ARD-aktuell unterdrückt UN-Informationen über Rückkehrerwelle nach Syrien

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Maren
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ARD-aktuell unterdrückt UN-Informationen über Rückkehrerwelle nach Syrien

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Eingabe: ARD-aktuell unterdrückt UN-Informationen über Rückkehrerwelle nach Syrien

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR, hat am 30. Juni auf einer Pressekonferenz in Genf mitgeteilt, dass in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits mindestens 440.000 Syrien-Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückgekehrt seien. Es stehe zu erwarten, dass diese Zahl bis Jahresende auf mehr als eine halbe Million Menschen anwachsen werde. Rückkehr-Schwerpunkte seien die Regionen Aleppo, Hama, Homs und Damaskus. Hauptsächliches Interesse der Rückkehrer seien die Kontaktsuche zu in der Heimat verbliebenen Angehörigen und die Sorge um immobiles Eigentum. Auf ganz Syrien bezogen seien die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr allerdings noch nicht gegeben, erklärte das UNHCR. Quelle: http://www.unhcr.org/news/briefing/2017 ... nuing.html

Nachrichtenagenturen und Rundfunksender, die noch über Restbestände berufsethischer Grundsätze verfügen, informierten selbstverständlich über diese UN-Mitteilung. Beispielsweise die BBC: http://www.bbc.com/news/world-middle-east-40460126

ARD-aktuell berichtete nicht.

Von einigem Interesse ist, dass es sich laut UNHCR um freiwillige Rückkehr in die von der syrischen Armee und ihren russischen sowie iranischen Alliierten befreiten Zonen handelt, in Gebiete, aus denen die von der Westlichen Werte-Gemeinschaft WWG bezahlten terroristischen Söldnertruppen und dschihadistischen Mördermilizen von al Kaida und IS vertrieben wurden. (Anmerkung: Zu der Wertegemeinschaft gehören bekanntlich unsere Blutsbrüder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar und Bahrain, samt und sonders Hochburgen der Achtung vor dem Menschenrecht, sowie die Türkei, eine mittlerweile ebenfalls autoritär regierte Entität).

Natürlich passt diese Information nicht in den tendenziösen Berichterstattungsrahmen der ARD-aktuell. Die pflegt lieber weiter ihr verzerrendes Bild vom „Machthaber Assad“ und seiner „Fassbomben“ und "Giftgas gegen das eigene Volk“ einsetzenden Armee und demonstriert ihre unverbrüchliche Sympathie mit dem völker- und kriegsrechtswidrigen Treiben der USA und deren „Partner“; sie behält ihre transatlantischen Schlagseite bei. Folgerichtig unterschlug sie die UNHCR-Nachricht von der Rückkehrerwelle nach Syrien und berichtete in der zurückliegenden Woche lediglich über die Aktivitäten der US-geführten Koalition in Syrien (zu der, das Völkerecht und das Grundgesetz missachtend, auch die Bundeswehr gehört. Dass der „Tornado“-Einsatz der BW in Syrien objektiv einen Verfassungsbruch darstellt, hat ARD-aktuell so natürlich ebenfalls nicht berichtet).

Da das Flüchtlingsproblem Syriens monatelang fester Teil der Berichterstattung von ARD-aktuell war, ist es sachlich nicht gerechtfertigt,dass über die Angaben der UNHCR in den ARD-aktuell-Sendungen sowohl am 1. als auch 2. Juli 2017 mit keiner Silbe berichtet wurde.

Nach den Richtlinien zur ARD-Programmgestaltung ist ARD-aktuell zur "umfassenden Information" verpflichtet. Die genannten Sendungen vom 1. und 2. Juli waren mit vergleichsweise weniger wichtigen Themen gefüllt, so dass im vorliegenden Fall wegen der falschen Nachrichtenauswahl auch gegen anerkannte journalistische Grundsätze verstoßen wurde.

In den Richtlinien des Rundfunkstaatsvertrags (§ 11e ) heißt es:

Berichten und in Beiträgen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind. Alle Beiträge haben den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness und ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass in diesem Fall gegen die Richtlinie 11e (4)f verstoßen wurde, weil im Online-Angebot die Syrienberichterstattung in der Flüchtlingsfrage nicht aktualisiert wurde:

"Die Onlineangebote entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Programmstandard und erfordern eine eigenständige journalistische Leistung. Die inhaltliche Richtigkeit der von der ARD verbreiteten Onlineangebote ist durch regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung zu gewährleisten."

Wir ersparen uns weitere einschlägige Zitate aus dem Programmauftrag, den Bestimmungen über die Programmgestaltung und den Programmrichtlinien. Zu den Aufgaben Ihres Gremiums gehört es, zu überwachen, dass der NDR in seinen Programmen diese Vorgaben beachtet. Wir haben Sie schon auf viele solche Verstöße aufmerksam gemacht. Unternommen haben Sie bisher dagegen nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: ARD-aktuell unterdrückt UN-Informationen über Rückkehrerwelle nach Syrien

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 7.7.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

Sie kritisieren in Ihrem Schreiben vom 07.07.2017, dass ARD-aktuell nicht über Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks berichtet habe, wonach etwa 440.000 syrische Flüchtlinge freiwillig wieder in ihre Heimat zurückgekehrt seien.

Tatsächlich hat ARD-aktuell das Thema am 30.06.2017, dem Tag der Veröffentlichung durch das UN-Flüchtlingshilfswerk, nicht aufgegriffen.

Jeden Tag wird bei ARD-aktuell aufs Neue darüber diskutiert und gerungen, über welche Ereignisse in welchem Umfang berichtet wird. Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. ARD-aktuell ist sich dieser Tatsache bewusst, und wir gehen so verantwortungsvoll wie wir können damit um. Dabei sind wir keiner politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Natürlich kann man geteilter Meinung darüber sein, für wie wichtig man welche Themen hält. Wir versichern Ihnen aber, dass wir uns tagtäglich bemühen, unsere Zuschauer möglichst umfassend über das Weltgeschehen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Publikumsservice ARD-aktuell
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Maren
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Re: ARD-aktuell unterdrückt UN-Informationen über Rückkehrerwelle nach Syrien

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

bei unserer Programmbeschwerde handelt es sich um eine Eingabe im Sinne des § 13 NDR-Staatsvertrag sowie im Sinne des § 7 Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks und nicht lediglich um eine Programmanregung.

Eine „Eingabe“ ist ein „Gesuch“ (Wahrig Deutsches Wörterbuch, 8. Auflage). Unser Gesuch ist darauf gerichtet, dass der Rundfunkrat entsprechend § 7 seiner Geschäftsordnung auf den Intendanten des NDR einwirkt, dass bei Berichten und Beiträgen vergleichbarer Thematik „keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind“ bzw. dass „über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge“ informiert wird. Bereits aus diesen Formulierungen der „Grundsätze für die Zusammenarbeit …“ folgt, dass der Rundfunkrat keineswegs nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen kann, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden. Werden „Informationen über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge“ nicht verbreitet oder werden „Tatbestände unterdrückt“, „die zur Urteilsbildung nötig sind“, kann dies nicht nur in gesendeten Beiträgen der Fall sein, sondern gerade auch dadurch geschehen, dass entsprechende Sendungen über derartige Themen nicht erfolgen. § 18 Abs. 2 des NDR-Staatsvertrages steht dem – anders als der Vorsitzende des Rundfunkrates in seinen Schreiben meint – nicht entgegen.

Nach dieser Vorschrift überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung der Programmanforderungen. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Rundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung wird zwar (selbstverständlich) in dieser Regelung nicht für zulässig erklärt. Darum geht es uns in unseren Eingaben erkennbar auch nicht, so dass kein Grund besteht, unsere Eingabe fälschlicherweise in eine Anregung umzudeuten.

Zur Gniffke-Stellungnahme: Über die Rückkehr von einer halben Millionen Syrern berichtet die Tagesschau nicht, weil es sich nach deren Auffassung um eine Nachricht ohne entsprechende Relevanz handelt. Über die Flüchtlingsbewegung von einer Million Menschen - insbesondere Syrern - nach Deutschland wird wochenlang in allen Formaten berichtet. Schon diese Unverhältnismäßigkeit macht deutlich, wie manipulativ die Nachrichtengestaltung von ARD-aktuell ist. Gniffke würde es nie einräumen, aber für uns steht fest:

Hier ging es darum, den deutschen Zuschauern nicht erklären zu müssen, warum soviele Menschen zum "Massenschlächter" Assad zurückkehren wollen. Die antisyrische Propaganda würde in sich zusammenfallen bzw. ins Wanken geraten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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