchewytsch und seinen Schergen im Zweiten Weltkrieg und in den Jahren danach ermordet wurden?
Die EU verschliesst einmal mehr die Augen. Auch die grossen Medien schweigen. Die Ukraine kann noch so viele Faschisten haben, noch so viele Ultranationalisten und Kriegsverbrecher als Helden verehren: ist alles egal. Hauptsache, die Ukraine ist mit Russland verfeindet und ein willkommener Kandidat für die Nato.

Missbrauchte Geschichte

Die Geschichte wird gegenwärtig an mehreren Orten auf der Welt, nicht zuletzt in der Ukraine, neu geschrieben. Nicht mit dem wissenschaftlichen Ziel höherer Objektivität, im Gegenteil: mit dem Ziel, die umgeschriebene Geschichte für politische Zwecke – meist im Sinne von brandgefährlichem Nationalismus – propagandistisch zu missbrauchen.

Zu deutsch: Schuchewytsch, Bandera, unsere Helden!
Es gilt, aus einiger Distanz, diese Entwicklungen genau zu beobachten.
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Maren
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Re: Nachrichtenunterdrückung über ukrainischen Neo-Nazismus

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 03.07.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Nachrichtenunterdrückung über ukrainischen Neo-Nazismus

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5.7.17.

Entgegen Ihrer Darstellung haben wir keine Anregung zum Programm gegeben, sondern eine Eingabe an den Rundfunkrat gerichtet.

Wir haben darauf hingewiesen, dass über die Nazi-Umtriebe in einer der unmittelbar folgenden Ausgaben der Tagesschau hätte berichtet werden müssen. Weil das nicht geschah, sind mindestens die Ausgaben vom 1. oder 2. Juli 2017 als unvereinbar mit den Programmrichtlinien anzusehen.

Dass die nazi-geprägte Umbennnungsaktion der Straßen in der Ukraine von erheblichem Nachrichtenwert für die deutschen Zuschauer- und Zuschauerinnen ist, ergibt sich schon daraus, dass die Tagesschau immer wieder einmal über wahre Marginalien - Beispiel: eine 20 köpfige Demonstration in Berlin für das Poroschenko-Regime - berichtet hat und auch sonst jeden Anlass nutzt, Poroschenko und seine Co-Statisten in positivem Licht erscheinen zu lassen. Bei der Beurteilung der Nachrichten-Relevanz wären außerdem etliche Hinweise zu berücksichtigen, dass das angeblich nazi-resistente Deutschland rechtextremistische ukrainische Entwicklungen staatlicherseits unterstützt. Immerhin finanziert die deutsche Regierung das Poroschenko-Oligarchen-System mit Milliarden Euro. Sendeplätze gab es in den Angeboten der ARD-aktuell genug, daran kann das Unterdrücken der Nachricht nicht gelegen haben: In den genannten Tagesschau-Ausgaben wurde beispielsweise über so relativ unwichtige Ereignisse wie Demonstrationen in Hongkong oder die vorzeitige Freilassung des israelischen Politikers Olmert berichtet.

Dass nicht über die ukrainischen Nazi-Umtriebe berichtet wurde, verstößt gegen die Richtlinien nach 11e RStV.

Dort ist qua Definition festgelegt, dass "wesentliche Bestandteile des Programms auch Informationen über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge" sind, so dass Ihre Auffassung, Sie könnten Beschwerden über die Unterdrückung von Informationen nicht prüfen, unhaltbar ist und als fadenscheiniger Vorwand wirkt. Nach unserer Meinung verstößt das Unterdrücken der Nachricht gegen die Verpflichtung zur umfassenden und unparteiischen Berichterstattung und gegen das Prinzip, "anerkannte journalistische Grundsätze" anwenden zu müssen ( siehe I 3a+b der Richtlinien).

Bei der Auswahl der Nachrichten hat ARD-aktuell sich parteiisch verhalten, weil sie Nachrichten auch hier danach ausgewählt hat, was der westlichen Wertegemeinschaft nützt und was ihr schadet: Hongkong nützt, weil es das "kommunistische" China wegen seiner rechtsstaatlichen Defizite negativ darzustellen hilft, die Ukraine schadet, weil ihr zunehmend nazistisches Erscheinungsbild der deutschen Öffentlichkeit nicht mehr als akzeptabel vermittelbar ist.

Ihre Entscheidung, den Vorgang an die Redaktion abzugeben, steht mit Ihrer gesetzlichen Handlungsvollmacht im Widerspruch. Als Vorsitzender dürfen Sie sich nur im Rahmen dieser Kompetenzen bewegen.
Im vorliegenden Fall heisst das, selbst wenn Sie mit Ihrer Einschätzung - es lag keine Eingabe vor, sondern nur eine Anregung - Recht hätten: Anregungen und Eingaben, gerichtet an den Rundfunkrat (§ 13 des NDR STV) haben diesen Rundfunkrat als Gremium zu beschäftigen und nicht nur seinen Vorsitzenden. Diese Vorschrift ist dem Art. 17 GG nachgebildet.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt: "Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft". Im Ergebnis bedeutet das: Sie als Vorsitzender müssen auch eine Programmanregung dem Gremium zur Beratung vorlegen und dürfen sie nicht bloß an eine Redaktion weiterleiten.

In diesem Kontext ein weiterer Hinweis: Der Gesetzgeber hat in § 13 zum Ausdruck gebracht, dass Eingaben und Anregungen identisch zu behandeln sind. Das ergibt sich daraus, dass der § 13 mit "Eingabenrecht" betitelt ist und darunter Anregungen und Eingaben zusammen aufgeführt werden. Eine rechtliche Differenzierung, wie Sie sie vornehmen, ist wegen des eindeutigen Willens des Gesetzgebers damit nicht vertretbar. Wir bitten Sie um Prüfung. Gleichzeitig bitten wir um Mitteilung, ob Sie die "nicht angenommenen Beschwerden" und unsere Einwände dagegen den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnisnahme zuleiten oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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